Wenn ein geliebter Mensch plötzlich pflegebedürftig wird oder die eigene Mobilität im Alter nachlässt, verändert sich der Alltag von einem Tag auf den anderen. In einer historisch gewachsenen Stadt wie Potsdam, mit ihren teils kopfsteingepflasterten Gassen im Holländischen Viertel, den weitläufigen Parkanlagen von Sanssouci und vielen charmanten, aber oft nicht barrierefreien Altbauten, stellen körperliche Einschränkungen eine besondere Herausforderung dar. Um weiterhin ein selbstbestimmtes und sicheres Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können, sind medizinische und pflegerische Hilfsmittel unerlässlich. Ein Rollstuhl, ein elektrisches Pflegebett oder ein Patientenlifter bilden oft das Fundament der häuslichen Pflege.
Doch die Beschaffung dieser großen Hilfsmittel wirft bei Betroffenen und deren Angehörigen meist viele Fragen auf: Muss ich ein teures Pflegebett kaufen? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse oder die Pflegekasse? Wie kommt der schwere Rollstuhl in meine Wohnung im zweiten Stock? Und vor allem: Wie finde ich in Potsdam und Umgebung ein verlässliches, kompetentes Sanitätshaus, das nicht nur liefert, sondern auch langfristig als Ansprechpartner zur Verfügung steht?
Dieser detaillierte Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Von der ärztlichen Verordnung über die Auswahl des passenden Anbieters bis hin zur Lieferung und Einweisung bei Ihnen zu Hause. Als Experten für Seniorenpflege und Barrierefreiheit möchten wir Ihnen das nötige Wissen an die Hand geben, um diese wichtigen Entscheidungen sicher und informiert treffen zu können.
Eine der häufigsten Fehlannahmen in der häuslichen Pflege ist, dass man teure Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Elektrorollstuhl privat kaufen muss. In der Realität des deutschen Gesundheitssystems ist bei großen, kostenintensiven Hilfsmitteln das Miet- oder Leihmodell der absolute Standard. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten hierbei mit sogenannten Versorgungspauschalen (auch Fallpauschalen genannt).
Wenn Ihr behandelnder Arzt ein Hilfsmittel verordnet und die Kasse dieses genehmigt, kauft die Krankenkasse das Gerät nicht für Sie. Stattdessen zahlt sie dem Sanitätshaus in Potsdam eine feste Pauschale für einen definierten Zeitraum – oft für zwei bis fünf Jahre. Für Sie als Patient oder Angehöriger bietet dieses System entscheidende Vorteile:
Keine hohen Anschaffungskosten: Ein hochwertiges, elektrisch verstellbares Pflegebett kann im freien Verkauf schnell zwischen 1.000 Euro und 3.000 Euro kosten. Ein Elektrorollstuhl liegt oft bei 4.000 Euro aufwärts. Durch das Leihmodell entfallen diese enormen Summen komplett.
Reparatur und Wartung inklusive: Innerhalb der Versorgungspauschale ist das Sanitätshaus vertraglich verpflichtet, das Hilfsmittel instand zu halten. Geht der Motor des Pflegebettes kaputt oder hat der Rollstuhl einen Platten, übernimmt das Sanitätshaus die Reparaturkosten.
Kostenloser Austausch: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und das aktuelle Hilfsmittel reicht nicht mehr aus (beispielsweise der Wechsel von einem Standardrollstuhl zu einem Pflegerollstuhl), kann das Gerät nach erneuter ärztlicher Verordnung unkompliziert getauscht werden.
Rückgabe bei Nichtbedarf: Wird das Hilfsmittel – etwa nach einer erfolgreichen Rehabilitation oder beim Umzug in ein stationäres Pflegeheim – nicht mehr benötigt, holt das Sanitätshaus das Gerät einfach wieder ab. Sie müssen sich nicht um den Weiterverkauf oder die Entsorgung kümmern.
Das Eigentum an dem Hilfsmittel verbleibt während der gesamten Nutzungsdauer beim Sanitätshaus oder der Krankenkasse. Sie erhalten das Gerät lediglich als Leihgabe für die Dauer der medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit.
