Kostenlose Patientenakte und mehr Rechte: Das ändert die neue Ärzte-Berufsordnung
Die Regeln für Mediziner in Deutschland wurden grundlegend überarbeitet – und das bringt spürbare Vorteile für Patientinnen und Patienten. Auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover wurde die sogenannte (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) aktualisiert. Im Kern geht es um eine Anpassung an das digitale Zeitalter, den Schutz vor reinen Profitinteressen im Gesundheitswesen und vor allem um deutlich gestärkte Patientenrechte.
Kostenlose Patientenakte: Ein Sieg für die Transparenz
Eine der wichtigsten Neuerungen für den Praxisalltag betrifft die Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten. Künftig haben Patienten das Recht auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte. Die Bundesärztekammer setzt damit Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einem entsprechenden Gerichtsurteil konsequent um. Bislang fielen für Kopien von Befunden oder umfangreichen Behandlungsdokumentationen oftmals Gebühren an – diese finanzielle Hürde fällt nun endgültig weg.
Begleitung beim Arzt: Vertrauenspersonen ausdrücklich erlaubt
Besonders für pflegebedürftige Menschen und Senioren bringt die Reform eine enorme Erleichterung im Alltag. Die neue Berufsordnung stellt klar: Bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen dürfen ab sofort ausdrücklich „Vertrauenspersonen“ anwesend sein. Zuvor war dieses Recht oft formell auf enge Familienangehörige beschränkt. Damit trägt die Ärzteschaft den veränderten Lebensrealitäten Rechnung. Ob gute Freunde, engagierte Nachbarn oder professionelle Pflegekräfte – wer dem Patienten eine emotionale oder kommunikative Stütze ist, darf nun ganz offiziell mit ins Behandlungszimmer.
Schutz vor Investoren: Medizin vor Profit
Ein weiteres zentrales Thema der Reform ist die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Die aktualisierten Vorgaben schieben reinen Kapitalinteressen Dritter – etwa von großen Finanzinvestoren, die vermehrt medizinische Versorgungszentren aufkaufen – einen Riegel vor. Es wurde berufsrechtlich klargestellt, dass die Gewinnbeteiligung an Arztpraxen nicht durch sachfremde Investoren diktiert werden darf. Die ärztliche Unabhängigkeit und das Wohl der Patienten müssen stets im Mittelpunkt stehen, nicht die bloße Rendite.
Modernisierung ohne Werteverlust
Die fortschreitende Digitalisierung, neue Versorgungsformen wie die Telemedizin und veränderte Patientenerwartungen machen eine Anpassung der ärztlichen Pflichten unumgänglich. Dennoch betonen die Verantwortlichen der ärztlichen Selbstverwaltung, dass die medizinischen Grundwerte unangetastet bleiben. Therapiefreiheit, Patientenschutz und die ärztliche Unabhängigkeit bilden weiterhin das Fundament. Modernisierung und ärztliche Verantwortung schließen sich nicht aus – sie bedingen einander, um auch in Zukunft eine sichere und ethisch fundierte Versorgung zu gewährleisten.
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