Wenn ein geliebter Mensch plötzlich auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, stehen Familien in Gelsenkirchen oft vor einer großen emotionalen und organisatorischen Herausforderung. Ob im Norden in Buer und Hassel oder im Süden in Ückendorf und Rotthausen – die Frage, wie die häusliche Pflege organisiert und vor allem finanziert werden kann, duldet meist keinen Aufschub. Ein ambulanter Pflegedienst ist oft die beste Lösung, um Senioren ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.
Doch was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Gelsenkirchen konkret? Und noch wichtiger: Welche Kosten übernimmt die zuständige Pflegekasse im Jahr 2026? In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, wie sich die Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen zusammensetzen, welche Budgets Ihnen je nach Pflegegrad zustehen und wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal ausschöpfen. Dabei berücksichtigen wir alle aktuellen gesetzlichen Anpassungen und Beitragserhöhungen, die für das Jahr 2026 Gültigkeit haben.
Bevor wir uns den konkreten Kosten für einen Pflegedienst in Gelsenkirchen widmen, müssen wir ein häufiges Missverständnis ausräumen. Die Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes teilen sich in zwei völlig unterschiedliche gesetzliche Bereiche auf. Es ist entscheidend zu wissen, wer für welche Leistung zahlt, da dies Ihr Pflegebudget massiv schont.
1. Die Medizinische Behandlungspflege (SGB V) Hierbei handelt es sich um medizinische Leistungen, die von einem Hausarzt oder Facharzt in Gelsenkirchen verordnet werden. Dazu gehören beispielsweise das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Verbandswechseln, Injektionen (wie Insulin) oder die Wundversorgung. Die Kostenübernahme: Diese Leistungen werden zu 100 Prozent von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt. Sie belasten Ihr Pflegebudget (die sogenannten Pflegesachleistungen) in keiner Weise. Voraussetzung ist lediglich eine gültige ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt wurde.
2. Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI) Dies umfasst alle Leistungen, die direkt mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen. Dazu zählen die Körperpflege (Duschen, Waschen, Baden), Hilfe beim Toilettengang, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, das Umbetten sowie die Hilfe im Haushalt (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen). Die Kostenübernahme: Für diese Leistungen ist die Pflegekasse zuständig. Genau hierfür stellt der Gesetzgeber die Budgets der sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung, deren Höhe sich streng nach dem anerkannten Pflegegrad der betroffenen Person richtet.
Wenn Sie in Gelsenkirchen häuslich gepflegt werden, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsarten der Pflegeversicherung. Die Entscheidung hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt.
Das Pflegegeld: Wenn die Pflege ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn durchgeführt wird, überweist die Pflegekasse monatlich das sogenannte Pflegegeld direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen. Dieses Geld ist als finanzielle Anerkennung für die Pflegepersonen gedacht und steht zur freien Verfügung.
Die Pflegesachleistungen: Sobald Sie einen professionellen, zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Gelsenkirchen beauftragen, greifen die Pflegesachleistungen. Der Begriff "Sachleistung" ist hierbei etwas irreführend, denn es handelt sich nicht um Gegenstände, sondern um ein festes monatliches Budget für Dienstleistungen. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen am Monatsende direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten, solange das Budget nicht überschritten wird.
Die Kombinationsleistung (Der Königsweg): In der Praxis wird die Pflege oft aufgeteilt. Morgens kommt der Pflegedienst, um beim Duschen zu helfen, den Rest des Tages übernehmen die Angehörigen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) geschaffen. Das Prinzip ist fair und einfach: Wenn Sie das Budget der Pflegesachleistungen in einem Monat nicht vollständig verbrauchen, verfällt der Rest nicht einfach. Die Pflegekasse berechnet den prozentualen Restwert und zahlt Ihnen diesen Anteil vom regulären Pflegegeld aus. Ein kurzes Beispiel: Nutzen Sie Ihr Budget für den Pflegedienst nur zu 60 Prozent aus, stehen Ihnen für die familiäre Pflege noch exakt 40 Prozent des Pflegegeldes zu. Diese Berechnung nimmt die Pflegekasse jeden Monat automatisch vor.
Liebevolle Pflege durch Angehörige zu Hause.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung bundesweit um 4,5 Prozent angehoben. Diese erhöhten Sätze bilden auch im Jahr 2026 die verlässliche Grundlage für Ihre Pflegefinanzierung in Gelsenkirchen. Eine weitere Erhöhung ist für 2026 gesetzlich nicht vorgesehen (sogenannte Nullrunde), die nächste reguläre Dynamisierung folgt erst 2028. Hier sind die exakten Beträge, die Ihnen monatlich zustehen:
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Es steht jedoch der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung.
