Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Marl: So nutzen Sie den 131-Euro-Entlastungsbetrag

Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Marl: So nutzen Sie den 131-Euro-Entlastungsbetrag

Das Leben in den eigenen vier Wänden ist für die meisten Senioren in Marl der größte Wunsch. Die vertraute Umgebung, die Nachbarschaft in Stadtteilen wie Hüls, Drewer oder Polsum und die eigenen Erinnerungen bieten ein unschätzbares Maß an Lebensqualität. Doch mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Belastung, das Fensterputzen zu einem Sicherheitsrisiko und der Wocheneinkauf im Marler Stern oder im örtlichen Supermarkt zu einer logistischen Herausforderung. Genau hier setzt die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer ihrer wichtigsten, aber oft missverstandenen Leistungen an: dem Entlastungsbetrag.

Dieser Artikel, der sich speziell an Senioren und pflegende Angehörige in Marl richtet, klärt umfassend darüber auf, wie Sie eine professionelle Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanzieren können. Unter dem weithin bekannten Begriff 131-Euro-Entlastungsbetrag verbirgt sich eine monatliche finanzielle Unterstützung, die durch gesetzliche Anpassungen im Rahmen der Pflegereform mittlerweile auf 131 Euro pro Monat (Stand 2026) angehoben wurde. Da der Begriff des "131-Euro-Entlastungsbetrags" jedoch fest im Sprachgebrauch verankert ist, wird er von vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen weiterhin so genannt. Wir zeigen Ihnen detailliert, welche gesetzlichen Hürden es in Nordrhein-Westfalen gibt, warum Sie nicht einfach jede beliebige Reinigungskraft abrechnen dürfen und wie Sie in Marl zertifizierte Anbieter finden, die Ihnen den Alltag erleichtern.

Was genau ist der Entlastungsbetrag für Senioren?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich verankert ist. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das Ihnen zur freien Verfügung auf Ihr Konto überwiesen wird, handelt es sich beim Entlastungsbetrag um einen sogenannten Kostenerstattungsanspruch. Das bedeutet konkret: Die Pflegekasse zahlt Ihnen diesen Betrag nicht bar aus, sondern erstattet Ihnen die Kosten für bestimmte, gesetzlich anerkannte Dienstleistungen, die Sie in Anspruch genommen haben.

Ziel dieser Leistung ist es, Pflegebedürftige dabei zu unterstützen, möglichst lange, selbstbestimmt und sicher in der eigenen Häuslichkeit in Marl leben zu können. Gleichzeitig soll der Betrag pflegende Angehörige entlasten, die oft neben ihrem Beruf und der eigenen Familie die Pflege und Betreuung ihrer Eltern oder Großeltern übernehmen. Die ständige Doppelbelastung aus Pflege, Haushaltsführung und Beruf führt bei vielen Angehörigen zu Erschöpfung. Eine finanzierte Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung schafft hier wertvolle Freiräume und reduziert den Stress für alle Beteiligten erheblich.

Wie bereits erwähnt, betrug diese Leistung lange Zeit exakt 125 Euro. Um der Inflation und den steigenden Kosten im Pflegesektor Rechnung zu tragen, wurde der Betrag bundesweit auf 131 Euro monatlich erhöht. Ihnen stehen somit im Jahr insgesamt 1.572 Euro zur Verfügung, die Sie gezielt für Ihre Entlastung im Alltag einsetzen können.

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Ein lächelnder Senior sitzt entspannt in seinem gepflegten Sessel im Wohnzimmer, während er ein Buch liest. Helles Tageslicht, gemütliche und sichere häusliche Umgebung.

Sicher und entspannt im eigenen Zuhause leben.

Eine pflegende Angehörige umarmt liebevoll ihre ältere Mutter im Hausflur. Beide wirken glücklich und entlastet. Helle, freundliche Beleuchtung.

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Voraussetzungen: Wer hat in Marl Anspruch auf diese Leistung?

Die gute Nachricht vorweg: Die Hürden, um den Entlastungsbetrag zu erhalten, sind vergleichsweise niedrig, da er als Basisunterstützung für alle Pflegebedürftigen konzipiert wurde. Es gibt im Wesentlichen zwei grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie die monatlichen 131 Euro von Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen können:

  • Anerkannter Pflegegrad: Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger müssen über einen offiziell anerkannten Pflegegrad verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch dieser ist. Der Anspruch besteht bereits ab dem Pflegegrad 1 und bleibt über die Pflegegrade 2, 3, 4 bis hin zum Pflegegrad 5 in exakt gleicher Höhe bestehen. Besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 ist dies wichtig zu wissen, da sie noch keinen Anspruch auf das reguläre Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben. Für sie ist der Entlastungsbetrag oft die einzige finanzielle Leistung der Pflegekasse.

  • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss zu Hause versorgt werden. Dies kann in der eigenen Wohnung in Marl, in einer Senioren-WG oder im Haushalt der pflegenden Angehörigen geschehen. Wer dauerhaft vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat in der Regel keinen Anspruch auf diesen Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Ausnahmen bestehen hier nur für sehr spezifische Betreuungsangebote innerhalb der Einrichtung, was jedoch nicht das Thema der klassischen Haushaltshilfe abdeckt).

Es ist kein separater Antrag bei der Pflegekasse notwendig, um den Entlastungsbetrag dem Grunde nach bewilligt zu bekommen. Sobald Ihnen der Bescheid über den Pflegegrad vorliegt, steht Ihnen das Budget automatisch zur Verfügung. Die formelle Beantragung erfolgt erst im Moment der Kostenerstattung, wenn Sie die Rechnungen des Dienstleisters einreichen.

Wofür darf der Entlastungsbetrag in Marl konkret eingesetzt werden?

Das Gesetz legt fest, dass die Mittel zweckgebunden sind. Sie dürfen ausschließlich für Angebote genutzt werden, die der Unterstützung im Alltag dienen. Der Kauf von Lebensmitteln, Medikamenten oder die Bezahlung der Miete sind davon strikt ausgeschlossen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören jedoch zahlreiche Hilfen, die den Alltag in Marl spürbar erleichtern:

  1. Klassische Haushaltshilfe: Hierunter fallen alle typischen Reinigungsarbeiten in der Wohnung. Dazu zählen das Staubsaugen, Wischen der Böden, Putzen des Badezimmers, Reinigen der Fenster, das Beziehen der Betten sowie das Waschen und Bügeln der Wäsche. Auch die Zubereitung von Mahlzeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen kann über diesen Posten abgerechnet werden.

  2. Alltagsbegleitung und Betreuung: Dies umfasst die Begleitung außer Haus, beispielsweise zum Wochenmarkt in Marl-Mitte, zu Arztbesuchen, zur Apotheke oder zu Behörden. Auch gemeinsame Spaziergänge, etwa am Citysee oder im Volkspark Marl, Vorlesen, gemeinsames Kochen oder einfach Gesellschaft leisten gegen die Vereinsamung im Alter fallen in diese Kategorie.

  3. Unterstützung bei der Organisation: Hilfe beim Sortieren von Post, beim Ausfüllen von Formularen (soweit es keine rechtliche Beratung ist) oder bei der Organisation des Haushalts.

  4. Zuzahlungen zu anderen Pflegeleistungen: Der Betrag kann auch genutzt werden, um die Eigenanteile bei der Tagespflege, der Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege zu finanzieren. Wenn ein Senior beispielsweise zweimal wöchentlich eine Tagespflegeeinrichtung in Marl besucht, fallen dort Kosten für Unterkunft und Verpflegung an, die nicht von der regulären Pflegesachleistung gedeckt sind. Diese können mit dem Entlastungsbetrag verrechnet werden.

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Wer benötigt die Alltagshilfe?

Eine professionelle Reinigungskraft wischt mit einem modernen Mopp den Holzboden in einem hellen Wohnzimmer. Sauberkeit, Ordnung, Fokus auf die Tätigkeit.

Professionelle Hilfe beim Putzen und im Haushalt.

Ein gefüllter Einkaufskorb mit frischem Gemüse und Obst steht auf einem sauberen Küchentisch, im Hintergrund eine unscharfe Person, die Einkäufe einsortiert.

Praktische Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen.

Das Gesetz in NRW: Warum nicht jede Putzhilfe abrechnen darf (AnFöVO NRW)

Hier stoßen viele Senioren und Angehörige in Marl auf die größte bürokratische Hürde. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man einfach eine private Reinigungskraft über eine Zeitungsannonce suchen, diese bar bezahlen und die Quittung bei der Pflegekasse einreichen kann. Das funktioniert nicht und führt unweigerlich zur Ablehnung der Kostenerstattung.

