Düsseldorf ist eine Stadt, die für Lebensqualität steht – vom entspannten Spaziergang an der Rheinuferpromenade über den Besuch auf dem Carlsplatz bis hin zum ruhigen Leben in grünen Stadtteilen wie Benrath oder Kaiserswerth. Es ist nur allzu verständlich, dass die meisten Düsseldorfer Senioren den festen Wunsch hegen, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Doch mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen können alltägliche Aufgaben im Haushalt schnell zu einer kaum zu bewältigenden Belastung werden. Das Staubsaugen strengt an, das Fensterputzen wird zu einem Sicherheitsrisiko und das Tragen schwerer Einkaufstaschen ist schlichtweg nicht mehr möglich.
Genau an diesem Punkt setzt der Gesetzgeber an, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen. Ein zentrales Instrument hierfür ist der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, der zu Hause gepflegt wird. Dennoch verfällt dieses Geld in Deutschland und auch in Düsseldorf jedes Jahr millionenfach, weil viele Senioren nicht wissen, wie sie diese finanzielle Hilfe richtig abrufen und für eine professionelle Haushaltshilfe nutzen können.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert und auf dem aktuellsten Stand des Jahres 2026, wie Sie den Entlastungsbetrag in Düsseldorf optimal für eine Haushaltshilfe einsetzen. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Vorgaben, zeigen Ihnen, warum Sie nicht einfach jede Reinigungskraft über die Pflegekasse abrechnen können, und geben Ihnen konkrete, praxiserprobte Schritt-für-Schritt-Anleitungen an die Hand.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI § 45b) festgeschrieben ist. Ziel dieser Leistung ist es, pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Es handelt sich hierbei um einen zweckgebundenen Betrag. Das bedeutet: Die Pflegekasse überweist Ihnen die 125 Euro nicht einfach auf Ihr privates Girokonto zur freien Verfügung, sondern das Geld darf ausschließlich für gesetzlich definierte, anerkannte Unterstützungsleistungen verwendet werden.
Die wichtigsten Fakten zum Entlastungsbetrag im Überblick:
Anspruchsberechtigung: Jeder Mensch, der einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat und in seiner häuslichen Umgebung (oder in einer Wohngemeinschaft) lebt, hat automatisch Anspruch auf diese Leistung.
Monatliche Höhe: Der Betrag beläuft sich auf exakt 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Summe von 1.500 Euro.
Keine Barauszahlung: Es gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Die Leistungen müssen zunächst erbracht und in Rechnung gestellt werden, bevor die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Zweckbindung: Das Geld darf für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für die Kurzzeitpflege, die Tages- oder Nachtpflege oder (ab Pflegegrad 2) für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste genutzt werden.
Für die meisten Senioren in Düsseldorf ist die Nutzung des Budgets für eine qualifizierte Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung die sinnvollste und am häufigsten gewählte Option. Es ermöglicht ihnen, ein sauberes, sicheres Zuhause zu behalten und soziale Kontakte zu pflegen, ohne die eigenen Kinder oder Enkelkinder permanent um Hilfe bitten zu müssen.
Einer der häufigsten Fehler, den Senioren und ihre Angehörigen begehen, ist die Annahme, sie könnten einfach eine private Putzhilfe aus der Nachbarschaft oder eine gewöhnliche Reinigungsfirma engagieren und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Wenn Sie dies tun, wird die Pflegekasse die Erstattung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen. Warum ist das so?
Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, dass Dienstleister, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden sollen, eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht besitzen müssen. In Nordrhein-Westfalen, und somit auch in Düsseldorf, wird dies durch die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) geregelt.
