Tagespflege in Hildesheim: Kosten, Budgets & Finanzierung 2026

Tagespflege in Hildesheim: Kosten, Budgets & Finanzierung 2026

Die Diagnose Pflegebedürftigkeit verändert das Leben von Familien in Hildesheim und dem umliegenden Landkreis oft von einem Tag auf den anderen. Wenn ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr vollständig allein bewältigen können, übernehmen in den meisten Fällen die eigenen Kinder, Ehepartner oder andere nahe Angehörige die Betreuung. Diese Aufgabe ist ehrenwert und wird mit viel Liebe ausgeführt, aber sie bringt Pflegende unweigerlich an die Grenzen ihrer körperlichen und emotionalen Belastbarkeit. Den eigenen Beruf, die eigene Familie und die Pflege eines geliebten Menschen unter einen Hut zu bringen, gleicht oft einem enormen organisatorischen Kraftakt. Genau hier setzt die teilstationäre Pflege – im Volksmund besser bekannt als Tagespflege – als eine der effektivsten und wichtigsten Entlastungsmöglichkeiten an. Doch sobald das Thema in der Familie zur Sprache kommt, taucht sofort die drängendste aller Fragen auf: Wie sollen wir das bezahlen?

Die gute Nachricht vorweg: Der Gesetzgeber hat die finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren massiv verbessert. Im Jahr 2026 stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 weitreichende, völlig eigenständige Budgets zur Verfügung, die vom Gesetzgeber ausschließlich für die Tagespflege reserviert wurden. Bei einer geschickten Kombination der verschiedenen Fördertöpfe der Pflegekasse ist es absolut realistisch, den Aufenthalt in einer Hildesheimer Tagespflege an ein bis zwei Tagen pro Woche komplett ohne private Zuzahlung zu finanzieren. In diesem umfassenden und detaillierten Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Kosten für eine Einrichtung genau zusammensetzen, welche Budgets Ihnen nach den aktuellen Gesetzen im Jahr 2026 zustehen und wie Sie durch clevere Planung eine spürbare Entlastung für Ihren Pflegealltag schaffen, ohne Ihr eigenes Portemonnaie oder die Rente des Pflegebedürftigen zu belasten.

Eine Gruppe fröhlicher Senioren sitzt in einem sonnigen Raum an einem runden Holztisch und bastelt gemeinsam mit bunten Papierbögen, liebevoll betreut von einer jungen Pflegekraft.

In der Tagespflege verbringen Senioren den Tag in geselliger und anregender Runde.

Ein komfortabler Kleinbus mit geöffneter Schiebetür steht an einem gepflegten Bürgersteig, ein freundlicher Fahrer hilft einer älteren Dame geduldig beim Einsteigen.

Ein organisierter Fahrdienst holt die Gäste morgens ganz bequem von zu Hause ab.

Was genau ist eine Tagespflege und für wen in Hildesheim ist sie geeignet?

Bevor wir tief in die Finanzierung und die Zahlen einsteigen, ist es wichtig zu verstehen, was eine Tagespflege überhaupt leistet. Im Gegensatz zu einem klassischen Pflegeheim (der vollstationären Pflege), bei dem der pflegebedürftige Mensch seinen Wohnsitz komplett in die Einrichtung verlegt, bleibt der Senior bei der Tagespflege weiterhin in seinen eigenen vier Wänden wohnen. Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot. Das bedeutet: Der Pflegebedürftige wird morgens – oft durch einen eigens organisierten Fahrdienst – zu Hause in Hildesheim, Sarstedt, Bockenem oder Bad Salzdetfurth abgeholt, verbringt den Tag in der Einrichtung und wird am späten Nachmittag wieder sicher nach Hause gebracht.

In der Einrichtung selbst erwartet die Senioren ein strukturierter, aktivierender Tagesablauf. Dazu gehören gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee), altersgerechte Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Singen, Basteln oder auch Ausflüge. Ausgebildete Pflegefachkräfte stellen zudem die medizinische Versorgung sicher, wie etwa die Medikamentengabe oder das Richten von Verbänden. Gleichzeitig gibt es Ruheräume mit bequemen Sesseln oder Betten, in die sich die Gäste jederzeit für einen Mittagsschlaf zurückziehen können.

