Viele Senioren in Flensburg hegen den tiefen Wunsch, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Ob in Mürwik mit Blick auf die Förde, im ruhigen Tarup oder im lebendigen Zentrum – das eigene Zuhause bietet Sicherheit, Geborgenheit und unersetzliche Erinnerungen. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Putzen, das Wäschewaschen oder der wöchentliche Lebensmitteleinkauf immer schwerer. Genau hier setzt der Gesetzgeber mit einer wichtigen finanziellen Hilfe an: dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist speziell dafür gedacht, Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag zu unterstützen.
In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie als Senior oder als pflegender Angehöriger in Flensburg diesen Betrag optimal für eine professionelle Haushaltshilfe nutzen können. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, erläutern, warum nicht jede Putzkraft über die Pflegekasse abgerechnet werden darf, und geben Ihnen konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen an die Hand. Unser Ziel bei PflegeHelfer24 ist es, Ihnen durch fundiertes Wissen zu einem selbstbestimmten und entlasteten Alltag zu verhelfen.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung, die im § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert ist. Jedem Pflegebedürftigen, der zu Hause gepflegt wird, steht dieser Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Das entspricht einer jährlichen Summe von 1.572 Euro. Wichtig zu verstehen ist, dass es sich hierbei nicht um ein pauschales Pflegegeld handelt, das Ihnen einfach auf Ihr Konto überwiesen wird. Vielmehr handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip.
Das bedeutet: Sie müssen die Leistungen zunächst bei einem qualifizierten Dienstleister in Anspruch nehmen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein, und die Kosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 131 Euro erstattet. Alternativ können Sie dem Dienstleister eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. In diesem Fall rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Dies ist die bequemste und am häufigsten gewählte Methode.
Der Zweck dieses Geldes ist klar definiert: Es soll die Pflegebedürftigen dabei unterstützen, möglichst lange selbstständig im eigenen Haushalt zu verbleiben, und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen im Alltag entlasten. Die Finanzierung einer Haushaltshilfe ist dabei der häufigste und beliebteste Verwendungszweck.
Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten bundesweit und somit selbstverständlich auch in Flensburg und Umgebung. Die Kriterien sind jedoch erfreulich niedrigschwellig angesetzt, da der Gesetzgeber eine möglichst breite Entlastung im Alltag fördern möchte.
Anerkannter Pflegegrad: Die grundlegende Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf die monatlichen 131 Euro. Dies ist eine Besonderheit, da viele andere Leistungen der Pflegekasse (wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden.
Häusliche Pflege: Der Pflegebedürftige muss ambulant, also im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im Haushalt der pflegenden Angehörigen versorgt werden. Wer vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Zweckbindung: Das Geld darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Sollten Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad besitzen, aber im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sein, empfehlen wir dringend, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird der Pflegegrad festgelegt. Sobald der Pflegegrad 1 oder höher bewilligt ist, steht Ihnen der Entlastungsbetrag ab dem Monat der Antragstellung zu.
Zertifizierte Haushaltshilfen bringen Sicherheit und Sauberkeit in Ihren Alltag.
Ein sehr häufiges Missverständnis, das oft zu Frustration führt, ist die Annahme, man könne mit den 131 Euro einfach eine private Putzhilfe aus der Nachbarschaft oder über ein Kleinanzeigen-Portal bezahlen. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Die Pflegekassen erstatten die Kosten ausschließlich dann, wenn der Dienstleister nach geltendem Landesrecht offiziell anerkannt ist.
In Schleswig-Holstein, und damit auch in Flensburg, regelt die sogenannte Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AföVO), welche Qualifikationen und Qualitätsstandards ein Anbieter erfüllen muss, um mit den Pflegekassen abrechnen zu dürfen. Diese strenge Regelung hat mehrere wichtige Gründe zum Schutz der Senioren:
Qualitätssicherung: Anerkannte Haushaltshilfen müssen spezielle Basisqualifikationen nachweisen. Sie werden nicht nur im Reinigen geschult, sondern auch im Umgang mit älteren, teils demenziell veränderten Menschen. Sie wissen, wie man in Notfällen reagiert und wie man respektvoll mit den Einschränkungen des Alters umgeht.
