Freiburg im Breisgau ist für viele Menschen nicht nur ein Wohnort, sondern ein echtes Stück Heimat. Ob Sie die ruhigen Straßen in der Wiehre schätzen, das lebendige Umfeld im Stühlinger genießen oder die naturnahe Umgebung in Herdern oder am Schönberg lieben – der Wunsch, den Lebensabend im vertrauten Zuhause zu verbringen, ist bei den meisten Senioren tief verwurzelt. Doch mit zunehmendem Alter können alltägliche Aufgaben, die früher mühelos von der Hand gingen, zu einer echten Herausforderung werden. Das Staubsaugen der Wohnung, das Tragen schwerer Einkaufstaschen vom Freiburger Münstermarkt oder das regelmäßige Putzen der Fenster rauben Kraft und Energie, die Sie eigentlich für die schönen Dinge des Lebens nutzen sollten.
Genau an diesem Punkt greift eine der wichtigsten, aber oft missverstandenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist gesetzlich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) unter § 45b verankert und steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Sein primäres Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Doch in der Praxis stoßen viele Senioren und deren Familien in Freiburg auf eine bürokratische Hürde: Das Geld wird nicht einfach auf das eigene Girokonto überwiesen. Es handelt sich um eine sogenannte Kostenerstattungsleistung. Das bedeutet, dass Sie die 125 Euro nur dann nutzen können, wenn Sie die Dienstleistungen eines nach Landesrecht anerkannten Anbieters in Anspruch nehmen. Die private Putzhilfe aus der Nachbarschaft, die Sie bisher immer bar bezahlt haben, kann über dieses Budget in der Regel nicht ohne Weiteres abgerechnet werden – es sei denn, es greifen spezielle Regelungen der Nachbarschaftshilfe, auf die wir später noch detailliert eingehen werden.
Dieser umfassende Ratgeber von PflegeHelfer24 erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den 125-Euro-Entlastungsbetrag in Freiburg im Breisgau im Jahr 2026 optimal für eine Haushaltshilfe nutzen, wie Sie zertifizierte Dienstleister in Ihrer Nähe finden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Bundesland Baden-Württemberg gelten.
Um den Entlastungsbetrag richtig nutzen zu können, ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse. Er beträgt einheitlich 125 Euro pro Monat, unabhängig davon, ob Sie den Pflegegrad 1 oder den höchsten Pflegegrad 5 haben. Im Gegensatz zum Pflegegeld, über das Sie frei verfügen können, unterliegt der Entlastungsbetrag strengen Vorgaben.
Die Pflegekasse übernimmt mit diesem Budget die Kosten für sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, soziale Kontakte aufrechterhalten und den Haushalt bewältigen. Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige durch diese Hilfen entlastet werden, um Beruf, Familie und Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören laut Gesetzgeber:
Leistungen der Tages- und Nachtpflege: Zur Deckung von Eigenanteilen (Unterkunft und Verpflegung), wenn Sie beispielsweise eine Tagespflegeeinrichtung in Freiburg besuchen.
Leistungen der Kurzzeitpflege: Auch hier kann der Betrag für Kost und Logis eingesetzt werden.
Leistungen der ambulanten Pflegedienste: Im Sinne von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung (jedoch nicht für die körperliche Grundpflege bei Pflegegrad 2 bis 5).
Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dies ist der wichtigste Punkt für die klassische Haushaltshilfe. Hierzu zählen Alltagsbegleiter, Service-Agenturen für Senioren und zertifizierte Einzelpersonen.
Für detaillierte, bundesweit gültige Informationen zum Entlastungsbetrag können Sie sich auch auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entlastungsbetrag informieren.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den 125-Euro-Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe in Freiburg zu nutzen, stellen Sie sich vermutlich die Frage: Welche Aufgaben darf diese Kraft eigentlich übernehmen? Die gute Nachricht ist, dass die Definition der Haushaltsführung sehr weit gefasst ist und sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.
Eine anerkannte Haushaltshilfe für Senioren darf unter anderem folgende Tätigkeiten ausführen:
Reinigungsarbeiten: Dazu gehören das Staubsaugen und Wischen der Böden, das Putzen von Bad und Küche, das Staubwischen sowie die Fensterreinigung. Besonders in älteren Freiburger Stadthäusern mit hohen Decken oder großen Fensterfronten ist dies eine immense körperliche Erleichterung.