Dieses Konzept bietet zwei gewaltige Vorteile: Zum einen wird der Pflegebedürftige aus der oft drohenden häuslichen Isolation geholt. Er erlebt soziale Interaktion, knüpft neue Kontakte und wird geistig wie körperlich gefordert und gefördert. Zum anderen – und das ist für die Gesamtsituation der Familie oft noch entscheidender – erhalten die pflegenden Angehörigen feste, verlässliche Auszeiten. In diesen Stunden können sie ungestört ihrem Beruf nachgehen, eigene Arzttermine wahrnehmen, einkaufen oder einfach neue Kraft schöpfen. Die Tagespflege ist somit kein "Abschieben", sondern eine wertvolle Ergänzung, die es vielen Familien überhaupt erst ermöglicht, die häusliche Pflege über Jahre hinweg aufrechtzuerhalten.

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Der größte Irrtum: Warum die Tagespflege Ihr Pflegegeld nicht antastet

Wenn Pflegeberater von PflegeHelfer24 mit Familien in Hildesheim sprechen, stoßen sie immer wieder auf dasselbe, hartnäckige Missverständnis: "Wenn wir die Tagespflege nutzen, wird uns doch das Pflegegeld gekürzt!" Diese Angst ist der Hauptgrund, warum tausende Familien in Deutschland auf eine Entlastung verzichten, die ihnen gesetzlich zusteht. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Das ist falsch!

Dieses Missverständnis stammt aus der Zeit vor 2015. Damals wurden die Leistungen tatsächlich miteinander verrechnet. Doch der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Tagespflege massiv gefördert werden muss, um pflegende Angehörige vor dem Burnout zu bewahren. Seit dem Pflegestärkungsgesetz ist im § 41 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf) unmissverständlich geregelt, dass die teilstationäre Pflege ein vollkommen separates Budget darstellt.

Das bedeutet für Sie in der Praxis das sogenannte 100-Prozent-Prinzip: Sie erhalten weiterhin 100 Prozent Ihres Pflegegeldes auf Ihr Konto überwiesen, selbst wenn der Pflegebedürftige an mehreren Tagen in der Woche eine Tagespflege besucht. Parallel dazu stellt Ihnen die Pflegekasse ein separates Budget von bis zu 100 Prozent für die Tagespflege zur Verfügung. Auch wenn Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für die morgendliche oder abendliche Körperpflege nutzen (Pflegesachleistungen), bleibt das Budget für die Tagespflege davon völlig unberührt. Die Kasse zahlt also im besten Fall dreifach: Das Pflegegeld (oder den Pflegedienst), die Tagespflege und zusätzliche Entlastungsleistungen. Wer dieses separate Budget nicht nutzt, lässt Monat für Monat bares Geld verfallen, denn eine Auszahlung des Tagespflege-Budgets auf das private Girokonto ist nicht möglich.

Eine aufgeschlagene, ordentliche Mappe mit Dokumenten liegt auf einem hellen Holztisch, daneben stehen eine Tasse dampfender Tee und eine Lesebrille in einem ruhigen Wohnzimmer.

Mit der richtigen Planung lassen sich die Pflegebudgets optimal und vollumfänglich ausschöpfen.

Die aktuellen Budgets der Pflegekasse für die Tagespflege (Stand 2026)

Um die Finanzierung exakt planen zu können, müssen Sie wissen, welche Beträge Ihnen im Jahr 2026 zur Verfügung stehen. Die Pflegekasse richtet sich dabei streng nach dem festgestellten Pflegegrad (früher Pflegestufe). Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese erhöhten Beträge gelten unverändert auch für das gesamte Jahr 2026.

Hier ist die detaillierte Übersicht des separaten Budgets für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege pro Monat:

  • Pflegegrad 1: Kein separates Budget für Tagespflege. (Sie können jedoch den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen).

  • Pflegegrad 2:721 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3:1.357 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4:1.685 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5:2.085 Euro pro Monat

Zusätzlich zu diesen Beträgen erhält der Pflegebedürftige – wie bereits erwähnt – weiterhin sein reguläres Pflegegeld zur freien Verfügung. Dieses beträgt im Jahr 2026 für Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, für Pflegegrad 3 599 Euro, für Pflegegrad 4 800 Euro und für Pflegegrad 5 990 Euro. Schon an diesen Zahlen erkennen Sie, wie viel finanzielle Unterstützung der Staat bereithält, wenn man weiß, wie man sie abruft.

