In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Zuschüsse und Fördermittel, die für die Realisierung eines barrierefreien Bades zur Verfügung stehen. Von staatlichen Förderungen wie KfW-Zuschüssen bis hin zu Unterstützungen durch Kranken- und Pflegekassen – wir decken alle wichtigen Informationen ab, die Sie für die finanzielle Planung Ihres barrierefreien Badumbaus benötigen.
Die finanzielle Unterstützung für Ihre Badsanierung kann aus verschiedenen Quellen stammen und ist oft abhängig von individuellen Voraussetzungen wie dem Vorhandsein eines Pflegegrades, dem Grad der Behinderung, oder ihrer finanziellen Situation. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Zuschüsse und Förderungen zur Verfügung:
Förderungen durch Kranken- und Pflegekassen: Bei Vorliegen eines Pflegegrads oder einer anerkannten Behinderung können die Kassen einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau leisten. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Kasse über die spezifischen Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren.
Staatliche Förderprogramme: Eine der bekanntesten Anlaufstellen für Zuschüsse ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie bietet Förderprogramme, die den Umbau zu einem barrierefreien Bad unterstützen. Diese Programme können sowohl zinsgünstige Kredite als auch direkte Zuschüsse umfassen und sind darauf ausgerichtet, die Barrierefreiheit in privaten Wohnräumen zu verbessern.
Wichtig zu wissen: Die meisten dieser Zuschüsse lassen sich nicht miteinander kombinieren. So kann zum Beispiel der Zuschuss der Pflegekasse nicht für die gleiche Maßnahme mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Nur für unterschiedliche Maßnahmen ist eine Kombination möglich. Dafür müssen dann aber getrennte Rechnungen vorliegen.
Im nächsten Abschnitt zusätzliche Informationen und Details zu den einzelnen Fördermitteln.
Pflegekassen bieten im Rahmen der Pflegeversicherung Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die das häusliche Umfeld pflegegerechter gestalten. Dazu gehört auch der Umbau zu einem barrierefreien Bad. Ist bei einer Person ein Pflegegrad festgestellt, kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bewilligt werden. Dieser Betrag dient dazu, Barrieren zu reduzieren und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Beantragung der Fördermittel: Um diese Mittel zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diesen können Sie stellen, sobald Sie einen Kostenvoranschlag erhalten haben. Der Antrag sollte auf jeden Fall vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen. Es ist hilfreich, im Antrag die Notwendigkeit der Maßnahmen durch ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung von einem Pflegeberater zu untermauern.
Auch Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Umbaumaßnahmen übernehmen, insbesondere wenn diese medizinisch notwendig sind. Hierbei kann es sich um Hilfsmittel oder Anpassungen im Bad handeln, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung erforderlich sind.
Wichtige Hinweise: Es ist wichtig zu beachten, dass die Bewilligung der Fördermittel von den individuellen Umständen und den Richtlinien der jeweiligen Kasse abhängt. Eine frühzeitige Beratung und Abklärung der Fördermöglichkeiten mit der Kranken- oder Pflegekasse ist daher empfehlenswert.
Eine der populärsten Förderungen der KfW ist der Zuschuss im Programm 455-B. Dieser ist ideal für Personen, die ihre Badsanierung selbst finanzieren möchten, ohne einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Der Zuschuss deckt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro bei einzelnen Maßnahmen. Dies bedeutet, dass maximal 2.500 Euro pro Wohnung als Zuschuss möglich sind. Beachten Sie, dass die Mindestinvestitionskosten bei 2.000 Euro liegen müssen und Zuschüsse unter 200 Euro nicht gewährt werden.
Als Alternative zum Programm 455-B bietet die KfW auch Zuschüsse für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus". Hierbei können Fördermittel in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beantragt werden, mit einem Maximum von 6.250 Euro pro Wohnung, basierend auf maximal 50.000 Euro förderfähigen Kosten.
Für Eigentümer:innen, die ein barrierefreies Bad einrichten möchten, bietet die KfW im Rahmen des Programms 159 "Altersgerecht Umbauen" die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten über einen Kredit zu finanzieren. Dies umfasst auch Nebenkosten wie für Planung und Beratung. Pro Wohneinheit können maximal 50.000 Euro als Förderkredit bewilligt werden. Der Antrag für diesen Förderkredit sollte vor Beginn der Badsanierung über eine Hausbank eingereicht werden.
Es ist entscheidend, den KfW-Zuschuss vor dem Start des Projekts über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Vertrag über Lieferungen oder Leistungen unterzeichnet sein. Um mögliche Kostensteigerungen abzufangen, rät die KfW, eine großzügige Planung der Kosten vorzunehmen. Als Faustregel werden ca. 20 Prozent der in den eingeholten Angeboten genannten Kosten empfohlen.