Wäschepflege: Das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung in den Schrank. Auch das Beziehen der Betten fällt in diesen Bereich – eine Aufgabe, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gelenkschmerzen oft extrem beschwerlich ist.
Einkäufe und Besorgungen: Die Haushaltshilfe kann für Sie den Wocheneinkauf im Supermarkt erledigen, frische Lebensmittel auf dem Freiburger Wochenmarkt besorgen oder Medikamente aus der Apotheke holen. Sie können die Hilfe auch gemeinsam zum Einkaufen begleiten, was gleichzeitig eine soziale Aktivität darstellt.
Zubereitung von Mahlzeiten: Unterstützung beim Kochen, das Vorbereiten von Mahlzeiten für die nächsten Tage (Meal-Prep) oder das gemeinsame Kochen und Backen.
Müllentsorgung: Das regelmäßige Hinunterbringen des Hausmülls, Papiers und des gelben Sacks.
Leichte Gartenarbeit und Pflanzenpflege: Das Gießen von Zimmerpflanzen oder leichte Arbeiten auf dem Balkon (z.B. in den sonnigen Freiburger Sommermonaten). Schwere Gartenarbeiten wie das Fällen von Bäumen oder das Umgraben ganzer Beete sind jedoch ausgeschlossen.
Wichtig zu wissen: Eine reine Haushaltshilfe darf keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten übernehmen. Das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen, das Wechseln von Verbänden (Behandlungspflege) oder die Hilfe beim Duschen und der Körperpflege (Grundpflege) sind strengstens den ausgebildeten Pflegekräften von ambulanten Pflegediensten vorbehalten. Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung benötigen, berät Sie PflegeHelfer24 gerne zur Organisation eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes in Freiburg.
Gemeinsames Einkaufen und Kochen bringt Freude in den Alltag.
Eines der häufigsten Missverständnisse in der Pflegeberatung betrifft die Wahl der Haushaltshilfe. Viele Senioren haben bereits seit Jahren eine vertraute Putzhilfe, die einmal in der Woche vorbeikommt und bar oder auf Minijob-Basis bezahlt wird. Sobald der Pflegegrad 1 bewilligt wird, möchten die Betroffenen diese Kosten gerne bei der Pflegekasse einreichen.
In den allermeisten Fällen wird die Pflegekasse diesen Antrag jedoch ablehnen. Der Grund liegt in der Qualitätssicherung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die 125 Euro nur an Dienstleister ausgezahlt werden dürfen, die eine Anerkennung nach Landesrecht besitzen. In Baden-Württemberg ist dies in der sogenannten Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) streng geregelt.
Um als Dienstleister für Unterstützungsangebote im Alltag in Baden-Württemberg anerkannt zu werden, müssen Unternehmen oder Einzelpersonen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis von Qualifikationen (z.B. durch Basisqualifikationskurse), ein polizeiliches Führungszeugnis, der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung. Die Pflegekassen möchten durch diese strengen Vorgaben sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen professionell, respektvoll und sicher betreut werden und dass schwarze Schafe keine Chance haben, Gelder der Solidargemeinschaft abzugreifen.
Das bedeutet für Sie als Leistungsempfänger in Freiburg: Sie müssen gezielt nach Dienstleistern suchen, die explizit mit dem Satz "Anerkannt nach § 45a SGB XI" oder "Abrechnung über die Pflegekasse möglich" werben.
Die Suche nach einer passenden, zertifizierten Haushaltshilfe in Freiburg im Breisgau kann angesichts der hohen Nachfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt wächst, und der Anteil älterer Menschen nimmt auch in den Stadtteilen wie Zähringen, Betzenhausen oder Littenweiler stetig zu. Dienstleister haben oft Wartelisten. Umso wichtiger ist es, dass Sie strategisch vorgehen.
Hier sind die besten Wege, um in Freiburg einen anerkannten Anbieter für Haushalts- und Entlastungsleistungen zu finden:
Der Pflegestützpunkt Freiburg: Die Stadt Freiburg betreibt einen eigenen Pflegestützpunkt, der eine neutrale, kostenlose und umfassende Beratung rund um das Thema Pflege anbietet. Die Mitarbeiter dort verfügen über aktuelle Listen aller in Freiburg und Umgebung zugelassenen Dienstleister für hauswirtschaftliche Hilfen. Es ist oft der beste erste Schritt, sich dort telefonisch oder persönlich eine solche Liste aushändigen zu lassen.
