Notfallreform vor Bundestagsberatung: Rettungsexperten fordern wichtige Korrekturen
Vor der anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mehren sich die Stimmen aus der Praxis. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hat über ihr Fachreferat Rettungsdienst deutliche Nachbesserungen am aktuellen Kabinettsentwurf angemahnt. Während die Fachleute die grundlegende Ausrichtung des Gesetzes unterstützen, sehen sie in entscheidenden organisatorischen und finanziellen Details noch dringenden Klärungsbedarf.
Meilenstein bei medizinischer Notfallrettung gewürdigt
Grundsätzlich stößt das Gesetzesvorhaben in den Reihen der Einsatzkräfte auf Zustimmung. Besonders positiv bewertet die vfdb den Schritt, die medizinische Notfallrettung künftig als eigenständige Leistung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern. Damit löst sich das System von der bisherigen reinen Abrechnung über Fahrtkosten und trägt der Versorgungsrealität Rechnung, bei der qualifizierte medizinische Hilfe bereits vor Ort im Einsatz geleistet wird.
Auch die geplante Stärkung der Kassenärztlichen Vereinigungen, rund um die Uhr einen funktionierenden aufsuchenden Dienst bereitzustellen, wird als essenziell angesehen, um Notaufnahmen und Rettungswagen von nicht lebensbedrohlichen Fällen spürbar zu entlasten.
Kritik an Struktur des neuen Fachgremiums
Trotz dieser Fortschritte warnt der Fachverband vor Fehlentwicklungen bei der Ausgestaltung der Steuerungsstrukturen. Im Fokus der Kritik steht das geplante Fachgremium für medizinische Notfallrettung:
- Paritätische Besetzung: Das Gremium dürfe nicht einseitig von Krankenkassen und Ländern dominiert werden, sondern müsse die tatsächlichen Leistungserbringer aus dem Rettungswesen gleichberechtigt einbinden.
- Keine bindenden Beschlüsse: Den Ergebnissen und Empfehlungen dieses Gremiums dürfe keine unmittelbare Bindungswirkung für regionale Kostenverhandlungen zukommen. Ein beratendes Gremium mit verbindlicher Durchgriffskraft sei widersprüchlich.
- Wahrung der Länderkompetenz: Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Katastrophenschutz und die Organisation des Rettungsdienstes liege bei den Bundesländern und dürfe durch bundesweite Vorgaben nicht ausgehebelt werden.
Krankenfahrdienste und ländliche Versorgung im Blick
Ein weiteres Versäumnis sieht der Verband bei der Einbindung des qualifizierten Krankentransports und der Krankenfahrdienste. Ohne klare Abgrenzungen und verlässliche Strukturen drohe weiterhin eine Fehlbelegung hochwertiger Rettungsmittel durch planbare Fahrten.
Für Pflegebedürftige, Notfallpatienten und Einsatzkräfte kommt es in den parlamentarischen Beratungen nun darauf an, praxisnahe Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl in Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum eine schnelle und qualitativ hochwertige Notfallversorgung sicherstellen.
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