Wenn im Alter die Kräfte schwinden oder eine plötzliche Erkrankung den Alltag auf den Kopf stellt, stehen Familien in Dessau-Roßlau und Umgebung oft vor einer monumentalen Herausforderung. Der Wunsch der meisten Senioren ist unmissverständlich: Sie möchten ihren Lebensabend im eigenen Zuhause verbringen, in der vertrauten Umgebung zwischen Elbe und Mulde, in den eigenen vier Wänden, die voller Erinnerungen stecken. Doch was passiert, wenn die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst nicht mehr ausreicht und Angehörige die ständige Betreuung aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst stemmen können? Hier rückt die sogenannte 24-Stunden-Betreuung in den Fokus. Als Experten für Seniorenpflege und -organisation zeigen wir Ihnen detailliert, wie Sie im Jahr 2026 eine legale, sichere und bezahlbare Betreuungskraft für Ihren Haushalt in Dessau-Roßlau finden.
Dieser umfassende Ratgeber liefert Ihnen alle verifizierten Fakten, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Ratschläge, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wir klären über das Entsendemodell auf, erläutern die aktuellen Förderungen der Pflegekassen und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Vertragsgestaltung zwingend achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Zunächst müssen wir mit einem der am weitesten verbreiteten Missverständnisse aufräumen: Der Begriff 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung ist irreführend. Kein Mensch kann rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen in der Woche arbeiten. Das deutsche und europäische Arbeitsrecht verbietet dies aus guten Gründen strikt. Der fachlich korrekte Begriff lautet Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG).
In der Praxis bedeutet dieses Modell, dass eine Betreuungskraft – häufig aus osteuropäischen EU-Ländern wie Polen, Rumänien oder der Slowakei – mit in den Haushalt der pflegebedürftigen Person in Dessau-Roßlau einzieht. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, unterstützt bei der Grundpflege und leistet Gesellschaft. Die Arbeitszeit ist jedoch gesetzlich auf maximal 40 bis 48 Stunden pro Woche begrenzt. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, zusammenhängende Freizeit (mindestens einen vollen freien Tag pro Woche oder entsprechende Halbtage) sowie ungestörte Nachtruhe.
Wichtig zu wissen: Eine 24-Stunden-Betreuungskraft ist keine examinierte medizinische Pflegefachkraft. Sie darf keine medizinische Behandlungspflege (wie das Setzen von Injektionen, die Wundversorgung oder das Richten von Medikamenten) durchführen. Diese Aufgaben müssen weiterhin von einem lokalen ambulanten Pflegedienst in Dessau-Roßlau übernommen werden, der von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt wird. Die 24-Stunden-Kraft ist für die Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden, Toilettengang), die Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen) und die soziale Aktivierung (Spaziergänge, Gespräche) zuständig.
Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben im eigenen Zuhause bringt Entlastung.
Die weitaus meisten Familien in Deutschland nutzen das sogenannte Entsendemodell, um eine Betreuungskraft zu engagieren. Dieses Modell basiert auf der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Doch wie funktioniert das genau und wie stellen Sie sicher, dass alles legal abläuft?
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Dienstleistungsunternehmen in ihrem Heimatland (zum Beispiel in Polen) fest angestellt. Dieses ausländische Unternehmen entsendet die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter nach Deutschland in Ihren Haushalt in Dessau-Roßlau. Sie als Familie schließen keinen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft, sondern einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen oder einer deutschen Vermittlungsagentur, die als Bindeglied fungiert.
Damit dieses Modell zu 100 Prozent legal ist, müssen im Jahr 2026 mehrere zwingende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die A1-Bescheinigung: Dies ist das wichtigste Dokument. Die A1-Bescheinigung belegt zweifelsfrei, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und dort Steuern sowie Sozialabgaben abgeführt werden. Ohne ein gültiges A1-Dokument machen Sie sich der Beihilfe zur Schwarzarbeit schuldig. Verlangen Sie dieses Dokument immer in Kopie!
Einhaltung des Mindestlohns: Auch für entsandte Arbeitskräfte aus dem Ausland gilt auf deutschem Boden ausnahmslos der deutsche gesetzliche Mindestlohn. Im Jahr 2026 müssen die Verträge so gestaltet sein, dass der aktuell gültige Mindestlohn für die vereinbarten Arbeitsstunden garantiert ist. Verträge, die unrealistisch günstig sind (z. B. unter 2.000 Euro monatlich für eine Vollzeitkraft), deuten oft auf illegale Praktiken, Scheinselbstständigkeit oder Ausbeutung hin.
