Das eigene Zuhause ist für die meisten Senioren in Hannover weit mehr als nur ein Ort zum Wohnen. Es ist der Lebensmittelpunkt, ein Ort voller Erinnerungen und das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Ob in der belebten List, der grünen Südstadt, dem traditionsreichen Linden oder im ruhigen Herrenhausen – der Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu verbleiben, vereint Generationen. Doch mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Herausforderung, das Fensterputzen zu einem Sicherheitsrisiko und der wöchentliche Großeinkauf auf dem Wochenmarkt oder im Supermarkt ist ohne Hilfe kaum noch zu bewältigen.
Genau hier setzt der Gesetzgeber mit einer der wichtigsten, aber oft missverstandenen Leistungen der Pflegeversicherung an: dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diese finanzielle Unterstützung soll Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige im Alltag spürbar entlasten. Doch in der Praxis stehen viele Senioren und ihre Familien in Hannover vor einer großen Hürde. Das Geld wird nicht einfach auf das Konto überwiesen. Es ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Die wichtigste Regel lautet: Die Pflegekasse erstattet die Kosten nur, wenn die Leistungen von einem nach Landesrecht anerkannten Dienstleister erbracht werden. Die klassische Putzhilfe aus der Nachbarschaft, die man bar auf die Hand bezahlt, kann über diesen Betrag nicht abgerechnet werden.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Seniorin, Senior oder als betreuender Angehöriger in Hannover alles, was Sie im Jahr 2026 über den 125-Euro-Entlastungsbetrag wissen müssen. Wir erklären Ihnen detailliert, wie Sie zertifizierte Haushaltshilfen in der Region Hannover finden, welche Fallstricke Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse vermeiden müssen und wie Sie durch clevere Kombinationen von Pflegeleistungen sogar deutlich mehr als 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt herausholen können. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren, verständlichen und direkt anwendbaren Fahrplan an die Hand zu geben, damit Sie die Ihnen zustehenden Gelder voll ausschöpfen können.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der sozialen Pflegeversicherung, geregelt im § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Er steht jedem Pflegebedürftigen zu, der mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft wurde. Das bedeutet: Sobald der Medizinische Dienst (MD) eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, haben Sie ab dem ersten Tag der Anerkennung Anspruch auf diese 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Fördersumme von immerhin 1.500 Euro.
Es handelt sich bei diesem Betrag um eine sogenannte zweckgebundene Sachleistungs-Kostenerstattung. Diese juristische Formulierung bedeutet im Kern zwei Dinge:
Zweckgebunden: Sie dürfen das Geld nicht für beliebige Dinge ausgeben. Es ist strikt für Maßnahmen vorgesehen, die Sie im Alltag unterstützen oder pflegende Angehörige entlasten. Ein neues Fernsehgerät oder ein Urlaub können damit nicht finanziert werden.
Kostenerstattung: Die Pflegekasse zahlt Ihnen die 125 Euro nicht als pauschales Taschengeld im Voraus auf Ihr Girokonto aus (anders als beim sogenannten Pflegegeld). Sie müssen die Leistung zunächst in Anspruch nehmen und können dann die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, woraufhin Ihnen das Geld erstattet wird. Alternativ können Sie den Dienstleister ermächtigen, direkt mit der Kasse abzurechnen.
Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist präventiv: Durch die frühzeitige Unterstützung im Haushalt und im Alltag soll verhindert werden, dass sich der Gesundheitszustand des Seniors verschlechtert. Wer sich beim Fensterputzen nicht mehr auf eine wackelige Leiter stellen muss, minimiert das Risiko eines gefährlichen Sturzes. Wer Hilfe beim Einkaufen hat, ernährt sich besser. Der Entlastungsbetrag ist somit ein aktiver Beitrag zur Unfallverhütung und zur Erhaltung der Lebensqualität in Hannover.
Die Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrages sind vielfältig, müssen aber in den gesetzlich definierten Rahmen passen. Generell lässt sich die Nutzung in drei große Kategorien unterteilen: Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen. Für die meisten Senioren in Hannover ist die letzte Kategorie, die Haushaltshilfe, mit Abstand die wichtigste.