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Höhere Budgets durch passenden Pflegegrad

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Aus diesen vier Bausteinen setzen sich die Kosten einer Tagespflege zusammen

Um zu verstehen, wie Sie den Aufenthalt komplett über die Kasse finanzieren können, müssen wir uns ansehen, wie eine Tagespflege in Hildesheim ihre Rechnung aufbaut. Ein Tag in der Einrichtung ist nicht einfach ein Pauschalpreis, sondern wird gesetzlich in vier strikt getrennte Kostenblöcke unterteilt. Dies ist entscheidend, da die Pflegekasse nicht jeden Block aus demselben Topf bezahlt.

  1. Pflegebedingte Aufwendungen: Dies ist der größte Kostenblock. Er umfasst die eigentliche Betreuung, die medizinische Versorgung durch Fachkräfte, die Hilfe beim Toilettengang oder bei der Nahrungsaufnahme sowie die Beschäftigungsangebote.

  2. Fahrtkosten: Wenn die Einrichtung einen eigenen Fahrdienst anbietet, der den Senior zu Hause abholt und wieder zurückbringt, werden diese Transportkosten separat ausgewiesen.

  3. Unterkunft und Verpflegung (U&V): Hierunter fallen die Kosten für die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen), Getränke sowie die anteiligen Kosten für Strom, Wasser, Heizung und die Reinigung der Räumlichkeiten. Man spricht hier auch von den sogenannten Hotelkosten.

  4. Investitionskosten: Das sind Beträge, die die Einrichtung auf die Gäste umlegt, um das Gebäude instand zu halten, Möbel anzuschaffen oder Kredite für den Bau der Einrichtung abzubezahlen. In einigen Bundesländern werden diese Kosten staatlich bezuschusst, in Niedersachsen (und damit auch in Hildesheim) fallen sie jedoch in der Regel an.

Die goldene Regel der Finanzierung lautet: Das oben genannte separate Tagespflege-Budget (z. B. die 721 Euro bei Pflegegrad 2) darf von der Pflegekasse ausschließlich für die Blöcke 1 (Pflegekosten) und 2 (Fahrtkosten) verwendet werden. Die Blöcke 3 (Unterkunft & Verpflegung) und 4 (Investitionskosten) gelten als privater Eigenanteil, den der Pflegebedürftige theoretisch selbst zahlen muss. Theoretisch! Denn auch hierfür gibt es eine Lösung, die wir im nächsten Abschnitt detailliert betrachten.

Der Entlastungsbetrag: Ihr Joker für Unterkunft und Verpflegung

Wie finanzieren Sie nun die Kosten für Essen, Trinken und die Instandhaltung der Einrichtung, ohne Ihr eigenes Konto zu plündern? Die Antwort liegt im § 45b SGB XI: dem sogenannten Entlastungsbetrag. Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird – und zwar bereits ab Pflegegrad 1 –, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (Stand 2026).

Dieser Entlastungsbetrag wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Und einer der Hauptzwecke, für den dieser Betrag genutzt werden darf, ist exakt die Deckung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in der teilstationären Tagespflege. Sie können der Pflegekasse eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Das bedeutet, die Tagespflegeeinrichtung in Hildesheim rechnet die Pflege- und Fahrtkosten direkt mit dem Tagespflege-Budget ab und zieht die Kosten für Essen und Instandhaltung direkt von Ihrem Entlastungsbetrag ab. Sie müssen sich um keine Überweisungen kümmern.

Das Ansparprinzip – ein genialer Vorteil: Wenn Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig aufbrauchen, verfällt das Geld nicht sofort. Es wird auf einem virtuellen Konto bei der Pflegekasse angespart. Sie können nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wenn Sie also beispielsweise von Januar bis August keinen Entlastungsbetrag genutzt haben und im September mit der Tagespflege beginnen, haben Sie bereits ein Guthaben von 8 x 131 Euro = 1.048 Euro angespart. Dieses Guthaben können Sie hervorragend nutzen, um den Eigenanteil in der Tagespflege für viele Monate komplett auf null zu reduzieren.