Da Marl in Nordrhein-Westfalen liegt, greift hier Landesrecht. Die Vorgaben sind in der sogenannten Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW, kurz AnFöVO NRW, streng geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Gelder der Pflegeversicherung nur an qualifizierte, vertrauenswürdige und legal arbeitende Dienstleister fließen. Die Qualität der Versorgung und der Schutz der oft vulnerablen Senioren stehen dabei im Vordergrund.

Damit ein Pflegedienst, eine Agentur für Haushaltshilfen oder ein Alltagsbegleiter direkt mit der Pflegekasse abrechnen darf, muss der Anbieter eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht besitzen. Um diese Zertifizierung zu erhalten, müssen die Dienstleister strenge Kriterien erfüllen:

  • Qualifikation des Personals: Die eingesetzten Mitarbeiter (auch wenn sie "nur" putzen) müssen eine sogenannte Basisqualifizierung nachweisen. In NRW umfasst dieser Kurs in der Regel 40 Unterrichtseinheiten. Darin lernen die Kräfte wichtige Grundlagen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Erste Hilfe, Kommunikationstechniken bei Demenz und rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Polizeiliches Führungszeugnis: Jeder Mitarbeiter, der in den Haushalt eines Seniors in Marl geschickt wird, muss ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies schützt die Senioren vor Diebstahl oder Betrug in den eigenen vier Wänden.

  • Haftpflichtversicherung: Der Dienstleister muss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Sollte die Haushaltshilfe beim Putzen versehentlich eine teure Vase umstoßen oder den Teppich beschädigen, ist der Schaden reguliert.

  • Qualitätssicherung: Der Anbieter muss ein genehmigtes Konzept vorlegen und die Mitarbeiter müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und durch eine Fachkraft (z. B. eine examinierte Pflegefachkraft) angeleitet werden.

Wenn Sie also in Marl nach einer Haushaltshilfe suchen, die Sie über den Entlastungsbetrag finanzieren möchten, lautet die erste und wichtigste Frage an den Anbieter stets: "Verfügen Sie über eine Anerkennung nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW?" Nur wenn diese Frage mit einem klaren "Ja" beantwortet wird, fließen die Gelder der Pflegekasse.

Nachbarschaftshilfe in NRW – Die günstige, aber formelle Alternative

Was tun, wenn man keinen professionellen Dienstleister findet oder die professionellen Anbieter in Marl ausgebucht sind? Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine sehr attraktive Alternative: die anerkannte Nachbarschaftshilfe. Sie können auch Personen aus Ihrem direkten sozialen Umfeld (Freunde, Bekannte, Nachbarn) für ihre Hilfe entlohnen und dies über den Entlastungsbetrag abrechnen. Allerdings sind auch hier strikte Regeln der AnFöVO NRW zu beachten:

Die Person, die Ihnen hilft, darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder, Enkel oder Geschwister scheiden für diese Abrechnung aus) und darf nicht mit Ihnen im selben Haushalt leben. Zudem muss die helfende Person einen anerkannten Nachbarschaftshilfe-Kurs absolvieren. Diese Kurse werden oft von Pflegekassen, Bildungsträgern oder Regionalbüros kostenlos oder sehr günstig angeboten und vermitteln Basiswissen für die Pflege und Betreuung. Weiterhin muss die Nachbarschaftshilfe bei der zuständigen Pflegekasse offiziell registriert werden.

Ein großer Vorteil der Nachbarschaftshilfe ist der finanzielle Aspekt. Da es sich nicht um ein gewerbliches Angebot handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung, sind die Stundensätze deutlich niedriger (oft gedeckelt auf einen bestimmten Betrag, z. B. 8 bis 10 Euro pro Stunde). Dadurch erhalten Sie für Ihre monatlichen 131 Euro deutlich mehr Stunden an Unterstützung als bei einem professionellen, gewerblichen Dienstleister.

Wie finde ich einen anerkannten Dienstleister in Marl und im Kreis Recklinghausen?

Die Suche nach einem freien und vor allem anerkannten Dienstleister für Haushaltshilfe in Marl kann mitunter herausfordernd sein, da die Nachfrage nach diesen Diensten aufgrund des demografischen Wandels enorm hoch ist. Dennoch gibt es verlässliche Anlaufstellen, die Ihnen bei der Vermittlung helfen:

  1. Das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) in Marl: Die Stadt Marl bietet in Kooperation mit dem Kreis Recklinghausen eine hervorragende, trägerunabhängige und kostenlose Pflegeberatung an. Das BIP befindet sich im Stadthaus 2. Die Beraterinnen und Berater dort verfügen über regionale Listen aller zugelassenen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen in Marl und Umgebung. Sie können Ihnen genau sagen, welcher Pflegedienst oder welche Agentur aktuell Kapazitäten in Stadtteilen wie Sinsen, Lenkerbeck oder Brassert hat.