Beratung zur unkomplizierten Hilfsmittel-Miete
Das Sortiment eines gut sortierten Sanitätshauses ist riesig. Um die Pflege zu Hause optimal zu gestalten, müssen die Hilfsmittel exakt auf die körperlichen Fähigkeiten des Patienten, die räumlichen Gegebenheiten in der Potsdamer Wohnung und die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen oder des ambulanten Pflegedienstes abgestimmt sein.
Rollstuhl ist nicht gleich Rollstuhl. Die Wahl des richtigen Modells ist entscheidend dafür, ob der Betroffene sich in seiner Wohnung frei bewegen kann und ob Ausflüge in die Potsdamer Innenstadt möglich sind. Die Krankenkassen unterscheiden im Hilfsmittelverzeichnis streng zwischen verschiedenen Kategorien:
Der Standardrollstuhl: Dies ist das Basismodell. Er ist robust, aber mit oft über 18 Kilogramm sehr schwer. Er eignet sich primär für den kurzzeitigen Gebrauch, etwa nach einer Operation, oder wenn der Patient nur gelegentlich (zum Beispiel für den Transport zum Arzt) geschoben wird. Für den dauerhaften Selbstantrieb ist er meist zu unhandlich.
Der Leichtgewichtrollstuhl: Er besteht aus Aluminium und wiegt meist nur zwischen 13 und 15 Kilogramm. Er lässt sich deutlich leichter schieben, besser im Auto verstauen und individuell anpassen (Sitzhöhe, Sitztiefe). Dies ist das häufigste Modell für Senioren, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Der Aktivrollstuhl: Für Menschen, die noch viel Kraft in den Armen haben und ein sehr wendiges, extrem leichtes Modell (oft unter 10 Kilogramm) für ein aktives Leben suchen. Diese Modelle werden exakt auf die Körpermaße maßangefertigt.
Der Multifunktions- oder Pflegerollstuhl: Wenn der Patient nicht mehr selbstständig sitzen kann, bietet dieses Modell maximale Unterstützung. Rückenlehne und Sitzfläche lassen sich stufenlos neigen (Kantelung), es gibt Kopfstützen und Seitenpelotten. Diese Stühle sind sehr schwer und werden ausschließlich von Pflegekräften oder Angehörigen geschoben.
Der Elektrorollstuhl: Für Personen, die weder laufen noch einen manuellen Rollstuhl antreiben können. Die Genehmigung durch die Krankenkasse erfordert eine detaillierte Begründung des Arztes. Für Ausflüge im Freien sind auch Elektromobile (Scooter) eine beliebte Alternative, die ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen von der Kasse bezuschusst werden können.
Sichere Mobilität im Potsdamer Alltag
Wenn ein Mensch viel Zeit im Bett verbringt oder im Bett gepflegt werden muss, reicht ein normales Seniorenbett nicht mehr aus. Ein echtes Pflegebett (oft auch Krankenbett genannt) ist ein hochtechnisches Hilfsmittel, das strengen gesetzlichen Normen unterliegt. Es schützt den Patienten und entlastet den Rücken der Pflegenden enorm.
Ein standardmäßiges, von der Kasse finanziertes Pflegebett verfügt über folgende Eigenschaften:
Elektrische Höhenverstellbarkeit: Die Liegefläche lässt sich per Fernbedienung stufenlos hoch- und herunterfahren. Zum Schlafen wird das Bett abgesenkt (Sturzprävention), für Pflegemaßnahmen (Waschen, Verbandswechsel) wird es auf die ergonomisch korrekte Arbeitshöhe des Pflegenden hochgefahren.
Verstellbarer Lattenrost: Das Kopf- und Fußteil kann elektrisch aufgerichtet werden. Dies erleichtert das Essen im Bett, das Lesen, das Atmen bei Herz-Lungen-Erkrankungen und das Aufstehen.