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Beispielrechnung 1: Ein Tag pro Woche in der Tagespflege Hildesheim (100 % Kostenübernahme)

Lassen Sie uns diese Theorie in die Praxis umsetzen. Wir nehmen an, Herr Müller aus Hildesheim hat Pflegegrad 2. Seine Tochter pflegt ihn zu Hause. Um die Tochter zu entlasten, soll Herr Müller an einem Tag pro Woche in eine lokale Tagespflege gehen. Ein Tag pro Woche entspricht durchschnittlich etwa 4,3 Tagen im Monat (wir rechnen zur Vereinfachung mit 4 Tagen).

Die fiktiven, aber für den Raum Hildesheim realistischen Kosten der Einrichtung pro Tag betragen:

  • Pflegekosten + Fahrtkosten: 65,00 Euro

  • Unterkunft und Verpflegung: 18,00 Euro

  • Investitionskosten: 12,00 Euro

  • Gesamtkosten pro Tag: 95,00 Euro

Schritt 1: Abrechnung der Pflege- und Fahrtkosten Für 4 Tage im Monat fallen 4 x 65,00 Euro = 260,00 Euro an. Herr Müller hat bei Pflegegrad 2 ein monatliches Tagespflege-Budget von 721,00 Euro. Die 260,00 Euro werden problemlos zu 100 % aus diesem Budget bezahlt. Es bleiben sogar noch 461,00 Euro im Budget übrig (diese verfallen am Monatsende, da sie nicht ausgezahlt werden können).

Schritt 2: Abrechnung des Eigenanteils (U&V + Investitionskosten) Für die 4 Tage fallen 4 x (18,00 € + 12,00 €) = 120,00 Euro an. Herr Müller hat jeden Monat den Entlastungsbetrag von 131,00 Euro zur Verfügung. Da die 120,00 Euro Eigenanteil geringer sind als die 131,00 Euro, wird auch dieser Betrag komplett von der Pflegekasse übernommen.

Fazit der Rechnung: Herr Müller besucht die Tagespflege einen Tag pro Woche. Die Gesamtkosten von 380,00 Euro im Monat werden zu 100 Prozent von der Pflegekasse getragen. Die Familie zahlt keinen einzigen Cent dazu. Gleichzeitig erhält Herr Müller weiterhin sein volles Pflegegeld in Höhe von 347,00 Euro auf sein Konto überwiesen.

Beispielrechnung 2: Zwei Tage pro Woche (Maximale Entlastung)

Was passiert, wenn der Betreuungsbedarf höher ist? Frau Schmidt aus Sarstedt hat Pflegegrad 3 und möchte zwei Tage pro Woche in die Tagespflege gehen. Das entspricht im Durchschnitt etwa 8,6 Tagen pro Monat. Wir rechnen mit den gleichen Tagessätzen wie oben.

Schritt 1: Abrechnung der Pflege- und Fahrtkosten Für 8,6 Tage fallen 8,6 x 65,00 Euro = 559,00 Euro an. Bei Pflegegrad 3 stehen Frau Schmidt monatlich 1.357,00 Euro für die Tagespflege zur Verfügung. Auch hier reicht das Budget locker aus, um die Pflege- und Fahrtkosten zu 100 % zu decken.

Schritt 2: Abrechnung des Eigenanteils Für 8,6 Tage fallen 8,6 x 30,00 Euro = 258,00 Euro an. Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei 131,00 Euro. Es entsteht also eine Differenz von 127,00 Euro (258 € - 131 €).

Muss Frau Schmidt diese 127,00 Euro nun aus eigener Tasche zahlen? Nicht zwingend! Wenn sie in den Vormonaten ihren Entlastungsbetrag nicht genutzt hat, greift die Pflegekasse auf das angesparte Guthaben zurück. Hat sie beispielsweise in den ersten drei Monaten des Jahres keine Leistungen genutzt, hat sie ein Guthaben von 393 Euro. Dieses reicht aus, um die Differenz von 127 Euro für weitere drei Monate komplett zu tilgen. Erst wenn das gesamte angesparte Guthaben aufgebraucht ist, würde eine private Zuzahlung von 127,00 Euro im Monat fällig werden. Aber selbst dann ist dies ein extrem geringer Preis für acht volle Tage professioneller Betreuung und Verpflegung im Monat.