  2. Beratungsstelle für Demenz und Pflege Marl (AWO): Eine weitere sehr kompetente Anlaufstelle ist die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Rappaportstraße. Besonders wenn die Pflegebedürftigkeit mit einer demenziellen Veränderung einhergeht, erhalten Sie hier spezialisierte Adressen von Alltagsbegleitern, die im Umgang mit Demenz geschult sind.

  3. Der Pflegewegweiser NRW: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt ein offizielles Online-Portal. Unter www.pflegewegweiser-nrw.de finden Sie eine Suchmaschine für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie können dort Ihre Marler Postleitzahl (z. B. 45768, 45770 oder 45772) eingeben und erhalten eine tagesaktuelle Liste zertifizierter Anbieter in Ihrer direkten Nähe.

  4. Ambulante Pflegedienste: Fast alle großen Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, DRK) sowie private Pflegedienste in Marl bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Fragen Sie bei Ihrem bestehenden Pflegedienst nach, ob dieser die Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen kann.

Als PflegeHelfer24 stehen wir Ihnen bei der ganzheitlichen Organisation Ihrer Pflegesituation ebenfalls beratend zur Seite. Ob es um die Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräften, die Organisation einer stundenweisen Alltagshilfe oder die Beratung zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln geht – unser Ziel ist es, Ihnen ein sicheres Leben in Marl zu ermöglichen.

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Zwei Hände einer älteren Person halten einen Taschenrechner und sortieren Dokumente auf einem Holztisch. Fokus auf Budgetplanung und Organisation.

Das Budget der Pflegekasse optimal einsetzen.

Ein Kalenderblatt auf einem Schreibtisch, auf dem ein Datum im Sommer markiert ist, daneben ein Stift und eine Brille. Helles Licht.

Wichtige Fristen wie den 30. Juni im Blick behalten.

Die Kosten: Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich für mein Budget?

Eine der häufigsten Fragen in der Pflegeberatung lautet: "Wie oft kann die Putzhilfe zu mir kommen, wenn ich nur das Geld von der Pflegekasse nutze?" Um diese Frage zu beantworten, muss man die aktuellen Stundensätze von gewerblichen, zertifizierten Dienstleistern in Nordrhein-Westfalen betrachten.

Da die Anbieter tarifliche oder branchenübliche Löhne zahlen müssen, Sozialabgaben abführen, Versicherungen unterhalten und Fahrtkosten in Marl (etwa von Marl-Hamm nach Marl-Sinsen) einkalkulieren müssen, liegen die Stundensätze für zertifizierte Haushaltshilfen in der Regel zwischen 35 Euro und 45 Euro. Hinzu kommt oft noch eine kleine Anfahrtspauschale pro Einsatz.

Ein Rechenbeispiel für einen Senior in Marl: Nehmen wir an, der von Ihnen gewählte Dienstleister berechnet 40 Euro pro Stunde inklusive aller Nebenkosten. Ihnen stehen monatlich 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag zur Verfügung. Teilt man 131 Euro durch 40 Euro, ergeben sich daraus rund 3,275 Stunden pro Monat.

In der Praxis bedeutet dies meist, dass die Haushaltshilfe entweder einmal im Monat für gut drei Stunden zu Ihnen kommt (z. B. für einen großen Hausputz oder Fensterputzen) oder alle 14 Tage für jeweils anderthalb Stunden (für die regelmäßige Unterhaltsreinigung wie Staubsaugen und Bad putzen). Für eine wöchentliche, mehrstündige Reinigung reicht der Entlastungsbetrag allein bei gewerblichen Anbietern nicht aus. Wer mehr Hilfe benötigt, muss entweder die Differenz privat zuzahlen oder den sogenannten Umwandlungsanspruch nutzen (dazu später mehr).