Zuverlässigkeit und Legalität: Anerkannte Dienstleister arbeiten legal, zahlen Steuern und Sozialabgaben. Schwarzarbeit wird durch die strenge Abrechnungspolitik der Pflegekassen systematisch ausgeschlossen.
Versicherungsschutz: Wenn eine zertifizierte Haushaltshilfe beim Putzen versehentlich eine teure Vase zerbricht oder den Fußboden beschädigt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters. Bei privaten, inoffiziellen Helfern bleiben Senioren oft auf dem Schaden sitzen.
Vertretungsregelungen: Professionelle Pflegedienste und Betreuungsunternehmen stellen im Krankheitsfall oder während des Urlaubs der regulären Kraft in der Regel eine Vertretung zur Verfügung, sodass die Versorgung in Flensburg lückenlos gewährleistet bleibt.
Achten Sie daher bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in Flensburg immer zwingend auf den Zusatz: "Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI" oder fragen Sie explizit nach, ob eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.
Es gibt in Schleswig-Holstein eine wichtige und oft genutzte Ausnahme von der Regel, dass nur professionelle Unternehmen abrechnen dürfen: die anerkannte Nachbarschaftshilfe. Wenn Sie in Flensburg eine Person aus Ihrem Umfeld haben (zum Beispiel einen Nachbarn, einen Bekannten oder entfernte Verwandte, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind), kann diese Person unter bestimmten Voraussetzungen die 131 Euro erhalten.
Dafür muss die ehrenamtliche Person jedoch zwingend einen speziellen Pflegekurs (oft als Nachbarschaftshilfe-Kurs bezeichnet) absolviert haben und sich bei der Pflegekasse registrieren lassen. Diese Kurse werden in Schleswig-Holstein oft kostenlos von den Pflegekassen oder regionalen Bildungsträgern angeboten. Die Entschädigung für die Nachbarschaftshilfe ist als Aufwandsentschädigung gedacht. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich vorab beim Pflegestützpunkt Flensburg über die genauen aktuellen Modalitäten und Kursangebote im Jahr 2026 informieren.
Gemeinsam mit einer freundlichen Haushaltshilfe den Alltag viel leichter meistern.
Die Aufgaben einer zertifizierten Haushaltshilfe für Senioren sind vielfältig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Sauberkeit, Hygiene und Ordnung im direkten Lebensumfeld aufrechtzuerhalten. Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören typischerweise:
Unterhaltsreinigung: Staubsaugen, Wischen der Böden, Staubwischen in allen Wohnräumen.
Sanitärreinigung: Gründliches Putzen von Badezimmer und Toilette, um Hygienestandards zu wahren und Infektionen vorzubeugen.
Küchenarbeiten: Reinigen der Arbeitsflächen, Ausräumen der Spülmaschine, Säubern des Kühlschranks zur Vermeidung von verdorbenen Lebensmitteln.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung sowie das Beziehen der Betten.
Einkaufsservice: Begleitung zum Supermarkt in Flensburg oder die vollständige Übernahme des Lebensmitteleinkaufs inklusive Einräumen in die Schränke.
Mahlzeitenzubereitung: Hilfe beim Kochen oder das Vorbereiten von Mahlzeiten für den Tag.
Botengänge: Abholen von Rezepten beim Hausarzt oder von Medikamenten in der Apotheke.
Oftmals verschwimmen die Grenzen zwischen reiner Haushaltshilfe und einer Betreuungsleistung. Viele anerkannte Dienstleister in Flensburg bieten eine Kombination an: Die Kraft putzt nicht nur, sondern nimmt sich auch Zeit für ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee, spielt eine Partie Karten oder begleitet den Senior auf einem Spaziergang an der Hafenspitze. Auch solche Alltagsbegleitungen sind über den Entlastungsbetrag von 131 Euro voll abrechenbar.
Um Missverständnisse bei der Abrechnung mit der Pflegekasse zu vermeiden, ist es ebenso wichtig zu wissen, welche Tätigkeiten nicht über den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen abgedeckt sind:
Grundpflege: Hilfe beim Duschen, Waschen, Anziehen oder beim Toilettengang. Diese Aufgaben fallen in den Bereich der Pflegesachleistungen und müssen von examiniertem Pflegepersonal oder geschulten Pflegehelfern durchgeführt werden.
