Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Aktivierende Begleitung außer Haus: Sichere Unterstützung bei Arztbesuchen, Einkäufen und Freizeitaktivitäten zur Förderung der sozialen Teilhabe.
Praktische Haushaltshilfe mit Herz: Zuverlässige Entlastung bei alltäglichen Aufgaben wie Wäschepflege und leichter Hausarbeit.
Unkomplizierte Kostenübernahme: Qualifiziert nach § 45a SGB XI für eine direkte Abrechnung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse inklusive Beratung.
Über Alltagsbegleitung mit "Fiel" Herz
Individuelle Alltagsbegleitung und Entlastung in Hennef
Der Dienstleister Alltagsbegleitung mit "Fiel" Herz unter der Leitung von Selina Fiel bietet Menschen jeden Alters professionelle Unterstützung im Alltag. Das Angebot richtet sich an Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen – ob dauerhaft oder vorübergehend – Hilfe benötigen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten, die Lebensfreude zu fördern und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Umfassende Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben
Das Leistungsspektrum umfasst eine Vielzahl an entlastenden Tätigkeiten, die individuell auf die Bedürfnisse der Klienten abgestimmt werden:
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder beim Einkaufen
- Gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge, kleine Fahrradtouren oder Museumsbesuche
- Praktische Hilfe im Haushalt, beispielsweise bei der Wäschepflege oder leichten Hausarbeiten
- Förderung der sozialen Teilhabe und anregende Gespräche gegen die Einsamkeit
Klare Abgrenzung zur medizinischen Pflege
Das Angebot versteht sich als soziale Dienstleistung und aktivierende Alltagsbegleitung. Es findet eine strikte Abgrenzung zur medizinischen und körperlichen Pflege statt. Leistungen wie die Medikamentengabe oder die Körperpflege werden nicht übernommen; hierfür ist weiterhin ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Die Abrechnung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) erfolgen, wobei der Anbieter gerne beratend zur Seite steht.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Alltagsbegleitung mit "Fiel" Herz
Die Alltagsbegleitung mit "Fiel" Herz bietet eine individuelle und aktivierende Betreuung für Menschen mit Einschränkungen an. Zu den Leistungen gehören persönliche Gespräche, gemeinsame Freizeitaktivitäten außer Haus sowie die Förderung der sozialen Teilhabe. Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten werden hingegen nicht übernommen.
Der Anbieter unterstützt bei praktischen Dingen im Haushalt, wie beispielsweise der Wäschepflege oder leichten Hausarbeiten. Zudem gibt es eine Begleitung beim Einkaufen, bei Behördengängen sowie zu Freizeitangeboten. Es handelt sich hierbei um eine soziale Dienstleistung und ausdrücklich nicht um eine reine Reinigungsfirma.
Ja, die Leistungen können bei einem entsprechenden Anspruch über die Pflegekasse abgerechnet werden. In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme über den Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI möglich. Der Anbieter hilft den Klienten gerne dabei, die individuellen Ansprüche und Abrechnungsmöglichkeiten zu klären.
Die Betreuung wird von Selina Fiel als Einzelunternehmerin persönlich durchgeführt. Dadurch steht den Klienten stets eine feste und verlässliche Bezugsperson zur Verfügung. Sie legt großen Wert darauf, jedem Menschen individuell, respektvoll und mit viel Geduld zu begegnen.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht genau hervor, wie kurzfristig Termine vereinbart werden können. Alle Angebote erfolgen jedoch individuell nach Absprache mit dem Anbieter. Interessenten können sich telefonisch oder per E-Mail melden, um die aktuelle Verfügbarkeit zu klären.
Ja, die Alltagsbegleitung umfasst auch die Begleitung zu medizinischen Terminen. Der Anbieter unterstützt die Klienten im Alltag und begleitet sie zuverlässig zu Arztbesuchen. Dies trägt maßgeblich dazu bei, die Selbstständigkeit und Sicherheit der betreuten Personen zu erhalten.
Der Anbieter begleitet Menschen jeden Alters, die aufgrund geistiger, seelischer oder körperlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen, was auch an Demenz erkrankte Personen einschließt. Die Betreuung erfolgt durch eine nach Paragraph 45a SGB XI qualifizierte Kraft mit viel Einfühlungsvermögen. Das gemeinsame Ziel ist es, Fähigkeiten zu erhalten und ein wertschätzendes Umfeld zu schaffen.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen kann entweder privat oder direkt über die Pflegekasse erfolgen. Vor allem die Nutzung des Entlastungsbetrags nach Paragraph 45b SGB XI ist hierbei eine gängige und unterstützte Möglichkeit. Der Anbieter berät die Klienten ausführlich und verständlich zu den für sie infrage kommenden Abrechnungswegen.
Die Inhaberin Selina Fiel arbeitet als qualifizierte Betreuungskraft nach Paragraph 45a SGB XI. Zudem ist das Einzelunternehmen ordnungsgemäß über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der DEVK abgesichert. Somit ist eine fachgerechte und sichere Betreuung für alle Klienten gewährleistet.
Der Hauptstandort des Anbieters befindet sich in Hennef. Von dort aus werden die Leistungen der Alltagsbegleitung für Hilfsbedürftige angeboten. Genaue Einsatzgebiete und Entfernungen rund um Hennef können direkt und individuell mit der Inhaberin abgesprochen werden.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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