Pflegekammer NRW alarmiert: Allein im Nachtdienst gefährdet Heimbewohner

Djamal Sadaghiani
Nachtdienst in Pflegeheimen: Pflegekammer NRW fordert mehr Personal

In vielen Pflegeheimen gehört dieses Szenario zum beklemmenden Alltag: Eine einzelne examinierte Pflegefachkraft trägt während der Nachtstunden die alleinige Verantwortung für Dutzende, teils schwer pflegebedürftige und demenziell veränderte Bewohner. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen übt nun scharfe Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung, da diese Praxis auch mit der anstehenden Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes fortgeschrieben werden soll.

Scharfe Kammer-Kritik an Landesregierung

Nach den bisherigen Plänen zur Gesetzesreform soll in nordrhein-westfälischen Pflegeheimen weiterhin lediglich eine Pflegefachperson pro Einrichtung im Nachtdienst verbindlich vorgeschrieben sein. Für die größte berufsständische Interessenvertretung der beruflich Pflegenden im Land ist das ein fatales Signal.

Kammerpräsidentin Sandra Postel warnt eindringlich davor, die Personalausstattung in den nächtlichen Schichten auf diesem Niveau zu belassen. Eine einzige Fachkraft für ein ganzes Haus einzusetzen, grenze an eine vorsätzliche Gefährdung. Wenn in der Nacht zwei Bewohner zeitgleich akut Hilfe benötigen oder ein schwerer medizinischer Notfall eintritt, sei die Versorgung der übrigen Bewohner schlicht nicht mehr zu gewährleisten.

Gebrochenes Versprechen aus dem Koalitionsvertrag?

Die Pflegekammer NRW wirft der Landeskoalition vor, hinter den eigenen Vereinbarungen zurückzubleiben. Im Koalitionsvertrag war die Einführung verbindlicher Mindestbesetzungen für den Nachtdienst verankert worden. Statt landesweit einheitlicher und rechtsverbindlicher Standards plant das Land nun offenbar, den örtlichen Behörden im Einzelfall Ermessensspielräume einzuräumen, um höhere Personalschlüssel festzulegen.

Aus Sicht der Pflegekammer droht dadurch ein bürokratischer Flickenteppich. Ohne klare landesrechtliche Vorgaben entstehe Willkür vor Ort, während Pflegebedürftige und Beschäftigte gleichermaßen das Nachsehen hätten. Entscheidend sei vielmehr, dass Mindestbesetzungen im Gesetz klar geregelt und die zusätzlichen Stellen verlässlich refinanziert werden.

Konkreter Stufenplan: Mehr Fachkräfte gefordert

Um die nächtliche Versorgungssicherheit nachhaltig abzusichern, hat die Kammer ein detailliertes Staffelungssystem vorgelegt. Dieses orientiert sich an der Bewohnerzahl und sieht deutliche Aufstockungen vor:

  • Bis zu 40 Bewohner: Einsatz von mindestens zwei examinierten Pflegefachkräften.
  • Bis zu 80 Bewohner: Mindestens zwei Fachkräfte, ergänzt durch eine qualifizierte Pflegehilfskraft.
  • Ab 120 Bewohnern: Mindestens drei Pflegefachkräfte und zwei qualifizierte Hilfskräfte im ständigen Nachtdienst.

Schutz für Bewohner und Entlastung für Pflegende

Die personelle Unterbesetzung in der Nacht belastet nicht nur die Sicherheit der Heimbewohner, sondern treibt auch erfahrene Pflegefachkräfte an ihre Belastungsgrenzen. Die ständige Sorge, Notfälle im Alleingang bewältigen zu müssen, führt zu enormem physischen und psychischen Stress sowie zu verfrühter Berufsaufgabe.

Für die pflegerische Versorgung in Nordrhein-Westfalen fordert die Kammer daher ein rasches Umdenken des Gesetzgebers: Nur verbindliche Vorgaben und eine gesicherte Finanzierung können den Nachtdienst stabilisieren und eine menschenwürdige Pflege rund um die Uhr sicherstellen.

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