Integrierte Seitengitter: Diese dienen als Rausfallschutz in der Nacht. Wichtiger rechtlicher Hinweis: Das beidseitige, vollständige Hochziehen der Bettgitter gegen den Willen des Patienten gilt rechtlich als freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) und erfordert im strengsten Fall einen richterlichen Beschluss, es sei denn, der Patient stimmt ausdrücklich zu oder wünscht es selbst zu seinem Schutz.
Aufrichter (Bettgalgen): Ein Triangel-Griff über dem Kopfende, an dem sich der Patient selbstständig hochziehen und im Bett positionieren kann.
Neben dem Standard-Pflegebett gibt es Spezialausführungen. Niederflurbetten (Low-Betten) lassen sich fast bis auf den Fußboden absenken. Sie sind ideal für Demenzpatienten, die zu nächtlicher Unruhe neigen. Fällt der Patient aus dem Bett, ist die Fallhöhe so gering, dass Verletzungen weitgehend ausgeschlossen sind. Ein solches Bett macht oft die umstrittenen Bettgitter überflüssig.
Ein Pflegebett bietet Sicherheit und Komfort
Der Transfer vom Bett in den Rollstuhl oder vom Rollstuhl auf die Toilette ist oft der körperlich anstrengendste Teil der Pflege. Wenn die Beinkraft des Patienten nicht mehr ausreicht, um das eigene Gewicht zu tragen, drohen bei den pflegenden Angehörigen schnell chronische Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfälle.
Hier kommen Patientenlifter ins Spiel. Diese fahrbaren Geräte heben den Patienten sicher an. Man unterscheidet:
Aktivlifter (Stehlifter): Der Patient muss noch eine gewisse Rumpfstabilität und Restkraft in den Beinen haben. Er wird in eine stehende Position gezogen. Ideal für den Transfer zur Toilette, da die Kleidung im Stehen leicht gerichtet werden kann.
Passivlifter (Gurtlifter): Der Patient wird in ein Tuch (Hebegurt) gebettet und komplett frei schwebend angehoben. Dies erfordert keinerlei Eigenleistung des Patienten und wird bei schwerster Pflegebedürftigkeit eingesetzt.
Die Beschaffung eines großen Hilfsmittels mag auf den ersten Blick bürokratisch erscheinen. Wenn Sie jedoch die genauen Abläufe kennen, lässt sich der Prozess zügig und fehlerfrei bewältigen. Es ist essenziell, die richtige Reihenfolge einzuhalten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Der erste Schritt führt Sie immer zum behandelnden Arzt (Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe). Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, übernehmen die Kostenträger die Finanzierung. Der Arzt stellt Ihnen ein Rezept (Muster 16) aus. Dieses Rezept muss sehr präzise formuliert sein. Ein einfaches "Rollstuhl" reicht oft nicht aus und führt zu Rückfragen der Krankenkasse.
Achten Sie darauf, dass folgende Details auf dem Rezept vermerkt sind:
Die genaue Diagnose und die medizinische Begründung (z.B. "Gehunfähigkeit bei fortgeschrittener Arthrose", "Dekubitusprophylaxe").
Die exakte Bezeichnung des Hilfsmittels, idealerweise inklusive der 7-stelligen Hilfsmittelnummer aus dem offiziellen Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.
Spezifische Zusatzausstattungen, falls benötigt (z.B. "Leichtgewichtrollstuhl mit Trommelbremse für die Begleitperson" oder "Pflegebett mit geteilten Seitengittern").
Der Vermerk, ob es sich um eine dauerhafte Versorgung handelt.
Experten-Tipp: Wenn bereits ein Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) vorliegt und das Hilfsmittel primär der Erleichterung der Pflege dient, ist streng genommen die Pflegekasse zuständig. In der Praxis reichen Sie das Rezept jedoch einfach bei Ihrer Krankenkasse ein – diese klärt die Zuständigkeit intern mit der angegliederten Pflegekasse, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Mit dem Rezept in der Hand können Sie sich nicht an ein beliebiges Geschäft wenden. Sie müssen ein Sanitätshaus wählen, das ein sogenannter Vertragspartner Ihrer spezifischen Krankenkasse (z.B. AOK Nordost, Barmer, TK) ist. Die Krankenkassen haben mit verschiedenen Anbietern regionale Verträge geschlossen.