Pflegegrad 2:347 Euro Pflegegeld ODER 796 Euro Pflegesachleistungen (Budget für den Pflegedienst).
Pflegegrad 3:599 Euro Pflegegeld ODER 1.497 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 4:800 Euro Pflegegeld ODER 1.859 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 5:990 Euro Pflegegeld ODER 2.299 Euro Pflegesachleistungen.
Wichtig: Um diese Budgets abrufen zu können, muss ein zugelassener ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Schwarzarbeit oder nicht zertifizierte Hilfskräfte können nicht über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Viele Angehörige sind zunächst verwirrt, wenn sie einen Kostenvoranschlag von einem Pflegedienst in Erle oder Schalke erhalten. Die Rechnungen basieren nicht auf einem simplen Stundenlohn, sondern auf einem hochkomplexen System aus sogenannten Leistungskomplexen (LK) und Punktwerten, das in Nordrhein-Westfalen (NRW) landesweit geregelt ist.
Die Leistungskomplexe: Die Pflegekassen haben mit den Verbänden der Pflegedienste in NRW genau definiert, was eine bestimmte Tätigkeit beinhalten muss. Jede dieser definierten Tätigkeiten ist ein Leistungskomplex. Zum Beispiel: - LK 1 (Ganzwaschung): Umfasst das Waschen des gesamten Körpers, Mund- und Zahnpflege, Kämmen und Rasieren. - LK 4 (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme): Umfasst das mundgerechte Zubereiten der Mahlzeit und die Unterstützung beim Essen. Jedem dieser Komplexe ist eine feste Anzahl von Punkten zugeordnet. Eine große Körperpflege ist deutlich aufwendiger und bringt daher mehr Punkte als eine kleine Hilfestellung beim Kämmen.
Der Punktwert in Gelsenkirchen (Stand 2026): Die Kosten für einen Leistungskomplex berechnen sich aus der Multiplikation der Punkte mit dem regional gültigen Punktwert. Dieser Punktwert wird regelmäßig zwischen den Kassen und den Pflegediensten verhandelt. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Punktwert in NRW (und damit auch für Gelsenkirchen) bei etwa 0,063 bis 0,066 Euro. Zusätzlich gibt es in NRW eine gesetzliche Besonderheit: die Ausbildungsumlage. Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu finanzieren, wird auf jeden abgerechneten Punkt ein landesweiter Aufschlag erhoben. Dieser beträgt für das Jahr 2026 exakt 0,00519 Euro pro Punkt. In der Summe kostet ein Punkt in Gelsenkirchen also aktuell rund 0,068 bis 0,071 Euro. Wenn ein Leistungskomplex beispielsweise 400 Punkte wert ist, stellt der Pflegedienst der Pflegekasse dafür etwa 27,20 bis 28,40 Euro in Rechnung.
Die Hausbesuchspauschale (Wegegeld): Zusätzlich zu den Pflegeleistungen darf der Pflegedienst für jede Anfahrt eine Pauschale berechnen. In NRW liegt diese Hausbesuchspauschale im Jahr 2026 je nach Tageszeit und Wochentag meist zwischen 5,50 Euro und 7,60 Euro pro Besuch. Kommt der Pflegedienst zweimal täglich, fällt diese Pauschale auch zweimal an. Dies ist ein wichtiger Grund, warum es sich finanziell lohnt, einen Pflegedienst aus der direkten Nachbarschaft (z.B. direkt aus Gelsenkirchen-Horst, wenn Sie dort wohnen) zu wählen.
Die Investitionskosten: Ein weiterer Kostenpunkt auf der Rechnung sind die Investitionskosten. Das sind Ausgaben des Pflegedienstes für seine Infrastruktur (Büromiete in Gelsenkirchen, Leasing der Dienstfahrzeuge, IT-Ausstattung). In Nordrhein-Westfalen dürfen Pflegedienste diese Kosten den Patienten separat in Rechnung stellen (oft als prozentualer Aufschlag von ca. 5 bis 8 Prozent auf die erbrachten Leistungen). Gute Nachricht für Gelsenkirchener: Wenn der Pflegedienst bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Ihr Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt, übernimmt das Land NRW beziehungsweise das örtliche Sozialamt im Rahmen der Investitionskostenförderung diese Beträge für Sie.