Diese Verordnung stellt sicher, dass die Menschen, die in den sensiblen häuslichen Bereich von Senioren kommen, bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Ein anerkannter Dienstleister in Düsseldorf muss unter anderem folgende Voraussetzungen nachweisen, um das sogenannte Institutionskennzeichen (IK-Nummer) zu erhalten, welches für die Abrechnung mit den Pflegekassen zwingend erforderlich ist:
Fachliche Qualifikation: Die Mitarbeiter des Dienstleisters müssen eine spezielle Basisqualifikation (in NRW in der Regel ein 40-Stunden-Kurs für Alltagsbegleiter) absolviert haben. Hier lernen sie den richtigen Umgang mit Senioren, Grundlagen der Kommunikation und Besonderheiten im Umgang mit Demenzerkrankungen.
Erste-Hilfe-Kenntnisse: Jeder Mitarbeiter muss einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können, um in Notfällen, etwa bei einem Sturz in der Wohnung, sofort und richtig reagieren zu können.
Polizeiliches Führungszeugnis: Um die Sicherheit der Senioren zu gewährleisten, dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können.
Ausreichender Versicherungsschutz: Der Anbieter muss eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Sollte die Haushaltshilfe beispielsweise versehentlich eine teure Vase in Ihrer Düsseldorfer Wohnung umstoßen, ist der Schaden reguliert.
Nur wenn Sie in Düsseldorf einen Dienstleister beauftragen, der nach der AnFöVO NRW zertifiziert ist, können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro rechtmäßig nutzen. Achten Sie daher bei der Suche immer explizit auf den Hinweis "Anerkannter Dienstleister nach Landesrecht" oder "Abrechnung mit allen Pflegekassen möglich".
Zertifizierte Haushaltshilfen sorgen für Sauberkeit und Sicherheit.
Auch Begleitdienste außer Haus sind über die Pflegekasse abdeckbar.
Der Begriff "Haushaltshilfe" greift eigentlich zu kurz, denn die gesetzlich definierten Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen ein weitaus größeres Spektrum an Dienstleistungen. Es geht nicht nur um das reine Putzen, sondern um eine ganzheitliche Entlastung im Alltag. Ein zertifizierter Betreuungs- und Entlastungsdienst in Düsseldorf kann unter anderem folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
1. Klassische hauswirtschaftliche Versorgung: Hierzu gehört die typische Unterhaltsreinigung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Die Fachkräfte saugen und wischen die Böden, reinigen das Badezimmer und die Toilette, stauben ab und wischen die Küche. Auch das Fensterputzen gehört dazu, was für viele Senioren aufgrund der Sturzgefahr auf Leitern ein enormes Risiko darstellt. Ebenso übernehmen die Helfer die Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und das Beziehen der Betten.
2. Einkäufe und Besorgungen: Die Haushaltshilfe kann gemeinsam mit Ihnen den Einkaufszettel schreiben und die Besorgungen erledigen. Ob es der Großeinkauf im Supermarkt ist, der Gang zum Bäcker um die Ecke oder der Besuch auf dem Düsseldorfer Wochenmarkt – die Helfer tragen die schweren Taschen und räumen die Lebensmittel anschließend fachgerecht in Ihren Kühlschrank und Ihre Vorratsschränke ein. Auch das Einlösen von Rezepten in der Apotheke oder der Gang zur Post fallen in diesen Bereich.
3. Zubereitung von Mahlzeiten: Wenn Ihnen das Kochen schwerfällt, kann die Alltagsbegleitung Sie bei der Vorbereitung der Mahlzeiten unterstützen. Gemeinsames Kochen fördert zudem die geistige Mobilität und den Appetit. Die Helfer achten dabei auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und berücksichtigen eventuelle Diätvorgaben oder Unverträglichkeiten.
4. Begleitdienste außer Haus: Die soziale Teilhabe ist im Alter extrem wichtig, um Einsamkeit und Isolation vorzubeugen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um sich begleiten zu lassen. Das kann der wichtige Termin bei einem Facharzt auf der Königsallee oder in Pempelfort sein, aber auch der Besuch auf dem Friedhof, ein gemeinsamer Spaziergang im Hofgarten oder am Rheinufer, oder die Begleitung zu einem Seniorentreff in Ihrem Düsseldorfer Stadtteil.
