Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Anerkannter Leistungsanbieter nach § 45b SGB XI zur einfachen Abrechnung über die Pflegekasse.
Ganzheitliche Entlastung für Angehörige durch Übernahme von Hauswirtschaft, Begleitung und Freizeitgestaltung.
Zielgruppenübergreifende Unterstützung für Senioren, Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Handicap.
Über Betreuungsdienst Sorglos
Alltagsbegleitung und Entlastung in Leverkusen
Der Betreuungsdienst Sorglos in Leverkusen bietet hilfsbedürftigen Menschen jeden Alters, Senioren, Menschen mit Demenz sowie Familien umfassende Unterstützung im Alltag. Ziel ist es, die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu fördern und gleichzeitig Angehörige spürbar zu entlasten. Als anerkannter Dienstleister nach § 45b SGB XI können die Leistungen unkompliziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Das Angebot konzentriert sich bewusst auf die praktische Alltagshilfe und Betreuung und grenzt sich klar von der medizinischen Behandlungspflege ab.
Individuelle Hilfen für ein selbstbestimmtes Leben
Das erfahrene Team passt seine Leistungen flexibel an die persönlichen Bedürfnisse an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Kochen, Waschen, Bügeln und Einkaufen
- Sichere Begleitung zu Arztterminen, Friseurbesuchen oder bei Spaziergängen
- Unterstützung bei der Grundpflege, Mobilitätshilfe und Nahrungsaufnahme
- Gemeinsame Freizeitgestaltung durch Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele und Hobbypflege
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Betreuungsdienst Sorglos
Der Betreuungsdienst Sorglos bietet vielfältige Unterstützungsleistungen an, um die Selbstständigkeit der Klienten zu erhalten und Angehörige zu entlasten. Das Angebot umfasst hauswirtschaftliche Versorgung, Begleitdienste, Unterstützung bei der Pflege sowie Unterhaltungsangebote. Zudem hilft der Dienst bei der Mobilität, der Nahrungsaufnahme und dem An- sowie Auskleiden.
Die Hilfe erstreckt sich auf den Haushalt, wo Aufgaben wie Kochen, Waschen und Bügeln übernommen werden. Zudem gibt es einen Einkaufsdienst für die Besorgung von Alltagsgütern. Im Bereich der Begleitung unterstützt der Dienst bei Arzt- und Friseurbesuchen, Spaziergängen sowie der Abholung von Rezepten.
Ja, der Betreuungsdienst Sorglos ist ein nach Paragraph 45b SGB XI zugelassener Leistungsanbieter. Dadurch können die erbrachten Leistungen über den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dies stellt eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht eindeutig hervor, ob der Betreuungsdienst Sorglos mit festen Betreuungspersonen arbeitet. Es wird jedoch betont, dass durch Berufserfahrung in der stationären Pflege eine professionelle Betreuung und Begleitung sichergestellt ist. Für genaue Details zur Personalplanung sollte direkt Kontakt aufgenommen werden.
Die genauen Vorlaufzeiten für Terminvereinbarungen sind in den verfügbaren Informationen nicht aufgeführt. Interessenten können den Betreuungsdienst jedoch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um individuelle Absprachen zu treffen. Eine direkte Nachfrage klärt, wie schnell die Unterstützung vor Ort beginnen kann.
Ja, die Begleitung zu Arztbesuchen ist ein fester Bestandteil des Leistungsangebots. Der Dienst begleitet die hilfsbedürftigen Personen sicher zu medizinischen Terminen und holt bei Bedarf auch Rezepte ab. Dies sorgt für eine große Entlastung im Alltag der Klienten und ihrer Angehörigen.
Ja, das Angebot des Betreuungsdienstes richtet sich ausdrücklich auch an demenzkranke Menschen. Die Betreuungskräfte bieten spezielle Unterhaltungsangebote wie Vorlesen, Gesellschaftsspiele und Gespräche an, um das Wohlbefinden zu fördern. Durch die Erfahrung in der Pflege ist eine angemessene Begleitung dieser Zielgruppe gewährleistet.
Da der Betreuungsdienst Sorglos nach Paragraph 45b SGB XI zugelassen ist, kann eine Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse erfolgen. Pflegebedürftige können hierfür den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen. Weitere Details zu privaten Zahlungsmodalitäten sind den vorliegenden Daten nicht zu entnehmen.
Der Anbieter weist darauf hin, dass er über Berufserfahrung in der stationären Pflege verfügt, was auf entsprechend geschultes Personal schließen lässt. Zudem handelt es sich um einen offiziell zugelassenen Leistungsanbieter nach dem SGB XI, was in der Regel bestimmte Qualifikationen voraussetzt. Konkrete Angaben zu Versicherungen der Mitarbeiter sind im Text jedoch nicht enthalten.
Der Betreuungsdienst Sorglos ist im Umkreis von Leverkusen, Köln und Langenfeld tätig. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Leverkusen. In diesem Einzugsgebiet bietet der Dienst seine Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Hilfsbedürftige an.
Zuletzt aktualisiert: 4. Juli 2026
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