Medizinische Versorgung durch den kompetenten Pflegedienst.
Um die trockenen Zahlen greifbar zu machen, haben wir drei typische Alltagssituationen aus Gelsenkirchen für Sie durchgerechnet. Bitte beachten Sie, dass es sich um Durchschnittswerte handelt, die je nach exaktem Punktwert des gewählten Pflegedienstes leicht variieren können.
Beispiel 1: Herr Müller aus Buer (Pflegegrad 2) Herr Müller lebt allein in Buer. Er benötigt morgens Hilfe beim Anziehen seiner Kompressionsstrümpfe. Außerdem kommt der Pflegedienst zweimal in der Woche, um ihm beim Duschen (Ganzwaschung) zu helfen. - Kompressionsstrümpfe: Dies ist medizinische Behandlungspflege. Der Hausarzt stellt ein Rezept aus, die Krankenkasse zahlt die Leistung zu 100 Prozent. Das Pflegebudget bleibt unangetastet. - Duschen (2x pro Woche = ca. 8x im Monat): Eine große Körperpflege inklusive Anfahrt kostet in NRW rund 38,00 Euro pro Einsatz. - Gesamtkosten im Monat: 8 x 38,00 Euro = 304,00 Euro. - Abrechnung: Bei Pflegegrad 2 stehen Herrn Müller 796 Euro an Sachleistungen zur Verfügung. Die Kosten von 304 Euro werden komplett von der Pflegekasse übernommen. - Kombinationsleistung: Herr Müller nutzt nur etwa 38 Prozent seines Budgets (304 von 796 Euro). Somit bleiben 62 Prozent ungenutzt. Die Pflegekasse überweist ihm daher zusätzlich 62 Prozent des regulären Pflegegeldes (347 Euro) auf sein Konto. Das sind 215,14 Euro, die er beispielsweise seiner Tochter geben kann, die ihm abends beim Kochen hilft.
Beispiel 2: Frau Schmidt aus Schalke (Pflegegrad 3) Frau Schmidt benötigt täglich morgens Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Anziehen. - Tägliche Grundpflege (30 Tage): Eine Teilwaschung inklusive An- und Auskleiden kostet pro Einsatz ca. 28,00 Euro. - Anfahrtskosten: Die Hausbesuchspauschale von ca. 6,00 Euro ist in den 28,00 Euro oft schon einkalkuliert, wir setzen hier für die reine Leistung 22 Euro plus 6 Euro Anfahrt an. - Gesamtkosten im Monat: 30 x 28,00 Euro = 840,00 Euro. - Investitionskosten (ca. 6%):50,40 Euro. - Abrechnung: Das Budget bei Pflegegrad 3 beträgt 1.497 Euro. Die Kosten von insgesamt 890,40 Euro sind vollständig gedeckt. Frau Schmidt muss keinen Cent aus eigener Tasche zuzahlen (den sogenannten Eigenanteil). Auch sie profitiert von der Kombinationsleistung und erhält noch einen Teil des Pflegegeldes ausbezahlt.
Beispiel 3: Herr Kowalski aus Ückendorf (Pflegegrad 4) Herr Kowalski ist bettlägerig und benötigt intensive Unterstützung. Der Pflegedienst kommt dreimal täglich (morgens große Körperpflege, mittags Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, abends bettfertig machen und lagern). - Morgens: ca. 40,00 Euro (inkl. Anfahrt) - Mittags: ca. 25,00 Euro (inkl. Anfahrt) - Abends: ca. 30,00 Euro (inkl. Anfahrt) - Kosten pro Tag:95,00 Euro. - Gesamtkosten im Monat (30 Tage):2.850,00 Euro. - Abrechnung: Das Budget bei Pflegegrad 4 beträgt 1.859 Euro. Die Gesamtkosten übersteigen das Budget deutlich. - Der Eigenanteil: Herr Kowalski muss die Differenz von 991,00 Euro (zzgl. eventueller Investitionskosten) jeden Monat selbst tragen. In solchen Fällen ist eine umfassende Beratung durch Experten wie PflegeHelfer24 unerlässlich, um zu prüfen, ob Sozialhilfe zur Pflege (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) beantragt werden kann oder ob die Pflege durch Angehörige ergänzt werden muss, um die Kosten zu senken.