5. Entlastung von pflegenden Angehörigen: Wenn Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner die Hauptpflege übernehmen, brauchen auch diese Menschen dringend Pausen, um neue Kraft zu schöpfen. Die Alltagsbegleiter können stundenweise die Betreuung übernehmen, mit Ihnen Gesellschaftsspiele spielen, aus der Zeitung vorlesen oder einfach Gespräche führen, während Ihre Angehörigen in Ruhe eigenen Erledigungen nachgehen können.
Wie kommt das Geld nun von der Pflegekasse zum Dienstleister? Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Wege, die Sie kennen sollten. Welchen Weg Sie wählen, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben und den Vereinbarungen mit dem Düsseldorfer Pflegedienst ab.
Weg 1: Das klassische Kostenerstattungsprinzip (Vorleistung) Bei diesem Modell schließen Sie einen Vertrag mit dem zertifizierten Dienstleister ab. Am Ende des Monats erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Stunden. Sie überweisen den Rechnungsbetrag von Ihrem eigenen Konto an den Dienstleister. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem formlosen Antrag auf Erstattung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen den Betrag (bis zur maximalen Höhe Ihres verfügbaren Budgets) auf Ihr Konto zurück. Nachteil: Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen und haben monatlich einen gewissen bürokratischen Aufwand mit dem Einreichen der Belege.
Weg 2: Die Abtretungserklärung (Der bequeme Weg) Die meisten seriösen Anbieter für Haushaltshilfen in Düsseldorf bieten Ihnen heute einen deutlich komfortableren Service an: die sogenannte Abtretungserklärung. Mit diesem Dokument, das Sie in der Regel direkt beim Erstgespräch mit dem Dienstleister unterschreiben, treten Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag gegenüber der Pflegekasse an den Dienstleister ab. Der große Vorteil: Der Dienstleister rechnet am Monatsende direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten lediglich eine Kopie der Rechnung zu Ihrer eigenen Kontrolle, müssen aber weder in Vorleistung gehen noch Briefe an die Pflegekasse schreiben. Dieser Weg ist für Senioren absolut empfehlenswert, da er den Alltag massiv erleichtert und bürokratische Hürden abbaut.
Ein sehr positiver Aspekt des Entlastungsbetrags ist, dass er nicht sofort am Ende eines Monats verfällt, wenn Sie ihn nicht genutzt haben. Der Gesetzgeber hat hier eine sehr seniorenfreundliche Anspar-Regelung getroffen, die jedoch an strenge Stichtage gebunden ist.
Wenn Sie in einem Monat die 125 Euro nicht oder nur teilweise ausgeben, wird der Restbetrag automatisch auf Ihrem persönlichen "Pflegekonto" bei der Kasse angespart. Sie können dieses Guthaben in den Folgemonaten des gleichen Kalenderjahres nutzen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie beispielsweise im Frühjahrsputz mehr Stunden benötigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensivere Hilfe im Haushalt brauchen.
Die wichtige Stichtagsregelung zum 30. Juni: Beträge, die Sie bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht verbraucht haben, verfallen nicht zum Jahreswechsel. Sie werden in das darauffolgende Kalenderjahr übertragen. Allerdings müssen diese übertragenen Restbeträge zwingend bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt und abgerechnet werden. Ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2026: Wenn Sie im Jahr 2025 monatlich nur 75 Euro verbraucht haben, blieben jeden Monat 50 Euro übrig. Das ergibt ein angespartes Guthaben von 600 Euro aus dem Vorjahr. Dieses Geld steht Ihnen zusätzlich zu Ihren regulären monatlichen 125 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Sie müssen diese 600 Euro jedoch zwingend bis zum 30. Juni 2026 für anerkannte Leistungen ausgeben. Alles, was am 1. Juli 2026 von diesem alten Guthaben noch übrig ist, verfällt unwiderruflich.
Es empfiehlt sich daher, regelmäßig (etwa einmal im Quartal) bei der Pflegekasse anzurufen und den aktuellen Stand Ihres Budgets für den Entlastungsbetrag abzufragen, damit kein wertvolles Geld verfällt.