Behandlungspflege: Medizinische Tätigkeiten wie das Richten von Medikamenten, das Verabreichen von Spritzen (z. B. Insulin), das Anlegen von Verbänden oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Dies darf ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal auf ärztliche Verordnung erfolgen.
Schwere Handwerks- oder Gartenarbeiten: Das Fällen von Bäumen, das Streichen von Wänden oder komplette Entrümpelungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des SGB XI. Leichte Gartenarbeiten (wie das Gießen von Blumen) werden von einigen Anbietern jedoch toleriert.
Eine der häufigsten Fragen, die uns bei PflegeHelfer24gestellt wird, lautet: "Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich eigentlich für 131 Euro?" Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns die aktuellen Stundensätze anerkannter Dienstleister im Jahr2026 ansehen.
Aufgrund der Inflation, gestiegener Lohnkosten und der gesetzlichen Mindestlohnanpassungen in der Pflege- und Betreuungsbranche liegen die Stundensätze für zertifizierte Haushaltshilfen in Flensburg und Umgebung aktuell bei durchschnittlich 35 Euro bis 45 Euro. Diese Beträge wirken auf den ersten Blick hoch, beinhalten jedoch die Anfahrtskosten, die Versicherungen, die Steuern und die Verwaltungskosten des Anbieters.
Wenn wir einen realistischen Durchschnittswert von 40 Euro pro Stunde annehmen, ergibt sich folgende Rechnung:
131 Euro (Entlastungsbetrag) / 40 Euro (Stundensatz) = ca. 3,27 Stunden Haushaltshilfe pro Monat.
Das bedeutet, dass die Fachkraft beispielsweise alle zwei Wochen für anderthalb Stunden zu Ihnen nach Hause kommt, um die schwersten Arbeiten wie das Saugen, Wischen und die Badreinigung zu übernehmen. Für viele Senioren, die ansonsten noch recht rüstig sind, reicht diese gezielte Unterstützung bereits aus, um den Haushalt in einem sauberen und angenehmen Zustand zu halten.
Sollte der Bedarf an Hilfe im Haushalt größer sein, reicht der Basis-Entlastungsbetrag allein oft nicht aus. Doch der Gesetzgeber hat hierfür eine sehr nützliche Lösung geschaffen, die wir im nächsten Abschnitt detailliert erläutern.
Wenn Sie in Flensburg leben, Pflegegrad 2 oder höher haben und mehr als drei bis vier Stunden Haushaltshilfe im Monat benötigen, sollten Sie unbedingt vom sogenannten Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) Gebrauch machen. Diese Regelung ist vielen Senioren und Angehörigen völlig unbekannt, bietet aber ein enormes Potenzial für zusätzliche Unterstützung.
Das Prinzip funktioniert wie folgt: Senioren ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dies ist das Budget, das für ambulante Pflegedienste (für die Grundpflege) zur Verfügung steht. Im Jahr 2026 beträgt dieser Betrag bei Pflegegrad 2 rund 795 Euro monatlich (Aufgrund der Dynamisierungen in den Vorjahren). Wenn Sie dieses Budget für den ambulanten Pflegedienst nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent dieses Betrages "umwandeln" und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für Ihre Haushaltshilfe – nutzen.
Ein konkretes Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: Sie lassen sich morgens von einem ambulanten Pflegedienst beim Anziehen helfen. Dafür verbraucht der Pflegedienst monatlich 400 Euro von Ihrem Pflegesachleistungs-Budget (795 Euro). Es bleiben also noch 395 Euro ungenutzt. Sie dürfen nun bis zu 40 % des Gesamtbudgets (40 % von 795 Euro = 318 Euro) umwandeln. Zusätzlich zu Ihrem festen Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen nun weitere 318 Euro zur Verfügung. Insgesamt können Sie somit 449 Euro im Monat für Ihre zertifizierte Haushaltshilfe ausgeben. Bei einem Stundensatz von 40 Euro entspricht das fast 11 Stunden Unterstützung im Monat – also fast drei Stunden pro Woche!
