Krankenkassen-Beiträge: Bund streicht Informationsbriefe bei Preiserhöhungen

Benedikt Hübenthal
Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Bund hält an Wegfall der Informationspflicht fest

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich künftig selbst darum kümmern, ob ihre Krankenkasse die Beiträge anhebt. Die Bundesregierung hält trotz deutlicher Kritik von Verbraucherschützern und Oppositionspolitikern daran fest, die bisherige Hinweispflicht der Kassen bei Beitragserhöhungen dauerhaft abzuschaffen. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Bürokratieabbau auf Kosten der Versichertentransparenz?

Bislang waren die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Mitglied mindestens einen Monat vor einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags schriftlich oder per Textform zu informieren. Dieses gesonderte Schreiben wies explizit auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht und auf günstigere Alternativen im Kassenvergleich hin.

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde dieser Passus jedoch ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit einer spürbaren Entlastung der Krankenkassen von enormen Verwaltungs- und Portokosten, die sich bundesweit auf bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr summieren sollen. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums stehen den Versicherten inzwischen ausreichend digitale und öffentlich zugängliche Informationsquellen zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bleibt – Erkennung wird schwieriger

Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass das Sonderkündigungsrecht für Versicherte rechtlich unverändert fortbesteht. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz, können Mitglieder die Kasse weiterhin ohne Einhaltung der regulären zwölfmonatigen Mindestbindungsfrist wechseln. Die Kündigung kann bis zum Ablauf des Monats ausgesprochen werden, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, und wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Kritiker warnen jedoch vor den praktischen Hürden für die Versicherten. Werden Beitragsanpassungen nicht mehr transparent und direkt per Brief angekündigt, bemerken viele Beschäftigte, Rentner und Pflegebedürftige den höheren Abzug erst bei der Monatsabrechnung oder dem Blick auf den Kontoauszug. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren, um rechtzeitig vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Was Versicherte und Pflegebedürftige jetzt tun sollten

Um ungeplante finanzielle Mehrbelastungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Beitragsentwicklung der eigenen Krankenkasse aufmerksam zu verfolgen:

  • Kontoauszüge und Abrechnungen prüfen: Achten Sie zum Jahreswechsel und zu Monatsbeginnen auf die exakten Abzüge für die Krankenversicherung.
  • Websites der Kassen im Blick behalten: Krankenkassen sind weiterhin verpflichtet, Beitragsänderungen auf ihren Internetseiten sowie in Versichertenmagazinen bekannt zu machen.
  • Kassenvergleiche nutzen: Die offizielle Übersicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen bietet einen transparenten Überblick über alle aktuellen Zusatzbeiträge.

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