So finden Sie den richtigen Partner in Potsdam:
Krankenkasse kontaktieren: Rufen Sie Ihre Kasse an oder nutzen Sie deren Online-Portal, um sich eine Liste der zugelassenen Vertragspartner für Potsdam und das Umland (z.B. Werder, Michendorf, Babelsberg) geben zu lassen.
Lokale Präsenz prüfen: Auch wenn große überregionale Online-Sanitätshäuser locken, ist bei großen Hilfsmitteln wie Betten und Liftern ein regionaler Anbieter in Potsdam Gold wert. Bei einem Defekt am Wochenende brauchen Sie schnelle Hilfe vor Ort.
Beratungstermin vereinbaren: Ein seriöses Sanitätshaus bietet bei komplexen Versorgungen einen Hausbesuch an. Der Reha-Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, misst die Türbreiten aus und prüft, ob das verordnete Pflegebett überhaupt in das gewünschte Zimmer passt.
Sie geben das Rezept beim gewählten Sanitätshaus ab. Dieses erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit dem Rezept elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Nun prüft die Kasse den Antrag. Bei Standardhilfsmitteln (wie einem einfachen Rollstuhl oder Standard-Pflegebett) erfolgt die Genehmigung oft innerhalb weniger Tage. Bei teuren Sonderanfertigungen oder Elektrorollstühlen kann die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, um die Notwendigkeit durch ein Gutachten oder einen Hausbesuch überprüfen zu lassen. Gesetzlich hat die Kasse für die Entscheidung maximal drei Wochen Zeit (fünf Wochen, wenn der MD eingeschaltet wird).
Ein zentrales Thema bei der Hilfsmittelversorgung sind die Kosten. Wenn die Kasse das Hilfsmittel genehmigt, bedeutet das nicht immer, dass es für Sie völlig kostenlos ist. Sie müssen zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und einer freiwilligen Aufzahlung unterscheiden.
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Da große Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle fast immer teurer als 100 Euro sind, zahlen Sie in der Praxis pro Gerät genau 10 Euro an das Sanitätshaus.
Ausnahme Zuzahlungsbefreiung: Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen (für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel) in Höhe von 2 Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent) geleistet haben, können Sie bei der Kasse eine Befreiung beantragen. Legen Sie dem Sanitätshaus Ihren Befreiungsausweis vor, entfallen auch die 10 Euro für das Hilfsmittel.
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine Versorgung zu gewährleisten, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Das bedeutet: Sie bekommen ein voll funktionsfähiges, sicheres Hilfsmittel, aber eben das Standardmodell.
Möchten Sie darüber hinausgehende Eigenschaften, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Dies nennt sich wirtschaftliche Aufzahlung. Beispiele hierfür sind:
Ein Pflegebett mit besonderem Holzdekor, das optisch besser zur Schlafzimmereinrichtung passt, anstatt des grauen Standard-Metallrahmens.
Ein Rollstuhl in einer speziellen Wunschfarbe.
Ein besonders leichter Carbon-Rollator anstelle des Standard-Stahl-Rollators.
Das Sanitätshaus muss Sie im Vorfeld transparent über diese Mehrkosten aufklären und Sie müssen eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung unterschreiben. Das Sanitätshaus darf Sie niemals zwingen, ein teureres Modell mit Aufzahlung zu nehmen. Es muss Ihnen immer ein aufzahlungsfreies Kassenmodell (bis auf die gesetzlichen 10 Euro) anbieten.
Sobald die Genehmigung vorliegt, vereinbart das Sanitätshaus einen Liefertermin mit Ihnen. Gerade in einer Stadt wie Potsdam, wo viele Senioren in Altbauwohnungen ohne Aufzug leben, ist die Logistik entscheidend. Die Lieferung und der fachgerechte Aufbau sind Teil der Versorgungspauschale und dürfen Ihnen nicht extra in Rechnung gestellt werden.
