Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Flexible Hilfe in jeder Lebenslage: Zuverlässige Unterstützung im Haushalt und Alltag – nicht nur bei Vorliegen eines Pflegegrads, sondern auch nach Krankenhausaufenthalten oder Schwangerschaften.
Bequeme Direktabrechnung: Als lizenziertes Angebot (§45a SGB XI) übernimmt die Staufen-Hilfe die direkte Abrechnung mit Kranken-, Pflege- und Beihilfekassen sowie Sozialhilfeträgern.
Individuelle Alltagsbegleitung: Persönliche Assistenz und maßgeschneiderte Beratung fördern die Selbstständigkeit und bewahren die Lebensqualität im eigenen Zuhause.
Über Staufen-Hilfe GbR
Zuverlässige Unterstützung für Ihren Alltag
Die Staufen-Hilfe GbR in Schwäbisch Hall bietet Menschen in verschiedenen Lebensphasen eine wertvolle Entlastung im häuslichen Umfeld. Das Angebot richtet sich an Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder rund um eine Schwangerschaft Unterstützung benötigen. Dabei liegt der Fokus auf der reinen Alltagshilfe und Betreuung, wodurch eine klare Abgrenzung zur medizinischen Pflege besteht, welche von diesem Dienstleister nicht erbracht wird.
Das engagierte Team der Staufen-Hilfe passt sich den individuellen Bedürfnissen an und sorgt dafür, dass Klienten möglichst lange und selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben können. Zu den Kernleistungen gehören unter anderem:
- Tatkräftige Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen)
- Einfühlsame Alltagsbegleitung und Assistenzleistungen
- Individuelle Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungsansprüchen
Als anerkanntes Unterstützungsangebot im Alltag nach §45a SGB XI können die erbrachten Leistungen ab Pflegegrad 1 direkt mit den Pflege- und Krankenkassen, Beihilfekassen sowie Sozialhilfeträgern abgerechnet werden. Dies garantiert eine unkomplizierte und spürbare Entlastung für Betroffene und deren pflegende Angehörige.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Staufen-Hilfe GbR
Die Staufen-Hilfe GbR bietet umfassende Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen an. Dazu gehören vor allem Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung sowie individuelle Beratung. Zudem richtet sich das Angebot an Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und Personen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Schwangerschaft.
Der Anbieter unterstützt Hilfsbedürftige schwerpunktmäßig bei der Haushaltsführung und bietet eine verlässliche Alltagsbegleitung an. Die Kunden können dabei selbst entscheiden, wann und wo sie genau Unterstützung oder Assistenz benötigen. Detaillierte Leistungen wie Einkaufen oder Begleitdienste werden im Rahmen der Alltagsbegleitung individuell abgedeckt.
Ja, die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden, da die Staufen-Hilfe ein lizenziertes Unterstützungsangebot im Alltag nach Paragraph 45a SGB XI ist. Anspruchsberechtigte ab Pflegegrad 1 können dafür beispielsweise den Entlastungsbetrag nutzen. Das Unternehmen rechnet die erbrachten Leistungen auf Wunsch direkt mit den zuständigen Krankenkassen, Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern ab.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob durchgehend feste Betreuungspersonen eingesetzt werden. Die Staufen-Hilfe legt jedoch großen Wert auf individuelle Beratung und passgenaue Assistenz, bei der die Kunden selbst über Zeit und Ort der Unterstützung entscheiden. Für genauere Absprachen zum Personal wird eine direkte Kontaktaufnahme empfohlen.
Genaue Angaben zur Vorlaufzeit für Terminvereinbarungen sind in den Informationen nicht enthalten. Interessierte können den Anbieter jedoch an sieben Tagen in der Woche telefonisch oder per E-Mail erreichen, um den individuellen Bedarf abzustimmen. Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sowie am Wochenende von 10:00 bis 17:00 Uhr.
Die Staufen-Hilfe bietet eine allgemeine Alltagsbegleitung und individuelle Assistenz an, in deren Rahmen auch Begleitdienste übernommen werden. Kunden können selbst festlegen, wo sie im Alltag Unterstützung benötigen, was üblicherweise auch die Begleitung zu Arztterminen einschließt. Die genauen Details lassen sich in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
Als lizenziertes Unterstützungsangebot im Alltag nach Paragraph 45a SGB XI richtet sich der Dienst grundsätzlich an alle Personen mit einem Pflegegrad. Dies schließt in der Regel auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen ein, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben. Spezifische Sonderprogramme für Demenzerkrankte werden im Text jedoch nicht explizit hervorgehoben.
Die Abrechnung erfolgt sehr kundenfreundlich, da die Staufen-Hilfe bei allen Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zugelassen ist. Das Unternehmen kann die erbrachten Leistungen direkt mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Dadurch müssen die Kunden nicht in Vorkasse treten, sofern eine entsprechende Bewilligung vorliegt.
Da das Unternehmen eine offizielle Zulassung bei allen Kassen besitzt und ein lizenziertes Angebot nach Paragraph 45a SGB XI ist, unterliegt es den gesetzlichen Qualitäts- und Prüfvorschriften. Dies setzt voraus, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult und für die Einsätze im Haushalt versichert ist. Die strengen gesetzlichen Vorgaben garantieren somit eine professionelle und sichere Betreuung.
Die Staufen-Hilfe GbR bewirbt sich als private Haushaltshilfe aus der Region und hat Standorte in Schwäbisch Hall sowie in Göppingen. Von diesen zentralen Niederlassungen aus werden Hilfsbedürftige im jeweiligen regionalen Umfeld betreut. Für genaue Auskünfte zum Einzugsgebiet können sich Interessenten direkt an die Zentrale wenden.
Unverbindlich Anfragen
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Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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