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Ambulante Pflege Brinkmann

Top bewerteter Dienst
Schützenstraße 45, 49084 Osnabrück

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Ambulante Pflege Brinkmann bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen im Raum Osnabrück an. Mit einem zuverlässigen Team unterstützt der Pflegedienst Menschen in ihrem häuslichen Umfeld bei täglicher Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Neben der Grundpflege umfasst das Angebot auch Behandlungspflege, die ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen umfasst, sowie Betreuungsleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Darüber hinaus bietet der Pflegedienst kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und der Finanzierung. Die 24-Stunden-Erreichbarkeit, auch an Sonn- und Feiertagen, gewährleistet eine stetige Versorgung. Zusätzliche Services wie Hausnotrufanlagen erhöhen die Sicherheit der Pflegebedürftigen. Ambulante Pflege Brinkmann ermöglicht so ein selbstbestimmtes Leben trotz Einschränkungen und trägt zur Entlastung der Angehörigen bei.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

190 geschätzte betreute Personen
Großer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.

24-Stunden Erreichbarkeit

Rund um die Uhr und an Feiertagen verfügbar für zuverlässige Pflege und Unterstützung.

Kostenlose Beratung zur Pflegefinanzierung

Professionelle Unterstützung bei Antragsstellung und Finanzierung der Pflegeleistungen.

Umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen

Individuelle Betreuung in häuslicher Umgebung mit Grundpflege, Behandlungspflege und Entlastungsangeboten.

Leistungsübersicht

Grundpflege: Körperpflege, Baden, Ankleiden, Ausscheidung, Nahrungsaufnahme, Essenszubereitung, Zubettgehen und Aufstehen
Behandlungspflege: Medikamentenvorbereitung und -gabe, Verbandswechsel, Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, Dekubitusversorgung, Katheterwechsel, Injektionen, PEG- und Portversorgung
Betreuungsleistungen: Betreuung Zuhause, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Demenzbetreuung, Tagesgestaltung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Formularhilfe, Spaziergänge, Begleitung zu Veranstaltungen
Hauswirtschaftliche Hilfen: Mahlzeitenzubereitung, Wohnungsreinigung, Bodenpflege, Wäschepflege und Bügeln, Einkäufe und Besorgungen, Betten beziehen
Beratung und Vermittlung von Hausnotrufanlagen
Verhinderungspflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei Krankheit oder Urlaub

Google Bewertungen

5.0 (10 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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Mo. Eg.
vor 4 Monaten

Wir sind jetzt das 2te Mal beim Pflegedienst. Beim 1. Mal war schon alles sehr gut. Kompetent, verlässlich und sehr menschlich. Top

Michaela Höger
vor 8 Jahren

Der Ambulante Pflege Brinkmann gebe ich volle Bewertung 👍 Klasse Beratungs Gespräche mit der Pflegedienstleitung. Uns wurde viel bei Anträgen usw geholfen. Mitarbeiter immer ste...

Yogi Eick
vor 8 Jahren

Ich habe die Mitarbeiter kennen und schätzen gelernt ...wenn jemand aus "persönlichen Gründen" verärgert ist, sollte man es nicht an qualifizierten Personal auslassen, da ich nu...

Bewertungen von Google · Mehr anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Grundpflege, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Behandlungspflege wird meist von der Krankenkasse getragen.

Ja, der Pflegedienst bietet kostenlose und persönliche Beratung zur Pflegefinanzierung sowie Unterstützung bei der Antragsstellung.

Ja, der Pflegedienst ist 24 Stunden täglich sowie an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Dazu gehören unter anderem Medikamentenvorbereitung und -gabe, Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, Verbandswechsel, Katheterwechsel, Injektionen, PEG- und Portversorgung.

Durch Angebote wie Verhinderungspflege, Demenzbetreuung, Entlastungsleistungen und Begleitung bei Arzt- und Behördengängen.

Ein Hausnotrufgerät erhöht die Sicherheit beim Wohnen Zuhause, ist Tag und Nacht einsatzbereit und wird von der Pflegeversicherung finanziert. Ambulante Pflege Brinkmann berät hierzu gerne.

Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise bis zu sechs Wochen jährlich in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige bei Abwesenheit zu entlasten.

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