Ambulante Pflegedienste: Fast alle großen und kleinen ambulanten Pflegedienste in Freiburg (wie etwa die Sozialstationen, Wohlfahrtsverbände oder private Pflegedienste) bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Der Vorteil: Diese Dienste sind automatisch anerkannt. Der Nachteil: Aufgrund des akuten Fachkräftemangels konzentrieren sich viele Pflegedienste primär auf die medizinische Versorgung und nehmen reine Hauswirtschaftskunden manchmal nur auf Wartelisten auf.
Spezialisierte Betreuungs- und Entlastungsdienste: In den letzten Jahren haben sich in Freiburg und dem Umland (wie z.B. in Gundelfingen, Denzlingen oder Merzhausen) zahlreiche Agenturen gegründet, die sich ausschließlich auf Betreuung und Hauswirtschaft spezialisiert haben. Diese Unternehmen beschäftigen geschulte Alltagsbegleiter. Sie finden diese Anbieter oft durch eine gezielte Onlinesuche nach Begriffen wie "Alltagsbegleiter Freiburg Pflegekasse" oder "Haushaltshilfe Senioren Freiburg Abrechnung Pflegegrad".
Das Serviceportal Baden-Württemberg: Das Land Baden-Württemberg bietet online einen offiziellen Angebotsfinder an, in dem alle nach Landesrecht anerkannten Unterstützungsangebote registriert sind. Hier können Sie Ihre Freiburger Postleitzahl eingeben und nach entsprechenden Anbietern in Ihrem direkten Umfeld filtern.
Eine gute Beratung hilft bei der Suche nach Dienstleistern.
Was tun, wenn alle gewerblichen Dienstleister in Freiburg ausgebucht sind oder Ihnen die Stundenlöhne der Agenturen zu hoch erscheinen? Hier bietet das Land Baden-Württemberg eine hervorragende und sehr bürgernahe Alternative: Die anerkannte Nachbarschaftshilfe.
Baden-Württemberg hat erkannt, dass das informelle Helfernetzwerk gestärkt werden muss. Daher ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Bekannte, Freunde oder Nachbarn ganz offiziell über den 125-Euro-Entlastungsbetrag zu entlohnen. Dies ist eine ideale Lösung, wenn Sie bereits jemanden in Ihrem Umfeld in Freiburg haben, der Ihnen gerne im Haushalt helfen möchte.
Damit eine Privatperson als anerkannter Nachbarschaftshelfer in Baden-Württemberg (und somit auch in Freiburg) über die Pflegekasse abrechnen darf, müssen im Jahr 2026 folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
Keine Verwandtschaft: Der Helfer darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Auch Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft (im selben Haushalt) leben, sind ausgeschlossen.
Qualifikation: Der Nachbarschaftshelfer muss in der Regel einen kurzen Qualifizierungskurs absolvieren. Diese Kurse werden oft von Volkshochschulen, Wohlfahrtsverbänden oder den Pflegekassen selbst angeboten (teilweise auch als kompakte Online-Schulung). Personen mit bestimmten beruflichen Vorbildungen (z.B. Pflegekräfte, Hauswirtschafter) können von dieser Kurspflicht befreit werden.
Registrierung: Der Helfer muss sich bei Ihrer Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.
Vergütungsgrenze: Die Nachbarschaftshilfe darf nicht gewerblich betrieben werden. Der Helfer darf nur eine festgelegte Aufwandsentschädigung erhalten (oft begrenzt auf einen bestimmten Stundensatz, der sich an der Übungsleiterpauschale orientiert, meist im Bereich von 8 bis 12 Euro pro Stunde).
Der enorme Vorteil dieser Regelung: Da der Stundensatz bei der Nachbarschaftshilfe deutlich niedriger ist als bei gewerblichen Anbietern, bekommen Sie für Ihre 125 Euro wesentlich mehr Stunden Unterstützung im Monat. Während eine gewerbliche Agentur vielleicht 3 bis 4 Stunden abdeckt, können Sie mit einem Nachbarschaftshelfer oft 10 bis 12 Stunden im Monat finanzieren.
