Die Organisation der häuslichen Pflege ist für viele Familien in Siegen und dem umliegenden Siegerland eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Wenn die Kraft der pflegenden Angehörigen nicht mehr ausreicht oder professionelle medizinische und pflegerische Hilfe benötigt wird, ist der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oft der beste Weg, um Senioren ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Doch sobald die Entscheidung für externe Hilfe gefallen ist, stellt sich unweigerlich die wichtigste Frage: Mit welchen Kosten müssen wir rechnen und was übernimmt eigentlich die Pflegekasse?
In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen detailliert, wie sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Siegen zusammensetzen. Wir beleuchten das komplexe Abrechnungssystem in Nordrhein-Westfalen, zeigen Ihnen anhand konkreter Rechenbeispiele, welche Eigenanteile auf Sie zukommen können, und erklären, wie Sie die Budgets der Pflegekasse optimal ausschöpfen. Als Experten von PflegeHelfer24 stehen wir Ihnen dabei mit praxisnahem Wissen zur Seite.
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Die medizinische Behandlungspflege wird komplett von der Krankenkasse übernommen.
Bevor wir tief in die Kostenstrukturen und Budgets der Pflegeversicherung eintauchen, müssen wir ein häufiges Missverständnis aufklären. Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Siegen teilen sich grundsätzlich in zwei völlig unterschiedliche gesetzliche Bereiche auf, die von verschiedenen Kassen bezahlt werden:
Die Behandlungspflege (Medizinische Pflege nach SGB V): Hierzu gehören alle rein medizinischen Tätigkeiten, die von einem Arzt verordnet werden. Beispiele sind das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgung, Injektionen (wie Insulin) oder das Messen von Blutzucker und Blutdruck. Wichtig: Diese Kosten werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege vorliegt. Sie belasten nicht Ihr Budget bei der Pflegekasse und sind unabhängig von einem Pflegegrad.
Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (Pflege nach SGB XI): Dies umfasst die Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Kämmen), der Ernährung (mundgerechtes Zubereiten, Anreichen von Nahrung), der Mobilität (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umlagern) sowie der Hauswirtschaft. Für diese Kosten kommt die Pflegekasse auf – allerdings nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Kosten der Grundpflege und Betreuung, da hier in der Praxis die größten finanziellen Fragen und Eigenanteile für Familien in Siegen entstehen.
Mit den Pflegesachleistungen unterstützt die Pflegekasse professionelle Hilfe zu Hause.
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und zu Hause in Siegen gepflegt werden, stellt Ihnen die Pflegekasse finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Mittel wurden durch die Pflegereform (das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) zuletzt im Jahr 2025 spürbar erhöht. Für das Jahr 2026 gelten diese erhöhten Beträge unverändert fort. Die nächste gesetzliche Dynamisierung (Anpassung an die Inflation) ist erst für das Jahr 2028 vorgesehen.
Sie müssen sich grundsätzlich zwischen zwei Leistungsarten entscheiden – oder diese intelligent kombinieren:
1. Das Pflegegeld Das Pflegegeld wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen. Es ist als finanzielle Anerkennung gedacht, wenn die Pflege vollständig von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Sie können frei über dieses Geld verfügen.
2. Die Pflegesachleistungen Sobald Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst in Siegen beauftragen, greift das Budget der sogenannten Pflegesachleistungen. Dieses Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades.
Hier sind die aktuellen, im Jahr 2026 gültigen monatlichen Höchstbeträge laut Bundesministerium für Gesundheit:
Pflegegrad 1:0 Euro Pflegegeld / 0 Euro Pflegesachleistungen (Personen mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich den Entlastungsbetrag von 131 Euro).
Pflegegrad 2:347 Euro Pflegegeld / bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 3:599 Euro Pflegegeld / bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 4:800 Euro Pflegegeld / bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 5:990 Euro Pflegegeld / bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen.
Wie Sie sehen, ist das Budget für den Pflegedienst (Sachleistungen) deutlich höher als das Pflegegeld, da die professionelle Pflege durch Fachkräfte naturgemäß teurer ist als die Pflege durch Laien.