Vermeidung von Scheinselbstständigkeit: Wenn Ihnen angeboten wird, dass die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe anmeldet und Ihnen Rechnungen schreibt, ist höchste Vorsicht geboten. Die Deutsche Rentenversicherung stuft dies fast immer als Scheinselbstständigkeit ein, da die Kraft in Ihren Haushalt eingegliedert ist und Weisungen empfängt. Bei einer Prüfung drohen Ihnen als Auftraggeber massive Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und empfindliche Strafen.
Der Markt für 24-Stunden-Betreuung ist groß und unübersichtlich. Eine seriöse Vermittlungsagentur ist Ihr wichtigster Partner, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine Kraft zu finden, die menschlich und fachlich zu Ihrem Angehörigen in Dessau-Roßlau passt. Doch woran erkennen Sie einen verlässlichen Dienstleister?
Eine professionelle Agentur zeichnet sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:
Detaillierte Bedarfsanalyse: Bevor Ihnen überhaupt ein Personalvorschlag gemacht wird, muss die Agentur die genaue Situation vor Ort erfassen. Welche Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Parkinson) liegen vor? Wie sind die räumlichen Gegebenheiten in Dessau-Roßlau? Welche Erwartungen haben Sie an die Deutschkenntnisse der Kraft? Nur mit einem detaillierten Fragebogen kann passendes Personal gefunden werden.
Transparente Kostenstruktur: Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen alle Kosten offen. Es darf keine versteckten Gebühren für die An- und Abreise, für den Wechsel der Betreuungskraft oder unklare Vermittlungsprovisionen geben. Die monatliche Gesamtsumme muss im Vertrag klar beziffert sein.
Erreichbarkeit und Ansprechpartner vor Ort: Probleme und Missverständnisse können immer auftreten. Eine gute Agentur bietet Ihnen einen festen, deutschsprachigen Ansprechpartner, der im Idealfall die Region Dessau-Roßlau betreut. Dieser Koordinator vermittelt bei Konflikten, übersetzt bei Bedarf und organisiert im Notfall (z. B. bei Krankheit der Betreuungskraft) schnellstmöglich einen Ersatz.
Legalitätsnachweis: Die Agentur händigt Ihnen unaufgefordert die A1-Bescheinigung aus und garantiert vertraglich die Einhaltung des deutschen Mindestlohngesetzes.
Personalprofile mit echten Referenzen: Sie sollten vorab aussagekräftige Profile der vorgeschlagenen Betreuungskräfte erhalten, die Informationen zu Alter, Erfahrung, Deutschkenntnissen und bisherigen Einsätzen enthalten. Ein telefonisches Kennenlernen vor Vertragsabschluss sollte ebenfalls ermöglicht werden.
Der Vertrag ist das Fundament der Zusammenarbeit. Da Sie beim Entsendemodell einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber (oft über die deutsche Agentur vermittelt) abschließen, müssen bestimmte Klauseln zwingend enthalten sein, um Sie zu schützen.
Achten Sie darauf, dass folgende Punkte klar geregelt sind:
Leistungsumfang: Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft exakt? Die Tätigkeiten in der Grundpflege, der Hauswirtschaft und der Betreuung müssen detailliert aufgelistet sein. Ebenso wichtig ist es, festzuhalten, was die Kraft nicht tun darf (z. B. medizinische Versorgung, schwere Gartenarbeit).
Arbeits- und Freizeiten: Der Vertrag muss die wöchentliche Arbeitszeit (max. 40-48 Stunden) definieren. Die Freizeitregelungen (z. B. zwei freie Nachmittage oder ein ganzer freier Tag pro Woche) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe müssen schriftlich fixiert sein. Falls nächtliche Einsätze notwendig sind, muss geregelt sein, wie diese durch Freizeitausgleich am Tag kompensiert werden.
Kündigungsfristen: Eine seriöse Agentur bindet Sie nicht durch Knebelverträge. Üblich und fair ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. So bleiben Sie flexibel, falls sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen plötzlich ändert oder ein Umzug in eine stationäre Einrichtung in Dessau-Roßlau unumgänglich wird.
Urlaubs- und Wechselregelungen: Betreuungskräfte bleiben in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen am Stück in Deutschland, bevor sie in ihr Heimatland zurückkehren, um sich zu erholen. Der Vertrag muss garantieren, dass für diese Zeit ein nahtloser Wechsel mit einer adäquaten Ersatzkraft organisiert wird.
