Krankenkassen: Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 Prozent stabil
Gute Nachrichten für Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland: Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr auf 2,9 Prozent festgelegt. Damit stoppt die Bundesregierung vorerst die Serie deutlicher Beitragssteigerungen der vergangenen Jahre und belässt den gesetzlichen Orientierungswert auf dem aktuellen Niveau.
Entlastung durch gesetzliche Ausgabenbremse
Grundlage für den Beschluss ist die offizielle Prognose des sogenannten GKV-Schätzerkreises, eines Expertengremiums aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Gremium prognostizierte, dass die Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar nachlässt. Während die Leistungsausgaben in den letzten Jahren teils um sieben bis acht Prozent zulegten, wird für das kommende Jahr ein Ausgabenwachstum von unter drei Prozent erwartet.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium greifen hierbei vor allem die Sparmaßnahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes, das die Kassen auf der Ausgabenseite um Milliardenbeträge entlastet. Dadurch halten die Einnahmenzuwächse erstmals seit längerer Zeit wieder mit den Mehrausgaben Schritt.
Orientierungswert ist nicht gleich Kassenbeitrag
Für Beitragszahler ist es wichtig, zwischen dem behördlich festgelegten Durchschnittswert und dem tatsächlichen Beitrag der eigenen Krankenkasse zu unterscheiden:
- Allgemeiner Beitragssatz: Dieser liegt bundesweit einheitlich und gesetzlich festgeschrieben bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
- Zusatzbeitrag: Diesen Satz bestimmt jede Krankenkasse eigenständig, um ihren individuellen Finanzbedarf zu decken.
- Paritätische Finanzierung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise Rentner und Rentenversicherung teilen sich sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
Der staatlich fixierte Satz von 2,9 Prozent fungiert vor allem als rechtliche Richtschnur – beispielsweise für Auszubildende mit geringem Einkommen oder Bezieher von Bürgergeld – und gibt den Kassen einen ökonomischen Rahmen vor. In der Realität weichen die tatsächlichen Sätze der einzelnen Kassen zum Teil deutlich voneinander ab. Bis zum Jahresende tagen die Verwaltungsräte der Krankenkassen, um die individuellen Zusatzbeiträge für das neue Jahr final zu beschließen.
Relevanz für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Gerade für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie Rentnerinnen und Rentner, die jeden Monat aufs Budget achten müssen, bringt die Beitragsstabilität eine willkommene Atempause. Steigende Kosten bei Eigenanteilen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten belasten viele Haushalte bereits stark. Eine Stagnation der Krankenversicherungsbeiträge verhindert zusätzliche monatliche Abzüge von Rentenzahlungen oder Arbeitseinkommen.
Was tun, wenn die eigene Kasse teurer wird?
Sollte die persönliche Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel anheben, greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Versicherte haben in diesem Fall bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt, Zeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Der Wechsel erfolgt heute unkompliziert: Es genügt ein Aufnahmeantrag bei der neuen Wunschkasse, die Kündigung bei der alten Kasse wird automatisch digital abgewickelt.
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