Dieser Umwandlungsanspruch muss in der Regel nicht gesondert beantragt werden. Es reicht oft aus, die Rechnungen des anerkannten Dienstleisters bei der Pflegekasse einzureichen. Die Kasse prüft dann automatisch, ob das Sachleistungsbudget noch Spielraum für die 40-Prozent-Regelung bietet. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir jedoch, die Pflegekasse kurz formlos über die Inanspruchnahme des Umwandlungsanspruchs zu informieren.
Das Budget der Pflegekasse clever nutzen und für später ansparen.
Ein weiterer großer Vorteil des Entlastungsbetrages ist die sogenannte Ansparregelung. Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig aufbrauchen, verfällt das Geld nicht sofort. Die ungenutzten Beträge werden automatisch auf Ihrem persönlichen Konto bei der Pflegekasse angespart und in die Folgemonate übertragen.
Dies ist besonders praktisch, wenn Sie beispielsweise im Sommer weniger Hilfe benötigen, im Winter aber jemanden brauchen, der auch mal den Schnee vor der Haustür räumt oder häufiger einkaufen geht, weil es draußen glatt ist. Auch für einen geplanten "Frühjahrsputz" in Ihrer Flensburger Wohnung, bei dem die Haushaltshilfe gleich mehrere Stunden am Stück Fenster putzt und Gardinen wäscht, lässt sich das angesparte Geld hervorragend nutzen.
Wichtige Frist: Der 30. Juni des Folgejahres Das angesparte Guthaben aus einem Kalenderjahr können Sie bis in das nächste Jahr hinein nutzen. Die harte Deadline ist dabei immer der 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 nicht genutzt und angespart haben, können Sie noch bis zum 30. Juni 2026 ausgeben. Erst was am 1. Juli 2026 noch von den Vorjahresbeträgen übrig ist, verfällt unwiderruflich. Das Guthaben aus dem laufenden Jahr 2026 bleibt davon natürlich unberührt.
Wir raten Ihnen: Rufen Sie regelmäßig bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach Ihrem aktuellen "Guthabenstand beim Entlastungsbetrag". Viele Senioren sind völlig überrascht, dass sich dort oft Beträge von über 1.048 Euro angesammelt haben, die sie sofort für eine Haushaltshilfe abrufen könnten.
Für detaillierte, rechtliche Hintergrundinformationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung können Sie sich stets auf den offiziellen Seiten informieren. Weitere Details finden Sie beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium.
Die größte Hürde für viele Familien ist es, einen freien und anerkannten Dienstleister zu finden. Der Fachkräftemangel macht auch vor Flensburg nicht Halt, und gute Haushaltshilfen sind sehr gefragt. Gehen Sie bei der Suche strukturiert vor:
Der Pflegestützpunkt Flensburg: Dies sollte Ihre erste Anlaufstelle sein. Der Pflegestützpunkt bietet neutrale und kostenlose Beratung. Die Mitarbeiter dort führen in der Regel aktuelle Listen mit allen nach Landesrecht anerkannten Anbietern in Flensburg und Umgebung (z.B. Harrislee, Glücksburg, Handewitt).
Pflegenetzwerk Schleswig-Holstein: Im Internet gibt es offizielle Portale des Landes Schleswig-Holstein, in denen Sie über eine Suchmaske Ihre Postleitzahl eingeben können. Dort werden Ihnen alle zertifizierten Betreuungs- und Entlastungsdienste angezeigt.
Ambulante Pflegedienste anfragen: Viele klassische Pflegedienste in Flensburg haben ihr Angebot erweitert und beschäftigen mittlerweile auch Hauswirtschaftskräfte. Fragen Sie bei den örtlichen Pflegediensten nach, auch wenn Sie noch keine medizinische Pflege benötigen.
Spezialisierte Betreuungsdienste: Es gibt zunehmend Unternehmen (oft Franchise-Systeme), die sich ausschließlich auf die Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft für Senioren spezialisiert haben und keine medizinische Pflege anbieten. Diese sind durchweg nach Landesrecht anerkannt.