Um zu verstehen, wie teuer ein ambulanter Pflegedienst in Siegen wirklich ist, müssen wir einen Blick auf das spezifische Abrechnungssystem in Nordrhein-Westfalen werfen. Im Gegensatz zu Handwerkern, die nach Stundenlohn abrechnen, rechnen Pflegedienste in der Grundpflege nach sogenannten Leistungskomplexen (LK) ab.
Was sind Leistungskomplexe? Die Pflegekassen und die Verbände der Pflegedienste in NRW haben die verschiedenen Pflegetätigkeiten in standardisierte Pakete geschnürt. Jedem dieser Pakete ist ein fester Punktwert (eine bestimmte Anzahl an Punkten) zugeordnet. Es gibt insgesamt über 30 verschiedene Leistungskomplexe. Hier sind einige der häufigsten Beispiele aus dem Pflegealltag:
LK 1 (Kleine Grundpflege): Umfasst z.B. das Waschen des Oberkörpers, Gesichtspflege, Kämmen und Zahnpflege. (ca. 200 bis 250 Punkte)
LK 4 (Große Grundpflege): Umfasst das Ganzkörperwaschen (Duschen/Baden), Haarpflege, Hautpflege und Mundpflege. (ca. 400 bis 450 Punkte)
LK 10 (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme): Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Anreichen. (ca. 150 bis 200 Punkte)
LK 15 (Lagern/Betten): Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen oder Umlagern zur Vermeidung von Druckgeschwüren. (ca. 100 Punkte)
Der Punktwert: Wie aus Punkten Euro werden Jeder Pflegedienst verhandelt mit den Pflegekassen einen individuellen Preis pro Punkt, den sogenannten Punktwert. In Siegen und Umgebung liegt dieser Punktwert im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 0,060 Euro und 0,075 Euro pro Punkt. Die genaue Höhe variiert von Pflegedienst zu Pflegedienst, abhängig von dessen Personal- und Strukturkosten.
Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Besonderheit: die Ausbildungsvergütungsumlage. Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu finanzieren, wird auf jeden abgerechneten Punkt ein landesweiter Zuschlag erhoben. Dieser sogenannte Umlagebetrag liegt im Jahr 2026 exakt bei 0,00519 Euro je Punkt. Dieser Betrag wird automatisch auf den Basis-Punktwert des Pflegedienstes aufgeschlagen.
Ein kurzes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Ihr Pflegedienst in Siegen hat einen Punktwert von 0,065 Euro (inklusive Umlage). Sie buchen die "Große Grundpflege" (LK 4), die mit 450 Punkten bewertet ist. Rechnung: 450 Punkte × 0,065 Euro = 29,25 Euro pro Einsatz.
Mit den reinen Pflegeleistungen ist die Rechnung leider noch nicht komplett. Zwei weitere Positionen tauchen auf jeder Rechnung eines ambulanten Pflegedienstes auf:
1. Die Wegepauschale (Anfahrtskosten) Gerade im ländlich geprägten Siegerland – ob in Netphen, Kreuztal, Wilnsdorf oder Freudenberg – legen Pflegedienste weite Strecken zurück. Für jede Anfahrt wird eine Wegepauschale berechnet. In NRW wird oft zwischen Einsätzen am Tag, in der Nacht oder an Wochenenden unterschieden. Eine typische Wegepauschale liegt in Siegen zwischen 5,00 Euro und 8,00 Euro pro Hausbesuch. Kommt der Pflegedienst zweimal täglich, fällt diese Pauschale auch zweimal an.
2. Die Investitionskosten Ambulante Pflegedienste müssen Autos leasen, Dienstkleidung stellen und Büroräume in Siegen mieten. Diese betriebswirtschaftlichen Kosten dürfen sie als Investitionskosten (oft auch als Rüstzeit oder Strukturpauschale bezeichnet) an den Patienten weitergeben. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht aus dem Sachleistungsbudget! Die Investitionskosten müssen Sie als Patient in der Regel selbst tragen (Eigenanteil). Meist werden sie als prozentualer Aufschlag (z.B. 4 bis 6 Prozent auf die reine Pflegesumme) oder als fester Betrag pro Hausbesuch (z.B. 1,50 Euro bis 3,00 Euro) berechnet.
