Die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst in Moers in Anspruch zu nehmen, ist für viele Senioren und deren Angehörige ein entscheidender Schritt, um ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Wenn die alltäglichen Aufgaben schwerer fallen, die Körperpflege zur Herausforderung wird oder medizinische Hilfe im häuslichen Umfeld notwendig ist, bieten ambulante Pflegedienste die rettende Unterstützung. Doch sofort stellt sich eine der wichtigsten Fragen: Mit welchen Kosten muss ich rechnen und was übernimmt eigentlich die Pflegekasse?
Besonders im Jahr 2026 ist es von enormer Bedeutung, die aktuellen Zahlen und Budgets zu kennen. Durch die gesetzlichen Anpassungen und die Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) haben sich die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zuletzt Anfang 2025 um 4,5 Prozent erhöht – diese erhöhten Beträge gelten unverändert auch für das gesamte Jahr 2026. Zudem ist seit Juli 2025 der neue Gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft getreten, der die Finanzierung der häuslichen Pflege deutlich flexibler macht.
Als Experten von PflegeHelfer24 beraten wir täglich Senioren und Familien in ganz Deutschland und kennen die lokalen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen ganz genau. In diesem umfassenden und detaillierten Ratgeber erklären wir Ihnen transparent, wie sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Moers zusammensetzen, welche Budgets Ihnen je nach Pflegegrad zustehen und wie Sie die Leistungen der Pflegekasse optimal miteinander kombinieren, um Ihren Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.
Um zu verstehen, was die Pflegekasse zahlt, müssen wir zunächst betrachten, wie ein ambulanter Pflegedienst in Moers seine Leistungen überhaupt in Rechnung stellt. In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Preise für das Waschen, Anziehen oder die Medikamentengabe. Die Preisgestaltung ist Ländersache und wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) über ein spezifisches System geregelt: das sogenannte Leistungskomplex-System.
In NRW und somit auch in Moers werden pflegerische Tätigkeiten in Leistungskomplexe (LK) unterteilt. Jeder Leistungskomplex beschreibt eine genau definierte Tätigkeit. Zum Beispiel umfasst der Leistungskomplex "Ganzwaschung" nicht nur das eigentliche Waschen, sondern auch das An- und Auskleiden sowie den Transfer (z.B. vom Bett in den Rollstuhl). Jedem dieser Leistungskomplexe ist eine feste Punktzahl zugeordnet.
Der tatsächliche Preis in Euro, den der Pflegedienst in Moers berechnet, ergibt sich aus der Multiplikation dieser Punktzahl mit dem sogenannten Punktwert. Dieser Punktwert wird zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen regional verhandelt. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Punktwert für ambulante Pflegedienste in der Region Moers (Kreis Wesel) je nach Anbieter meist zwischen 0,063 Euro und 0,070 Euro.
Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung der Kostenstruktur in Moers:
Leistungskomplex 1 (Ganzwaschung): Dieser ist in NRW beispielsweise mit 400 Punkten bewertet.
Berechnung: 400 Punkte multipliziert mit einem angenommenen Punktwert von 0,065 Euro.
Kosten pro Einsatz: 26,00 Euro.
Zusätzlich zu den eigentlichen Pflegeleistungen berechnen ambulante Pflegedienste eine Hausbesuchspauschale (Wegegeld) für die Anfahrt zu Ihnen nach Hause in Moers, Kapellen, Repelen oder Schwafheim. Auch diese Pauschale ist in Punkte unterteilt und kostet pro Hausbesuch im Durchschnitt etwa 4,00 bis 6,00 Euro. Wenn der Pflegedienst also zweimal täglich zu Ihnen kommt, fallen diese Wegekosten auch zweimal an.
Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und mehr — unsere Übersicht zeigt Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 mit den aktuellen Beträgen.
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Liebevolle Unterstützung bei der täglichen Grundpflege.
Wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege bei Ihnen zu Hause in Moers übernimmt, greift die sogenannte Pflegesachleistung der Pflegekasse. Der Begriff "Sachleistung" ist hierbei oft irreführend: Es handelt sich nicht um Gegenstände, sondern um ein finanzielles Budget, das die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. Sie als Pflegebedürftiger müssen also nicht in Vorkasse gehen, der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungskomplexe bis zur maximalen Höhe Ihres Budgets direkt mit der Kasse ab.