Behalten Sie Ihr Pflege-Budget und wichtige Fristen im Blick.
Düsseldorf gehört zu den wirtschaftlich starken Regionen in Nordrhein-Westfalen. Das spiegelt sich naturgemäß auch im Lohnniveau und den Preisen für Dienstleistungen wider. Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten, stellt sich schnell die Frage: Wie viel Hilfe bekomme ich eigentlich für 125 Euro?
Die Stundensätze für anerkannte Dienstleister nach Landesrecht sind nicht staatlich fixiert, sondern werden von den Anbietern selbst kalkuliert. In diese Stundensätze fließen nicht nur der Lohn der Reinigungskraft ein, sondern auch Kosten für Anfahrt, Versicherungen, Fortbildungen, Verwaltung und die Zertifizierung selbst. Im Jahr 2026 müssen Sie in Düsseldorf und Umgebung mit Stundensätzen rechnen, die im Durchschnitt zwischen 35 Euro und 45 Euro liegen.
Wenn wir von einem durchschnittlichen Stundensatz von 40 Euro ausgehen, reicht der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro für gut 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Das mag auf den ersten Blick nach wenig klingen, doch wenn eine professionelle Kraft alle 14 Tage für jeweils 1,5 Stunden zu Ihnen kommt, um die körperlich schweren Arbeiten (wie Böden wischen, Bad reinigen, Betten abziehen) zu erledigen, bedeutet dies bereits eine enorme Erleichterung im Alltag.
Sollten Sie einen höheren Bedarf an Unterstützung haben, beispielsweise weil Sie wöchentlich 2 bis 3 Stunden Hilfe benötigen, reicht der reine Entlastungsbetrag allein nicht aus. Sie müssten die Differenz dann privat zuzahlen. Doch es gibt für Menschen ab Pflegegrad 2 einen legalen und überaus nützlichen "Geheimtipp" im Pflegerecht, um das Budget für die Haushaltshilfe massiv zu erhöhen.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, steht Ihnen neben dem Entlastungsbetrag auch ein Budget für sogenannte Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese Sachleistungen sind eigentlich dafür gedacht, dass ein klassischer ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt und Sie körperlich pflegt (z.B. beim Duschen hilft, Medikamente gibt, Verbände wechselt). Im Jahr 2026 beträgt das Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 monatlich rund 795 Euro (bei Pflegegrad 3, 4 und 5 entsprechend deutlich mehr).
Viele Senioren in Düsseldorf werden jedoch von ihren Ehepartnern oder Kindern gepflegt und nutzen keinen ambulanten Pflegedienst, oder sie nutzen den Pflegedienst nur für das Richten von Medikamenten, was nur einen kleinen Teil dieses Budgets verbraucht. Das restliche Geld für Sachleistungen würde normalerweise verfallen.
Hier greift der § 45a SGB XI: Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen, bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Pflegesachleistungsbudgets "umzuwidmen". Das bedeutet, Sie dürfen dieses Geld in ein Budget für Angebote zur Unterstützung im Alltag (also für Ihre Haushaltshilfe) umwandeln!
Eine konkrete Beispielrechnung für Düsseldorf: Herr Müller aus Düsseldorf-Bilk hat Pflegegrad 2. Er wird von seiner Tochter gepflegt und nutzt keinen ambulanten Pflegedienst. Sein Budget für Pflegesachleistungen beträgt ca. 795 Euro im Monat. Er darf 40 Prozent davon umwidmen. Das sind 318 Euro. Zusätzlich hat Herr Müller seinen regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro. Insgesamt stehen ihm nun 443 Euro pro Monat rein für die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung zur Verfügung! Bei einem Stundensatz von 40 Euro kann Herr Müller nun über 11 Stunden Haushaltshilfe im Monat in Anspruch nehmen – das entspricht fast drei Stunden wöchentlich. Seine Wohnung ist stets blitzblank, und es bleibt sogar noch Zeit für gemeinsame Spaziergänge.
