Schlag für die Patientenversorgung: BMG winkt Honorarkürzung für Psychotherapeuten durch
Die Entscheidung ist gefallen – und sie sorgt für massiven Unmut in der psychotherapeutischen Versorgungslage. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den umstrittenen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent nicht beanstandet. Damit tritt eine Maßnahme endgültig in Kraft, die von vielen Gesundheitsexperten als fatal für die ohnehin angespannte Patientenversorgung eingestuft wird.
Ein herber Schlag für die ambulante Versorgung
Bereits im März 2026 hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss – ein Schiedsgremium, das bei Uneinigkeit zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft angerufen wird – die Absenkung der Honorare beschlossen. Vorangetrieben wurde diese Sparmaßnahme maßgeblich vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich in den Verhandlungen bis zuletzt vehement, aber erfolglos gegen die Abwertung der Leistungen gewehrt.
Dass das Bundesgesundheitsministerium nun von seinem juristischen Kontrollrecht keinen Gebrauch macht und den Beschluss unkommentiert passieren lässt, stößt in der Branche auf völliges Unverständnis. Zwar wurde als eine Art Ausgleich eine Erhöhung der Strukturzuschläge um 14,25 Prozent beschlossen, doch diese fängt die direkten finanziellen Verluste für viele Praxen bei Weitem nicht auf.
Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert "Tatenlosigkeit"
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zeigte sich in einer aktuellen Stellungnahme tief enttäuscht über die passive Haltung des Ministeriums. Laut BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wäre ein Eingreifen der Politik zwingend notwendig gewesen. Die Kammer argumentiert, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss nicht alle verfügbaren Datengrundlagen – insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des sogenannten Orientierungswertes – ausreichend berücksichtigt habe.
Für die niedergelassenen Therapeuten bedeutet die Kürzung in Zeiten ohnehin stark steigender Praxiskosten einen spürbaren Einschnitt. Die Kammer befürchtet zudem langfristige strukturelle Nachteile für die gesamte Berufsgruppe, die sich letztlich auf die Patienten auswirken werden.
Die Folgen für Patienten und Praxen im Überblick:
- Direkte Honorarkürzung: Die Vergütung für Therapiestunden sinkt pauschal um 4,5 Prozent (bereits rückwirkend zum 1. April 2026 gültig).
- Wirtschaftlicher Druck: Trotz leicht erhöhter Strukturzuschläge verzeichnen viele Praxen unter dem Strich ein reales Minus, was die Aufrechterhaltung und Modernisierung des Praxisbetriebs erschwert.
- Gefahr für die Patientenversorgung: Experten warnen nachdrücklich, dass der finanzielle Druck dazu führen könnte, dass Praxen ihr Behandlungsangebot einschränken müssen. Dies würde die ohnehin monatelangen Wartezeiten auf einen rettenden Therapieplatz für psychisch erkrankte Menschen drastisch verschärfen.
Während die Krankenkassen den Schritt als notwendige Maßnahme zur Ausgabenkontrolle verteidigen, sehen Vertreter der Therapeuten darin ein völlig falsches Signal. In einer Zeit, in der der gesellschaftliche Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung kontinuierlich wächst, droht die flächendeckende Versorgung durch diesen Sparkurs weiter ins Wanken zu geraten.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.