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und richtet sich ausschließlich nach Ihrem anerkannten Pflegegrad. Für das Jahr 2026 gelten bundesweit die folgenden maximalen monatlichen Beträge für ambulante Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 1:0 Euro (Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf klassische Pflegesachleistungen, können aber den Entlastungsbetrag nutzen).
Pflegegrad 2:796 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3:1.497 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4:1.859 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5:2.299 Euro pro Monat.
Dieses Budget ist zweckgebunden. Das bedeutet: Wenn Sie im Pflegegrad 3 Leistungen des Pflegedienstes in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch nehmen, verfallen die restlichen 497 Euro Ihres Sachleistungsbudgets am Monatsende. Sie können sich diesen Restbetrag nicht einfach bar auszahlen lassen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, ungenutzte Sachleistungen teilweise in Geldleistungen umzuwandeln – die sogenannte Kombinationsleistung, auf die wir später detailliert eingehen.
Wichtig zu wissen: Die Pflegesachleistungen dürfen ausschließlich für die körperbezogene Pflege (Grundpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung verwendet werden. Die sogenannte medizinische Behandlungspflege (wie das Richten von Medikamenten, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgung oder Insulininjektionen) fällt nicht unter dieses Budget. Diese medizinischen Leistungen werden vom Arzt verordnet und nach Genehmigung zu 100 Prozent von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) bezahlt, unabhängig von Ihrem Pflegegrad.
Nicht jeder Senior in Moers möchte sofort einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Sehr oft wird die Pflegeopferung liebevoll von Ehepartnern, Kindern, Schwiegerkindern oder engagierten Nachbarn übernommen. Wenn Sie die Pflege in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellen und keinen professionellen Pflegedienst für die Grundpflege beauftragen, haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird Ihnen von der Pflegekasse monatlich direkt auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Sie können über diesen Betrag völlig frei verfügen. In der Regel wird es als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben, um deren Einsatz und eventuelle Verdienstausfälle zu honorieren. Auch das Pflegegeld wurde Anfang 2025 um 4,5 Prozent angehoben und bleibt im Jahr 2026 auf diesem hohen Niveau stabil.
Die monatlichen Pflegegeld-Beträge für das Jahr 2026 staffeln sich wie folgt:
Pflegegrad 1:0 Euro.
Pflegegrad 2:347 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3:599 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4:800 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5:990 Euro pro Monat.
Ein wichtiger Aspekt beim Bezug von reinem Pflegegeld ist der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekasse möchte sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist und die pflegenden Angehörigen nicht überlastet sind. Daher muss bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar einmal im Quartal ein professioneller Pflegedienst zu Ihnen nach Hause in Moers kommen, um die Pflegesituation zu begutachten und Sie zu beraten. Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse komplett. Wird dieser Pflichttermin versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen.
In der Realität des Pflegealltags in Moers entscheiden sich die meisten Familien weder ausschließlich für den Pflegedienst noch ausschließlich für die Pflege durch Angehörige. Die optimale Lösung ist oft eine Mischung aus beidem: Die Tochter übernimmt beispielsweise die Pflege am Nachmittag und am Wochenende, während der ambulante Pflegedienst jeden Morgen kommt, um beim Duschen und Anziehen zu helfen. Für genau dieses Szenario hat der Gesetzgeber die Kombinationspflege (Kombinationsleistung) geschaffen.
Bei der Kombinationsleistung können Sie das Budget für den Pflegedienst (Pflegesachleistung) nutzen und erhalten gleichzeitig ein anteiliges Pflegegeld für die von Angehörigen erbrachte Pflege. Die Berechnung erfolgt prozentual und wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber logisch aufgebaut: Der Prozentsatz der Pflegesachleistung, den Sie nicht verbrauchen, wird Ihnen als Prozentsatz des Pflegegeldes ausgezahlt.
Ein detailliertes Rechenbeispiel für das Jahr 2026:
Herr Müller aus Moers-Repelen hat den Pflegegrad 3. Er wird von seiner Ehefrau gepflegt, benötigt aber morgens Hilfe durch einen lokalen ambulanten Pflegedienst beim Duschen.
Das maximale Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 beträgt 1.497 Euro.
Das maximale Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro.
Der ambulante Pflegedienst stellt am Ende des Monats Leistungen in Höhe von 898,20 Euro in Rechnung und rechnet diese direkt mit der Pflegekasse ab.
Nun wird berechnet, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht wurden: 898,20 Euro von 1.497 Euro entsprechen exakt 60 Prozent.
