Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Besonders im Alter wächst der Wunsch, so lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden wohnen zu bleiben. Ob in Dessau-Nord, im historischen Zentrum nahe der Bauhaus-Bauten oder in den ruhigeren Lagen von Roßlau – die gewohnte Umgebung bietet Sicherheit und Geborgenheit. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Putzen, Einkaufen oder die Wäschepflege immer schwerer. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag der Pflegekasse an. Er ermöglicht es pflegebedürftigen Senioren, sich professionelle Unterstützung für den Haushalt zu holen, ohne die eigene Rente belasten zu müssen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Seniorin, Senior oder als pflegender Angehöriger in Dessau-Roßlau, wie Sie den gesetzlichen Anspruch auf den 131-Euro-Entlastungsbetrag optimal nutzen. Wir erklären Ihnen detailliert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, warum Sie zwingend auf zertifizierte Dienstleister achten müssen und wie Sie Schritt für Schritt eine zuverlässige Haushaltshilfe finden, die direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nehmen Sie sich die Zeit, diesen Leitfaden gründlich zu lesen – es geht um bares Geld und eine spürbare Erleichterung Ihres Alltags.
Viele Senioren in Deutschland verschenken jeden Monat wertvolle finanzielle Mittel, weil sie ihre Rechte nicht im Detail kennen. Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben ist. Konkret handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat, der jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, sofern er im häuslichen Umfeld gepflegt wird.
Wichtig zu verstehen ist: Dieser Betrag wird Ihnen nicht einfach jeden Monat auf Ihr Girokonto überwiesen. Es handelt sich um eine sogenannte zweckgebundene Sachleistung. Das bedeutet, das Geld darf ausschließlich für qualifizierte Leistungen ausgegeben werden, die Sie im Alltag entlasten oder Ihre Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören in erster Linie Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise eine professionelle Haushaltshilfe, eine Begleitung beim Einkaufen oder Betreuungsleistungen.
Das Ziel des Gesetzgebers ist eindeutig: Pflegende Angehörige sollen entlastet und die Pflegebedürftigen sollen dabei unterstützt werden, ihren Alltag in Dessau-Roßlau weiterhin selbstbestimmt zu meistern. Mit 1.572 Euro im Jahr (12 Monate x 131 Euro) steht Ihnen ein solides Budget zur Verfügung, um sich genau die Hilfe ins Haus zu holen, die Sie benötigen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrages sind klar definiert und bundesweit einheitlich geregelt. Um die 131 Euro monatlich nutzen zu können, müssen Sie lediglich zwei grundlegende Kriterien erfüllen:
Anerkannter Pflegegrad: Sie müssen mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein. Auch Personen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 haben denselben Anspruch in Höhe von 131 Euro.
Häusliche Pflege: Sie müssen zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Bereich des Betreuten Wohnens leben. Wer dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf diesen spezifischen Entlastungsbetrag.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, aber merken, dass der Haushalt in Dessau-Roßlau zunehmend zur Belastung wird, zögern Sie nicht, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist) zu stellen. Nach der Antragstellung wird der Medizinische Dienst (MD) in Sachsen-Anhalt Ihre Situation begutachten. Oftmals reicht schon eine leichte Einschränkung der Alltagskompetenz – etwa durch Gelenkverschleiß, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder beginnende Vergesslichkeit –, um den Pflegegrad 1 zu erhalten. Dieser "Einstiegs-Pflegegrad" wurde vom Gesetzgeber speziell dafür geschaffen, frühzeitig Hilfe zu ermöglichen, bevor eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt.
Gemeinsame Spaziergänge fördern die Mobilität.
Die Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrages sind vielfältig. Die meisten Senioren in Dessau-Roßlau nutzen das Budget jedoch primär für eine klassische Haushaltshilfe. Doch was genau darf diese Hilfe übernehmen, wenn sie über die Pflegekasse abgerechnet wird? Hier ist eine detaillierte Übersicht der förderfähigen Leistungen:
Reinigung der Wohnung: Dazu gehören das Staubsaugen und Wischen der Böden, das Putzen der Fenster, das Reinigen von Bad und Toilette sowie das Staubwischen. Die Haushaltshilfe sorgt für ein hygienisches und sicheres Wohnumfeld, was auch das Sturzrisiko minimiert.
