Wegen akutem Personalmangel: Bund kippt einheitliche Mindestbesetzung in Pflegeheimen
Ein herber Rückschlag für die Pflegebranche: Die geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung für Pflegeheime ist vorerst vom Tisch. Auch eine weitere Anhebung der gesetzlichen Personalanhaltswerte wird es in naher Zukunft nicht geben. Das geht aus einem aktuellen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Bundesregierung hervor.
Arbeitsmarkt gibt nicht genug Pflegekräfte her
Der Grund für diese drastische Entscheidung liegt auf der Hand: der leergefegte Arbeitsmarkt. Laut dem Bundesgesundheitsministerium fehlen schlichtweg die Kapazitäten bei Fach- und Assistenzkräften, um strengere, bundesweit einheitliche Personalvorgaben in der vollstationären Langzeitpflege überhaupt in der Praxis erfüllen zu können.
Die Pflegefachkraft gilt nach Analysen der Bundesagentur für Arbeit weiterhin als klassischer Engpassberuf. Würde die Politik nun verbindliche und höhere Mindestvorgaben durchsetzen, stünden viele Heime vor einer unlösbaren Aufgabe. Die Folge könnten Aufnahmestopps oder gar Bettenschließungen sein, da die Einrichtungen das geforderte Personal nicht auf dem freien Markt finden würden.
Besonders großer Mangel bei Assistenzkräften
Während der Mangel an examinierten Pflegefachkräften seit Jahren bekannt ist, offenbart der Bericht zur Weiterentwicklung des sogenannten Personalbemessungsverfahrens eine weitere Schwachstelle: Auch bei den Pflegeassistenzkräften klafft eine riesige Lücke. Obwohl in der allgemeinen Arbeitsmarktstatistik oft keine gesonderten Daten für diese Berufsgruppe vorliegen, lässt sich laut Analysen des GKV-Spitzenverbands ableiten, dass gerade bei qualifiziertem Assistenzpersonal ein massiver Engpass besteht. Genau dieses Personal sollte jedoch im Rahmen neuer Pflegekonzepte die Fachkräfte entlasten.
Versorgungssicherheit geht vor strikten Quoten
Das Ministerium rechtfertigt den Verzicht auf die bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung ausdrücklich im Interesse einer sicheren und kontinuierlichen Versorgung. Man wolle verhindern, dass Pflegeeinrichtungen durch unerfüllbare gesetzliche Vorgaben in ihrer Existenz oder in ihrer Versorgungsleistung gefährdet werden.
- Keine bundeseinheitliche Mindestvorgabe: Regionale Unterschiede und individuelle Personalnotstände machen eine starre Quote aktuell unmöglich.
- Fokus auf Machbarkeit: Die Sicherstellung der aktuellen Versorgung hat Vorrang vor theoretischen Idealbesetzungen.
- Ausbau der Assistenz: Die Qualifizierung von Hilfskräften bleibt die größte Baustelle der kommenden Jahre.
Für Pflegekräfte, die auf mehr Kollegen und eine spürbare Entlastung gehofft hatten, ist diese Nachricht dennoch ernüchternd. Die Umsetzung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens, das eigentlich den tatsächlichen Bedarf an Personal abbilden und eine bedarfsgerechte Pflege garantieren sollte, stößt damit hart an die Realitäten des demografischen Wandels und des eklatanten Fachkräftemangels in Deutschland.
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