Eine erwachsene Tochter sitzt gemeinsam mit ihrem älteren Vater auf dem heimischen Sofa und bespricht entspannt ein Antragsformular, beide lächeln zuversichtlich.

Die Beantragung der Tagespflege ist mit der richtigen Vorbereitung ein unkomplizierter Prozess.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie die Tagespflege in Hildesheim

Die Finanzierung steht auf einem soliden Fundament. Doch wie bringen Sie den Prozess nun ins Rollen? Die Bürokratie der Pflegekassen kann abschreckend wirken, aber wenn Sie systematisch vorgehen, ist der Weg zur Tagespflege unkompliziert. Folgen Sie dieser bewährten Checkliste:

  1. Pflegegrad überprüfen oder beantragen: Die absolute Grundvoraussetzung für die Finanzierung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wenn Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, rufen Sie sofort bei der zuständigen Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse) an und stellen Sie einen formlosen Antrag. Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, auch wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erst Wochen später stattfindet.

  2. Die richtige Einrichtung in der Region finden: Suchen Sie nach Tagespflegen in Hildesheim, Diekholzen, Giesen oder Nordstemmen. Achten Sie darauf, dass die Einrichtung gut erreichbar ist oder einen eigenen Fahrdienst anbietet, der Ihre Adresse abdeckt. Die Chemie muss stimmen: Ist das Personal freundlich? Sind die Räume hell und barrierefrei? Wird frisch gekocht?

  3. Einen kostenlosen Probetag vereinbaren: Fast jede seriöse Tagespflege bietet einen unverbindlichen und oft kostenfreien Probetag an. Nutzen Sie dieses Angebot zwingend! Es ist völlig normal, dass Senioren anfangs skeptisch sind ("Ich will nicht ins Heim"). Ein Probetag nimmt diese Ängste. Der Senior lernt die anderen Gäste kennen, isst in Gemeinschaft und merkt oft schnell, wie gut ihm die Abwechslung tut.

  4. Den formellen Antrag bei der Pflegekasse stellen: Wenn die Entscheidung gefallen ist, müssen Sie bei der Pflegekasse den Antrag auf teilstationäre Pflege stellen. Das Formular können Sie meist online herunterladen oder telefonisch anfordern. Kreuzen Sie an, an wie vielen Tagen die Woche die Tagespflege genutzt werden soll. Wichtig: Unterschreiben Sie gleichzeitig die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), damit die Einrichtung den Eigenanteil direkt mit der Kasse verrechnen darf.

  5. Pflegevertrag unterschreiben: Sobald die Kostenübernahme der Pflegekasse vorliegt, unterschreiben Sie den Pflegevertrag mit der Einrichtung. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfristen fair sind (meist 14 Tage bis vier Wochen) und dass geregelt ist, was passiert, wenn der Senior krankheitsbedingt absagen muss. In der Regel müssen Absagen 24 Stunden vorher erfolgen, damit der Tag nicht berechnet wird.

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Die perfekte Kombination: Tagespflege und weitere Leistungen von PflegeHelfer24

Die Tagespflege deckt einen wichtigen Teil der Woche ab, aber die häusliche Pflege ist ein 24-Stunden-Job. Um ein wirklich sicheres und entlastendes Umfeld für Senioren in Hildesheim zu schaffen, sollten Sie das Tagespflege-Konzept mit weiteren Hilfsmitteln und Dienstleistungen kombinieren. Das Beste daran: Die Inanspruchnahme dieser Hilfen hat keinerlei negativen Einfluss auf Ihr Budget für die Tagespflege.

Als Experten für die ganzheitliche Versorgung berät Sie PflegeHelfer24 gerne zu folgenden ergänzenden Bausteinen, die Ihnen gesetzlich zustehen:

  • Ambulante Pflege: An den Tagen, an denen der Senior nicht in die Tagespflege geht, oder für die Abendversorgung (z. B. Hilfe beim Zubettgehen), können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dafür steht Ihnen das separate Budget der Pflegesachleistungen zur Verfügung (2026 bei Pflegegrad 2 z. B. 796 Euro).

  • Hausnotruf: Was passiert, wenn der Pflegebedürftige an einem Tag ohne Tagespflege stürzt? Ein Hausnotruf rettet Leben. Die Pflegekasse übernimmt hierfür einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro. Die Installation und Einrichtung können Sie direkt über PflegeHelfer24 organisieren lassen. Das System funktioniert auf Knopfdruck und stellt sofort eine Verbindung zu einer Notrufzentrale her.

