Neuer Transitionskorridor: Chronisch kranke Jugendliche dürfen länger beim Kinderarzt bleiben
Der 18. Geburtstag gilt rechtlich als Eintritt in das Erwachsenenalter, bringt jedoch für Jugendliche mit chronischen, seltenen oder komplexen Erkrankungen oft erhebliche versorgungsrechtliche Hürden mit sich. Bislang bedeutete die Volljährigkeit häufig den abrupten Wechsel von der gewohnten pädiatrischen Betreuung in die Erwachsenenmedizin. Mit dem neu geschaffenen sogenannten Transitionskorridor können Kinder- und Jugendärzte nun vertragsärztliche Leistungen für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen.
Fachgesellschaften sehen großen Fortschritt für die Versorgung
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Die Anpassung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und die Klarstellung in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ermöglichen es, den Transfer flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten.
Experten betonen, dass nicht das kalendarische Alter allein ausschlaggebend für einen Wechsel sein sollte, sondern vielmehr die individuelle Transitionsbereitschaft und Entwicklungsreife des jungen Menschen. Gerade bei schweren chronischen Erkrankungen wie Diabetes, neurologischen Störungen, Rheuma oder angeborenen Fehlbildungen erfordert das selbstständige Krankheitsmanagement eine sorgfältige Vorbereitung.
Warum der harte Schnitt mit 18 Jahren problematisch war
Der plötzliche Wechsel führte in der Vergangenheit nicht selten zu Versorgungsbrüchen. Viele Betroffene fanden nach dem Verlassen der pädiatrischen Praxen nicht rechtzeitig passende internistische oder neurologische Spezialisten. Häufige Folgen waren:
- Therapieabbrüche oder vernachlässigte Kontrolluntersuchungen,
- erhöhte Risiken für akute Komplikationen und vermeidbare Krankenhausaufenthalte,
- psychosoziale Überforderung durch die plötzliche Alleinverantwortung für die eigene Medikation und Terminkoordination.
Durch die Möglichkeit einer Weiterbehandlung bis zum 21. Lebensjahr gewinnen die Behandlungsteams und Familien wertvolle Zeit, um den Wechsel schrittweise, strukturiert und in enger Abstimmung mit den künftigen Erwachsenenmedizinern zu planen.
Forderung nach flächendeckenden Strukturen und Ressourcen
Obwohl die Fachgesellschaften die neue Abrechnungsmöglichkeit als Meilenstein werten, weisen sie auf weiteren Handlungsbedarf hin. Damit der Transitionskorridor im Versorgungsalltag die gewünschte Entlastung bringt, seien verbindliche Abläufe, strukturierte Schulungsprogramme und eine ausreichende zeitliche sowie finanzielle Vergütung für koordinierte Übergabegespräche unverzichtbar.
Zudem fordern die Verbände, dass vergleichbare Regelungen nicht nur für niedergelassene Praxen gelten, sondern auch auf Spezialambulanzen, pädiatrische Institutsambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) ausgeweitet werden, um auch schwer mehrfachbehinderte Heranwachsende lückenlos versorgen zu können.
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