Die Kosten für die Grundpflege richten sich nach Ihrem individuellen Pflegebedarf.
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir drei realistische Szenarien für Sie durchgerechnet. Wir gehen in diesen Beispielen von einem durchschnittlichen Siegener Pflegedienst aus, der folgende Preise verlangt:
Kleine Grundpflege (LK 1): 15,00 Euro
Große Grundpflege (LK 4): 29,00 Euro
Hilfe beim Aufstehen/Zu-Bett-Gehen (LK 15): 8,00 Euro
Wegepauschale pro Anfahrt: 6,00 Euro
Investitionskosten: Werden der Einfachheit halber mit pauschal 50,00 Euro pro Monat veranschlagt (Eigenanteil).
Szenario 1: Leichter Pflegebedarf (Pflegegrad 2) Herr Müller aus Siegen-Weidenau lebt allein. Er benötigt zweimal in der Woche Hilfe beim Duschen (Große Grundpflege). An den restlichen Tagen wäscht er sich selbst am Waschbecken. Monatlicher Bedarf (ca. 4,3 Wochen pro Monat): - 8 bis 9 Einsätze im Monat für die Große Grundpflege (LK 4). - Kosten pro Einsatz: 29,00 Euro (Pflege) + 6,00 Euro (Anfahrt) = 35,00 Euro. - Gesamtkosten Pflege: 9 Einsätze × 35,00 Euro = 315,00 Euro. - Zuzüglich Investitionskosten: 50,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Sachleistungsbudget für Pflegegrad 2 beträgt 796 Euro. Die reinen Pflege- und Fahrtkosten von 315,00 Euro werden komplett von der Pflegekasse bezahlt. Da das Budget nicht voll ausgeschöpft wurde, hat Herr Müller sogar noch Anspruch auf anteiliges Pflegegeld (dazu später mehr unter "Kombinationsleistung"). Lediglich die Investitionskosten von 50,00 Euro muss er privat zahlen.
Szenario 2: Mittlerer Pflegebedarf (Pflegegrad 3) Frau Schmidt aus Siegen-Geisweid benötigt jeden Morgen Hilfe bei der kleinen Grundpflege (Waschen am Waschbecken, Anziehen) und jeden Abend Hilfe beim Zu-Bett-Gehen.Monatlicher Bedarf (30 Tage): - 30 Einsätze morgens (LK 1): 30 × 15,00 Euro = 450,00 Euro. - 30 Einsätze abends (LK 15): 30 × 8,00 Euro = 240,00 Euro. - 60 Anfahrten (morgens und abends): 60 × 6,00 Euro = 360,00 Euro. - Gesamtkosten Pflege: 1.050,00 Euro. - Zuzüglich Investitionskosten: 50,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Sachleistungsbudget für Pflegegrad 3 beträgt 1.497 Euro. Auch hier deckt die Pflegekasse die gesamten Pflege- und Fahrtkosten von 1.050,00 Euro ab. Frau Schmidt zahlt nur die Investitionskosten von 50,00 Euro aus eigener Tasche und erhält noch einen Teil des Pflegegeldes ausbezahlt.
Szenario 3: Hoher Pflegebedarf (Pflegegrad 4) Herr Weber aus Kreuztal ist bettlägerig und benötigt intensive Unterstützung. Der Pflegedienst kommt morgens zur großen Grundpflege (inkl. Lagern und Nahrungszubereitung) und abends zur kleinen Grundpflege und zum Richten für die Nacht.Monatlicher Bedarf (30 Tage): - 30 Einsätze morgens (LK 4 + LK 10): 30 × (29,00 € + 12,00 €) = 1.230,00 Euro. - 30 Einsätze abends (LK 1 + LK 15): 30 × (15,00 € + 8,00 €) = 690,00 Euro. - 60 Anfahrten: 60 × 6,00 Euro = 360,00 Euro. - Gesamtkosten Pflege: 2.280,00 Euro. - Zuzüglich Investitionskosten: 100,00 Euro (höherer Aufwand).Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Sachleistungsbudget für Pflegegrad 4 beträgt 1.859 Euro. Die tatsächlichen Pflegekosten von 2.280,00 Euro übersteigen dieses Budget um 421,00 Euro. Eigenanteil für Familie Weber: 421,00 Euro (ungedeckte Pflegekosten) + 100,00 Euro (Investitionskosten) = 521,00 Euro pro Monat.