Da Herr Müller 60 Prozent der Sachleistungen verbraucht hat, stehen ihm noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu.
40 Prozent von 599 Euro ergeben 239,60 Euro.
Ergebnis: Die Pflegekasse bezahlt die komplette Rechnung des Pflegedienstes (898,20 Euro) und überweist Herrn Müller zusätzlich am Monatsende 239,60 Euro anteiliges Pflegegeld auf sein Konto. Durch diese Kombinationsleistung wird sichergestellt, dass kein Cent Ihres gesetzlichen Anspruchs ungenutzt verfällt.
Um diese Abrechnung in Moers in die Wege zu leiten, müssen Sie lediglich bei Ihrer Pflegekasse angeben, dass Sie die "Kombinationsleistung" in Anspruch nehmen möchten. Der ambulante Pflegedienst übernimmt dann in der Regel die Kommunikation mit der Kasse, und die prozentuale Berechnung des Rest-Pflegegeldes erfolgt jeden Monat automatisch durch die Pflegekasse, sobald die Rechnung des Pflegedienstes eingereicht wurde.
Pflegekosten und Eigenanteil transparent berechnen.
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir von PflegeHelfer24 drei typische Alltagssituationen aus Moers skizziert. Bitte beachten Sie, dass die genauen Preise je nach gewähltem Pflegedienst und dessen individuellem Punktwert leicht variieren können. Die folgenden Beispiele basieren auf realistischen Durchschnittswerten für das Jahr 2026 in Nordrhein-Westfalen.
Frau Schmidt (78) lebt allein in Moers-Asberg. Sie ist noch relativ fit, hat aber starke Arthrose und traut sich nicht mehr, alleine in die Badewanne oder Dusche zu steigen. Sie beauftragt einen Pflegedienst, der zweimal pro Woche zum "Großen Pflegen" (Duschen, Haare waschen, Hautpflege) vorbeikommt.
Leistung: 2x wöchentlich "Große Grundpflege" (ca. 35,00 Euro pro Einsatz inkl. Anfahrt).
Monatliche Einsätze: ca. 8,6 Einsätze im Monat.
Kosten Pflegedienst: ca. 301,00 Euro pro Monat.
Budget Pflegegrad 2: 796 Euro Pflegesachleistungen.
Abrechnung: Die Kosten von 301,00 Euro werden komplett von der Pflegekasse übernommen. Frau Schmidt hat keinen Eigenanteil. Da sie nur rund 38 Prozent ihres Sachleistungsbudgets verbraucht, erhält sie zusätzlich 62 Prozent ihres Pflegegeldes (62 % von 347 Euro = 215,14 Euro) als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt, das sie beispielsweise ihrer Tochter für gelegentliche Einkaufsfahrten geben kann.
Herr Weber (82) aus Moers-Kapellen benötigt nach einem Schlaganfall tägliche Unterstützung. Der Pflegedienst kommt jeden Morgen, um ihn zu waschen, anzuziehen und das Frühstück zu richten. Abends übernimmt sein Sohn die Pflege.
Leistung: 1x täglich "Kleine Grundpflege" plus Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Anfahrt (ca. 28,00 Euro pro Einsatz).
Monatliche Einsätze: 30 Einsätze.
Kosten Pflegedienst: ca. 840,00 Euro pro Monat.
Budget Pflegegrad 3: 1.497 Euro Pflegesachleistungen.
Abrechnung: Auch hier deckt das Budget der Pflegekasse die kompletten Kosten des Pflegedienstes ab. Es fällt kein Eigenanteil für Herrn Weber an. Er verbraucht ca. 56 Prozent der Sachleistungen und erhält noch 44 Prozent seines Pflegegeldes (44 % von 599 Euro = 263,56 Euro) ausbezahlt.
Frau Klein (88) aus Moers-Scherpenberg ist bettlägerig und benötigt umfassende Hilfe. Der Pflegedienst kommt dreimal täglich (morgens, mittags, abends) für die Körperpflege, das Lagern im Bett (Dekubitusprophylaxe) und die Nahrungsaufnahme.
Kosten pro Tag: ca. 85,00 Euro (für alle drei Einsätze zusammen inkl. Wegegeld).
Kosten Pflegedienst im Monat: ca. 2.550,00 Euro.
Budget Pflegegrad 4: 1.859 Euro Pflegesachleistungen.