Um realistische Erwartungen an den Entlastungsbetrag zu haben, müssen wir uns die aktuelle Preisstruktur in einer Großstadt wie Freiburg im Breisgau ansehen. Freiburg ist bekannt für vergleichsweise hohe Lebenshaltungskosten, was sich auch in den Stundensätzen für Dienstleistungen widerspiegelt.
Im Jahr 2026 verlangen anerkannte gewerbliche Dienstleister und Pflegedienste für hauswirtschaftliche Hilfen in Freiburg durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. In diesen Kosten sind nicht nur der Lohn der Reinigungskraft enthalten, sondern auch Steuern, Versicherungen, Anfahrtskosten, Verwaltung und die vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen des Unternehmens.
Hier sind zwei typische Rechenbeispiele, wie das Budget in der Praxis eingesetzt wird:
Beispiel 1: Nutzung eines gewerblichen Anbieters in Freiburg-Rieselfeld Frau Müller (78 Jahre, Pflegegrad 2) engagiert einen anerkannten Betreuungsdienst aus Freiburg. Der Dienst berechnet 40 Euro pro Stunde (inklusive Anfahrt). Mit ihrem Budget von 125 Euro kann Frau Müller somit rund 3 Stunden pro Monat einkaufen (125 / 40 = 3,125). Sie vereinbart mit dem Dienstleister, dass alle 14 Tage eine Fachkraft für 1,5 Stunden zu ihr kommt, um die Böden zu wischen und das Bad gründlich zu reinigen. Die Kosten werden direkt zwischen dem Dienstleister und der Pflegekasse abgerechnet. Frau Müller muss nichts zuzahlen.
Beispiel 2: Nutzung der anerkannten Nachbarschaftshilfe in Freiburg-St. Georgen Herr Schmidt (82 Jahre, Pflegegrad 1) hat einen engagierten Studenten aus der Nachbarschaft, der sich offiziell als Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse registriert hat. Sie vereinbaren eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde. Mit seinen 125 Euro kann Herr Schmidt den Studenten für 12,5 Stunden im Monat beschäftigen. Der Student kommt nun jede Woche für rund 3 Stunden vorbei, kauft für Herrn Schmidt auf dem Markt ein, hilft beim Staubsaugen und leistet ihm Gesellschaft bei einem Kaffee. Herr Schmidt überweist dem Studenten das Geld und reicht die Quittungen bei seiner Pflegekasse ein, die ihm die 125 Euro auf sein Konto erstattet.
Nachbarschaftshilfe ist eine kostengünstige Alternative in Freiburg.
Was passiert, wenn die 125 Euro nicht ausreichen, Sie aber dringend mehr Unterstützung im Haushalt benötigen? Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, gibt es eine sehr effektive, aber oft unbekannte Möglichkeit: den sogenannten Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dies ist das Budget, das für ambulante Pflegedienste (für die Grundpflege) vorgesehen ist. Bei Pflegegrad 2 beträgt dieses Budget beispielsweise 761 Euro im Monat (Stand 2026). Wenn Sie dieses Budget für den ambulanten Pflegedienst nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln.
Ein konkretes Rechenbeispiel für den Umwandlungsanspruch: Nehmen wir an, Sie haben Pflegegrad 2 und nutzen gar keinen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege, weil Ihr Ehepartner diese Aufgaben übernimmt. Ihr Budget für Pflegesachleistungen (761 Euro) bleibt also ungenutzt. Sie können nun 40 % von 761 Euro umwandeln. Das sind 304,40 Euro. Addiert man nun den regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro hinzu, stehen Ihnen plötzlich 429,40 Euro pro Monat ausschließlich für anerkannte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter zur Verfügung. Bei einem Stundensatz von 40 Euro bei einem gewerblichen Anbieter in Freiburg könnten Sie so über 10 Stunden professionelle Haushaltshilfe pro Monat finanzieren, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche dazuzahlen zu müssen.
Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Formulierung kann ganz einfach lauten: "Hiermit beantrage ich die Umwandlung von bis zu 40 Prozent meines ambulanten Sachleistungsanspruchs in Leistungen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI."
Damit der Prozess für Sie so reibungslos wie möglich abläuft, haben wir von PflegeHelfer24 eine erprobte Schritt-für-Schritt-Anleitung für Senioren in Freiburg zusammengestellt:
Pflegegrad sicherstellen: Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist mindestens der Pflegegrad 1. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann Ihre Selbstständigkeit begutachten. Der Anspruch auf die 125 Euro entsteht rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, wobei Sie am meisten Hilfe benötigen. Ist es die schwere körperliche Arbeit wie Fensterputzen? Ist es der Wocheneinkauf? Oder wünschen Sie sich jemanden, der auch mal Zeit für einen Spaziergang an der Dreisam hat? Notieren Sie Ihre Prioritäten.