Um diese Umwidmung zu nutzen, müssen Sie lediglich einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die meisten zertifizierten Düsseldorfer Dienstleister helfen Ihnen gerne bei diesem formellen Schritt und stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Die Theorie ist nun klar, doch wie gehen Sie in der Praxis vor, um eine vertrauenswürdige, zertifizierte Haushaltshilfe in Düsseldorfer Stadtteilen wie Derendorf, Flingern, Oberkassel oder Wersten zu finden? Folgen Sie dieser bewährten Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Schritt 1: Den eigenen Bedarf analysieren Bevor Sie Anbieter kontaktieren, überlegen Sie genau, was Sie benötigen. Brauchen Sie jemanden, der ausschließlich putzt? Oder wünschen Sie sich eine Person, die auch mal mit Ihnen einen Kaffee trinkt, Sie zum Arzt begleitet oder für Sie einkauft? Notieren Sie sich, an welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten Ihnen die Hilfe am liebsten wäre.
Schritt 2: Zertifizierte Anbieter recherchieren Suchen Sie gezielt nach Anbietern, die nach Landesrecht (AnFöVO NRW) anerkannt sind. Gute Anlaufstellen hierfür sind: - Die offiziellen Pflegestützpunkte der Stadt Düsseldorf. Diese neutralen Beratungsstellen haben tagesaktuelle Listen aller zugelassenen Dienstleister in Ihrem Postleitzahlengebiet. - Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Düsseldorf. - Ihre eigene Pflegekasse. Jede Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage eine Liste mit zugelassenen Anbietern in Ihrer Region zur Verfügung zu stellen.
Schritt 3: Kontaktaufnahme und telefonischer Erstkontakt Rufen Sie 2 bis 3 Anbieter aus Ihrer Nähe an. Achten Sie schon beim ersten Telefonat darauf, wie man Ihnen begegnet. Nimmt man sich Zeit für Ihre Fragen? Wird Ihnen der Ablauf verständlich erklärt? Fragen Sie direkt nach den aktuellen Stundensätzen und ob eine direkte Abrechnung über die Pflegekasse (Abtretungserklärung) angeboten wird.
Schritt 4: Das persönliche Kennenlerngespräch (Erstgespräch) Ein seriöser Anbieter wird immer vorschlagen, Sie unverbindlich und kostenfrei in Ihrer Düsseldorfer Wohnung zu besuchen. Bei diesem Termin macht sich die Einsatzleitung ein Bild von den Räumlichkeiten und bespricht mit Ihnen den genauen Aufgabenplan. Dies ist auch der Moment, in dem die "Chemie" stimmen muss. Sie lassen schließlich einen fremden Menschen in Ihre intimste Privatsphäre.
Schritt 5: Vertragsabschluss und Beginn der Dienstleistung Wenn Sie sich wohlfühlen, schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag ab. Lesen Sie diesen in Ruhe durch (oder lassen Sie ihn von Ihren Angehörigen prüfen). Achten Sie auf Kündigungsfristen und Regelungen im Krankheitsfall der Reinigungskraft. Unterschreiben Sie gleichzeitig die Abtretungserklärung, damit der Dienstleister künftig direkt mit Ihrer Kasse abrechnen kann.
Ein kostenloses Erstgespräch zu Hause schafft Vertrauen und Klarheit.
Leider gibt es in der Pflegebranche, wie überall, auch schwarze Schafe oder Anbieter mit mangelhafter Qualität. Damit Sie den 125-Euro-Entlastungsbetrag wirklich sinnvoll investieren, sollten Sie den Dienstleister anhand der folgenden Kriterien kritisch prüfen:
Feste Bezugspersonen: Ein ständiger Wechsel des Personals ist für Senioren extrem belastend. Ein guter Anbieter garantiert Ihnen, dass in der Regel immer dieselbe Stammkraft zu Ihnen kommt. Nur bei Urlaub oder Krankheit wird eine feste Vertretung geschickt.