Abrechnung: Die Kosten des Pflegedienstes übersteigen das Budget der Pflegekasse. Die Kasse zahlt die maximalen 1.859 Euro. Der verbleibende Restbetrag von 691,00 Euro ist der sogenannte Eigenanteil, den Frau Klein aus eigener Tasche (z.B. aus ihrer Rente oder ihren Ersparnissen) an den Pflegedienst zahlen muss. Ein anteiliges Pflegegeld entfällt hier komplett, da das Sachleistungsbudget zu 100 Prozent ausgeschöpft wurde.
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen steht jedem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (auch schon ab Pflegegrad 1!) ein sogenannter Entlastungsbetrag zu. Dieser Betrag wurde zum Jahreswechsel 2025 auf 131 Euro pro Monat erhöht und bleibt 2026 auf diesem Stand.
Der Entlastungsbetrag wird nicht pauschal auf Ihr Konto überwiesen, sondern funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Sie reichen die Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern bei der Pflegekasse ein, und diese erstattet Ihnen die Kosten bis zu einer Höhe von 131 Euro monatlich. In Moers können Sie diesen Betrag vielfältig nutzen, um Ihren Alltag zu erleichtern:
Hauswirtschaftliche Hilfen: Beauftragung einer Reinigungskraft, Hilfe beim Wäschewaschen oder beim Fensterputzen (der Anbieter muss nach Landesrecht NRW anerkannt sein).
Alltagsbegleitung: Begleitung zum Arzt, zum Einkaufen auf dem Moerser Wochenmarkt oder gemeinsame Spaziergänge im Schlosspark.
Betreuungsgruppen: Teilnahme an speziellen Seniorennachmittagen oder Demenz-Betreuungsgruppen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Eigenanteile bei der Tagespflege: Wenn Sie eine Tagespflege-Einrichtung in Moers besuchen, können Sie die 131 Euro nutzen, um die dort anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken.
Ein wertvoller Tipp von PflegeHelfer24: Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig aufbrauchen, verfällt er nicht sofort. Die ungenutzten Beträge werden auf dem Konto Ihrer Pflegekasse angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres gesammelt abgerufen werden. Wenn Sie also im Jahr 2025 Ihren Entlastungsbetrag nie genutzt haben, stehen Ihnen in der ersten Jahreshälfte 2026 auf einen Schlag über 1.572 Euro für eine große Grundreinigung Ihres Hauses oder eine intensive Alltagsbegleitung zur Verfügung.
Eine der wichtigsten und positivsten Änderungen in der Pflegeversicherung betrifft die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bis vor Kurzem waren dies zwei streng getrennte Budgets mit komplizierten Umwidmungsregeln. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 können Sie und Ihre Angehörigen in Moers vollumfänglich von dieser Flexibilität profitieren.
Der Gemeinsame Jahresbetrag beläuft sich im Jahr 2026 auf exakt 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dieses Budget steht Ihnen als flexibler Topf zur Verfügung, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. Ihre Tochter oder Ihr Ehepartner) wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung vorübergehend ausfällt.
Sie können diese 3.539 Euro nach Ihren eigenen Bedürfnissen frei aufteilen für:
Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause): Ein ambulanter Pflegedienst aus Moers oder eine Nachbarin kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Pflege, während Ihre Angehörigen im Urlaub sind. Sie können dieses Budget für bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr nutzen. Auch eine stundenweise Verhinderungspflege (z.B. wenn die Tochter nachmittags einen eigenen Arzttermin hat) kann hierüber problemlos abgerechnet werden. Die bisherige Vorgabe, dass man vor der ersten Nutzung sechs Monate lang gepflegt worden sein muss (Vorpflegezeit), ist komplett entfallen!
Kurzzeitpflege (Stationäre Ersatzpflege): Sie ziehen vorübergehend für bis zu 8 Wochen im Jahr in ein vollstationäres Pflegeheim in Moers oder Umgebung ein. Dies ist oft nach einem Krankenhausaufenthalt (z.B. im Krankenhaus Bethanien oder St. Josef) notwendig, wenn die Pflege zu Hause noch nicht sofort wieder sichergestellt werden kann.
Während Sie den Gemeinsamen Jahresbetrag für eine tageweise Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen, zahlt Ihnen die Pflegekasse für bis zu 8 Wochen die Hälfte Ihres regulären Pflegegeldes weiter. Bei einer nur stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld sogar zu 100 Prozent ungekürzt weitergezahlt.