Zu den anerkannten haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sie über die 125 Euro abrechnen können, gehören unter anderem:
Reinigung der Wohnung: Staubsaugen, Wischen der Böden, Staubwischen, Reinigung von Bad und Küche. Auch aufwendigere Arbeiten wie das Fensterputzen oder das Reinigen von Gardinen fallen darunter.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung in die Schränke. Auch das Beziehen der Betten ist eine anerkannte Leistung.
Einkaufsservice und Besorgungen: Der Dienstleister kann für Sie einkaufen gehen oder Sie zum Supermarkt begleiten, um die schweren Taschen zu tragen. Auch der Gang zur Apotheke oder zur Postfiliale in Ihrem hannoverschen Stadtteil ist abgedeckt.
Zubereitung von Mahlzeiten: Hilfe beim Kochen, das Vorbereiten von Zutaten oder das Aufwärmen von Speisen.
Unterstützung bei der Haustierversorgung: In gewissem Rahmen kann auch das Ausführen eines Hundes oder die Reinigung des Katzenklos übernommen werden, wenn dies der Entlastung im Haushalt dient.
Neben der reinen Haushaltshilfe können Sie das Budget auch für die Alltagsbegleitung nutzen. Das umfasst:
Begleitung zu Arztbesuchen (z.B. in die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) oder zu Fachärzten in der Innenstadt).
Begleitung bei Spaziergängen, etwa am Maschsee oder in den Herrenhäuser Gärten, um einer sozialen Isolation vorzubeugen.
Vorlesen, gemeinsame Spiele oder einfach Zeit für Gespräche.
Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Friedhofsbesuchen oder Behördengängen.
Wichtig zu wissen: Was NICHT über den Entlastungsbetrag abgedeckt ist Der Entlastungsbetrag darf ausdrücklich nicht für Leistungen der sogenannten Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Toilettengang, An- und Auskleiden) oder der medizinischen Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen) verwendet werden. Für die Grundpflege sind das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen vorgesehen, für die medizinische Behandlungspflege kommt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) nach ärztlicher Verordnung auf.
Gemeinsame Spaziergänge und Alltagsbegleitung fördern die Lebensqualität im Alter.
Auch die Wäschepflege gehört zu den anerkannten haushaltsnahen Dienstleistungen.
Hier stoßen viele Senioren und Angehörige auf das größte Hindernis. Sie haben vielleicht eine freundliche Nachbarin oder eine zuverlässige Reinigungskraft, die seit Jahren schwarz oder auf Minijob-Basis aushilft. Wenn Sie nun versuchen, deren Quittungen bei der Pflegekasse einzureichen, werden diese ausnahmslos abgelehnt. Warum ist das so?
Das Bundesgesetz schreibt vor, dass die Anbieter von Entlastungsleistungen nach dem jeweiligen Landesrecht zertifiziert und anerkannt sein müssen. Da Hannover die Landeshauptstadt von Niedersachsen ist, gilt hier die Niedersächsische Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und über die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen (AnVO). Diese Verordnung stellt sicher, dass die Dienstleister bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
Um als anerkannter Dienstleister in Hannover agieren zu dürfen, müssen Unternehmen oder Einzelpersonen weitreichende Auflagen erfüllen:
Fachliche Qualifikation: Die Mitarbeiter müssen spezielle Schulungen absolviert haben (oft ein Basis-Kurs für Betreuungskräfte), in denen sie den Umgang mit Senioren, insbesondere mit demenziell erkrankten Menschen, lernen.
Versicherungsschutz: Der Anbieter muss eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Wenn die Haushaltshilfe beim Staubwischen eine teure Vase umstößt, muss der Schaden reguliert werden.
Polizeiliches Führungszeugnis: Zum Schutz der oft vulnerablen Senioren müssen die Mitarbeiter ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
Konzept und Qualitätssicherung: Der Dienstleister muss der Behörde ein schlüssiges Konzept vorlegen und regelmäßige Fortbildungen seiner Mitarbeiter garantieren.
Diese strengen Regeln dienen Ihrem Schutz. Sie sollen verhindern, dass Pflegebedürftige von unqualifizierten oder unlauteren Personen ausgenutzt werden. Gleichzeitig führt diese Regulierung jedoch dazu, dass das Angebot an anerkannten Dienstleistern in Hannover oft knapper ist als die Nachfrage. Es ist daher essenziell zu wissen, wo und wie man diese zertifizierten Anbieter findet.