Geld ansparen und Fristen beachten: Die wichtige 30. Juni-Regel

Ein enormer Vorteil des Entlastungsbetrags ist, dass er nicht am Ende eines Monats verfällt, wenn Sie ihn nicht nutzen. Die Pflegekasse funktioniert in diesem Fall wie ein Sparkonto. Nutzen Sie in einem Monat keine Leistungen, wird das Budget von 131 Euro automatisch in den nächsten Monat übertragen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie längere Zeit im Krankenhaus waren, auf eine Reha mussten oder schlichtweg keinen passenden Dienstleister in Marl gefunden haben.

Sie können die Beträge über das gesamte Kalenderjahr hinweg ansparen. Doch Vorsicht, es gibt eine extrem wichtige Frist, die Sie sich rot im Kalender markieren sollten: den 30. Juni des Folgejahres. Alle Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht verbraucht haben, werden in das nächste Jahr übertragen, verfallen dort aber unwiderruflich, wenn sie nicht bis zum 30. Juni für erbrachte Leistungen abgerufen wurden.

Ein konkretes Beispiel zur Veranschaulichung: Herr Müller aus Marl-Polsum erhält im Jahr 2026 seinen Pflegegrad 2. Er findet zunächst keine passende Haushaltshilfe und nutzt den Entlastungsbetrag von Januar bis Dezember 2026 gar nicht. Auf seinem "Pflegekonto" sammeln sich somit 12 Monate x 131 Euro = 1.572 Euro an. Dieses Geld ist am 1. Januar 2027 nicht weg! Herr Müller kann diese 1.572 Euro mit in das Jahr 2027 nehmen. Er hat nun bis zum 30. Juni 2027 Zeit, Rechnungen für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter einzureichen, um dieses alte Guthaben aufzubrauchen. Ab dem 1. Juli 2027 würde das ungenutzte Guthaben aus 2026 jedoch ersatzlos verfallen.

Experten-Tipp für Marl: Nutzen Sie angesparte Beträge für den klassischen Frühjahrsputz! Wenn Sie viel Guthaben angesammelt haben, können Sie einen zertifizierten Dienstleister im April oder Mai für eine Intensivreinigung beauftragen. Gardinen waschen, Fenster putzen, Schränke von innen reinigen – solche zeitaufwendigen Aufgaben lassen sich hervorragend mit dem angesparten Budget des Vorjahres finanzieren, bevor dieses im Sommer verfällt.

Eine freundliche Beraterin sitzt mit einem älteren Ehepaar am Esstisch und füllt gemeinsam ein Formular aus. Vertrauensvolle Beratungssituation.

Gemeinsam die Abrechnung mit der Kasse meistern.

Ein Briefumschlag mit offiziellen Dokumenten liegt auf einem Tisch, bereit zum Versand. Symbolisiert die einfache Abwicklung per Post.

Einfache Kostenerstattung durch rechtzeitiges Einreichen der Rechnungen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So rechnen Sie die Haushaltshilfe mit der Pflegekasse ab

Die Bürokratie schreckt viele Senioren ab, doch der Prozess der Abrechnung ist strukturierter, als er auf den ersten Blick wirkt. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie die Bezahlung der Haushaltshilfe abgewickelt werden kann:

Weg 1: Das Kostenerstattungsprinzip (Sie gehen in Vorkasse)
  1. Leistung in Anspruch nehmen: Die zertifizierte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Marl und verrichtet ihre Arbeit.

  2. Rechnung erhalten: Am Ende des Monats schickt Ihnen der Dienstleister eine detaillierte Rechnung. Wichtig: Auf der Rechnung muss zwingend vermerkt sein, dass der Anbieter nach Landesrecht (AnFöVO NRW) anerkannt ist. Auch die erbrachten Stunden und der genaue Leistungsinhalt (z. B. "Unterstützung im Alltag gem. § 45b SGB XI") müssen aufgeführt sein.

  3. Rechnung bezahlen: Sie überweisen den Rechnungsbetrag von Ihrem privaten Bankkonto an den Dienstleister.

  4. Einreichen bei der Pflegekasse: Sie senden die Originalrechnung (oder eine Kopie, je nach Kasse) zusammen mit einem formlosen Erstattungsantrag oder dem speziellen Formular Ihrer Kasse an Ihre Pflegeversicherung.

  5. Geld zurückerhalten: Die Pflegekasse prüft Ihr verfügbares Budget und überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto zurück.

Weg 2: Die Abtretungserklärung (Der bequeme Weg)

Da viele Senioren mit einer kleinen Rente nicht hunderte Euro vorstrecken können oder wollen, gibt es eine deutlich elegantere Lösung: die Abtretungserklärung. Diesen Weg empfehlen wir ausdrücklich.