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Ein besonders wichtiges Instrument der Pflegefinanzierung ist die sogenannte Kombinationsleistung (auch Kombipflege genannt). In den obigen Szenarien 1 und 2 haben Sie gesehen, dass das Budget der Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Verfällt der Restbetrag nun einfach? Nein!
Wenn Sie den ambulanten Pflegedienst in Siegen nur teilweise in Anspruch nehmen und die restliche Pflege von Angehörigen übernommen wird, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld aus. Die Berechnung erfolgt prozentual.
So funktioniert die Berechnung der Kombinationsleistung: Nehmen wir Szenario 2 (Frau Schmidt, Pflegegrad 3). 1. Das maximale Sachleistungsbudget für PG 3 liegt bei 1.497 Euro. 2. Der Pflegedienst hat Leistungen in Höhe von 1.050 Euro abgerechnet. 3. Frau Schmidt hat somit 70,1 Prozent ihres Sachleistungsbudgets verbraucht (1.050 / 1.497 × 100). 4. Es bleiben 29,9 Prozent des Budgets ungenutzt. 5. Frau Schmidt hat nun Anspruch auf exakt 29,9 Prozent des regulären Pflegegeldes für Pflegegrad 3. 6. Das volle Pflegegeld für PG 3 beträgt 599 Euro. 7. Auszahlung an Frau Schmidt: 29,9 Prozent von 599 Euro = 179,10 Euro.
Dieses anteilige Pflegegeld wird von der Pflegekasse jeden Monat automatisch berechnet und auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, nachdem der Pflegedienst seine Rechnung eingereicht hat. Mit diesen 179,10 Euro kann Frau Schmidt beispielsweise problemlos ihre Investitionskosten von 50,00 Euro decken und hat noch Geld übrig, um ihren pflegenden Angehörigen eine Freude zu machen.
Die Pflegekasse bezuschusst auch den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers.
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen in Siegen weitere Budgets zur Verfügung, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten, um die häusliche Pflege optimal zu organisieren und Angehörige zu entlasten.
1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können es nutzen für: - Anerkannte Alltagsbegleiter in Siegen (z.B. zum Vorlesen, Spazierengehen). - Zertifizierte Haushaltshilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen). - Die Finanzierung der Tagespflege. Viele ambulante Pflegedienste bieten mittlerweile auch hauswirtschaftliche Leistungen an, die direkt über diesen Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich) Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, die im Pflegealltag verbraucht werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür pauschal 42 Euro im Monat. Sie können sich diese Hilfsmittel in Form einer praktischen Pflegebox direkt nach Hause in Siegen liefern lassen.
3. Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) Sicherheit ist in der häuslichen Pflege das A und O. Ein Hausnotrufsystem gibt Senioren und ihren Angehörigen die Gewissheit, dass im Notfall sofort Hilfe gerufen werden kann. Die Pflegekasse bezuschusst die monatlichen Betriebskosten eines Hausnotrufsystems mit 25,50 Euro. Die einmaligen Anschlusskosten werden meist komplett übernommen. Als Experten für Seniorenpflege bietet PflegeHelfer24 moderne und zuverlässige Hausnotrufsysteme an, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro) Oft ist die eigene Wohnung in Siegen nicht barrierefrei. Türschwellen, steile Treppen oder eine hohe Badewanne werden im Alter zu gefährlichen Hindernissen. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z.B. pro Umbau), um das Wohnumfeld an die Pflegebedürftigkeit anzupassen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen (z.B. in einer Senioren-WG), kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro steigen. Typische Maßnahmen, bei denen PflegeHelfer24 Sie unterstützen kann, sind: - Der Einbau eines Treppenlifts, um das Obergeschoss wieder sicher zu erreichen. - Der barrierefreie Badumbau (z.B. Umbau der Wanne zur bodengleichen Dusche). - Die Installation eines Badewannenlifts.