Wenn Sie einen Anbieter kontaktieren, stellen Sie sofort die entscheidende Frage: Sind Sie nach Landesrecht anerkannt und können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro direkt mit der Pflegekasse abrechnen? Wenn die Antwort "Ja" lautet, können Sie einen Termin für ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause vereinbaren.
Damit der Start reibungslos gelingt, haben wir den idealen Ablauf für Sie zusammengefasst:
Schritt 1: Pflegegrad sicherstellen. Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad (mindestens 1) vorliegt. Falls nicht, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse.
Schritt 2: Guthaben erfragen. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie, wie hoch Ihr aktuell angespartes Budget aus dem Entlastungsbetrag ist.
Schritt 3: Anbieter suchen. Nutzen Sie die oben genannten Wege, um einen zertifizierten Dienstleister in Flensburg zu finden.
Schritt 4: Erstgespräch führen. Der Anbieter kommt zu Ihnen nach Hause. Besprechen Sie genau, welche Aufgaben erledigt werden sollen (z.B. nur Bad und Böden oder auch Fensterputzen?). Klären Sie den Stundensatz und die Fahrtkosten.
Schritt 5: Vertrag und Abtretungserklärung. Wenn die Chemie stimmt, schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag ab. Unterschreiben Sie idealerweise eine Abtretungserklärung. Damit erlauben Sie dem Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Sie müssen sich dann um keine Formalitäten mehr kümmern.
Schritt 6: Leistung genießen. Die Haushaltshilfe kommt zu den vereinbarten Terminen. Sie müssen lediglich am Ende des Monats einen Leistungsnachweis (einen Stundenzettel) abzeichnen, der bestätigt, dass die Kraft tatsächlich vor Ort war.
Ein sauberes und sicheres Zuhause für den Lebensabend in Flensburg.
Um die Theorie greifbar zu machen, betrachten wir das fiktive Beispiel von Frau Jensen (78) aus Flensburg-Mürwik. Frau Jensen lebt allein in einer 3-Zimmer-Wohnung im ersten Stock. Sie hat Pflegegrad 2, da sie an Arthrose leidet und ihr das Bücken und Heben schwerfällt. Den ambulanten Pflegedienst benötigt sie noch nicht, da sie sich selbst waschen und anziehen kann.
Ihre Tochter, die in Hamburg lebt, organisierte für sie einen zertifizierten Betreuungsdienst aus Flensburg. Die Haushaltshilfe kommt nun jeden Freitag für zwei Stunden. Sie saugt die gesamte Wohnung, wischt die Böden, reinigt das Badezimmer gründlich und bezieht das Bett neu. Danach trinken beide noch gemeinsam eine Tasse Tee.
Der Dienstleister berechnet 40 Euro pro Stunde. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 320 Euro (8 Stunden im Monat). Da Frau Jensen Pflegegrad 2 hat und keine Pflegesachleistungen verbraucht, nutzt sie ihren Umwandlungsanspruch. Die gesamten 326 Euro werden problemlos von der Pflegekasse übernommen (131 Euro Entlastungsbetrag + 195 Euro aus dem umgewandelten Sachleistungsbudget). Frau Jensen muss keinen Cent aus eigener Tasche dazuzahlen. Die Tochter in Hamburg ist beruhigt, und Frau Jensen freut sich jede Woche auf den Besuch ihrer "guten Fee" und die blitzsaubere Wohnung.
Trotz der eigentlich klaren Regeln kommt es im Alltag immer wieder zu Fehlern, die bares Geld kosten. Vermeiden Sie unbedingt folgende Stolperfallen:
Geld verfallen lassen: Der größte Fehler ist Untätigkeit. Viele Senioren wissen nichts von dem Budget und lassen die Frist zum 30. Juni des Folgejahres ungenutzt verstreichen. Das Geld ist dann unwiederbringlich verloren.
Schwarz bezahlen: Wer eine private Reinigungskraft bar auf die Hand bezahlt und versucht, handschriftliche Quittungen bei der Pflegekasse einzureichen, wird abgewiesen. Die Kassen prüfen die Zertifizierung des Anbieters streng.