Bei der Förderung eines barrierefreien Bades durch Fachfirmen des Bauhandwerks sind bestimmte technische Mindestanforderungen nach DIN 18040-2 zu beachten:
Das Badezimmer muss eine Größe von mindestens 1,80 x 2,20 Meter aufweisen. Falls dies nicht möglich ist, wird eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 x 1,20 Meter vor den Sanitärobjekten benötigt. Diese Flächen dürfen sich überschneiden, und zwischen den Sanitärobjekten oder zu den Wänden muss ein Mindestabstand von 0,25 Meter bestehen.
Die Installation von Sicherheitssystemen sollte in der Planung berücksichtigt werden.
Eine ebenerdige, rutschfeste oder rutschhemmende Dusche ist vorgeschrieben. Sollte dies nicht umsetzbar sein, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer als der Badezimmerboden sein, wobei der Übergang geneigt und nicht stufenförmig sein sollte.
Das Waschbecken muss eine Mindesttiefe von 0,48 Meter haben, auf der benötigten Höhe montiert werden und einen freien Knieraum für die Nutzung im Sitzen bieten.
Das WC sollte idealerweise höhenverstellbar sein oder entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer montiert werden.
Bei Badewannen ist eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern vorgesehen. Alternativ kann eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine für mobile Liftsysteme unterfahrbare Badewanne verwendet werden.
Diese Punkte sollten Sie für das Beantragen von Fördermitteln für Ihren Umbau berücksichtigen:
Frühzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf Förderung bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Dies ist besonders wichtig, da Fördermittel oft nicht rückwirkend bewilligt werden.
Dokumentation sammeln: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, wie Kostenvoranschläge, Pläne des Bades und ggf. ärztliche Atteste oder Nachweise über den Pflegegrad.
Richtlinien prüfen: Informieren Sie sich genau über die Richtlinien und Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme. Dies umfasst technische Mindestanforderungen, Größenangaben und spezifische Ausstattungsmerkmale.
Zertifizierte Handwerker: Arbeiten Sie nur mit zertifizierten Fachfirmen zusammen, die Erfahrung mit den Anforderungen von Förderprogrammen haben.
Nachweisführung: Nach Abschluss der Maßnahmen ist es wichtig, alle Belege und Nachweise für die durchgeführten Arbeiten zu sammeln und der Förderstelle vorzulegen.
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, welche Umbaumaßnahmen Sie zur Barrierereduzierung vornehmen möchten, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen, die vom Staat oder der Pflegekasse gefördert und bezuschusst werden.
Bodengleiche Duschen: Eine der wichtigsten Anforderungen für ein barrierefreies Bad ist eine bodengleiche Dusche. Diese ermöglicht einen einfachen Zugang ohne Stolperfallen und ist somit ideal für Rollstuhlfahrer oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Zudem sollten die Duschen mit rutschfesten Oberflächen und Haltegriffen ausgestattet sein, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.
Rutschfeste Bodenbeläge: Sicherheit im Badezimmer beginnt mit dem richtigen Bodenbelag. Rutschfeste Fliesen oder Beschichtungen sind unerlässlich, um Sturzrisiken zu minimieren, besonders in einem Raum, in dem es häufig feucht und rutschig ist.
Unterfahrbare Waschbecken und Toiletten: Für Rollstuhlfahrer ist es wichtig, dass Waschbecken und Toiletten so gestaltet sind, dass sie unterfahren werden können. Dies bedeutet, dass genügend Freiraum unter diesen Einrichtungen vorhanden sein muss, um einen einfachen Zugang zu ermöglichen.
Ausreichend Sitzgelegenheiten: Das Bad sollte über entsprechende Sitzgelegenheiten verfügen, aus denen Sie problemlos auch wieder Aufstehen können.
Griffsysteme und Stützhalterungen: Stabile Handgriffe und Stützhalterungen in der Dusche, neben der Toilette und am Waschbecken bieten zusätzlichen Halt und Sicherheit. Diese Elemente sind unverzichtbar, um das Risiko von Stürzen zu reduzieren und Personen mit eingeschränkter Mobilität mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Barrierefreie Zugangswege: Die Türbreiten und Zugangswege sollten so gestaltet sein, dass sie genügend Platz für Rollstuhlfahrer bieten. Schiebetüren oder Türen, die nach außen öffnen, sind oft eine gute Lösung.
Ausreichende Beleuchtung und Notrufsysteme: Gute Beleuchtung ist entscheidend, um die Sicherheit und Funktionalität des Badezimmers zu erhöhen. Zudem können Notrufsysteme installiert werden, um im Falle eines Sturzes oder einer anderen Notlage schnell Hilfe rufen zu können.
Anpassungsfähige Duschköpfe und Armaturen: Duschköpfe, die in der Höhe verstellbar sind oder als Handbrause verwendet werden können, sowie leicht bedienbare Armaturen tragen ebenfalls zur Barrierefreiheit bei.
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