Wäschepflege: Das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung in den Schrank. Besonders das Beziehen der Betten ist für viele Senioren ein enormer Kraftakt, den die Helferin oder der Helfer gerne übernimmt.
Einkäufe und Besorgungen: Die Haushaltshilfe kann für Sie in den Dessauer Supermärkten einkaufen gehen, Rezepte in der Apotheke einlösen oder Pakete zur Post bringen. Sie können der Kraft entweder einen Einkaufszettel mitgeben oder – was viele Senioren bevorzugen – gemeinsam einkaufen gehen, wobei die Hilfe das Tragen der schweren Taschen übernimmt.
Essenszubereitung: Das Kochen von warmen Mahlzeiten, das Vorbereiten von Abendbrot oder das Schnippeln von Gemüse. Auch das anschließende Spülen und Aufräumen der Küche gehört dazu.
Begleitdienste: Begleitung zu Arztterminen (zum Beispiel ins Städtische Klinikum Dessau oder zu Fachärzten im Stadtgebiet), zu Behörden oder einfach ein begleiteter Spaziergang an der Elbe oder im Georgium zur Förderung der Mobilität.
Betreuungsleistungen: Gemeinsames Zeitunglesen, Gespräche gegen die Einsamkeit, Gesellschaftsspiele oder die Strukturierung des Tagesablaufs. Dies ist besonders für Senioren mit einer beginnenden Demenzerkrankung von unschätzbarem Wert.
Wichtiger Hinweis: Eine Haushaltshilfe, die über den Entlastungsbetrag finanziert wird, darf keine medizinische oder grundpflegerische Versorgung durchführen. Das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden oder die Körperpflege (wie Duschen) sind Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes und werden über andere Budgets der Pflegekasse abgerechnet.
Dies ist der wahrscheinlich wichtigste Abschnitt dieses Ratgebers, da hier die meisten Missverständnisse entstehen. Sie können den Entlastungsbetrag von 131 Euronicht einfach nutzen, um eine private Putzhilfe aus den Kleinanzeigen oder eine Bekannte, die Ihnen im Haushalt hilft, "schwarz" oder auf Minijob-Basis zu bezahlen.
Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass die Leistungen von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden müssen. In Sachsen-Anhalt regelt dies die Alltagsförderungsverordnung (AföV LSA). Ein Dienstleister – sei es ein ambulanter Pflegedienst oder ein spezialisierter Betreuungs- und Entlastungsdienst – muss ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen, um diese Anerkennung zu erhalten.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Qualität der Betreuung hoch ist. Anerkannte Dienstleister müssen nachweisen, dass ihr Personal geschult ist (beispielsweise im Umgang mit demenzkranken Menschen, in Erster Hilfe und in Hygienevorschriften). Zudem sind die Mitarbeiter über den Dienstleister haftpflichtversichert. Fällt der Haushaltshilfe beim Putzen eine teure Vase herunter oder beschädigt sie den Fußboden, greift die Versicherung des Unternehmens.
Wenn Sie in Dessau-Roßlau eine Rechnung bei der Pflegekasse einreichen, die von einer nicht zertifizierten Reinigungskraft stammt, wird die Pflegekasse die Erstattung rigoros ablehnen. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen. Achten Sie daher bei der Suche nach einer Haushaltshilfe immer auf den Zusatz: "Anerkannt nach § 45a SGB XI" oder fragen Sie direkt: "Sind Sie berechtigt, den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abzurechnen?"
Es gibt eine gesetzliche Ausnahme, die es ermöglicht, auch Privatpersonen für ihre Hilfe zu entlohnen: die sogenannte anerkannte Nachbarschaftshilfe. Die Bundesländer haben hierfür eigene Regelungen erlassen, so auch Sachsen-Anhalt.
