Teilzeit-Krankschreibung: G-BA startet Beratungen für neue Regeln

Benedikt Hübenthal
Teilarbeitsunfähigkeit: G-BA überarbeitet Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem grundlegenden Wandel im Umgang mit Krankmeldungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat offiziell das Beratungsverfahren zur Überarbeitung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) eingeleitet. Ziel der Beratungen ist es, die medizinischen und formalen Kriterien für eine künftige Teilarbeitsunfähigkeit festzulegen, die den bisherigen Grundsatz des reinen Alles-oder-Nichts bei Krankschreibungen ablösen soll.

Gesetzlicher Auftrag durch die Gesundheitsreform

Die Anpassung der Richtlinie wurde durch das im Sommer beschlossene Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze notwendig. Das Reformpaket sieht vor, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei längeren und schwereren Erkrankungen künftig schrittweise und flexibel im Rahmen von festen Stufen – voraussichtlich 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit – tätig sein können, anstatt vollständig krankgeschrieben zu werden.

Der Gesetzgeber hat den G-BA damit beauftragt, die genauen Voraussetzungen und Kriterien zur Feststellung dieser teilweisen Arbeitsfähigkeit verbindlich zu definieren. Die unparteiische Vorsitzende des G-BA, Sonja Optendrenk, betonte die Bedeutung dieser Aufgabe und kündigte an, man werde sich diesem gesetzlichen Auftrag gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren widmen und zu einem praxistauglichen Ergebnis führen.

Mehr Flexibilität bei langwierigen Erkrankungen

Das Konzept richtet sich vor allem an Beschäftigte, die infolge einer schweren oder chronischen Erkrankung voraussichtlich länger als vier Wochen ausfallen würden. Häufige Einsatzbereiche könnten beispielsweise orthopädische Leiden oder psychische Erkrankungen sein, bei denen eine vollständige Isolation vom beruflichen Alltag die Genesung sogar verzögern kann.

Die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Modells umfassen:

  • Freiwilligkeit: Die teilweise Rückkehr an den Arbeitsplatz basiert auf Freiwilligkeit für Arbeitnehmende und erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Feste Stufen: Vorgesehen sind Abstufungen der Arbeitsfähigkeit im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent.
  • Kombination mit Teilkrankengeld: Ergänzend zum anteiligen Arbeitslohn greift nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ein entsprechendes Teilkrankengeld.

Kritik und Bedenken aus der Ärzteschaft

Obwohl das Modell nach skandinavischem Vorbild viele Befürworter hat, gibt es auch deutliche Kritik. Vor allem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte Vorbehalte und warnte vor einer weiteren Bürokratisierung. Die detaillierte Begutachtung, wie viele Stunden eine erkrankte Person im individuellen Berufsumfeld arbeiten kann, sei für Haus- und Facharztpraxen mit einem enormen Dokumentations- und Beratungsaufwand verbunden.

In den kommenden Beratungen muss der G-BA nun tragfähige Standards entwickeln, die sowohl den medizinischen Anforderungen der Patienten als auch der Machbarkeit in den Praxen gerecht werden. Die Neuregelung zur Teilarbeitsunfähigkeit soll nach jetzigem Stand zum 1. Januar 2028 bundesweit in Kraft treten.

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