Corona-Impfschäden: Mehr als 1.100 Klagen an deutschen Sozialgerichten
Jahrelang nach dem Höhepunkt der Pandemie beschäftigt die Corona-Schutzimpfung weiterhin die deutsche Justiz. An den Sozialgerichten der Bundesländer sind aktuell mindestens 1.159 Klagen anhängig, bei denen Betroffene für die behördliche Anerkennung von gesundheitlichen Spätfolgen und entsprechende Versorgungsleistungen kämpfen. Dies ergab eine bundesweite Erhebung bei den zuständigen Landesministerien und Versorgungsämtern.
Große regionale Unterschiede bei den Verfahren
Die Klageverfahren verteilen sich sehr unterschiedlich über das Bundesgebiet. Vor allem in bevölkerungsreichen Ländern verzeichnen die Gerichte hohe Fallzahlen. An der Spitze steht Nordrhein-Westfalen mit 260 laufenden Gerichtsverfahren, gefolgt von Bayern mit 178 und Hessen mit 154 Klagen. Betroffene schalten das Sozialgericht meist dann ein, wenn ihr ursprünglicher Antrag von den Versorgungsbehörden abgelehnt wurde und auch das nachfolgende Widerspruchsverfahren erfolglos blieb. Bundesweit sind zusätzlich zu den Gerichtsklagen noch mindestens 579 Widerspruchsverfahren auf Behördenebene offen.
Geringe Anerkennungsquote bei den Behörden
Seit Beginn der Impfkampagne im Jahr 2021 haben deutschlandweit über 15.200 Menschen einen offiziellen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens eingereicht. Bei knapp 200 Millionen verabreichten Dosen betrifft dies nur einen winzigen Bruchteil der Geimpften. Dennoch zeigt sich in der behördlichen Praxis eine sehr restriktive Prüfung: Lediglich 726 Anträge wurden bislang positiv beschieden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von rund 6,2 Prozent.
Weit mehr als 11.000 Anträge wurden rechtskräftig zurückgewiesen. Rund 2.500 Fälle befinden sich weiterhin in der teils langwierigen behördlichen Prüfung. In mehreren Bundesländern, darunter Thüringen und Berlin, stauen sich die Verfahren besonders stark. Die zuständigen Behörden begründen die Verzögerungen mit der hohen Komplexität der medizinischen Gutachten und der Fülle an Unterlagen, die für jeden Einzelfall ausgewertet werden müssen.
Wann liegt rechtlich ein Impfschaden vor?
Laut dem Bundesgesundheitsministerium liegt ein anzuerkennender Impfschaden vor, wenn die gesundheitlichen Beschwerden über eine gewöhnliche Impfreaktion wie kurzzeitiges Fieber, Abgeschlagenheit oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgehen und eine dauerhafte gesundheitliche oder wirtschaftliche Schädigung verursachen. Zu den anerkannten Krankheitsbildern zählen beispielsweise Herzmuskelentzündungen (Myokarditis), Herzbeutelentzündungen oder spezifische neurologische Erkrankungen.
Die rechtliche Hürde für eine Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist hoch: Kläger müssen nachweisen, dass der Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die Impfung zurückzuführen ist. Gelingt dieser Nachweis, haben Geschädigte Anspruch auf staatliche Leistungen. Dazu können Rentenzahlungen, Heilbehandlungskosten sowie Hilfen im Pflegefall gehören, um den betroffenen Bürgern eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
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