5. Das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro jährlich) Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Pflegereform, die seit Mitte 2025 gilt und im Jahr 2026 ihre volle Wirkung entfaltet, ist das sogenannte Entlastungsbudget. Zuvor waren die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege streng getrennt und kompliziert zu verschieben. Nun gibt es einen gemeinsamen, flexiblen Topf in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr. Wenn pflegende Angehörige in Siegen krank werden, in den Urlaub fahren oder einfach eine Auszeit brauchen, kann aus diesem Budget eine Ersatzpflegekraft, ein Pflegedienst für zusätzliche Einsätze oder ein vorübergehender Aufenthalt in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung bezahlt werden. Eine enorme Erleichterung für Familien!
Wie in unserem Rechenbeispiel 3 (Pflegegrad 4) gezeigt, kommt es bei schwerer Pflegebedürftigkeit häufig vor, dass das Sachleistungsbudget der Pflegekasse nicht ausreicht, um die Rechnungen des Pflegedienstes vollständig zu decken. Die Differenz, der sogenannte Eigenanteil, muss vom Pflegebedürftigen aus eigenen Mitteln (Rente, Ersparnisse) bezahlt werden.
Doch was tun, wenn die Rente knapp ist und das Ersparte nicht reicht? In diesem Fall lässt der Gesetzgeber niemanden im Stich. Greift die sogenannte Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Zuständig hierfür ist in unserer Region das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Wichtige Fakten zur "Hilfe zur Pflege": - Sie ist eine Form der Sozialhilfe, die speziell für ungedeckte Pflegekosten gedacht ist. - Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Pflegebedürftigen. Es gibt jedoch Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf (aktuell in der Regel 10.000 Euro für Alleinstehende). - Auch das Einkommen der Kinder kann unter Umständen geprüft werden (Stichwort: Elternunterhalt). Allerdings greift der Elternunterhalt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen der Kinder von über 100.000 Euro. Die meisten Angehörigen in Siegen müssen sich daher keine Sorgen machen, für die Pflegekosten der Eltern herangezogen zu werden.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft bietet liebevolle Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause.
Ein ambulanter Pflegedienst ist hervorragend geeignet, um punktuelle Hilfe (z.B. morgens und abends) zu leisten. Doch was ist, wenn der Senior an Demenz leidet, ständige Aufsicht benötigt, nachts unruhig ist oder sich im Alltag extrem einsam fühlt? In solchen Fällen stößt die ambulante Pflege schnell an ihre Grenzen – sowohl organisatorisch als auch finanziell (siehe Eigenanteil bei häufigen Einsätzen).
Hier bietet PflegeHelfer24 eine bewährte und oft kostengünstigere Alternative an: Die 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft).
Die Vorteile der 24-Stunden-Pflege: - Eine Betreuungskraft (häufig aus Osteuropa) zieht bei dem Pflegebedürftigen in Siegen ein. - Sie übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen), die Grundpflege (Waschen, Anziehen) und leistet vor allem Gesellschaft und aktivierende Betreuung. - Angehörige werden zu 100 Prozent entlastet und haben das sichere Gefühl, dass immer jemand vor Ort ist. - Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft lassen sich hervorragend mit dem Pflegegeld (bis zu 990 Euro), dem Verhinderungspflegebudget und steuerlichen Vorteilen (bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr) gegenrechnen. Oft ist der tatsächliche Eigenanteil für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung am Ende geringer als die Zuzahlungen für einen mehrmals täglich anrückenden ambulanten Pflegedienst.
Selbstverständlich lassen sich beide Modelle auch kombinieren: Die 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt den Alltag und die Grundpflege, während ein lokaler ambulanter Pflegedienst aus Siegen für die medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Wundversorgung) ins Haus kommt, welche ja von der Krankenkasse bezahlt wird.