Eine der wichtigsten, aber am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegekasse ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Seit der Erhöhung zum Jahreswechsel 2025 beträgt dieser bundesweit einheitlich 131 Euro pro Monat (zuvor 125 Euro). Dieser Betrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und gilt unverändert auch für das Jahr 2026.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Budget. Sie können es in Gelsenkirchen für sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" nutzen. Dazu zählen: - Hauswirtschaftliche Hilfen (z.B. eine Putzkraft, die über einen zugelassenen Dienstleister abrechnet) - Alltagsbegleiter (für Spaziergänge im Nordsternpark oder Begleitung zum Arzt) - Einkaufsdienste - Die Finanzierung von Eigenanteilen in der Tages- oder Nachtpflege - Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag sogar für die körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst genutzt werden.
Ein wertvoller Tipp: Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht verbrauchen, verfallen sie nicht sofort. Die Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wenn Sie also das ganze Jahr 2025 keinen Dienst in Anspruch genommen haben, stehen Ihnen in der ersten Jahreshälfte 2026 stolze 1.572 Euro auf einen Schlag zur Verfügung – ideal für einen intensiven Frühjahrsputz durch einen Dienstleister.
Oft reichen die 131 Euro des Entlastungsbetrags nicht aus, um eine regelmäßige Haushaltshilfe in Gelsenkirchen zu bezahlen. Hier greift der gesetzliche Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI). Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben das Recht, bis zu 40 Prozent ihres Budgets für Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln.
Ein Rechenbeispiel für 2026: Sie haben Pflegegrad 3 und ein Sachleistungsbudget von 1.497 Euro. Wenn Sie den ambulanten Pflegedienst nur wenig nutzen, können Sie 40 Prozent dieses Budgets (das sind 598,80 Euro pro Monat) umwidmen. Zusammen mit den regulären 131 Euro stehen Ihnen dann monatlich über 729 Euro zur Verfügung, um zertifizierte Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter in Gelsenkirchen zu bezahlen. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Was passiert, wenn die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren oder selbst krank werden? Bis vor kurzem gab es hierfür zwei getrennte Töpfe (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege), was oft zu bürokratischem Chaos führte. Mit der aktuellen Gesetzgebung, die Mitte 2025 in Kraft trat und für 2026 voll wirksam ist, wurden diese Budgets zum Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengelegt.
Dieses flexible Budget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung (Voraussetzung: Die Person wird seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt). Sie können die 3.539 Euro völlig frei einsetzen: - Um einen ambulanten Pflegedienst in Gelsenkirchen vorübergehend mit mehr Aufgaben zu betrauen, während die Angehörigen im Urlaub sind. - Um eine Ersatzpflegekraft stundenweise zu bezahlen. - Um die pflegebedingten Aufwendungen einer vollstationären Kurzzeitpflege (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt im Marienhospital) zu decken.
Alltagsbegleitung bringt neue Lebensfreude.
Die Pflegekasse zahlt nicht nur für das Personal, sondern unterstützt Sie auch dabei, das häusliche Umfeld in Gelsenkirchen sicher und barrierefrei zu gestalten. Diese Leistungen können parallel zum ambulanten Pflegedienst beantragt werden und belasten das Sachleistungsbudget nicht.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich): Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die im Alltag verbraucht werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür pauschal 42 Euro im Monat. Viele Anbieter in NRW liefern Ihnen diese "Pflegebox" jeden Monat bequem und kostenfrei direkt an die Haustür und rechnen selbst mit der Kasse ab.
Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro monatlich): Sicherheit ist oberstes Gebot, besonders wenn Senioren stundenweise allein zu Hause sind. Die Pflegekasse bezuschusst die monatlichen Betriebskosten eines zertifizierten Hausnotrufsystems mit 25,50 Euro. Zudem werden oft die einmaligen Anschlusskosten (10,49 Euro) übernommen. PflegeHelfer24 berät Sie gerne unverbindlich zu modernen Hausnotrufsystemen und hilft Ihnen, den Antrag bei Ihrer Kasse korrekt zu stellen, sodass Sie im Notfall auf Knopfdruck Hilfe rufen können.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Wenn die Treppe im eigenen Haus in Gelsenkirchen-Buer zum unüberwindbaren Hindernis wird oder der Einstieg in die alte Badewanne zu gefährlich ist, zahlt die Pflegekasse einen massiven Zuschuss. Pro pflegebedürftiger Person gibt es bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung. Typische Beispiele hierfür sind: - Der Einbau eines Treppenlifts. - Der barrierefreie Badumbau (z.B. Umbau der Badewanne zur ebenerdigen Dusche). - Die Anschaffung eines Badewannenlifts. Leben zwei Pflegebedürftige (z.B. ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad) im selben Haushalt, verdoppelt sich der Zuschuss sogar auf bis zu 8.360 Euro. Die Experten von PflegeHelfer24 sind bundesweit und auch im Ruhrgebiet darauf spezialisiert, Sie bei der Planung solcher Umbauten zu unterstützen und die passenden Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Elektromobile zu organisieren. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur reibungslosen Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
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Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst beauftragen oder die Kombinationsleistung nutzen und überwiegend Pflegegeld beziehen, verlangt der Gesetzgeber regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche. Ein zugelassener Pflegedienst oder ein unabhängiger Pflegeberater muss Sie zu Hause in Gelsenkirchen besuchen. - Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal im Halbjahr. - Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Quartal. Diese Besuche dienen nicht der Kontrolle, sondern der Beratung. Der Experte prüft, ob die Pflege gesichert ist, gibt Tipps zu Hebe- und Lagerungstechniken und empfiehlt bei Bedarf Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl oder ein Pflegebett. Die Kosten für diesen Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse zu 100 Prozent. Werden diese Termine ignoriert, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett streichen.
Die Auswahl an ambulanten Pflegediensten in Gelsenkirchen ist groß. Da die Chemie zwischen Pflegekraft und Patient stimmen muss und die Kosten transparent sein sollten, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
Lokal suchen: Wählen Sie einen Anbieter, der seinen Stützpunkt in Ihrer Nähe hat (z.B. in Ihrem direkten Stadtteil). Das senkt die täglichen Hausbesuchspauschalen erheblich und garantiert schnelle Hilfe bei Notfällen.
Erstgespräch vereinbaren: Seriöse Pflegedienste bieten immer ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch in der Wohnung des Pflegebedürftigen an. Hier wird der individuelle Pflegebedarf exakt ermittelt.
Kostenvoranschlag anfordern: Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, der genau auflistet, welche Leistungskomplexe (LK) geplant sind, wie hoch der aktuelle Punktwert in NRW ist und welche Investitionskosten anfallen.
Abrechnung klären: Fragen Sie, ob der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet (das sogenannte Abtretungsverfahren). Das erspart Ihnen viel Papierkram.
Flexibilität prüfen: Klären Sie ab, ob der Dienstleister auch kurzfristig einspringen kann, falls die pflegenden Angehörigen spontan ausfallen (Verhinderungspflege).
Das Erstgespräch schafft wichtiges Vertrauen.
Die häusliche Pflege in Gelsenkirchen ist dank der umfassenden Budgets der Pflegeversicherung im Jahr 2026 finanziell gut abzusichern, sofern man seine Rechte kennt. Die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammengefasst:
Die Budgets für Pflegesachleistungen wurden zuletzt 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten stabil für 2026 (z.B. 1.497 Euro bei Pflegegrad 3).
Krankenpflege (z.B. Medikamentengabe) wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – sie belastet nicht Ihr Pflegebudget.
Grundpflege (Waschen, Anziehen) rechnet der Pflegedienst in NRW über ein Punktesystem mit der Pflegekasse ab.
Nutzen Sie die Kombinationsleistung: Nicht verbrauchtes Budget für den Pflegedienst wird Ihnen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Vergessen Sie nicht den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, den jeder ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter einsetzen kann.
Für Umbauten (wie einen Treppenlift oder Badewannenlift) stellt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Person zur Verfügung.
Die Organisation der häuslichen Pflege ist komplex und oft überwältigend. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. PflegeHelfer24 ist Ihr erfahrener Spezialist für Seniorenpflege-Beratung in ganz Deutschland. Wir unterstützen Senioren ab 65 Jahren und deren Angehörige dabei, den Alltag zu Hause so sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten.
Egal, ob Sie Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades haben, Unterstützung bei der Suche nach einer 24-Stunden-Pflege benötigen oder konkrete Hilfsmittel wie einen Hausnotruf, einen Treppenlift, Elektromobile oder einen barrierefreien Badumbau planen – unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für 2026 genau und sorgen dafür, dass Sie alle Zuschüsse der Pflegekasse erhalten, die Ihnen rechtmäßig zustehen. Sprechen Sie uns an – für ein selbstbestimmtes, sicheres Leben im eigenen Zuhause.
Die wichtigsten Antworten zu Kosten und Leistungen im Jahr 2026