Weitere offizielle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums. Informieren Sie sich hier direkt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Eine der häufigsten Fragen, die in der Pflegeberatung gestellt wird, lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich eigentlich für meine 125 Euro?" Die Antwort darauf hängt stark davon ab, für welche Art von Anbieter Sie sich entscheiden. In einer Großstadt wie Hannover müssen Sie mit großstädtischen Preisstrukturen rechnen.
Gewerbliche, anerkannte Dienstleister (wie ambulante Pflegedienste oder spezialisierte Betreuungsdienste) haben hohe Fixkosten. Sie müssen Tariflöhne oder zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, Versicherungen abdecken, Dienstfahrzeuge finanzieren und die Verwaltungskosten (inklusive der aufwendigen Zertifizierung) stemmen. Im Jahr 2026 liegen die Stundensätze für eine anerkannte Haushaltshilfe bei einem gewerblichen Anbieter in Hannover durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde.
Zusätzlich berechnen fast alle Pflegedienste eine Anfahrtspauschale (Wegegeld), die pro Besuch anfällt und oft zwischen 5 Euro und 10 Euro liegt. Ein realistisches Rechenbeispiel für einen Senior im Stadtteil Bemerode könnte so aussehen:
Stundensatz der Haushaltshilfe: 38 Euro
Anfahrtspauschale pro Einsatz: 7 Euro
Kosten für einen zweistündigen Einsatz: (2 x 38 Euro) + 7 Euro = 83 Euro
Wenn dieser Service alle zwei Wochen in Anspruch genommen wird, belaufen sich die monatlichen Kosten auf 166 Euro. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro deckt dies nicht ganz ab, sodass ein Eigenanteil von 41 Euro verbleibt. Wenn Sie exakt im Budget von 125 Euro bleiben möchten, reicht das Geld bei gewerblichen Anbietern in Hannover in der Regel für etwa 2,5 bis 3 Stunden Unterstützung pro Monat.
Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen, aber selbst drei Stunden professionelle Hilfe im Monat können eine massive Erleichterung bedeuten, wenn in dieser Zeit die schweren Arbeiten wie das Wischen aller Böden und das Reinigen des Badezimmers erledigt werden.
Weil 3 Stunden im Monat oft nicht ausreichen, hat das Land Niedersachsen eine großartige Alternative geschaffen, die Sie unbedingt kennen sollten: Die zertifizierte Nachbarschaftshilfe. Dies ist ein rechtlicher Rahmen, der es Privatpersonen ermöglicht, den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abzurechnen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Das Konzept funktioniert so: Eine Person aus Ihrem Umfeld – das kann ein Nachbar aus dem gleichen Mietshaus in Vahrenwald, ein Bekannter aus dem Sportverein oder ein entfernter Verwandter sein – unterstützt Sie im Haushalt. Dafür erhält diese Person eine Aufwandsentschädigung, die aus Ihrem 125-Euro-Topf bezahlt wird.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen:
Keine enge Verwandtschaft: Die helfende Person darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern scheiden aus). Auch Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben, dürfen nicht als Nachbarschaftshelfer abrechnen.
Registrierung bei der Pflegekasse: Der Helfer muss sich bei Ihrer Pflegekasse registrieren lassen.
Qualifikationsnachweis: In Niedersachsen muss der Nachbarschaftshelfer in der Regel einen kurzen Pflegekurs (oft als "Basis-Kurs Nachbarschaftshilfe" bezeichnet) absolvieren. Diese Kurse werden von den Pflegekassen oder Wohlfahrtsverbänden meist kostenlos angeboten und dauern oft nur wenige Stunden. Sie vermitteln Basiswissen im Umgang mit Senioren und Notfallsituationen.
Begrenzung der Tätigkeit: Ein Nachbarschaftshelfer darf maximal zwei pflegebedürftige Personen betreuen und die Tätigkeit darf nicht erwerbsmäßig (also nicht als Hauptberuf) ausgeübt werden.
Der enorme finanzielle Vorteil: Da ein Nachbarschaftshelfer keine Verwaltungskosten, Steuern (aufgrund der Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale oft steuerfrei) oder Firmenwagen finanzieren muss, liegt die Aufwandsentschädigung deutlich niedriger. In Hannover hat sich ein Satz von 8 Euro bis 12 Euro pro Stunde etabliert.