Abtretungserklärung vergessen: Wenn Sie keine Abtretungserklärung unterschreiben, schickt der Dienstleister die Rechnung an Sie. Sie müssen diese dann aus eigener Tasche bezahlen und die Rechnung anschließend mühsam bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Ersparen Sie sich diesen bürokratischen Aufwand.
Nur an Putzen denken: Der Entlastungsbetrag ist flexibel. Wenn Sie im Haushalt noch gut allein zurechtkommen, können Sie das Geld auch nutzen, um sich zum Arzt begleiten zu lassen, gemeinsam auf dem Flensburger Südermarkt einkaufen zu gehen oder einfach Gesellschaft gegen die Einsamkeit zu haben.
Eine saubere Wohnung durch eine Haushaltshilfe ist ein enorm wichtiger Schritt, um lange sicher zu Hause leben zu können. Doch oft reicht dies allein nicht aus, wenn die Mobilität abnimmt oder das Risiko von Stürzen steigt. Wir von PflegeHelfer24 sind deutschlandweit und natürlich auch für Senioren in Flensburg Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn es um die ganzheitliche Organisation von Pflege und Alltagshilfen geht.
Während der Entlastungsbetrag Ihre Hauswirtschaft sichert, helfen wir Ihnen bei den strukturellen und sicherheitsrelevanten Aspekten in Ihrem Zuhause. Wussten Sie beispielsweise, dass die Pflegekasse auch bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt? Diesen Betrag können Sie nutzen, um mit unserer Hilfe einen barrierefreien Badumbau (z.B. der Umbau von einer hohen Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche) zu realisieren.
Zudem vermitteln und organisieren wir für Sie essenzielle Hilfsmittel, die Ihren Alltag in Flensburg sicherer machen. Ein Hausnotruf gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass im Falle eines Sturzes sofort Hilfe gerufen wird – auch an den Tagen, an denen Ihre Haushaltshilfe nicht vor Ort ist. Sollte das Treppensteigen in Ihrem Haus zunehmend zur Belastung werden, beraten wir Sie umfassend zum Einbau eines Treppenlifts. Auch Themen wie Elektromobile für die Fahrt zum Bäcker, Badewannenlifte für eine sichere Körperpflege oder die Organisation einer 24-Stunden-Pflege, wenn der Hilfebedarf massiv ansteigt, gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Betrachten Sie die Haushaltshilfe über den 131-Euro-Entlastungsbetrag als einen wichtigen Baustein in einem umfassenden Versorgungskonzept. MitPflegeHelfer24 an Ihrer Seite fügen wir alle weiteren Bausteine nahtlos hinzu, damit Sie Ihren Lebensabend in Flensburg mit maximaler Lebensqualität und Würde verbringen können.
Zum Abschluss fassen wir die essenziellen Informationen zum 131-Euro-Entlastungsbetrag in Flensburg noch einmal übersichtlich für Sie zusammen:
Anspruch: Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf 131 Euro monatlich.
Zweck: Das Geld dient der Entlastung im Alltag, primär durch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Waschen, Einkaufen oder Alltagsbegleitung.
Abrechnung: Nur nach Landesrecht (in Schleswig-Holstein) anerkannte Dienstleister dürfen über die Pflegekasse abrechnen. Private Putzhilfen ohne Zertifikat werden nicht erstattet.
Budget-Tipp: Ungenutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Mehr Stunden: Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen umwandeln und zusätzlich für die Haushaltshilfe verwenden.
Bequemlichkeit: Nutzen Sie die Abtretungserklärung, damit der zertifizierte Dienstleister in Flensburg direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet und Sie sich um keinen Papierkram kümmern müssen.
Zögern Sie nicht, diese wertvolle staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Weg durch den Pflegedschungel mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber mit den richtigen Informationen und kompetenten Partnern an Ihrer Seite ist die Organisation einer Haushaltshilfe in Flensburg schnell und unkompliziert erledigt. Schaffen Sie sich und Ihren Angehörigen Freiräume, reduzieren Sie körperliche Belastungen und genießen Sie ein sauberes, sicheres und selbstbestimmtes Zuhause.
Die wichtigsten Antworten rund um die Finanzierung Ihrer Haushaltshilfe