Wenn Sie eine Nachbarin, einen Freund oder einen entfernten Verwandten haben, der Ihnen im Haushalt in Dessau-Roßlau hilft, können Sie diesen Personen eine Aufwandsentschädigung aus dem 131-Euro-Budget zahlen. Dafür müssen jedoch strenge Kriterien erfüllt sein:
Keine enge Verwandtschaft: Der Helfer darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder, Enkel, Geschwister und Eltern sind ausgeschlossen).
Keine häusliche Gemeinschaft: Der Helfer darf nicht mit Ihnen in derselben Wohnung leben.
Qualifikation: Der Helfer muss in der Regel einen Pflegekurs oder einen speziellen Kurs für Nachbarschaftshelfer absolviert haben (diese werden oft kostenfrei von den Pflegekassen angeboten).
Registrierung: Die Nachbarschaftshilfe muss bei der zuständigen Pflegekasse offiziell angemeldet und genehmigt werden.
Höchstgrenze: Die Tätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden. Die Aufwandsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt, um Schwarzarbeit zu verhindern.
Wenn Sie diese Variante bevorzugen, empfehlen wir Ihnen dringend, vorab Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufzunehmen und sich die entsprechenden Antragsformulare für die anerkannte Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt zusenden zu lassen.
Kostenlose Beratung im Pflegestützpunkt nutzen.
Die Suche nach einem passenden, zertifizierten Dienstleister kann anfangs überwältigend wirken. Doch in Dessau-Roßlau gibt es ein gutes Netzwerk an Anbietern. So gehen Sie am besten vor, um eine seriöse Haushaltshilfe zu finden:
1. Der Pflegestützpunkt Dessau-Roßlau: Ihre erste und beste neutrale Anlaufstelle vor Ort ist der Pflegestützpunkt. Hier arbeiten unabhängige Berater, die von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommune finanziert werden. Sie führen Listen mit allen regional zertifizierten Anbietern, die in Dessau-Nord, Süd, Roßlau oder den umliegenden Stadtteilen tätig sind. Die Beratung ist für Sie vollkommen kostenlos.
2. Regionale ambulante Pflegedienste: Fast alle großen Wohlfahrtsverbände (wie Diakonie, Caritas, DRK, AWO) sowie private ambulante Pflegedienste in Dessau-Roßlau bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Rufen Sie dort an und fragen Sie explizit nach freien Kapazitäten für "Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b".
3. Spezialisierte Alltagsbegleiter-Agenturen: In den letzten Jahren haben sich immer mehr Unternehmen gegründet, die sich ausschließlich auf Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung spezialisiert haben und keine medizinische Pflege durchführen. Diese Agenturen sind oft flexibler bei der Terminvergabe für Putzarbeiten. Achten Sie auch hier auf die Zertifizierung!
4. Online-Portale der Pflegekassen: Viele Pflegekassen bieten auf ihren Webseiten Suchportale (sogenannte "Pflegenavigatoren") an. Dort können Sie Ihre Postleitzahl in Dessau-Roßlau (z.B. 06844 oder 06862) eingeben und gezielt nach Anbietern für "Angebote zur Unterstützung im Alltag" filtern.
Haben Sie einen zertifizierten Dienstleister gefunden, stellt sich die Frage der Bezahlung. Es gibt zwei Wege, wie die 131 Euro abgerechnet werden können. Wir erklären Ihnen beide Optionen, damit Sie die für sich beste Entscheidung treffen können.
Option A: Die Abtretungserklärung (Unsere Empfehlung) Dies ist der bequemste Weg für Sie als Seniorin oder Senior. Sie unterschreiben bei dem Dienstleister eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit erlauben Sie dem Unternehmen, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Die Pflegekasse überweist das Geld dann unmittelbar an den Dienstleister. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen, keine Rechnungen sammeln und sich nicht mit Formularen herumschlagen. Sie quittieren dem Dienstleister lediglich am Ende des Monats die erbrachten Stunden (den sogenannten Leistungsnachweis). Achtung: Achten Sie darauf, dass der Dienstleister nicht mehr Stunden erbringt, als Ihr Budget hergibt, sonst erhalten Sie für den Restbetrag eine Privatrechnung.