Ein weiteres Rechenbeispiel: Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn auf eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde einigen, können Sie für die 125 Euro Entlastungsbetrag ganze 12,5 Stunden Hilfe pro Monat erhalten. Das reicht problemlos für einen wöchentlichen Einsatz von drei Stunden, in denen geputzt, eingekauft und vielleicht noch gemeinsam ein Kaffee getrunken wird. Die Nachbarschaftshilfe ist daher der absolute Geheimtipp, um das Budget in Hannover maximal auszuschöpfen.
Zertifizierte Nachbarschaftshilfe ist eine kostengünstige und herzliche Alternative im Alltag.
Wenn Sie keinen Nachbarn haben, der die Hilfe übernehmen möchte, müssen Sie einen gewerblichen, zertifizierten Anbieter finden. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflegebranche kann die Suche in Hannover etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gehen Sie dabei strategisch vor:
Schritt 1: Nutzen Sie die regionalen Beratungsstellen Ihre erste und beste Anlaufstelle in Hannover ist der Senioren- und Pflegestützpunkt der Region Hannover (SPN). Diese unabhängigen Beratungsstellen werden von der Kommune und den Pflegekassen finanziert. Es gibt sie an verschiedenen Standorten in der Stadt und im Umland. Die Mitarbeiter dort haben tagesaktuelle Listen von allen nach Landesrecht anerkannten Dienstleistern in Hannover. Sie können Ihnen genau sagen, welche Anbieter in Ihrem spezifischen Stadtbezirk (z.B. in Döhren-Wülfel oder in Bothfeld-Vahrenheide) aktuell noch Kapazitäten frei haben.
Schritt 2: Die Pflegekassen-Navigatoren im Internet Fast alle großen Krankenkassen (wie AOK, TK, Barmer, DAK) bieten auf ihren Webseiten sogenannte "Pflege-Navigatoren" oder "Angebotsfinder" an. Dort können Sie Ihre hannoversche Postleitzahl eingeben, den Filter auf "Angebote zur Unterstützung im Alltag" setzen und erhalten eine Liste aller zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, gezielt nach Anbietern zu suchen, die "Haushaltsnahe Dienstleistungen" anbieten, da einige Betreuungsdienste ausschließlich Alltagsbegleitung (wie Spaziergänge), aber keine Reinigungstätigkeiten übernehmen.
Schritt 3: Fragen Sie bei ambulanten Pflegediensten nach Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst haben, der morgens zum Anziehen oder für Medikamente kommt, fragen Sie dort an. Fast alle großen Pflegedienste in Hannover haben mittlerweile eine eigene Abteilung für Hauswirtschaft. Der Vorteil: Sie haben alles aus einer Hand und die Abrechnung läuft reibungslos.
Schritt 4: Klären Sie die Rahmenbedingungen im Erstgespräch Haben Sie einen Anbieter gefunden, laden Sie diesen zu einem unverbindlichen Erstgespräch in Ihre Wohnung ein. Klären Sie dabei folgende Punkte:
Sind Sie nach Landesrecht Niedersachsen anerkannt? (Lassen Sie sich dies bestätigen).
Wie hoch ist der genaue Stundensatz und gibt es versteckte Kosten wie Wegegelder oder Wochenendzuschläge?
Kommt immer dieselbe Person zu mir (Bezugspflege) oder wechselt das Personal ständig?
Gibt es eine Mindesteinsatzzeit? (Viele Anbieter fordern mindestens 2 Stunden pro Einsatz, da sich die Anfahrt für eine Stunde nicht rentiert).
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Haushaltshilfe? Wird für Ersatz gesorgt?
Die Art und Weise, wie das Geld von der Pflegekasse zum Dienstleister fließt, ist für viele Senioren ein Buch mit sieben Siegeln. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie Sie die 125 Euro abrechnen können. Die Wahl des richtigen Weges entscheidet darüber, ob Sie in Vorleistung treten müssen oder nicht.
Weg 1: Das Kostenerstattungsprinzip (Sie gehen in Vorkasse) Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats vom Dienstleister (oder Ihrem Nachbarschaftshelfer) eine Rechnung über die erbrachten Stunden. Sie überweisen den Rechnungsbetrag von Ihrem eigenen Bankkonto an den Dienstleister. Anschließend nehmen Sie die Originalrechnung, füllen ein kurzes Formular Ihrer Pflegekasse aus (Antrag auf Kostenerstattung von Entlastungsleistungen) und senden beides per Post oder über die App Ihrer Kasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen die 125 Euro (oder den entsprechenden Rechnungsbetrag, falls dieser niedriger ist) auf Ihr Konto zurück. Nachteil: Sie müssen das Geld vorstrecken. Bei knappen Renten kann das eine finanzielle Belastung sein.