Transparente Preisgestaltung: Es darf keine versteckten Kosten geben. Im Vertrag muss klar geregelt sein, ob Anfahrtskosten extra berechnet werden oder ob diese bereits im Stundensatz inkludiert sind.
Klare Kommunikation bei Ausfällen: Wenn Ihre Haushaltshilfe krank wird, muss der Dienstleister Sie proaktiv und rechtzeitig informieren und selbstständig für Ersatz sorgen.
Nachweis der Anerkennung: Der Anbieter händigt Ihnen auf Nachfrage problemlos seine IK-Nummer und den Nachweis der Anerkennung nach Landesrecht NRW aus.
Kostenloses Erstgespräch: Das Kennenlerngespräch bei Ihnen zu Hause muss absolut unverbindlich und kostenfrei sein.
Flexibilität: Ein guter Dienstleister passt sich Ihren Bedürfnissen an. Wenn Sie in einer Woche lieber Hilfe beim Fensterputzen brauchen und in der nächsten Woche Begleitung zum Arzt in der Düsseldorfer Innenstadt benötigen, sollte das problemlos möglich sein.
Keine Vorkasse: Seriöse, anerkannte Anbieter verlangen niemals Geld im Voraus, sondern rechnen immer erst nach erbrachter Leistung ab.
In unserer täglichen Beratungspraxis stellen wir fest, dass immer wieder dieselben Irrtümer dazu führen, dass Senioren finanzielle Nachteile erleiden oder den Entlastungsbetrag gar nicht erst nutzen. Vermeiden Sie unbedingt diese typischen Fehler:
Irrtum 1: "Wenn ich den Entlastungsbetrag nutze, wird mir das Pflegegeld gekürzt." Das ist schlichtweg falsch. Das Pflegegeld (das Sie zur freien Verfügung auf Ihr Konto erhalten, um beispielsweise pflegende Angehörige zu entlohnen) und der Entlastungsbetrag (die 125 Euro) sind zwei völlig voneinander getrennte Töpfe. Die Inanspruchnahme der Haushaltshilfe hat absolut keine Auswirkungen auf die Höhe Ihres Pflegegeldes. Sie erhalten weiterhin jeden Cent Ihres Pflegegeldes.
Irrtum 2: "Ich kann meine Schwiegertochter über den Entlastungsbetrag bezahlen." Das Gesetz schließt die Bezahlung von nahen Verwandten (bis zum zweiten Grad) oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, über den Entlastungsbetrag strikt aus. Das Geld ist für professionelle, externe Dienstleister oder anerkannte ehrenamtliche Helfer gedacht.
Irrtum 3: "Nachbarschaftshilfe ist in NRW gar nicht abrechenbar." Das ist so nicht ganz richtig. In Nordrhein-Westfalen gibt es tatsächlich die Möglichkeit, eine Privatperson (z.B. einen Nachbarn oder guten Bekannten) über den Entlastungsbetrag zu bezahlen. Dies nennt sich anerkannte Nachbarschaftshilfe. Allerdings muss diese Person einen speziellen Qualifizierungskurs (oft online möglich) absolvieren, darf nicht mit Ihnen verwandt sein und darf pro Stunde maximal eine festgelegte Aufwandsentschädigung erhalten. Der organisatorische Aufwand ist hierbei für Sie deutlich höher als bei der Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes.
Irrtum 4: "Ich habe Pflegegrad 1, also bekomme ich kein Geld." Viele Menschen glauben, Pflegegrad 1 sei "nichts wert", da es hierfür noch kein klassisches Pflegegeld gibt. Das ist ein fataler Irrtum! Gerade der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist die zentrale und wichtigste Leistung im Pflegegrad 1. Er soll genau in dieser frühen Phase helfen, die Selbstständigkeit zu Hause so lange wie möglich zu erhalten.