Hierbei unterschreiben Sie bei Ihrem Dienstleister ein kurzes Formular, in dem Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag an den Pflegedienst oder die Agentur abtreten. Der Dienstleister rechnet dann am Ende des Monats seine erbrachten Stunden direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten lediglich eine Kopie der Rechnung zu Ihren Unterlagen, müssen aber kein Geld überweisen und keine Anträge bei der Kasse einreichen. Erst wenn das Budget von 131 Euro überschritten wird, stellt Ihnen der Dienstleister eine Privatrechnung über die Differenz aus.

Der Umwandlungsanspruch: Wenn die 131 Euro nicht ausreichen

Wie wir in der Kostenkalkulation gesehen haben, reichen 131 Euro für etwa drei Stunden professionelle Hilfe im Monat. Für viele Senioren, die auf einen Rollstuhl, einen Elektromobil oder einen Treppenlift angewiesen sind und den Haushalt kaum noch bewältigen können, ist das zu wenig. Hier bietet der Gesetzgeber ein mächtiges, aber oft unbekanntes Instrument: den Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.

Dieser Anspruch gilt für alle Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 (Personen mit Pflegegrad 1 sind hiervon ausgenommen, da sie keine Pflegesachleistungen erhalten). Wenn Sie Pflegesachleistungen (also das Budget für einen ambulanten Pflegedienst, der Sie wäscht oder medizinisch versorgt) nicht in voller Höhe ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Sachleistungsbudgets umwandeln und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) nutzen.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: Das Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 beträgt monatlich 761 Euro (Stand 2026). Sie benötigen morgens Hilfe beim Anziehen durch einen Pflegedienst, was monatlich 400 Euro kostet. Es bleiben 361 Euro vom Sachleistungsbudget ungenutzt. Das Gesetz erlaubt es Ihnen, maximal 40 % der gesamten 761 Euro umzuwandeln. 40 % von 761 Euro sind 304,40 Euro. Da Sie noch genug Restbudget haben, können Sie diese vollen 304,40 Euro in Ihr Budget für die Haushaltshilfe verschieben. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen nun plötzlich 435,40 Euro monatlich für die Haushaltshilfe zur Verfügung! Damit können Sie bei einem Stundensatz von 40 Euro fast 11 Stunden Hilfe im Monat finanzieren – das entspricht fast drei Stunden pro Woche.

Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, genügt in der Regel ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse mit dem Hinweis: "Hiermit beantrage ich die Umwandlung von bis zu 40 Prozent meiner nicht genutzten Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI für Angebote zur Unterstützung im Alltag."

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Typische Hürden und Fehler bei der Beantragung in Marl vermeiden

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Pflegeberatung wissen wir, dass Familien oft in dieselben bürokratischen Fallen tappen. Wenn Sie die folgenden Fehler vermeiden, sichern Sie sich Ihre finanzielle Entlastung ohne Stress:

  • Schwarzarbeit oder unzertifizierte Kräfte: Beauftragen Sie niemals eine Haushaltshilfe ohne vorherigen Nachweis der AnFöVO-Zertifizierung, wenn Sie planen, die Kosten über die Pflegekasse abzurechnen. Sie bleiben sonst auf den Kosten sitzen.

  • Antrag auf Pflegegrad zu spät stellen: Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag gilt ab dem Monat der Antragstellung des Pflegegrads, nicht erst ab dem Tag der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst). Zögern Sie nicht, den Antrag zu stellen, auch wenn Sie "nur" leichte Einschränkungen haben. Pflegegrad 1 ist oft schneller erreicht, als viele denken.

  • Fristen ignorieren: Vergessen Sie nicht den 30. Juni. Jedes Jahr verfallen in Deutschland Millionenbeträge bei den Pflegekassen, weil Senioren ihre angesparten Entlastungsbeträge nicht rechtzeitig abrufen. Lassen Sie dieses Geld nicht verfallen; es steht Ihnen gesetzlich zu!

  • Fehlende Absprache bei der Abtretung: Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, lassen Sie sich monatlich dokumentieren, wie viel von Ihrem Budget verbraucht wurde. So behalten Sie stets den Überblick über Ihr Pflegekonto und vermeiden überraschende Privatrechnungen.