Anbieter in Freiburg suchen: Nutzen Sie die oben genannten Wege (Pflegestützpunkt, Internetrecherche, Serviceportal BW), um 2 bis 3 zertifizierte Dienstleister in Ihrem Stadtteil zu kontaktieren. Fragen Sie direkt am Telefon: "Haben Sie aktuell Kapazitäten für Haushaltshilfe und sind Sie nach Landesrecht anerkannt, sodass Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen können?"
Erstgespräch führen: Ein seriöser Anbieter wird immer ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause in Freiburg anbieten. Hierbei wird besprochen, welche Aufgaben anfallen, an welchen Wochentagen die Kraft kommen soll und ob die "Chemie" zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe stimmt.
Vertrag und Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie sich einig sind, schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag ab. Sehr wichtig: Unterschreiben Sie eine sogenannte Abtretungserklärung. Diese erlaubt es dem Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Sie müssen dann nicht in Vorleistung treten und sich nicht mit dem Einreichen von Rechnungen herumschlagen. Der Dienstleister kümmert sich um die komplette Bürokratie.
Regelmäßige Kontrolle: Lassen Sie sich vom Dienstleister monatlich einen Leistungsnachweis zeigen, auf dem die geleisteten Stunden dokumentiert sind. Unterschreiben Sie diesen nur, wenn die Stunden auch tatsächlich erbracht wurden. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Budget.
Ein extrem wichtiger Aspekt, der leider oft übersehen wird, ist das Verfallsdatum des Entlastungsbetrags. Der Gesetzgeber hat hier eine besondere Regelung geschaffen, die Fluch und Segen zugleich sein kann.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro wird nicht am Ende eines Monats gelöscht, wenn Sie ihn nicht verbrauchen. Im Gegenteil: Er wird angespart. Wenn Sie beispielsweise von Januar bis Juni keine Haushaltshilfe nutzen, haben Sie im Juli ein angespartes Budget von 6 x 125 Euro = 750 Euro zur Verfügung. Das ist ideal, um beispielsweise im Frühjahr einen großen Frühjahrsputz oder eine intensive Fensterreinigung in der ganzen Wohnung durchführen zu lassen.
Aber Vorsicht: Das Geld verfällt unwiderruflich am 30. Juni des Folgejahres!
Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 angespart haben, können Sie noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Was bis zu diesem Stichtag nicht abgerufen wurde, verfällt ersatzlos. Die Pflegekasse zahlt Ihnen das nicht genutzte Geld auch nicht bar aus. Es ist daher ratsam, rechtzeitig im Frühjahr (etwa im März oder April) bei der Pflegekasse anzurufen und den aktuellen Stand Ihres "Entlastungskontos" zu erfragen. So können Sie angesparte Summen noch sinnvoll für anerkannte Dienstleistungen in Freiburg investieren, bevor sie am 30. Juni verfallen.
Die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ist ein hervorragender erster Schritt, um den Alltag in Freiburg zu erleichtern. Doch oft zeigt sich, dass mit zunehmendem Alter weitere Anpassungen im Wohnumfeld notwendig werden, um die Sicherheit und Selbstständigkeit zu garantieren. PflegeHelfer24 ist Ihr bundesweiter Spezialist für genau diese ergänzenden Hilfsmittel und Dienstleistungen. Wenn der Pflegegrad erst einmal vorhanden ist, eröffnen sich weitere Fördermöglichkeiten, die Sie unbedingt nutzen sollten:
Der Hausnotruf: Eine Haushaltshilfe ist meist nur wenige Stunden in der Woche bei Ihnen. Was passiert in der restlichen Zeit, wenn Sie stürzen oder medizinische Hilfe benötigen? Ein Hausnotruf bietet Sicherheit auf Knopfdruck, rund um die Uhr. Das Beste daran: Bei Vorliegen eines Pflegegrades (ab PG 1) übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Grundgebühren von 25,50 Euro. PflegeHelfer24 berät Sie gerne zu den modernsten Systemen, die auch in großen Freiburger Altbauwohnungen oder im Garten zuverlässig funktionieren.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Badumbau): Das Putzen der Badewanne fällt schwer, und der Einstieg wird zur Stolperfalle? Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Dieser Zuschuss kann beispielsweise für den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers (z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle der alten Wanne) oder für die Installation eines Badewannenlifts genutzt werden. Ein barrierefreies Bad erleichtert übrigens auch der Haushaltshilfe die Arbeit enorm.