Für weitere vertrauenswürdige, offizielle Informationen zum Entlastungsbetrag können Sie sich jederzeit auf den Seiten der Bundesregierung informieren: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entlastungsbetrag
Eine zuverlässige Haushaltshilfe, die über den 125-Euro-Entlastungsbetrag finanziert wird, ist ein massiver Gewinn für Ihre Lebensqualität in Düsseldorf. Doch zu einem wirklich sicheren und altersgerechten Leben in den eigenen vier Wänden gehört oft noch mehr. Wenn die körperlichen Einschränkungen zunehmen, sollten Dienstleistungen und technische Hilfsmittel Hand in Hand gehen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung ist dank der Haushaltshilfe stets sauber und gepflegt, aber Sie haben Angst, nachts auf dem Weg zur Toilette zu stürzen, wenn niemand bei Ihnen ist. Hier bietet ein Hausnotruf die perfekte Ergänzung. Mit einem kleinen Sender am Handgelenk oder um den Hals können Sie rund um die Uhr auf Knopfdruck Hilfe rufen. Auch hier unterstützt die Pflegekasse: Ab einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Kasse in der Regel die monatlichen Grundgebühren für den Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro.
Ebenso können Treppen im Hausflur oder in der eigenen Wohnung zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Ein Treppenlift ermöglicht es Ihnen, Ihr Zuhause wieder in vollem Umfang zu nutzen. Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt die Pflegekasse pro pflegebedürftiger Person im Haushalt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Wenn Ihnen das Einsteigen in die Badewanne schwerfällt, ist ein Badewannenlift oder der komplette barrierefreie Umbau des Badezimmers (z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche) der nächste logische Schritt. Auch diese Maßnahmen können durch die 4.000-Euro-Pauschale der Pflegekasse massiv gefördert werden.
Bei PflegeHelfer24 beraten wir Sie nicht nur umfassend zu Pflegedienstleistungen, sondern unterstützen Sie deutschlandweit und natürlich auch in Düsseldorf bei der Beantragung und Organisation all dieser wichtigen Hilfsmittel. Unser Ziel ist es, dass Sie ein ganzheitliches Sicherheitsnetz erhalten, das genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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Treppenlifte und andere Hilfsmittel erleichtern den Alltag zu Hause enorm.
Um Ihnen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen, fassen wir die essenziellen Erkenntnisse dieses Ratgebers noch einmal für Sie zusammen:
Anspruch nutzen: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 Euro (1.500 Euro im Jahr) als Entlastungsbetrag zu. Nutzen Sie dieses Geld, es ist Ihr gesetzliches Recht.
Zertifizierung ist Pflicht: Beauftragen Sie in Düsseldorf ausschließlich Dienstleister, die eine Anerkennung nach Landesrecht (AnFöVO NRW) besitzen. Andernfalls zahlt die Pflegekasse nicht.
Bequeme Abrechnung: Nutzen Sie die Abtretungserklärung, damit der Dienstleister die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann und Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Fristen wahren: Nicht genutzte Budgets aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Behalten Sie Ihr angespartes Guthaben im Blick.
Budget erhöhen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und keine oder nur wenige ambulante Pflegesachleistungen nutzen, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Budgets für Ihre Haushaltshilfe umwidmen. So stocken Sie Ihr Budget von 125 Euro auf weit über 400 Euro pro Monat auf.
Ganzheitlich denken: Kombinieren Sie die Dienstleistung einer Haushaltshilfe mit sinnvollen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf oder einem Treppenlift, um maximale Sicherheit in Ihrem Zuhause zu gewährleisten.
Zögern Sie nicht länger. Holen Sie sich die Unterstützung in Ihren Düsseldorfer Haushalt, die Ihnen zusteht. Eine professionelle Haushaltshilfe nimmt Ihnen nicht nur die schwere körperliche Arbeit ab, sondern bringt auch neue Freude, Sicherheit und wertvolle soziale Kontakte in Ihren Alltag.
Die wichtigsten Antworten rund um Haushaltshilfe und Pflegekasse auf einen Blick.