Krankenkassen erhalten künftig mehr Zugriff auf Gesundheitsdaten zur Prävention

Djamal Sadaghiani
GeDIG: Krankenkassen sollen mehr Gesundheitsdaten nutzen dürfen

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sorgt derzeit für Aufsehen. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Krankenkassen künftig weitreichendere Befugnisse erhalten, um auf die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zuzugreifen. Das Ziel: Maßgeschneiderte Präventionsangebote und eine bessere Vorbeugung von Krankheiten. Doch was genau bedeutet das für gesetzlich Versicherte und den Schutz ihrer sensiblen Daten?

Warum Krankenkassen mehr Daten benötigen

Bislang sind die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Daten ihrer Mitglieder für eigene Gesundheitsangebote auszuwerten, streng reguliert. Laut dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll sich dies jedoch ändern. Die Kassen sollen künftig sogenannte Sozialdaten anonymisieren und weiterverarbeiten dürfen. Durch diesen Schritt fallen die Informationen nicht mehr unter die strenge Definition der bisherigen Sozialdaten, was neue Wege für die Auswertung und Nutzung eröffnet.

Der Fokus liegt dabei klar auf der Prävention. Indem Erkrankungsrisiken frühzeitig erkannt werden, können die Kassen proaktiv auf ihre Mitglieder zugehen. So sollen beispielsweise Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz deutlich schneller identifiziert werden, um rechtzeitig gegenzusteuern.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)

Ein zentraler Baustein des neuen Vorhabens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Die Kassen sollen künftig auch auf Daten aus der ePA zugreifen können, um ein umfassenderes Bild der gesundheitlichen Situation zu erhalten. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass – eine ausdrückliche Einwilligung der Versicherten vorausgesetzt – noch weitere, sehr persönliche Daten erhoben werden dürfen.

Zu diesen zusätzlichen Informationen könnten unter anderem gehören:

  • Ernährungsgewohnheiten und allgemeiner Lebensstil
  • Alkoholkonsum und Raucherstatus
  • Körpergewicht und BMI-Werte
  • Einnahme von pflanzlichen Wirkstoffen und nicht erstattungsfähigen Medikamenten

Was bedeutet das für die Versicherten?

Für die Versicherten bietet das geplante Gesetz die Chance auf eine deutlich individuellere Betreuung. Wer beispielsweise ein erhöhtes Risiko für bestimmte chronische Erkrankungen aufweist, könnte frühzeitig Beratungsangebote, spezielle Kurse oder gezielte Aufklärungskampagnen von seiner Krankenkasse erhalten. Dabei sollen auch geschlechts-, alters- und behinderungsspezifische Besonderheiten stärker berücksichtigt werden.

Gleichzeitig wirft der erweiterte Datenzugriff Fragen zum Datenschutz auf. Das Bundesgesundheitsministerium betont jedoch, dass die Erhebung zusätzlicher, sensibler Lebensstildaten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person erfolgen darf. Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten soll somit weiterhin bei den Versicherten bleiben.

Ein Blick in die Zukunft der Pflege und Gesundheit

Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, markiert dies einen bedeutenden Schritt in Richtung eines digitalisierten und präventionsorientierten Gesundheitssystems. Für Pflegebedürftige und Senioren könnte dies bedeuten, dass präventive Maßnahmen greifen, bevor eine schwerwiegende Pflegebedürftigkeit überhaupt erst entsteht. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Krankenkassen diese neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten in der Praxis umsetzen werden.

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