Treppenlifte: Viele Häuser in Freiburger Hanglagen (wie in Herdern oder am Lorettoberg) haben steile Treppen. Wenn das Treppensteigen zur Qual wird, ist ein Treppenlift die Lösung, um alle Etagen des Hauses weiterhin nutzen zu können. Auch hierfür kann der Zuschuss von 4.000 Euro der Pflegekasse verwendet werden. PflegeHelfer24 unterstützt Sie bei der Planung und vermittelt zuverlässige Partner für den Einbau.
Elektromobile und Elektrorollstühle: Wenn der Weg zum Supermarkt zu beschwerlich wird, die Haushaltshilfe aber nicht alle Erledigungen übernehmen soll, weil Sie selbst noch gerne an die frische Luft möchten, bieten Elektromobile eine enorme Steigerung der Lebensqualität. Sie ermöglichen es Ihnen, selbstständig am Freiburger Stadtleben teilzunehmen, Ausflüge an den Seepark zu machen oder Freunde zu besuchen.
24-Stunden-Pflege: Wenn der Bedarf an Hilfe im Haushalt und bei der Grundpflege so groß wird, dass ambulante Dienste und stundenweise Haushaltshilfen nicht mehr ausreichen, ist die 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) die beste Alternative zum Pflegeheim. PflegeHelfer24 vermittelt erfahrene Betreuungskräfte, die bei Ihnen in Freiburg einziehen, den kompletten Haushalt führen, bei der Körperpflege helfen und Ihnen Gesellschaft leisten.
Elektromobile schenken Ihnen neue Mobilität und Unabhängigkeit.
Wenn Sie einen potenziellen Anbieter für Haushaltshilfe in Freiburg gefunden haben, steht das Erstgespräch an. Nutzen Sie diese Checkliste von PflegeHelfer24, um alle wichtigen Punkte zu klären und böse Überraschungen zu vermeiden:
Sind Sie nach Landesrecht in Baden-Württemberg anerkannt? (Lassen Sie sich dies idealerweise schriftlich bestätigen).
Können Sie direkt über eine Abtretungserklärung mit meiner Pflegekasse abrechnen?
Wie hoch ist Ihr genauer Stundensatz inklusive aller Nebenkosten (Anfahrt, Steuern, Material)?
Werden die Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte (Staubsauger, Putzlappen) von Ihnen mitgebracht, oder muss ich diese stellen? (Meist müssen Sie diese aus hygienischen Gründen selbst stellen).
Kommt immer dieselbe feste Bezugsperson zu mir, oder wechselt das Personal ständig? (Eine feste Bezugsperson ist für das Vertrauensverhältnis extrem wichtig).
Was passiert, wenn die eingeteilte Haushaltshilfe krank wird oder Urlaub hat? Gibt es eine verlässliche Vertretungsregelung?
Gibt es eine vertragliche Mindestabnahme an Stunden pro Monat?
Wie kurzfristig kann der Vertrag gekündigt werden, falls ich mit der Leistung nicht zufrieden bin oder in eine andere Wohnform wechsle?
In unserer täglichen Beratungspraxis bei PflegeHelfer24 tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier sind die fundierten Antworten auf die wichtigsten Anliegen zum Thema Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag:
Kann ich mir die 125 Euro einfach auf mein Konto auszahlen lassen? Nein. Der Gesetzgeber sieht eine Barauszahlung an den Pflegebedürftigen nicht vor. Es handelt sich um eine reine Erstattungsleistung gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Dienstleister. Die einzige Ausnahme bestand in der Vergangenheit während bestimmter Pandemie-Sonderregelungen, die jedoch im Jahr 2026 nicht mehr greifen.
Muss ich in Vorleistung treten und die Rechnungen selbst bezahlen? Das kommt auf die Vereinbarung an. Wenn Sie dem Dienstleister eine Abtretungserklärung unterschreiben, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken. Wenn Sie keine Abtretungserklärung unterschreiben (oder bei der Nachbarschaftshilfe), bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst, reichen diese bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld wenige Tage später auf Ihr Konto erstattet.