Weg 2: Die Abtretungserklärung (Der bequeme Weg) Um Senioren zu entlasten, bieten fast alle gewerblichen Anbieter in Hannover die sogenannte Abtretungserklärung (Abtretung von Ansprüchen auf Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI) an. Dabei unterschreiben Sie ein Formular, mit dem Sie Ihren Anspruch auf die 125 Euro direkt an den Pflegedienst oder den Betreuungsdienst abtreten. Der große Vorteil: Der Dienstleister rechnet am Monatsende direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie bekommen im besten Fall gar keine Rechnung zu Gesicht, solange die Leistungen die 125 Euro nicht übersteigen. Sie müssen keinen Cent vorstrecken und sparen sich das lästige Ausfüllen von Formularen und das Porto. Sollten Sie in einem Monat Leistungen für 150 Euro in Anspruch nehmen, rechnet der Dienstleister 125 Euro mit der Kasse ab und schickt Ihnen lediglich eine private Zuzahlungsrechnung über die restlichen 25 Euro.
Mit der Abtretungserklärung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab.
Ein besonders positiver Aspekt des Entlastungsbetrages ist, dass er nicht am Ende des Monats verfällt, wenn Sie ihn nicht nutzen. Er wird stattdessen auf einem virtuellen Konto bei Ihrer Pflegekasse angespart. Dies ist besonders nützlich für Senioren, die vielleicht nicht jeden Monat Hilfe benötigen, aber im Frühjahr einen großen Frühjahrsputz planen oder im Winter Hilfe beim Schneeschippen brauchen.
Die Anspar-Regel: Wenn Sie im Januar, Februar und März keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im April ein angespartes Guthaben von 500 Euro (4 Monate x 125 Euro) zur Verfügung. Dieses können Sie dann auf einmal ausgeben, beispielsweise für eine intensive Grundreinigung der gesamten Wohnung samt Fensterputzen und Gardinenwaschen durch ein professionelles Reinigungsteam (das natürlich zertifiziert sein muss).
Die Verfalls-Frist (Achtung, wichtig!): Das Guthaben kann unbegrenzt innerhalb eines Kalenderjahres angespart werden. Wenn am 31. Dezember noch Geld auf Ihrem Entlastungskonto liegt, nehmen Sie dieses Guthaben mit in das neue Jahr. Aber: Dieses aus dem Vorjahr übertragene Guthaben muss zwingend bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Nutzen Sie es bis zu diesem Stichtag nicht, verfällt das Geld aus dem Vorjahr ersatzlos.
Ein Tipp für die Praxis in Hannover: Rufen Sie einmal im Jahr (am besten im März oder April) bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach Ihrem aktuellen Guthabenstand auf dem Entlastungskonto. Wenn Sie feststellen, dass noch viel Geld aus dem Vorjahr vorhanden ist, buchen Sie rechtzeitig vor Ende Juni zusätzliche Leistungen, wie z.B. eine Begleitung zu einem schönen Ausflug in den Erlebnis-Zoo Hannover oder eine intensive Gartenhilfe (sofern der Dienstleister dies als anerkannte Leistung anbietet).
Für viele Haushalte in Hannover reichen die 125 Euro schlichtweg nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an Haushaltshilfe zu decken. Was viele Senioren und Angehörige nicht wissen: Es gibt einen legalen Weg, das Budget für die Haushaltshilfe massiv zu erhöhen. Das Zauberwort heißt Umwandlungsanspruch.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, stehen Ihnen neben dem Entlastungsbetrag auch sogenannte Pflegesachleistungen zu. Diese sind eigentlich für den ambulanten Pflegedienst gedacht, der zur Körperpflege (Waschen, Anziehen) zu Ihnen nach Hause kommt. Nutzen Sie diese Pflegesachleistungen jedoch gar nicht oder nicht vollständig aus (weil Sie beispielsweise von Ihrer Tochter gepflegt werden oder der Pflegedienst nur selten kommt), können Sie bis zu 40 Prozent des ungenutzten Sachleistungsbudgets umwandeln und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (also auch für Ihre zertifizierte Haushaltshilfe) verwenden.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2 im Jahr 2026: Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 761 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Wenn Sie keinen Pflegedienst für die körperliche Pflege benötigen, können Sie 40 Prozent davon umwandeln. 40 % von 761 Euro = 304,40 Euro. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro stehen Ihnen somit plötzlich 429,40 Euro pro Monat zweckgebunden für eine zertifizierte Haushaltshilfe zur Verfügung. Bei einem Stundensatz von 40 Euro können Sie damit über 10 Stunden professionelle Reinigungskraft pro Monat finanzieren. Das reicht für einen wöchentlichen, mehrstündigen Einsatz, der Ihre Wohnung in Hannover blitzblank hält.