Option B: Das Kostenerstattungsprinzip Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung vom Dienstleister. Sie überweisen den Rechnungsbetrag von Ihrem eigenen Bankkonto an das Unternehmen. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem Erstattungsformular bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen das Geld (bis maximal 131 Euro pro Monat bzw. dem angesparten Guthaben) auf Ihr Konto zurück. Dieser Weg bedeutet für Sie mehr administrativen Aufwand und Sie müssen die finanzielle Vorleistung erbringen.
Ein häufiger Fehler, den viele Pflegebedürftige machen, ist die Annahme, dass nicht genutztes Geld am Ende des Monats verfällt. Das ist glücklicherweise nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat eine sehr verbraucherfreundliche Anspar-Regelung getroffen, die Sie unbedingt kennen sollten.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig nutzen, wird der Restbetrag automatisch auf den nächsten Monat übertragen. Dies gilt für das gesamte Kalenderjahr. Wenn Sie also von Januar bis Juni keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im Juli ein angespartes Budget von 917 Euro (7 Monate x 131 Euro) zur Verfügung. Das ist besonders praktisch, wenn Sie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich sehr viel Hilfe beim Frühjahrsputz oder bei der Gartenarbeit (sofern zertifiziert) benötigen.
Die entscheidende Stichtagsregelung: Der 30. Juni des Folgejahres
Guthaben, das Sie bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht verbraucht haben, nehmen Sie mit in das neue Jahr. Sie haben dann noch ein halbes Jahr Zeit, dieses alte Guthaben aufzubrauchen. Erst am 30. Juni des Folgejahres verfällt das nicht genutzte Budget aus dem Vorjahr unwiderruflich.
Ein Rechenbeispiel für Dessau-Roßlau: Herr Schmidt hat im Jahr 2025 seinen Entlastungsbetrag kaum genutzt. Am 31. Dezember 2025 hat er noch 800 Euro Restguthaben. Dieses Geld nimmt er mit ins Jahr 2026. Er muss diese 800 Euro nun zwingend bis zum 30. Juni 2026 für anerkannte Leistungen ausgeben. Tut er das nicht, wird das Geld am 1. Juli 2026 von der Pflegekasse ersatzlos gestrichen. (Sein neues Budget für 2026, also die 131 Euro monatlich ab Januar 2026, bleibt davon natürlich unberührt und sammelt sich weiter an).
Unser Experten-Tipp: Rufen Sie im Frühjahr bei Ihrer Pflegekasse an und erfragen Sie Ihr exaktes, noch verfügbares Restguthaben. So können Sie rechtzeitig reagieren und beispielsweise eine große Grundreinigung Ihrer Wohnung in Auftrag geben, bevor das Geld verfällt.
Mehr Budget für eine saubere Wohnung.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher gibt es einen legalen Weg, das monatliche Budget für die Haushaltshilfe massiv aufzustocken. Dieses Instrument nennt sich Umwandlungsanspruch (gesetzlich geregelt in § 45a SGB XI).
Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen. Das ist das Budget, das eigentlich für den ambulanten Pflegedienst (für Körperpflege, Duschen etc.) gedacht ist. Bei Pflegegrad 2 beträgt dieses Budget beispielsweise 761 Euro im Monat.
Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst benötigen, weil beispielsweise Ihre Angehörigen die Körperpflege komplett übernehmen, oder wenn Sie den ambulanten Pflegedienst nur teilweise nutzen und das Budget von 761 Euro nicht voll ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets "umwandeln". Sie widmen das Geld also um und nutzen es für Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie Ihre zertifizierte Haushaltshilfe.
Ein beeindruckendes Rechenbeispiel: Frau Müller (Pflegegrad 2) nutzt keinen ambulanten Pflegedienst. Sie wandelt 40 % ihrer Pflegesachleistungen (40 % von 761 Euro = 304,40 Euro) um. Zusätzlich hat sie ihren regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro. Somit stehen ihr monatlich stolze 435,40 Euro ausschließlich für eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuung zur Verfügung! Bei einem durchschnittlichen Stundensatz eines Dienstleisters von 35 Euro kann Frau Müller sich somit fast 12,4 Stunden professionelle Hilfe pro Monat ins Haus holen.