Ausführliche Einweisung direkt bei der Lieferung
Bevor der Lieferwagen vorfährt, sollten Sie die Wohnung vorbereiten, um einen reibungslosen Aufbau zu garantieren:
Platz schaffen: Ein Standard-Pflegebett hat ein Außenmaß von etwa 100 x 210 Zentimetern (für eine Matratze von 90x200cm). Räumen Sie den gewünschten Standort frei. Bedenken Sie, dass das Bett nicht press an der Wand stehen sollte, wenn der Pflegedienst den Patienten von beiden Seiten erreichen muss.
Stromversorgung sichern: Elektrische Pflegebetten, Lifter-Ladestationen und Wechseldruckmatratzen benötigen Strom. Stellen Sie sicher, dass eine gut erreichbare Steckdose in der Nähe ist. Vermeiden Sie quer durch den Raum liegende Verlängerungskabel (extreme Stolpergefahr!).
Türen ausmessen: Ein Standardrollstuhl benötigt eine Türdurchfahrtsbreite von mindestens 80 Zentimetern. Messen Sie kritische Türen (besonders zum Badezimmer) vorher aus.
Teppiche entfernen: Dicke Teppiche oder lose Läufer sind nicht nur gefährliche Stolperfallen für Senioren, sie machen auch das Schieben eines Rollstuhls oder Patientenlifters nahezu unmöglich. Entfernen Sie diese vor der Lieferung.
Nach dem Aufbau darf der Reha-Techniker nicht einfach gehen. Hilfsmittel wie Pflegebetten und Lifter unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Das Sanitätshaus ist verpflichtet, eine detaillierte Geräteeinweisung durchzuführen. Lassen Sie sich (und idealerweise auch den pflegenden Angehörigen oder den ambulanten Pflegedienst) genau zeigen:
Wie funktioniert die Fernbedienung des Bettes?
Wie rasten die Bremsen des Rollstuhls sicher ein?
Wie wird der Akku des Patientenlifters korrekt geladen?
Wo befindet sich die Notabsenkung des Pflegebettes bei einem Stromausfall?
Sie müssen diese Einweisung mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Heben Sie die ausgehändigte Gebrauchsanweisung gut auf.
Ein technisches Gerät kann kaputtgehen. Wenn das Pflegebett in der höchsten Position feststeckt und sich nicht mehr absenken lässt, oder der Reifen des Rollstuhls platzt, ist schnelle Hilfe gefragt. Da Sie das Gerät über die Kasse gemietet haben, ist das Sanitätshaus Ihr Ansprechpartner für alle Reparaturen.
Gute Sanitätshäuser in Potsdam und dem Land Brandenburg bieten einen Notdienst an, der auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar ist. Die Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und die Arbeitszeit des Technikers sind durch die Fallpauschale der Krankenkasse abgedeckt. Sie müssen dafür nichts bezahlen (ausgenommen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Zerstörung). Zudem führt das Sanitätshaus bei elektrischen Geräten regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen (STK - Sicherheitstechnische Kontrollen) durch, meist im Rhythmus von ein bis zwei Jahren.
Große Hilfsmittel sind ein zentraler Baustein, doch oft zeigen sich in der Praxis weitere Hürden in der Wohnung. Als Experten bei PflegeHelfer24 wissen wir, dass eine ganzheitliche Betrachtung der Wohnsituation entscheidend ist. Wenn der Patient nun im Rollstuhl sitzt, nützt dieser wenig, wenn er die Wohnung im ersten Stock nicht verlassen kann oder das Badezimmer nicht zugänglich ist.
Hier greifen verschiedene Versorgungskonzepte ineinander:
Der Treppenlift: Wenn die Potsdamer Altbauwohnung keinen Aufzug hat, ist ein Treppenlift oft die einzige Möglichkeit, das Haus zu verlassen. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei Vorliegen eines Pflegegrades mit bis zu 4.000 Euro pro Person.
Barrierefreier Badumbau: Ein Rollstuhl passt oft nicht durch die schmale Badezimmertür, und der Einstieg in die hohe Badewanne wird unmöglich. Ein Zuschuss der Pflegekasse kann genutzt werden, um die Wanne in eine bodengleiche Dusche umzubauen. Alternativ kann ein Badewannenlift über ein Rezept vom Arzt verordnet und vom Sanitätshaus geliefert werden.