Was passiert, wenn die Rechnung des Dienstleisters höher ist als 125 Euro? Wenn Sie beispielsweise Leistungen im Wert von 160 Euro in einem Monat in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse 125 Euro. Die verbleibenden 35 Euro stellt Ihnen der Dienstleister privat als Eigenanteil in Rechnung. Wenn Sie jedoch noch angespartes Budget aus Vormonaten auf Ihrem "Entlastungskonto" haben, übernimmt die Kasse auch die vollen 160 Euro, bis das angesparte Guthaben aufgebraucht ist.
Darf die Haushaltshilfe auch für meinen nicht-pflegebedürftigen Ehepartner putzen? Die Leistung ist streng genommen personengebunden für den Pflegebedürftigen. In der Praxis lassen sich die Lebensbereiche in einem gemeinsamen Haushalt jedoch kaum trennen (z.B. das Putzen des gemeinsamen Badezimmers oder das Saugen des Wohnzimmers). Dienstleister reinigen in der Regel die gemeinsam genutzten Räume. Räume, die ausschließlich vom nicht-pflegebedürftigen Partner genutzt werden (z.B. ein separates Arbeitszimmer), dürfen über den Entlastungsbetrag jedoch nicht gereinigt werden.
Ich lebe in einer Senioren-WG in Freiburg. Können wir unsere Entlastungsbeträge zusammenlegen? Ja, das sogenannte "Pooling" von Entlastungsbeträgen ist gesetzlich erlaubt und sogar sehr sinnvoll. Wenn Sie beispielsweise mit drei anderen pflegebedürftigen Personen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in Freiburg leben, können Sie Ihre Beträge (4 x 125 Euro = 500 Euro) zusammenlegen. Davon lässt sich eine Haushaltshilfe deutlich länger und effizienter für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen beschäftigen.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für einen Friseurbesuch oder die Fußpflege nutzen? Nein. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, medizinische oder kosmetische Fußpflege können nicht über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Diese müssen Sie weiterhin privat bezahlen (medizinische Fußpflege/Podologie kann bei entsprechender ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet werden, aber nicht über den Entlastungsbetrag).
Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument der Pflegeversicherung, um Senioren in Freiburg im Breisgau ein längeres, selbstbestimmtes und würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Auch wenn die bürokratischen Hürden – insbesondere die Pflicht zur Nutzung anerkannter Dienstleister nach der Landesverordnung Baden-Württembergs – auf den ersten Blick abschreckend wirken mögen, lohnt sich der Aufwand immens.
Egal, ob Sie sich für einen gewerblichen Betreuungsdienst, einen ambulanten Pflegedienst oder die charmante Lösung der offiziellen Nachbarschaftshilfe entscheiden: Die Unterstützung beim Putzen, Waschen oder Einkaufen nimmt Ihnen eine schwere Last von den Schultern. Nutzen Sie das Budget klug, denken Sie an den Umwandlungsanspruch bei höheren Pflegegraden und behalten Sie stets den 30. Juni im Hinterkopf, damit Ihre angesparten Ansprüche nicht verfallen.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen nicht nur mit diesem Ratgeber zur Seite. Wenn Sie merken, dass die reine Haushaltshilfe nicht mehr ausreicht, um Ihren Alltag in Freiburg sicher zu gestalten, sind wir Ihr Ansprechpartner für alle weiterführenden Hilfsmittel. Von der Installation eines lebensrettenden Hausnotrufs über den Einbau eines Treppenlifts bis hin zur Vermittlung einer liebevollen 24-Stunden-Pflegekraft – wir helfen Ihnen dabei, Ihr Zuhause in einen sicheren und komfortablen Ort für Ihren Lebensabend zu verwandeln.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse geltend zu machen. Es ist Ihr gutes Recht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Haushaltshilfe an Ihrer Seite können Sie Ihre Energie wieder für die Dinge nutzen, die das Leben in Freiburg so lebenswert machen – sei es ein Spaziergang durch die historische Altstadt, ein Besuch im Botanischen Garten oder entspannte Stunden auf dem eigenen Balkon mit Blick auf den Schwarzwald.
Wissenswertes zum Entlastungsbetrag in Freiburg