  • Barrierefreier Badumbau: Die morgendliche Dusche bevor der Fahrdienst zur Tagespflege kommt, ist oft eine rutschige und gefährliche Angelegenheit. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diesen Betrag können Sie nutzen, um die alte Badewanne in eine ebenerdige Dusche umbauen zu lassen oder einen Badewannenlift zu installieren. Auch hier beraten die Experten von PflegeHelfer24 umfassend.

  • Mobilitätshilfen: Um an den freien Tagen selbstbestimmt am Leben teilzunehmen, sind Elektromobile, Elektrorollstühle oder die Installation eines Treppenlifts (ebenfalls mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst) ideale Ergänzungen. Wer gut hört, kann sich in der Tagespflege besser unterhalten – moderne Hörgeräte runden das Versorgungspaket ab.

  • 24-Stunden-Pflege: Sollte die Pflegebedürftigkeit so weit fortschreiten, dass die stundenweise Betreuung durch die Tagespflege nicht mehr ausreicht, bietet PflegeHelfer24 die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft an. Diese zieht mit in den Haushalt ein. Interessant: Auch eine 24-Stunden-Betreuungskraft freut sich über Entlastung. Viele Familien kombinieren daher eine 24-Stunden-Pflegekraft mit ein oder zwei Tagen Tagespflege pro Woche, um der Betreuungskraft freie Zeit zu garantieren und dem Senior soziale Abwechslung zu bieten.

Besonderheiten der Tagespflege in der Region Hildesheim

Hildesheim als Großstadt bietet eine hervorragende Infrastruktur im Bereich der Seniorenpflege, doch der umliegende Landkreis ist stark ländlich geprägt. Dies bringt einige regionale Besonderheiten mit sich, die Sie bei der Planung berücksichtigen sollten.

In der Stadt Hildesheim selbst (z. B. in den Stadtteilen Moritzberg, Oststadt oder Ochtersum) gibt es eine hohe Dichte an Einrichtungen. Hier sind die Fahrtwege kurz, und Senioren sitzen morgens nicht lange im Fahrdienst-Bus. Wenn Sie jedoch im Landkreis leben, etwa in Alfeld, Elze oder Holle, müssen Sie die Fahrtzeiten genau im Blick behalten. Ein guter Fahrdienst plant seine Routen so, dass kein Gast länger als 45 bis 60 Minuten im Fahrzeug verbringt. Längere Fahrten können für demenziell veränderte oder körperlich stark eingeschränkte Menschen extrem belastend sein.

Zudem gibt es in der Region Hildesheim spezialisierte Tagespflegen. Einige Einrichtungen haben sich explizit auf Gäste mit fortgeschrittener Demenz spezialisiert. Sie bieten sogenannte Hinlauf-geschützte (früher: geschlossene) Gärten und stark strukturierte, reizarme Tagesabläufe an. Andere Einrichtungen legen den Fokus auf körperlich fitte Senioren, die vor allem unter Einsamkeit leiden, und bieten anspruchsvolle kulturelle Ausflüge in die Region an (z. B. zum Hildesheimer Dom oder zum Hohnsensee). Fragen Sie beim Erstgespräch gezielt nach dem Schwerpunkt der Einrichtung, damit sich Ihr Angehöriger dort auch wirklich wohlfühlt.

Häufige Fragen (FAQ) zur Finanzierung der Tagespflege

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen tauchen im Pflegealltag immer wieder Detailfragen auf. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die pflegende Angehörige an die Berater von PflegeHelfer24 richten:

Was passiert mit den Kosten, wenn mein Angehöriger krankheitsbedingt nicht in die Tagespflege gehen kann? Das hängt vom Pflegevertrag ab. In der Regel haben Tagespflegen eine Absagefrist von 24 Stunden. Wenn Sie morgens anrufen, weil der Senior in der Nacht Fieber bekommen hat, wird der Tag oft trotzdem berechnet (sogenannte Leerkosten), da das Personal und das Essen bereits eingeplant sind. Diese Kosten können dann meist nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden, sondern müssen privat getragen werden. Einige kulante Einrichtungen in Hildesheim verzichten jedoch auf diese Ausfallgebühren. Prüfen Sie diesen Punkt unbedingt vor Vertragsunterschrift!