Für detaillierte rechtliche Hintergründe und offizielle Bestätigungen dieser Leistungen empfehlen wir stets einen Blick auf die offiziellen Seiten der Ministerien, wie beispielsweise den Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit.
Erhalten Sie monatlich zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen im Wert von 40 Euro direkt nach Hause geliefert.
Pflegebox anfordern
Finanzielle Zuschüsse für ein barrierefreies Badezimmer nutzen.
Um die ambulante Pflege in Moers so sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten, bietet die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 weitere wichtige finanzielle Hilfen an. Wir von PflegeHelfer24 sind darauf spezialisiert, Sie bei der Beantragung und Umsetzung dieser Hilfsmittel zu unterstützen.
Wenn Ihre Wohnung in Moers nicht barrierefrei ist, zahlt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, um das Wohnumfeld an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben), kann sich dieser Betrag auf bis zu 8.360 Euro summieren (maximal 16.720 Euro bei Pflege-WGs). Typische Maßnahmen, die von der Kasse bezuschusst werden, sind:
Einbau eines Treppenliftes: Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock liegt und das Treppensteigen zur Gefahr wird.
Barrierefreier Badumbau: Der Umbau einer alten, hohen Badewanne zu einer ebenerdigen, befahrbaren Dusche.
Türverbreiterungen: Damit Sie mit einem Rollator oder Elektrorollstuhl problemlos durch die Wohnung navigieren können.
Fest installierte Rampen: Um Stufen im Eingangsbereich zu überwinden.
Die häusliche Pflege erfordert hohe Hygienestandards. Daher zahlt die Pflegekasse jedem Pflegebedürftigen eine monatliche Pauschale von 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Darunter fallen Artikel wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen (Inkontinenzunterlagen) und Mundschutz. Sie können sich diese Hilfsmittel bequem als "Pflegebox" jeden Monat kostenfrei direkt an Ihre Haustür in Moers liefern lassen.
Sicherheit auf Knopfdruck: Ein Hausnotrufsystem ist für alleinlebende Senioren in Moers unverzichtbar. Im Falle eines Sturzes können Sie über ein Armband oder einen Anhänger sofort Hilfe rufen. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad die monatlichen Grundgebühren für den Betrieb der Basisstation in Höhe von 25,50 Euro. Auch die einmaligen Anschlussgebühren werden in der Regel vollständig von der Kasse getragen.
Größere Hilfsmittel, die nicht verbraucht werden, fallen unter die technischen Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Pflegebetten, Badewannenlifte, Rollatoren oder elektrische Patientenlifter. Hier übernimmt die Pflegekasse (oder Krankenkasse, je nach Hilfsmittelart) die Kosten für die Leihgabe. Sie müssen lediglich einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, selbst zuzahlen.
Wie in unserem Rechenbeispiel 3 gezeigt, können bei einem hohen Pflegebedarf (Pflegegrad 4 oder 5) die Kosten für den ambulanten Pflegedienst das Budget der Pflegekasse deutlich übersteigen. Es entsteht ein monatlicher Eigenanteil, der schnell mehrere hundert oder gar über tausend Euro betragen kann. Nicht jeder Senior in Moers verfügt über eine Rente oder Ersparnisse, die ausreichen, um diese Lücke zu schließen.
In diesem Fall lässt der Staat Sie nicht im Stich. Wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen (unter Berücksichtigung von Schonvermögen) nicht ausreichen, um den Eigenanteil der ambulanten Pflege zu decken, tritt das örtliche Sozialamt ein. Diese Leistung nennt sich "Hilfe zur Pflege" nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Zuständig für Bürger in Moers ist in der Regel das Sozialamt der Stadt Moers in Kooperation mit dem Kreis Wesel. Es wird eine individuelle Bedarfsprüfung durchgeführt. Wichtig ist: Bevor Sie einen Pflegedienst beauftragen, dessen Kosten Sie nicht selbst tragen können, sollten Sie unbedingt rechtzeitig einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Die Sozialbehörde prüft dann, ob und in welcher Höhe die ungedeckten Pflegekosten übernommen werden. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, allerdings greift hier seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr. Verdienen die Kinder weniger, müssen sie nicht für die Pflegekosten der Eltern aufkommen.
Steuerlicher Vorteil: Sollten Sie den Eigenanteil für den ambulanten Pflegedienst aus eigener Tasche zahlen, vergessen Sie nicht, diese Kosten in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" oder "haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend zu machen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerrückerstattung führen.
