Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltsreinigung
- Einkaufsservice
- Alltagsbegleitung
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung bei der Mobilität
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Beratung und Hilfestellung im Alltag
Besondere Merkmale
Individuelle Alltagsunterstützung nach gesetzlichen Vorgaben
Die Unterstützung im Alltag erfolgt gemäß den Vorgaben der §§ 45a bis 45c SGB XI und richtet sich speziell an Senioren, die im eigenen Zuhause wohnen und Betreuung sowie Entlastung benötigen.
Entlastung für Angehörige durch flexible Betreuung
Angehörige erhalten durch die professionelle Alltagsbegleitung wertvolle Freiräume für eigene Termine oder Erholung, ohne das Gefühl zu haben, ihren Lieben fremde Hilfe aufzudrängen.
Finanzielle Unterstützung durch Pflegekasse
Die Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet und können je nach Pflegegrad sowie individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden.
Über Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI
Leistungen der Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a bis 45c SGB XI zielen darauf ab, Pflegebedürftige in Aschersleben und ihre Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags zu entlasten, soziale Kontakte zu erhalten und ein möglichst selbstständiges Leben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Diese Leistungen unterstützen sowohl die Pflegepersonen als auch die pflegebedürftigen Menschen, indem sie praktische Hilfen und Begleitung bieten.
- Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Kochen, Wäschepflege)
- Alltagsbegleitung (Unterstützung bei Einkauf, Behördengängen, Arztbesuchen, Ausflügen)
- Stundenweise Betreuung und Besuchsdienste zur Förderung sozialer Kontakte
- Organisatorische Hilfestellungen und Unterstützung im Schriftverkehr
- Entlastung pflegender Angehöriger im Pflegealltag
Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu stärken und ihnen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Details zur Tagespflege unter dem Angebot „Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI“ in Aschersleben
Das Angebot "Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI" mit Sitz in der Eislebener Str. 17 in 06449 Aschersleben stellt eine anerkannte Leistung dar, die speziell auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten ist. Es umfasst unter anderem die Tagespflege in Kleingruppen, bei der Betreuung, soziale Aktivierung und Förderung der Alltagskompetenzen im Vordergrund stehen.
Die Tagespflege bietet eine Entlastung für Angehörige, indem pflegebedürftige Menschen tagsüber professionell betreut werden. Dabei stehen neben der Förderung sozialer Kontakte auch die Stärkung vorhandener Ressourcen im Alltag und eine umfassende Unterstützung bei Alltagsbewältigung im Mittelpunkt.
Die Mitarbeitenden des Angebots sind fachlich geschult und werden bei der Ausführung der Leistungen unterstützt, sodass eine qualifizierte und individuelle Betreuung gewährleistet ist.
Besondere Merkmale der Unterstützung
- Keine medizinische oder Behandlungspflege, sondern ausschließlich alltagsunterstützende Leistungen
- Vollständige Kostenübernahme über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (bis zu 131 Euro monatlich)
- Einsatz auch von Laienhelfern unter fachlicher Anleitung möglich
- Anmeldung und Bedarfsklärung erfolgen individuell, um passende Leistungen zu planen und zu erbringen
- Förderung der sozialen Teilhabe und Vermeidung von Isolation
Offizielle Beratung in in Aschersleben
Für Fragen und individuelle Beratung zu den Leistungen der Unterstützung im Alltag gemäß § 45a bis 45c SGB XI können sich Interessierte an die offiziellen kommunalen Stellen wenden. Hierzu zählen das Stadtportal Aschersleben sowie der Pflegestützpunkt Sachsen-Anhalt, die umfassende Informationen zu Unterstützungsangeboten, Leistungen der Pflegeversicherung und Antragsverfahren bieten. Auch die Pflegekassen vor Ort beraten und unterstützen bei der Nutzung des Entlastungsbetrags und der Auswahl passender Dienste.
Preise und Kosten bei Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI
Hinweis: Die angegebenen Preise sind Richtwerte und können je nach Leistungsumfang und individuellen Anforderungen variieren. Es können ebenfalls Fahrtkosten anfallen. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
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Häufige Fragen zu Unterstützung im Alltag gem. § 45a bis 45c SGB XI
Die Alltagshilfe nach § 45a bis 45c SGB XI umfasst Betreuung und Beaufsichtigung, Alltagsbegleitung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. Dazu gehören beispielsweise Motivation und Anleitung bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder Hausarbeit, aber auch Orientierungs- und Gedächtnistraining sowie Gespräche zur psychischen Stabilität. Auch Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige gehören zu den Leistungen.
Die Alltagshilfe kann für verschiedene Bereiche wie Haushaltsführung, Einkaufserledigungen und Begleitung zu Terminen genutzt werden. Dazu zählen übliche Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, das Erledigen des Einkaufs sowie Begleitung zum Arzt oder zu Behördengängen. Auch die Unterstützung bei der Organisation von individuellen Hilfen im Alltag ist möglich.
Die Kosten für die Leistungen der Alltagshilfe werden von der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen erstattet, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel beantragt werden. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege über die entstandenen Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen.
Es gibt keine festen Betreuungspersonen, sondern die Unterstützung erfolgt durch flexible Helferinnen und Helfer, die je nach Bedarf und Verfügbarkeit eingesetzt werden. Die Betreuungskräfte sind geschult und werden kontinuierlich fachlich begleitet, um eine qualitativ hochwertige Unterstützung zu gewährleisten.
Termine für die Alltagshilfe können flexibel und kurzfristig vereinbart werden, wobei die Verfügbarkeit der Helferinnen und Helfer abhängig von der aktuellen Auslastung ist. In Aschersleben sind Alltagshelfer bereits ab einer Stunde buchbar, was eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung ermöglicht.
Ja, die Alltagshilfe unterstützt auch bei Arztbesuchen und Behördengängen, indem sie Begleitung und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung dieser Termine bietet. Dies erleichtert den Alltag und sorgt für mehr Sicherheit und Entlastung.
Für Senioren und Menschen mit Demenz gibt es spezielle Angebote wie Betreuungsgruppen, Gedächtnistraining und individuelle Alltagsbegleitung. Auch die Unterstützung bei der Kommunikation und die Organisation von Aktivitäten zur Förderung der psychischen Stabilität sind Teil der Leistungen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die zuständige Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen nach Vorlage entsprechender Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Die Kostenerstattung wird beantragt und erfolgt anteilig, wenn Beihilfeberechtigung besteht.
Die Mitarbeiter der Alltagshilfe sind geschult und werden kontinuierlich fachlich begleitet, um eine qualitativ hochwertige Unterstützung zu gewährleisten. Zudem sind sie versichert, um den Versicherungsschutz für alle Beteiligten sicherzustellen.
Die Unterstützung im Alltag nach § 45a bis 45c SGB XI ist in Aschersleben und Umgebung tätig, wobei die Leistungen auch in anderen Regionen verfügbar sein können. Die konkrete Verfügbarkeit richtet sich nach den lokalen Anbietern und deren Angeboten.
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Zuletzt aktualisiert: 19. Juli 2026
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