Um den Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie einen kurzen, formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sprechen Sie auch Ihren zertifizierten Dienstleister darauf an, diese helfen oft gerne beim Ausfüllen der Formulare.
Ausführliche Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Pflegeversicherung finden Sie auch auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung. Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die 131 Euro einer bestimmten Stundenanzahl entsprechen. Der Entlastungsbetrag ist ein reines Geld-Budget. Wie viele Stunden Hilfe Sie dafür bekommen, hängt vom Stundensatz des jeweiligen Dienstleisters ab.
In der Region Dessau-Roßlau und dem Umland von Sachsen-Anhalt haben sich die Preise für anerkannte Alltagsbegleiter und Haushaltshilfen in den letzten Jahren aufgrund von Mindestlohnerhöhungen und gestiegenen Betriebskosten angepasst. Im Jahr 2026 müssen Sie bei zertifizierten Pflegediensten und Betreuungsagenturen mit Stundensätzen zwischen 32 Euro und 42 Euro rechnen. Hinzu kommt oftmals eine Wegepauschale (Anfahrtskosten), die je nach Entfernung zwischen 4 und 8 Euro pro Einsatz liegt.
Beispielkalkulation: Wenn ein Dienstleister 35 Euro pro Stunde verlangt und 5 Euro für die Anfahrt berechnet, kostet ein zweistündiger Einsatz 75 Euro. Mit Ihrem Budget von 131 Euro im Monat können Sie diesen Dienstleister also nicht ganz zweimal im Monat für jeweils zwei Stunden kommen lassen, ohne etwas dazuzahlen zu müssen. Wenn Sie die Hilfe wöchentlich für zwei Stunden benötigen, belaufen sich die monatlichen Kosten auf etwa 300 Euro. Die Pflegekasse übernimmt 131 Euro, die restlichen 169 Euro müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen – es sei denn, Sie nutzen den oben beschriebenen Umwandlungsanspruch.
Tipp: Vergleichen Sie die Preise der Anbieter in Dessau-Roßlau. Lassen Sie sich vorab einen transparenten Kostenvoranschlag geben, in dem Stundensätze, Wegepauschalen und eventuelle Wochenendzuschläge klar ausgewiesen sind.
Mehr Sicherheit durch einen Hausnotruf.
Eine Haushaltshilfe ist ein enorm wichtiger Baustein, um lange selbstbestimmt zu Hause zu leben. Doch oft reicht Unterstützung beim Putzen allein nicht aus, um absolute Sicherheit im Alltag zu garantieren. Wir von PflegeHelfer24 sind Ihr deutschlandweiter Spezialist für ganzheitliche Seniorenbetreuung und Hilfsmittelversorgung – selbstverständlich auch in Dessau-Roßlau.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und den Entlastungsbetrag nutzen, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf weitere Zuschüsse der Pflegekasse, die wir für Sie organisieren können:
Der Hausnotruf: Die Haushaltshilfe ist vielleicht nur vier Stunden in der Woche bei Ihnen. Was passiert in der restlichen Zeit? Ein Hausnotruf gibt Ihnen die Sicherheit, auf Knopfdruck sofort Hilfe rufen zu können. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bei bestehendem Pflegegrad in der Regel die monatlichen Grundkosten von 25,50 Euro komplett.
Barrierefreier Badumbau: Ist Ihnen die Badewanne zu hoch geworden? Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. PflegeHelfer24 berät Sie zum Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Badewannenlifts.
24-Stunden-Pflege: Wenn eine stundenweise Haushaltshilfe nicht mehr ausreicht und eine ständige Präsenz erforderlich wird, organisieren wir für Sie eine liebevolle 24-Stunden-Betreuungskraft, die direkt bei Ihnen in Dessau-Roßlau einzieht und sowohl den Haushalt führt als auch bei der Grundpflege unterstützt.
Mobilitätshilfen: Vom Elektromobil für Einkäufe in der Stadt bis hin zum Treppenlift für Ihr Einfamilienhaus – wir finden die passende Lösung, damit Sie in Bewegung bleiben.
