Ambulante Operationen vor Vergütungslücke: Droht 2027 der Stillstand?
Die Ambulantisierung des deutschen Gesundheitswesens gilt seit Jahren als einer der zentralen Hebel für eine moderne, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung. Doch hinter den Kulissen droht ein gravierendes Problem, das die Versorgung ab dem Jahr 2027 spürbar ausbremsen könnte: Für zahlreiche Eingriffe, die ohne Übernachtung erbracht werden, fehlt bislang eine verlässliche und kostendeckende Abrechnungsgrundlage.
Umstellung im Abrechnungssystem birgt erhebliche Risiken
Hintergrund der aktuellen Debatte ist die geplante Neuregelung der sogenannten Hybrid-DRG. Diese pauschalierten Vergütungen sollten ursprünglich Hürden zwischen dem ambulanten und stationären Sektor abbauen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen tagesklinische Leistungen ohne Übernachtung jedoch wieder über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sowie den AOP-Vertrag nach § 115b SGB V abgerechnet werden.
Genau an dieser Schnittstelle droht eine massive Schieflage. Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem aktuellen Positionspapier warnt, bildet das bestehende System viele moderne Leistungen sowie die dafür zwingend notwendigen Sach- und Sachmittelkosten derzeit nicht ab. Das bedeutet: Praxen und Krankenhäuser könnten auf den Kosten für innovative Medizinprodukte, Implantate und spezielle Verbrauchsmaterialien sitzen bleiben.
Kliniken und Praxen fordern Planungssicherheit
Für Krankenhäuser und niedergelassene Vertragsärzte entsteht dadurch ein untragbares wirtschaftliches Risiko. Werden komplexe operative Eingriffe im ambulanten Bereich nicht kostendeckend honoriert, bleibt Leistungserbringern im Zweifel keine andere Wahl, als solche Operationen einzuschränken oder wieder vermehrt in den vollstationären Bereich zu verlagern – genau das Gegenteil dessen, was gesundheitspolitisch gewollt ist.
- Unvollständige Leistungskataloge: Wichtige Prozeduren sind im aktuellen EBM nicht sachgerecht hinterlegt.
- Fehlende Sachkostenerstattung: Hohe Material- und Technologiekosten werden in den pauschalen Vergütungsstrukturen unzureichend berücksichtigt.
- Gefahr für Patienten: Wartezeiten für schonende, tageschirurgische Eingriffe könnten wieder drastisch ansteigen.
Dringender Anpassungsbedarf für Gesetzgeber und Selbstverwaltung
Damit der Übergang zum Jahreswechsel 2027 gelingt, müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft zügig tragfähige Regelungen erarbeiten. Der BVMed fordert eine verlässliche Vergütungsperspektive, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt und Investitionen in moderne Medizintechnik honoriert.
Bleibt eine praxistaugliche Reform der Regelwerke aus, droht der Reformprozess der Ambulantisierung ins Stocken zu geraten – mit unmittelbaren Folgen für das medizinische Personal, die Pflegeteams in der OP-Vorbereitung sowie die Patientinnen und Patienten.
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