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Kombination mit anderen Pflegekassen-Leistungen: Ein ganzheitliches Konzept für Ihr Zuhause

Die Haushaltshilfe ist ein zentraler Baustein, um den Alltag in Marl zu meistern. Doch die Pflegekasse bietet weitere Zuschüsse, die sich optimal mit dem Entlastungsbetrag kombinieren lassen, um ein wirklich barrierefreies und sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Als Spezialisten von PflegeHelfer24 raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche ganzheitlich zu betrachten:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Zusätzlich zum Entlastungsbetrag haben Sie ab Pflegegrad 1 Anspruch auf monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die verbraucht werden. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken. Diese Mittel können auch von Ihrer Haushaltshilfe genutzt werden, um hygienisch einwandfrei in Ihrem Haushalt arbeiten zu können. Die Beantragung erfolgt über standardisierte Pflegehilfsmittel-Boxen, die Ihnen monatlich kostenfrei nach Hause geliefert werden.

Hausnotruf-Zuschuss: Wenn Sie alleine in Marl leben und eine Haushaltshilfe nur stundenweise vorbeikommt, ist Sicherheit in der Zwischenzeit essenziell. Die Pflegekasse bezuschusst ein Hausnotrufsystem mit monatlich 25,50 Euro (ebenfalls ab Pflegegrad 1). Bei einem Sturz reicht ein Knopfdruck am Handgelenk, und schnelle Hilfe ist unterwegs.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wenn das Wischen der Böden durch die Haushaltshilfe erledigt wird, das Duschen in der alten Badewanne aber weiterhin lebensgefährlich für Sie ist, hilft ein barrierefreier Badumbau. Die Pflegekasse zahlt hierfür einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem (ab Pflegegrad 1). Dieser Betrag kann für den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation eines Badewannenlifts oder auch für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden. Leben zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. ein Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad), verdoppelt sich dieser Zuschuss sogar auf bis zu 8.000 Euro.

Indem Sie den Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe mit einem Hausnotruf und einem barrierefreien Badumbau kombinieren, schaffen Sie ein Sicherheitsnetz, das einen Umzug in ein Pflegeheim in Marl oft um viele Jahre hinauszögern oder sogar komplett überflüssig machen kann.

Zusammenfassung und Checkliste für Senioren in Marl

Die Organisation einer Haushaltshilfe über den 131-Euro-Entlastungsbetrag erfordert anfangs etwas Recherche, zahlt sich aber in Form von enormer Entlastung und gewonnener Lebensqualität aus. Hier ist Ihre kompakte Checkliste, um sofort in die Umsetzung zu kommen:

  • Pflegegrad prüfen: Liegt bereits ein Pflegegrad (1 bis 5) vor? Falls nicht, umgehend bei der Pflegekasse beantragen.

  • Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, wobei Sie Hilfe benötigen (Putzen, Einkaufen, Begleitung zum Arzt) und wie viele Stunden im Monat sinnvoll sind.

  • Anbieter in Marl suchen: Kontaktieren Sie das BIP der Stadt Marl, die AWO Beratungsstelle oder nutzen Sie den Pflegewegweiser NRW, um zertifizierte Dienste nach AnFöVO NRW zu finden.

  • Zertifizierung abfragen: Stellen Sie beim ersten Telefonat mit dem Dienstleister sofort die Frage nach der Zulassung zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse.

  • Abtretungserklärung nutzen: Unterschreiben Sie beim Dienstleister die Abtretungserklärung, damit dieser direkt mit der Kasse abrechnet und Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

  • Budget maximieren: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und Ihre Pflegesachleistungen nicht ausschöpfen, beantragen Sie den Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI), um mehr Budget für die Haushaltshilfe zu generieren.

  • Fristen im Blick behalten: Denken Sie daran, dass angesparte Beträge aus dem Vorjahr spätestens am 30. Juni des aktuellen Jahres verfallen. Planen Sie rechtzeitig größere Reinigungsaktionen, um das Geld sinnvoll zu nutzen.

Sich Hilfe in den eigenen Haushalt zu holen, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein kluger Schritt, um die eigene Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Das Gesetz stellt Ihnen diese finanziellen Mittel ausdrücklich zur Verfügung – scheuen Sie sich nicht, diese auch in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Haushaltshilfe an Ihrer Seite bleibt Ihr Zuhause in Marl genau das, was es sein soll: ein Ort der Sicherheit, der Geborgenheit und der Freude.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Marl

Die wichtigsten Antworten rund um den Entlastungsbetrag kurz zusammengefasst.

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