Vertrauensbruch durch die ePA? Psychotherapeuten warnen vor neuem Digitalgesetz
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf. Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Prozesse vereinfacht und die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt werden. Doch genau hier schlägt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nun Alarm: Sie befürchtet einen massiven Eingriff in das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und ihren Patienten.
Wenn die Krankenkasse plötzlich Therapietipps gibt
Im Zentrum der Kritik steht eine geplante Neuerung, die es Krankenkassen künftig erlauben könnte, auf Basis von automatisiert ausgewerteten Daten aus der elektronischen Patientenakte eigene Leistungsempfehlungen an die Versicherten auszusprechen. Für die psychotherapeutische Fachwelt ist dies ein rotes Tuch.
Laut der Bundespsychotherapeutenkammer stellt ein solches Vorgehen einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich dar. Die Kammerpräsidentin Dr. Andrea Benecke betonte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Krankenkassen nicht in die heilkundliche Versorgung eingreifen dürften. Die Gefahr sei groß, dass die essenzielle Vertrauensbeziehung zwischen Patienten und ihren Therapeuten dadurch nachhaltig gestört werde.
Ökonomische Interessen vs. Patientenwohl
Hinter der scharfen Kritik der Therapeuten steht vor allem die Sorge vor Interessenkonflikten. Es wird befürchtet, dass Krankenkassen bei ihren Empfehlungen nicht ausschließlich das medizinisch Sinnvollste, sondern auch wirtschaftliche Aspekte im Blick haben könnten. Die BPtK verweist dabei auf bereits gemachte negative Erfahrungen von Versicherten, wenn es um die Beratung durch Krankenkassen geht – etwa beim Bezug von Krankengeld.
Eine Einmischung der Kassen in den Zugang zur Behandlung, die an den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten vorbeigeht, wird daher strikt abgelehnt. Gerade in der Psychotherapie, wo absolute Offenheit und Vertrauen die Grundpfeiler jeder erfolgreichen Behandlung sind, könnten algorithmusgesteuerte Empfehlungen der Krankenkasse fatale Folgen für den Therapieerfolg haben.
Sinnvolle Digitalisierung gefordert
Trotz der deutlichen Kritik verschließt sich die Kammer nicht vor dem technologischen Fortschritt. Im Gegenteil: Eine leistungsfähige und verantwortungsvolle Digitalisierung wird ausdrücklich begrüßt. Die elektronische Patientenakte biete große Chancen, den Versorgungsalltag effizienter zu gestalten und die Koordination von Behandlungen zu verbessern.
Damit Patienten mit psychischen Erkrankungen jedoch wirklich von den Neuerungen profitieren, stellt die BPtK klare Forderungen an die Politik:
- Gleichberechtigung bei Überweisungen: Psychotherapeuten müssen künftig in der Lage sein, elektronische Überweisungen (e-Überweisungen) ebenso unkompliziert auszustellen wie Ärzte.
- Voller Zugriff: Der Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen muss für Therapeuten gewährleistet sein.
- Lückenlose Einbindung: Dies darf nicht nur für das anfängliche Konsiliarverfahren gelten, sondern muss den gesamten Behandlungsprozess abdecken, einschließlich der Überweisung in die hausärztliche oder psychiatrische Versorgung.
Fazit: Der Patient muss im Mittelpunkt bleiben
Das geplante Digitalgesetz birgt enormes Potenzial, das deutsche Gesundheitssystem in die Zukunft zu führen. Doch die Warnungen der Bundespsychotherapeutenkammer machen deutlich, dass bei aller technologischen Euphorie ethische und fachliche Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Daten sollen Leben retten und Behandlungen erleichtern – sie dürfen jedoch nicht zum Instrument der Kostenkontrolle zulasten der Patienten-Therapeuten-Beziehung werden.
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