Schicksalsabstimmung in Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte entscheiden über das Ende ihrer Kammer

Dominik Hübenthal
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Mitgliederbefragung Ende 2026

Für die knapp 40.000 Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz rückt eine grundlegende Richtungsentscheidung näher. Zum Ende des Jahres soll feststehen, ob die berufsständische Selbstverwaltung der Pflegekräfte im Bundesland fortbesteht oder aufgelöst wird. Eine offizielle Befragung der Pflegefachpersonen ist für den Zeitraum zwischen Ende November und Mitte Dezember geplant.

Landesregierung verspricht klare Konsequenzen bei Ablehnung

Die für die Pflegekammer zuständige Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler kündigte im Mainzer Landtag an, dass die Auswertung der Umfrageergebnisse unmittelbar nach Abschluss erfolgen soll. Das Vergabeverfahren für einen unabhängigen externen Dienstleister sei bereits angelaufen, um einen reibungslosen und transparenten Ablauf zu gewährleisten.

Dabei machte das Sozialministerium deutlich, dass das Votum direkte politische Konsequenzen haben wird: Sollte sich eine Mehrheit der stimmberechtigten Fachkräfte gegen den Fortbestand aussprechen, wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes vorlegen, um den Weg für die Auflösung der Kammer frei zu machen. Im Mittelpunkt stehe der konkrete Nutzen für die beruflich Pflegenden und nicht der Selbsterhalt bestehender Strukturen.

Neuer Anlauf nach abgebrochener Frühjahrsbefragung

Der neue Abstimmungsprozess folgt auf einen gescheiterten Versuch im Frühjahr. Damals musste eine von der Kammer initiierte Befragung kurz nach dem Start gestoppt werden, nachdem es zu massiven technischen Problemen sowie scharfer Kritik an der Formulierung der Fragen und der kurzen Frist gekommen war. Berufsverbände und Gewerkschaften hatten daraufhin eine neutrale und unmissverständliche Fragestellung gefordert.

Pionierprojekt in der Dauerdebatte

Die rheinland-pfälzische Landespflegekammer nahm 2016 als bundesweit erste Einrichtung ihrer Art die Arbeit auf. Ihr Ziel war es, der Pflege eine starke eigene Stimme in der Gesundheitspolitik zu geben – analog zu den Kammern für Ärzte oder Apotheker. Doch in den vergangenen Jahren formierte sich zunehmend Widerstand innerhalb der Belegschaften.

Die wesentlichen Streitpunkte im Überblick:

  • Pflichtmitgliedschaft: Alle im Land tätigen Pflegefachpersonen werden gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet.
  • Beitragspflicht: Regelmäßige Mitgliedsbeiträge stießen angesichts der ohnehin hohen Arbeitsbelastung auf breiten Unmut.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: Mehrere Klagen gegen Beitragserhebungen beschäftigten die Verwaltungsgerichte.

Mit dem anstehenden Votum im Spätherbst haben die Pflegenden nun selbst das Wort über den weiteren Kurs ihrer berufspolitischen Vertretung.

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