Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Abrechnung über die Pflegekasse: Als anerkanntes Angebot nach § 45 SGB XI können Leistungen über den Entlastungsbetrag erstattet werden.
Schnelle, unbürokratische Hilfe: Flexible Unterstützung im Alltag, unabhängig von Konfession, Nationalität oder einer Vereinsmitgliedschaft.
Starke lokale Verwurzelung: Zuverlässige und persönliche Betreuung direkt in den Gemeinden Lauf, Sasbach und Obersasbach.
Über Betreuungs- und Entlastungsangebot im häuslichen Bereich - Häuslicher Besuchsdienst
Zuverlässige Alltagshilfe in Lauf und Umgebung
Die Nachbarschaftshilfe Lauf e.V. bietet ein engagiertes Betreuungs- und Entlastungsangebot im häuslichen Bereich für die Gemeinden Lauf, Sasbach und Obersasbach. Der selbstständige und gemeinnützige Verein unterstützt ältere und kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige schnell und unbürokratisch im Alltag.
Das Angebot zielt darauf ab, die Lebensqualität in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten, die dörfliche Gemeinschaft zu stärken und Familien spürbar zu entlasten. Zu den Kernleistungen gehören:
- Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
- Entlastung von pflegenden Angehörigen durch stundenweise Betreuung
- Hilfe in schwierigen Lebenssituationen für Menschen jeden Alters
Es wird klar darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Angebot um reine Alltagshilfe und Betreuung handelt. Medizinische oder pflegerische Leistungen werden nicht übernommen. Da das Angebot nach § 45 SGB XI vom Landratsamt Ortenau anerkannt ist, können die erbrachten Leistungen bei Vorliegen eines Pflegegrades bequem über den Entlastungsbetrag mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.
Preise
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Betreuungs- und Entlastungsangebot im häuslichen Bereich - Häuslicher Besuchsdienst
Der Anbieter unterstützt ältere und kranke Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen sowie Familien und Alleinstehende. Die Nachbarschaftshilfe leistet dabei schnelle und unbürokratische Hilfe in schwierigen Lebenssituationen oder bei gesundheitsbedingten Einschränkungen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Die Nachbarschaftshilfe hilft generell dort, wo im Alltag Unterstützung benötigt wird. Dies umfasst typische Unterstützungsangebote für Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Genaue Details zu spezifischen Leistungen wie Haushalt oder Einkauf können direkt beim Anbieter erfragt werden.
Ja, der Verein ist nach Paragraph 45 SGB XI vom Landratsamt Ortenau als Unterstützungsangebot anerkannt. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Die Kosten können somit über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob durchgehend feste Betreuungspersonen eingesetzt werden. Der gemeinnützige Verein arbeitet jedoch mit engagierten Helferinnen und Helfern aus der Gemeinde zusammen. Für genaue Abläufe zur Betreuung empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme zu den Bürozeiten.
Der Anbieter legt großen Wert darauf, dass Hilfesuchende schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Eine genaue Vorlaufzeit für Termine ist nicht festgelegt, jedoch ist das Büro dienstags und donnerstags am Vormittag besetzt. In dieser Zeit können konkrete Einsätze zeitnah abgesprochen werden.
Begleitungen zu Arztbesuchen werden in den Informationen nicht explizit genannt. Da der Verein jedoch dort hilft, wo Hilfe im Alltag gebraucht wird, ist eine solche Unterstützung durchaus denkbar. Interessenten sollten dies direkt mit den Ansprechpartnerinnen des Vereins klären.
Spezielle Angebote ausschließlich für Demenzerkrankte werden nicht ausdrücklich erwähnt. Der Verein unterstützt jedoch generell kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und entlastet pflegende Angehörige. Durch die Anerkennung nach Paragraph 45 SGB XI ist der Anbieter für die Betreuung von Pflegebedürftigen, was Demenzerkrankte einschließt, qualifiziert.
Die Abrechnung kann bei Vorliegen eines Pflegegrades über die Pflegekasse erfolgen. Der Anbieter stellt dafür Rechnungen aus, die im Rahmen des Entlastungsbetrages nach Paragraph 45 SGB XI bei der Pflegeversicherung eingereicht werden können. Personen ohne Pflegegrad können die Hilfen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Die Einrichtung ist ein anerkannter Dienst nach Paragraph 45 SGB XI durch das Landratsamt Ortenau. Diese offizielle Anerkennung setzt in der Regel voraus, dass die eingesetzten Helferinnen und Helfer entsprechend geschult und für ihre Einsätze versichert sind. Genaue Details zu den Qualifikationen der engagierten Vereinsmitglieder können im Büro erfragt werden.
Die Nachbarschaftshilfe bietet ihre Unterstützungsleistungen lokal in mehreren Gemeinden an. Dazu gehören die Gemeinden Lauf, Sasbach und Obersasbach. Das Angebot richtet sich an alle dortigen Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
Passende Ratgeber & Artikel
Den Entlastungsbetrag richtig nutzen
Jeder mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf 131 Euro monatlich (Stand 2026). So setzen Sie dieses Budget gezielt für anerkannte Haushaltshilfen ein.
Selbstbestimmt leben trotz Einschränkung
Wie kleine Alltagshilfen dabei unterstützen können, die eigene Unabhängigkeit und Lebensfreude in den eigenen vier Wänden zu bewahren.
Wenn stundenweise Hilfe nicht mehr reicht
Eine Einführung in das Modell der 24-Stunden-Betreuung als Intensiv-Alternative zur klassischen stundenweisen Haushaltshilfe.