Gemeinsam mit Angehörigen die wichtigen Pflegeleistungen beantragen.
Damit Sie all die beschriebenen finanziellen Leistungen für das Jahr 2026 auch tatsächlich erhalten, müssen Sie aktiv werden. Die Pflegekasse zahlt nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung. Gehen Sie in Moers wie folgt vor:
Antrag stellen: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist) an und fordern Sie das Formular zur Beantragung eines Pflegegrades an. Alternativ reicht auch ein formloser Zweizeiler per Brief oder E-Mail. Wichtig: Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum. Ab diesem Tag haben Sie bei Genehmigung rückwirkend Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen alltäglichen Verrichtungen (Waschen, Toilettengang, Treppensteigen, Nahrungsaufnahme) Sie Hilfe benötigen. Dies ist eine perfekte Vorbereitung auf den Gutachtertermin.
Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst): Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten). Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause in Moers, um Ihre Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen zu prüfen. Tipp von PflegeHelfer24: Bitten Sie unbedingt einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson, bei diesem Termin anwesend zu sein.
Bescheid abwarten: Nach wenigen Wochen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad (1 bis 5).
Pflegedienst in Moers auswählen: Suchen Sie sich einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass die Chemie stimmt und lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag auf Basis der aktuellen Punktwerte in NRW erstellen.
Leistungsart wählen: Teilen Sie der Pflegekasse mit, ob Sie reines Pflegegeld, reine Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchten.
Manchmal reicht ein ambulanter Pflegedienst, der nur zwei- oder dreimal am Tag für kurze Zeit vorbeikommt, nicht mehr aus. Wenn eine permanente Anwesenheit erforderlich ist – etwa bei fortgeschrittener Demenz, starker Sturzgefahr oder nächtlicher Unruhe –, das Pflegeheim aber vermieden werden soll, ist die 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) die ideale Alternative für Familien in Moers.
Bei diesem Modell zieht eine osteuropäische Betreuungskraft bei Ihnen in Moers ein und übernimmt die Grundpflege, den Haushalt, das Kochen und die soziale Betreuung. Da es sich hierbei rechtlich nicht um einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst nach deutschem SGB XI handelt, können Sie hierfür nicht die Pflegesachleistungen nutzen. Stattdessen finanzieren Sie die 24-Stunden-Betreuung über das Pflegegeld (z.B. 990 Euro bei Pflegegrad 5), den Entlastungsbetrag, das Verhinderungspflege-Budget sowie Ihr eigenes Einkommen.
Wir von PflegeHelfer24 beraten Sie gerne völlig unverbindlich zu dieser Betreuungsform und vermitteln Ihnen legal beschäftigte, liebevolle Betreuungskräfte, die perfekt zu Ihren individuellen Anforderungen passen.
Die Organisation der häuslichen Pflege in Moers erfordert einen klaren Kopf und Kenntnis über die aktuellen Budgets. Die Erhöhungen der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes sowie die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags haben die finanzielle Situation für Pflegebedürftige im Jahr 2026 spürbar verbessert.
Ihre wichtigste Checkliste für die ambulante Pflege in Moers:
Haben Sie bereits einen Pflegegrad beantragt? (Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung).
Kennen Sie Ihr genaues Pflegesachleistungsbudget (z.B. 1.497 Euro bei Pflegegrad 3)?
Nutzen Sie die Kombinationsleistung, falls der Pflegedienst Ihr Budget nicht voll ausschöpft, um sich das restliche Pflegegeld auszahlen zu lassen?
Haben Sie den Entlastungsbetrag (131 Euro) für eine Haushaltshilfe in Moers aktiviert?
Ist die Finanzierung über den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 Euro) gesichert, falls Ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren?
Haben Sie an die Beantragung von Hilfsmitteln wie dem Hausnotruf oder einem Zuschuss für den Badumbau/Treppenlift (4.180 Euro) gedacht?
Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine große Herausforderung, aber Sie müssen diese nicht alleine bewältigen. Mit dem richtigen ambulanten Pflegedienst in Moers, der optimalen Ausschöpfung aller Gelder der Pflegekasse und der professionellen Beratung durch Experten wie PflegeHelfer24 schaffen Sie ein sicheres, würdevolles und bezahlbares Umfeld für den Lebensabend in den eigenen vier Wänden.
Die wichtigsten Antworten rund um Kosten und Pflegekassen-Budgets im Jahr 2026