Die Frage nach den Kosten ist für die meisten Familien zentral. Eine legale 24-Stunden-Betreuung hat ihren Preis, da faire Löhne gezahlt werden müssen. Je nach Qualifikation der Betreuungskraft, ihren Deutschkenntnissen und dem Pflegeaufwand belaufen sich die monatlichen Kosten für das Entsendemodell im Jahr 2026 erfahrungsgemäß auf 2.800 Euro bis 3.800 Euro.
Das klingt zunächst nach einer enormen finanziellen Belastung. Glücklicherweise bietet der deutsche Staat über die Pflegekassen und das Finanzamt erhebliche finanzielle Unterstützungen, die Ihre Eigenbeteiligung massiv senken können. Besonders relevant ist hierbei das seit Juli 2025 vollständig etablierte Gemeinsame Jahresbudget (Entlastungsbudget), das die Finanzierung im Jahr 2026 deutlich flexibler macht.
Folgende Bausteine können Sie zur Finanzierung heranziehen:
Das Pflegegeld (SGB XI): Sobald ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld, das Sie frei zur Bezahlung der Betreuungskraft verwenden können. Die aktuellen Sätze für 2026 betragen: Pflegegrad 2: ca. 347 EuroPflegegrad 3: ca. 573 EuroPflegegrad 4: ca. 765 EuroPflegegrad 5: ca. 946 Euro
Das Entlastungsbudget (vormals Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Im Jahr 2026 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein zusammengefasstes Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie flexibel einsetzen, um beispielsweise die Kosten für die Betreuungsagentur teilweise zu refinanzieren. Umgerechnet auf den Monat sind das knapp 295 Euro zusätzlich.
Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35a EStG): Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro im Jahr. Das bedeutet eine direkte Steuerersparnis von bis zu 4.000 Euro jährlich (ca. 333 Euro pro Monat).
Ein Rechenbeispiel für 2026: Angenommen, Sie engagieren eine Betreuungskraft für Ihren Vater (Pflegegrad 3) in Dessau-Roßlau. Die monatlichen Kosten der Agentur betragen 3.100 Euro. Kosten Agentur: 3.100 € Abzug Pflegegeld (PG3): - 573 € Abzug anteiliges Entlastungsbudget: - 295 € Abzug steuerliche Ersparnis (monatlich): - 333 €Ihre effektive Eigenbelastung liegt in diesem Beispiel bei ca. 1.899 Euro im Monat. Dies ist häufig günstiger als der Eigenanteil in einem stationären Pflegeheim.
Weitere detaillierte Informationen zu Pflegeleistungen und rechtlichen Ansprüchen finden Sie stets aktualisiert auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums: Bundesministerium für Gesundheit.
Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse hilft bei der Kostendeckung enorm.
Damit das Modell der häuslichen Gemeinschaft funktioniert, müssen Sie als Familie bestimmte räumliche und materielle Voraussetzungen in der Wohnung oder dem Haus des Pflegebedürftigen schaffen. Die Betreuungskraft zieht ihren Lebensmittelpunkt temporär nach Dessau-Roßlau und benötigt einen angemessenen Rückzugsort.
Zwingend erforderlich sind:
Ein eigenes, abschließbares Zimmer: Die Betreuungskraft benötigt zwingend ein eigenes Zimmer (mindestens 10 bis 12 Quadratmeter), das ihr als Privatsphäre dient. Das Zimmer muss mit einem ordentlichen Bett, einem Schrank, einem Tisch und einem Stuhl ausgestattet sein.
Mitbenutzung von Bad und Küche: Ein eigenes Badezimmer für die Betreuungskraft ist ein Luxus und wird gerne gesehen, ist aber keine Pflicht. Die Mitbenutzung des regulären Badezimmers und der Küche muss jedoch uneingeschränkt möglich sein.
Kostenfreie Kost und Logis: Die Miete für das Zimmer sowie die alltägliche Verpflegung (Essen und Trinken) sind für die Betreuungskraft kostenfrei und werden von der Familie gestellt. Wenn die Kraft den Wocheneinkauf erledigt, zahlt sie ihre eigenen Lebensmittel aus der Haushaltskasse der Familie.
Internetzugang (WLAN): In der heutigen Zeit ist ein stabiler Internetzugang unerlässlich. Für die Betreuungskräfte ist das Smartphone oder der Laptop oft die einzige Möglichkeit, den Kontakt zu ihren eigenen Familien in der Heimat zu halten. Ein fehlender WLAN-Anschluss ist heutzutage einer der häufigsten Gründe, warum Betreuungskräfte einen Einsatz ablehnen.