Unsere Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, um all diese Ansprüche intelligent miteinander zu kombinieren und das Maximum an Unterstützung für Sie herauszuholen.
Damit Sie bei der Organisation Ihrer Haushaltshilfe in Dessau-Roßlau nicht den Überblick verlieren, haben wir den Prozess in einer klaren Checkliste für Sie zusammengefasst:
Pflegegrad prüfen: Haben Sie mindestens Pflegegrad 1? Wenn ja, stehen Ihnen die 131 Euro sofort zu. Wenn nein, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse.
Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, wobei Sie Hilfe benötigen. Geht es nur um Fensterputzen und Bodenwischen? Oder brauchen Sie auch jemanden, der mit Ihnen einkaufen geht oder Sie zum Arzt begleitet?
Dienstleister suchen: Kontaktieren Sie den Pflegestützpunkt Dessau-Roßlau oder suchen Sie online nach zertifizierten Betreuungsdiensten in Ihrer Nähe.
Erstgespräch führen: Laden Sie 1-2 Anbieter zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch zu sich nach Hause ein. Die Chemie zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe muss stimmen, schließlich lassen Sie diese Person in Ihre privatesten Räume.
Kosten klären: Lassen Sie sich einen Pflegevertrag und einen Kostenvoranschlag aushändigen. Prüfen Sie den Stundensatz und die Anfahrtskosten.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, unterschreiben Sie die Abtretungserklärung, damit dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
Restguthaben prüfen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach, ob Sie aus den Vormonaten oder dem Vorjahr noch angespartes Guthaben haben, das Sie direkt für eine Grundreinigung nutzen können.
Leistungsnachweise kontrollieren: Am Ende jeden Monats legt Ihnen die Haushaltshilfe einen Zettel vor, auf dem die geleisteten Stunden stehen. Prüfen Sie diesen genau, bevor Sie unterschreiben.
Im Umgang mit dem Entlastungsbetrag passieren immer wieder die gleichen Fehler, die Pflegebedürftige am Ende eigenes Geld kosten. Hier sind die drei größten Stolperfallen:
Fehler 1: Die private Putzfrau beauftragen. Wie bereits ausführlich erläutert: Zahlen Sie Ihre private, nicht-zertifizierte Putzhilfe nicht in der Hoffnung, das Geld von der Pflegekasse zurückzubekommen. Sie werden auf den Kosten sitzen bleiben. Nutzen Sie ausschließlich nach Landesrecht anerkannte Anbieter.
Fehler 2: Fristen verpassen. Lassen Sie Ihr Geld nicht am 30. Juni des Folgejahres verfallen. Wenn Sie merken, dass Sie noch viel Guthaben haben, buchen Sie Zusatzleistungen beim Dienstleister. Lassen Sie beispielsweise die Gardinen abnehmen und waschen, die Küchenschränke von innen reinigen oder den Kühlschrank abtauen und säubern.
Fehler 3: Den Umwandlungsanspruch nicht kennen. Senioren mit Pflegegrad 2 oder höher, die keinen ambulanten Pflegedienst haben, verschenken jeden Monat hunderte Euro, weil sie die 40 % der Pflegesachleistungen nicht in Entlastungsleistungen umwandeln. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse!
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen? Nein. Sobald Ihnen ein Pflegegrad (1 bis 5) bewilligt wurde, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Sie müssen ihn nicht separat beantragen, sondern lediglich die Rechnungen einreichen oder die Abtretungserklärung nutzen.
Kann ich mir die 131 Euro bar auszahlen lassen? Nein, eine Barauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung für erbrachte Dienstleistungen.