Kann ich das ungenutzte Tagespflege-Budget auszahlen lassen? Nein. Das Budget für die teilstationäre Pflege (z. B. die 721 Euro bei Pflegegrad 2) ist eine reine Sachleistung. Was am Ende des Monats nicht für die Tagespflege verbraucht wurde, verfällt ersatzlos. Es kann nicht auf das Pflegegeld aufgeschlagen, nicht angespart und nicht für andere Zwecke (wie einen ambulanten Pflegedienst) umgewandelt werden.

Darf ich die Einrichtung jederzeit wechseln? Ja, es herrscht freie Dienstleisterwahl. Wenn Ihr Angehöriger sich in der gewählten Einrichtung nicht wohlfühlt oder die Betreuungsqualität nachlässt, können Sie den Vertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen und zu einer anderen Tagespflege in Hildesheim wechseln. Die Pflegekasse überweist das Budget dann nahtlos an den neuen Anbieter.

Zahlt die Pflegekasse auch, wenn ich meinen Angehörigen selbst fahre? Wenn Sie den Fahrdienst der Einrichtung nicht nutzen, sondern den Senior selbst im eigenen Auto zur Tagespflege bringen, entfallen die Fahrtkosten auf der Rechnung der Einrichtung. Sie können sich als Privatperson diese Fahrtkosten jedoch nicht in Form von Benzingeld aus dem Tagespflege-Budget erstatten lassen. Das Budget darf nur an zugelassene Pflegeeinrichtungen ausgezahlt werden. Es ist daher fast immer wirtschaftlicher und entspannter, den professionellen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen.

Können auch Menschen mit Pflegegrad 1 in die Tagespflege? Ja, das ist möglich. Allerdings gibt es für Pflegegrad 1 kein separates Tagespflege-Budget. Sie können für die Finanzierung lediglich den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat nutzen. Reicht dieser nicht aus, müssen die restlichen Kosten komplett privat getragen werden. Oft ist es in einem solchen Fall ratsam, einen Verschlimmerungsantrag bei der Pflegekasse zu stellen, um den Pflegegrad 2 zu erreichen, der dann die vollen Budgets freischaltet.

Zusammenfassung und Checkliste für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Familienmitglieds in Hildesheim ist eine Herausforderung, die niemand auf Dauer allein bewältigen sollte. Die teilstationäre Tagespflege ist das ideale Instrument, um den Pflegebedürftigen sozial zu integrieren und Ihnen als pflegendem Angehörigen die dringend benötigten Pausen zu verschaffen. Durch die gesetzlichen Verbesserungen und die Budgets des Jahres 2026 ist die Finanzierung so attraktiv wie nie zuvor.

Merken Sie sich diese Kernpunkte für Ihre Planung:

  • Keine Kürzung: Ihr Pflegegeld bleibt zu 100 % erhalten. Das Budget für die Tagespflege ist ein völlig separater Topf (§ 41 SGB XI).

  • Hohe Budgets: Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich zwischen 721 Euro und 2.085 Euro (Stand 2026) rein für die Pflege- und Fahrtkosten der Einrichtung zur Verfügung.

  • Der Joker: Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI), um den privaten Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu decken.

  • Clever ansparen: Ungenutzte Entlastungsbeträge der Vormonate können Sie sammeln und so den Eigenanteil über Monate hinweg auf null reduzieren.

  • Ganzheitlich denken: Ergänzen Sie die Tagespflege mit Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, einem Treppenlift oder einem barrierefreien Badumbau. PflegeHelfer24 steht Ihnen bei der Organisation und Beantragung dieser wichtigen Bausteine bundesweit und in der Region Hildesheim zur Seite.

Warten Sie nicht, bis Ihre eigenen Kraftreserven restlos erschöpft sind. Informieren Sie sich noch heute über die Tagespflege-Angebote in Hildesheim, vereinbaren Sie einen Probetag und nutzen Sie die finanziellen Mittel, die Ihnen der Gesetzgeber für genau diesen Zweck zur Verfügung stellt. Es ist Ihr gutes Recht – für eine bessere Lebensqualität des Pflegebedürftigen und für Ihre eigene Gesundheit.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten rund um die Finanzierung der Tagespflege

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