Der Einzug einer fremden Person in das eigene Zuhause ist ein massiver Einschnitt in die Privatsphäre – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen. Es ist völlig normal, dass es in den ersten Tagen zu Reibungspunkten oder Unsicherheiten kommt. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich diese Übergangsphase jedoch gut meistern.
Die Bedeutung klarer Kommunikation: Auch wenn die Betreuungskraft über gute Deutschkenntnisse verfügt, können Dialekte, schnelles Sprechen oder medizinische Fachbegriffe anfangs zu Verständigungsproblemen führen. Sprechen Sie langsam, deutlich und in kurzen Sätzen. Haben Sie Geduld. Oft hilft es, wichtige Abläufe oder Vorlieben (z. B. "Wie kocht man den Kaffee richtig?", "Wann läuft die Lieblingssendung im MDR?") schriftlich auf einem Zettel in der Küche zu notieren.
Kulturelle Empathie: Die Betreuungskräfte bringen ihre eigene Kultur und ihre eigenen Gewohnheiten mit. Ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe ist das Fundament für eine erfolgreiche Pflegebeziehung. Zeigen Sie Interesse an der Heimat der Betreuungskraft, integrieren Sie sie in den Alltag, aber respektieren Sie gleichzeitig ihre Freiräume. Wenn die Chemie zwischen dem Senior und der Betreuungskraft stimmt, entstehen oft tiefe, familiäre Bindungen.
Tagesstruktur und Freiräume definieren: Erstellen Sie gemeinsam einen Wochenplan. Wann steht die Körperpflege an? Wann wird gegessen? Wann ist Zeit für Spaziergänge im Georgium oder an der Elbe? Genauso wichtig: Wann hat die Betreuungskraft ihre feste, ungestörte Freizeit? In dieser Freizeit darf die Kraft nicht mit Aufgaben betraut werden. Die Einhaltung dieser Pausen ist essenziell, um Burnout und Erschöpfung bei der Betreuungskraft zu vermeiden.
Gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft fördern das tägliche Wohlbefinden.
Wie bereits erwähnt, ist die 24-Stunden-Betreuungskraft ein zentraler, aber nicht der einzige Baustein für ein sicheres Leben im Alter. Für eine optimale, ganzheitliche Versorgung in Dessau-Roßlau sollten Sie die Betreuung mit professionellen Hilfsmitteln und lokalen Diensten kombinieren. Wir von PflegeHelfer24 beraten Sie ganzheitlich zu diesen Ergänzungen, um die Sicherheit zu maximieren und die Betreuungskraft körperlich zu entlasten.
1. Der Hausnotruf – Sicherheit in der Freizeit der Betreuungskraft: Was passiert, wenn der Senior nachts zur Toilette muss oder stürzt, während die Betreuungskraft ihre gesetzliche Ruhezeit einhält oder an ihrem freien Nachmittag einkaufen ist? Ein Hausnotruf ist hier die perfekte Ergänzung. Auf Knopfdruck wird eine Verbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Grundgebühren von 25,50 Euro für dieses System.
2. Treppenlift und Badewannenlift – Schutz vor Stürzen und Überlastung: Viele Häuser in Dessau-Roßlau sind nicht barrierefrei. Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat, darf nicht erwartet werden, dass die Betreuungskraft ihn mehrmals täglich die Treppe hinauf- und hinabträgt. Das Risiko für Stürze und Rückenschäden ist zu hoch. Ein fachgerecht installierter Treppenlift gibt dem Senior seine Mobilität zurück und schont die Gesundheit der Pflegekraft. Gleiches gilt für einen Badewannenlift, der die tägliche Hygiene sicher und würdevoll gestaltet.
3. Barrierefreier Badumbau: Eine bodengleiche Dusche minimiert das Sturzrisiko im Badezimmer enorm. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Planung dieser wichtigen Umbaumaßnahme.
4. Elektrorollstuhl oder Elektromobil: Damit die Betreuungskraft gemeinsam mit Ihrem Angehörigen Ausflüge in die Natur oder in die Innenstadt von Dessau-Roßlau unternehmen kann, bietet sich bei eingeschränkter Gehfähigkeit ein Elektromobil oder Elektrorollstuhl an. Dies fördert die gesellschaftliche Teilhabe und beugt der Isolation vor.
5. Ambulante Pflegedienste für medizinische Aufgaben: Für das Richten von Medikamentenboxen, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Wundversorgung muss parallel ein ambulanter Pflegedienst in Dessau-Roßlau beauftragt werden. Die Kosten hierfür (Behandlungspflege nach SGB V) trägt die Krankenkasse, sie belasten also nicht Ihr Pflegegeld.