Darf die Haushaltshilfe auch meinen Garten in Dessau pflegen? Das kommt darauf an. Grundsätzlich ist der Entlastungsbetrag für das direkte Wohnumfeld gedacht. Einfache Tätigkeiten wie das Fegen der Terrasse, das Gießen von Blumenkästen oder das Laubharken auf Wegen (zur Sturzprävention) werden oft akzeptiert. Komplette Landschaftsgärtner-Arbeiten wie das Fällen von Bäumen oder das Anlegen von Beeten werden von der Pflegekasse jedoch nicht erstattet.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe krank wird oder Urlaub hat? Wenn Sie einen Vertrag mit einem seriösen, anerkannten Dienstleister in Dessau-Roßlau haben, ist dieser in der Regel verpflichtet, Ihnen eine Ersatzkraft zu stellen. Besprechen Sie dies vorab beim Erstgespräch und lassen Sie sich garantieren, dass die Versorgung auch bei Krankheitsausfällen gesichert ist.
Kann ich den Dienstleister wechseln, wenn ich unzufrieden bin? Ja, selbstverständlich. Sie binden sich nicht auf ewig an ein Unternehmen. Die meisten Pflegeverträge für Betreuungsleistungen haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bis zu einem Monat. Sie können den Vertrag kündigen, die Abtretungserklärung widerrufen und sich einen neuen Anbieter in Dessau-Roßlau suchen.
Darf die Haushaltshilfe auch für meinen gesunden Ehepartner kochen und waschen? Grundsätzlich gilt das Leistungsprinzip für die pflegebedürftige Person. Da Sie jedoch in einem gemeinsamen Haushalt leben, lassen sich Aufgaben wie Kochen oder die Reinigung von Gemeinschaftsräumen (Wohnzimmer, Bad) in der Praxis kaum trennen. Die Pflegekassen tolerieren dies in der Regel im Rahmen der normalen Haushaltsführung. Eine reine Zimmerreinigung eines Zimmers, das ausschließlich vom gesunden Partner genutzt wird, ist jedoch streng genommen nicht förderfähig.
Können Fahrtkosten der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden? Ja, anerkannte Dienstleister dürfen ihre Wegepauschalen (Anfahrtskosten) direkt über das Budget der 131 Euro mit der Pflegekasse abrechnen. Dies reduziert jedoch den Betrag, der für die reine Arbeitszeit übrig bleibt.
Gilt der Anspruch auch bei Unterbringung in einer Demenz-WG? Ja, ambulant betreute Wohngemeinschaften (wie es sie auch in Dessau-Roßlau gibt) gelten als häusliches Umfeld. Bewohner einer solchen WG haben vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag und können diesen beispielsweise nutzen, um zusätzliche individuelle Betreuungsleistungen einzukaufen, die über die generelle WG-Versorgung hinausgehen.
Die Organisation einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse mag auf den ersten Blick durch bürokratische Hürden wie Zertifizierungen und Abtretungserklärungen kompliziert wirken. Doch der Aufwand lohnt sich immens. Mit dem 131-Euro-Entlastungsbetrag hat der Gesetzgeber ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um Pflegebedürftige und deren Angehörige im Alltag spürbar zu entlasten.
Denken Sie an die wichtigsten Grundregeln: Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1. Beauftragen Sie in Dessau-Roßlau ausschließlich nach Landesrecht anerkannte Dienstleister, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nutzen Sie die bequeme Abtretungserklärung, um Papierkram zu vermeiden. Und vergessen Sie nicht: Ihr ungenutztes Budget sammelt sich an und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie zudem Pflegegrad 2 oder höher haben, prüfen Sie unbedingt Ihren Umwandlungsanspruch, um Ihr Budget für die Haushaltshilfe auf über 400 Euro monatlich zu vervielfachen.
Ein sauberes, gepflegtes Zuhause ist ein entscheidender Faktor für Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit im Alter. Lassen Sie Ihre rechtmäßigen Ansprüche nicht ungenutzt verfallen. Nehmen Sie die Hilfe in Anspruch, die Ihnen zusteht, und genießen Sie Ihren Lebensabend in Dessau-Roßlau mit der Gewissheit, dass für die schweren Aufgaben im Haushalt professionell gesorgt ist. Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bei Fragen rund um die Pflegeorganisation und ergänzende Hilfsmittel wie Hausnotrufe oder Treppenlifte jederzeit als starker Partner zur Seite.
Die wichtigsten Antworten rund um den Entlastungsbetrag kompakt zusammengefasst.