Hausnotruf: Die gewonnene Mobilität durch Rollator oder Rollstuhl birgt auch ein gewisses Sturzrisiko. Ein Hausnotruf ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Sicherheit. Bei einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Basisgebühren von 25,50 Euro komplett.
Unterstützung im Alltag: Wenn die Pflege durch Angehörige an ihre Grenzen stößt, helfen ergänzende Dienstleistungen. Eine 24-Stunden-Pflege oder stundenweise Alltagshilfen entlasten die Familie und stellen sicher, dass die Hilfsmittel (wie der Lifter) auch fachgerecht angewendet werden.
Der Pflegebedarf ist selten statisch. Er kann sich verbessern (z.B. nach einer Reha) oder verschlechtern. Da es sich bei den Hilfsmitteln um Leihgaben handelt, ist das System hochflexibel.
Benötigt der Patient nach einem halben Jahr statt des Standardrollstuhls einen Elektrorollstuhl, stellt der Arzt ein neues Rezept aus. Das Sanitätshaus holt den alten Rollstuhl ab und liefert das neue Modell. Verstirbt der Pflegebedürftige oder zieht er in ein vollstationäres Pflegeheim in Potsdam, endet die Notwendigkeit für die häuslichen Hilfsmittel. Ein kurzer Anruf beim Sanitätshaus genügt, und das Pflegebett, der Lifter und der Rollstuhl werden zeitnah und für Sie kostenfrei wieder abgeholt. Die Geräte werden dann vom Sanitätshaus professionell gereinigt, desinfiziert, gewartet und für den nächsten Patienten aufbereitet (Wiedereinsatz).
Die Organisation von Rollstuhl, Pflegebett und Co. in Potsdam muss nicht überfordernd sein, wenn Sie die Spielregeln der Krankenkassen und Sanitätshäuser kennen. Nutzen Sie das etablierte Leihsystem, um hohe private Kosten zu vermeiden und jederzeit Anspruch auf Reparaturen und Anpassungen zu haben.
Ihre Checkliste für den reibungslosen Ablauf:
Arztbesuch: Klären Sie den genauen Bedarf und lassen Sie sich ein detailliertes Rezept (Muster 16) ausstellen. Achten Sie auf exakte Formulierungen und medizinische Begründungen.
Kassen-Check: Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, welche Sanitätshäuser in Potsdam und Umgebung offizielle Vertragspartner sind.
Beratung einfordern: Bestehen Sie bei komplexen Hilfsmitteln wie Pflegebetten auf einen Hausbesuch des Sanitätshauses zur Ausmessung der Räumlichkeiten.
Kosten klären: Unterschreiben Sie keine Mehrkostenvereinbarung (wirtschaftliche Aufzahlung), bevor Sie sich nicht das aufzahlungsfreie Kassenmodell (bis auf die gesetzlichen 10 Euro Zuzahlung) haben zeigen lassen.
Wohnung vorbereiten: Schaffen Sie Platz, entfernen Sie Stolperfallen wie Teppiche und stellen Sie die Stromversorgung für elektrische Hilfsmittel sicher.
Einweisung nutzen: Lassen Sie sich bei der Lieferung den Umgang mit dem Hilfsmittel ausführlich erklären und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen.
Ergänzungen prüfen: Denken Sie über den Tellerrand hinaus. Kombinieren Sie die Hilfsmittel mit einem Zuschuss der Pflegekasse für einen Hausnotruf, einen Treppenlift oder einen Badumbau, um die Sicherheit im eigenen Zuhause zu maximieren.
Mit der richtigen Vorbereitung und einem kompetenten Sanitätshaus an Ihrer Seite schaffen Sie eine sichere, komfortable und würdevolle Pflegeumgebung in den eigenen vier Wänden. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten auf professionelle Pflegeberatung zurückzugreifen – es ist Ihr gutes Recht, bestmöglich versorgt zu sein.
Die wichtigsten Antworten rund um Rollstuhl, Pflegebett und Co. auf einen Blick.