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Ein altersgerecht umgebautes Badezimmer sorgt für maximale Sicherheit im Alltag.
Obwohl das Entsendemodell der Standard ist, sollten der Vollständigkeit halber auch die Alternativen kurz erwähnt werden, damit Sie das volle Bild haben.
Das Arbeitgebermodell: Hierbei stellen Sie als Familie die Betreuungskraft direkt an. Sie werden zum offiziellen Arbeitgeber mit allen Pflichten: Anmeldung bei der Krankenkasse, Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub. Sie können die Kraft über die Bundesagentur für Arbeit suchen. Der Vorteil: Sie haben das direkte Weisungsrecht. Der Nachteil: Der bürokratische Aufwand ist für Privatpersonen immens, und wenn die Kraft krank wird oder kündigt, stehen Sie ohne Ersatz da.
Beauftragung von Selbstständigen: Manche Betreuungskräfte bieten ihre Dienste mit einem eigenen Gewerbeschein an. Wie bereits oben im Text gewarnt, ist dieses Modell extrem anfällig für das Urteil der Scheinselbstständigkeit. Da die Kraft in Ihrem Haushalt lebt, Ihre Infrastruktur nutzt und de facto nach Ihren zeitlichen Vorgaben arbeitet, fehlen die klassischen Merkmale einer echten unternehmerischen Selbstständigkeit. Wir raten von diesem Modell dringend ab, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Schritte noch einmal in einer kompakten Checkliste zusammengefasst. Gehen Sie diese Punkte systematisch durch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben:
Pflegegrad prüfen: Ist bereits ein Pflegegrad beantragt und genehmigt? Falls nicht, holen Sie dies umgehend nach, um sich das Pflegegeld und das Entlastungsbudget für 2026 zu sichern.
Zimmer vorbereiten: Ist ein abschließbares Zimmer vorhanden? Ist es freundlich eingerichtet und verfügt es über einen funktionierenden WLAN-Anschluss?
Aufgaben definieren: Schreiben Sie detailliert auf, welche Hilfe im Alltag benötigt wird. Geht es primär um Hauswirtschaft, oder steht die Grundpflege (z. B. Inkontinenzversorgung, nächtliche Unruhe bei Demenz) im Vordergrund?
Agentur auswählen: Vergleichen Sie 2-3 Agenturen. Achten Sie auf Transparenz, einen persönlichen Ansprechpartner für die Region Dessau-Roßlau und fordern Sie Musterverträge an.
Legalität verifizieren: Lassen Sie sich garantieren, dass die A1-Bescheinigung vorliegt und der deutsche Mindestlohn gezahlt wird.
Hilfsmittel organisieren: Prüfen Sie, ob ein Hausnotruf, ein Treppenlift oder ein Pflegebett benötigt wird, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Nutzen Sie hierfür unsere Expertise bei PflegeHelfer24.
Ambulanten Dienst einbinden: Klären Sie ärztliche Verordnungen für die medizinische Behandlungspflege und beauftragen Sie einen lokalen Pflegedienst.
Die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung für Ihre Liebsten in Dessau-Roßlau ist eine Aufgabe, die Sorgfalt, Empathie und rechtliches Wissen erfordert. Das Entsendemodell bietet Ihnen im Jahr 2026 einen legalen und sicheren Rahmen, sofern Sie auf seriöse Agenturen setzen, die den gesetzlichen Mindestlohn garantieren und die A1-Bescheinigung vorlegen können.
Denken Sie daran, dass "24-Stunden-Pflege" nicht bedeutet, dass ein Mensch pausenlos arbeitet. Respekt, klare Kommunikation und die Einhaltung von Ruhezeiten sind essenziell für ein harmonisches Zusammenleben. Durch die geschickte Kombination von Pflegegeld, dem neuen Entlastungsbudget und steuerlichen Vorteilen lassen sich die monatlichen Kosten für die Familien oft auf ein gut tragbares Maß reduzieren.
Eine Betreuungskraft allein kann jedoch nicht alle Herausforderungen des Alters lösen. Erst die ganzheitliche Betrachtung – die Kombination der Betreuungskraft mit technischen Hilfsmitteln wie dem Hausnotruf, einem Treppenlift oder einem barrierefreien Badumbau – schafft ein Umfeld, in dem Ihr Angehöriger sicher, würdevoll und glücklich in seinem eigenen Zuhause in Dessau-Roßlau alt werden kann. Als Ihr kompetenter Partner stehen wir von PflegeHelfer24 Ihnen bei all diesen Schritten beratend und organisierend zur Seite.
Wichtige Antworten für Familien in Dessau-Roßlau