Damit Sie bei der Organisation der häuslichen Pflege in Siegen nicht den Überblick verlieren, haben wir eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt:
Pflegegrad beantragen: Ohne Pflegegrad gibt es kein Geld von der Pflegekasse. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen). Der Medizinische Dienst (MD) wird die Begutachtung durchführen.
Pflegebedarf ermitteln: Setzen Sie sich mit der Familie zusammen. Welche Aufgaben (Waschen, Kochen, Medikamente) müssen zwingend von Profis übernommen werden? Welche Aufgaben können Angehörige leisten?
Ärztliche Verordnungen einholen: Wenn medizinische Tätigkeiten (Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe) nötig sind, lassen Sie sich vom Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese Leistungen kosten Sie nichts extra!
Pflegedienste in Siegen kontaktieren: Suchen Sie nach Anbietern in Ihrer direkten Nähe (z.B. in Kaan-Marienborn, Eiserfeld oder Weidenau), um die Wegepauschalen gering zu halten. Achten Sie auf Sympathie und Erreichbarkeit.
Kostenvoranschlag anfordern: Lassen Sie sich von mindestens zwei Pflegediensten einen detaillierten Kostenvoranschlag geben. Dieser muss die geplanten Leistungskomplexe, die Wegepauschalen und die Investitionskosten transparent ausweisen.
Vertrag prüfen und abschließen: Im Pflegevertrag werden die vereinbarten Leistungen und Preise festgehalten. Sie können den Vertrag in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, falls Sie unzufrieden sind oder sich der Pflegebedarf ändert.
Hilfsmittel organisieren: Denken Sie parallel an die Sicherheit im Haus. Beantragen Sie über PflegeHelfer24 einen Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und prüfen Sie, ob ein Treppenlift oder ein barrierefreier Badumbau sinnvoll ist.
Die Pflege eines geliebten Menschen in Siegen ist eine große Aufgabe, die Sie nicht allein bewältigen müssen. Das deutsche Pflegesystem bietet im Jahr 2026 umfangreiche finanzielle Unterstützungen, um ambulante Pflegedienste zu bezahlen. Hier sind die Kernaussagen dieses Ratgebers zusammengefasst:
Die Krankenkasse zahlt die medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamente richten), die Pflegekasse zahlt die Grundpflege (Waschen, Anziehen).
Die Budgets der Pflegekasse wurden zuletzt 2025 erhöht und gelten 2026 unverändert fort. Sie reichen von 796 Euro (Pflegegrad 2) bis zu 2.299 Euro (Pflegegrad 5) für Pflegesachleistungen.
Pflegedienste in NRW rechnen nach einem Punktesystem (Leistungskomplexen) ab. Der Punktwert in Siegen liegt inklusive Umlage meist zwischen 0,060 und 0,075 Euro.
Zusätzlich zu den Pflegekosten fallen Wegepauschalen und Investitionskosten an. Letztere müssen meist privat als Eigenanteil getragen werden.
Schöpfen Sie das Sachleistungsbudget nicht voll aus, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld aus (Kombinationsleistung).
Nutzen Sie unbedingt die zusätzlichen Budgets: 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro für den Hausnotruf und bis zu 4.180 Euro für Wohnumfeldverbesserungen (z.B. Treppenlift).
Wenn der ambulante Pflegedienst nicht mehr ausreicht oder zu teuer wird, ist die 24-Stunden-Pflege (Vermittlung durch PflegeHelfer24) eine hervorragende und bezahlbare Alternative für eine liebevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Lassen Sie sich nicht von Anträgen und Formularen abschrecken. Das Geld der Pflegekasse steht Ihnen rechtmäßig zu. Als Ihr kompetenter Partner für die Seniorenpflege in ganz Deutschland und der Region Siegen steht Ihnen PflegeHelfer24 bei allen Fragen rund um Pflegeberatung, Hilfsmittel wie Elektrorollstühle oder Elektromobile und die Organisation der 24-Stunden-Pflege jederzeit zur Seite. Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihre Angehörigen den Lebensabend sicher, komfortabel und in Würde zu Hause verbringen können.
Die wichtigsten Antworten rund um Budgets, Abrechnungen und Eigenanteile für das Jahr 2026.