Um diesen Umwandlungsanspruch geltend zu machen, reicht in der Regel ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Formulieren Sie einfach: "Hiermit beantrage ich die Umwandlung von bis zu 40 Prozent meines Sachleistungsanspruchs nach § 45a SGB XI zur Nutzung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag."
Ein weiteres, oft ungenutztes Budget ist die Verhinderungspflege. Wenn Ihre private Pflegeperson (z.B. der Ehepartner oder die Tochter) durch Krankheit, Urlaub oder einfach durch Erschöpfung vorübergehend an der Pflege gehindert ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzkraft. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, Voraussetzung: die private Pflegeperson pflegt Sie seit mindestens 6 Monaten).
Das Besondere: Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten genutzt werden. Wenn Ihre Tochter, die normalerweise für Sie einkauft und putzt, für zwei Wochen in den Urlaub fährt, können Sie von dem Budget der Verhinderungspflege einen gewerblichen Dienstleister in Hannover beauftragen, der in dieser Zeit die Hauswirtschaft übernimmt. Sie können das Budget der Verhinderungspflege sogar stundenweise über das ganze Jahr verteilen. So lassen sich finanzielle Lücken in der Haushaltsversorgung elegant schließen.
In unserer langjährigen Erfahrung in der Pflegeberatung sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die dazu führen, dass Senioren in Hannover bares Geld verschenken oder in bürokratische Fallen tappen. Vermeiden Sie unbedingt folgende Punkte:
Schwarzarbeit beauftragen: Wir können es nicht oft genug betonen. Wer eine unzertifizierte Putzhilfe bar bezahlt und hofft, die Quittungen bei der Kasse einreichen zu können, bleibt auf den Kosten sitzen. Suchen Sie immer nach dem Prädikat "anerkannt nach Landesrecht".
Den Antrag vergessen: Viele denken, sie müssten den Entlastungsbetrag extra beantragen. Das ist falsch. Der Anspruch entsteht automatisch mit der Zuerkennung des Pflegegrades. Sie müssen nur die Rechnungen einreichen. Dennoch lassen viele das Geld verfallen, weil sie denken, sie hätten keinen "Antrag" gestellt.
Verfallsfrist am 30. Juni ignorieren: Jedes Jahr am 1. Juli verfallen deutschlandweit Millionen Euro an ungenutzten Entlastungsbeträgen aus dem Vorjahr. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Planen Sie im Frühjahr, wie Sie das Restguthaben nutzen können.
Pflegegeld und Entlastungsbetrag verwechseln: Das Pflegegeld (das Sie zur freien Verfügung auf Ihr Konto erhalten) ist völlig unabhängig vom Entlastungsbetrag. Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen, wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt. Es sind zwei separate Töpfe.
Ausschließlich nach Putzhilfen suchen: Wenn Sie keine Reinigungskraft finden, lassen Sie das Geld nicht verfallen. Nutzen Sie es für Alltagsbegleiter, die mit Ihnen spazieren gehen, einkaufen oder Ihnen vorlesen. Jede Form der Entlastung ist wertvoll.
Ein sauberes und sicheres Zuhause schützt Senioren vor gefährlichen Stürzen.
Um Ihnen den Start so einfach wie möglich zu machen, arbeiten Sie diese Checkliste Schritt für Schritt ab:
Pflegegrad prüfen: Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor? (Falls nicht, umgehend einen Antrag bei der Pflegekasse stellen).
Bedarf ermitteln: Welche Aufgaben im Haushalt fallen Ihnen am schwersten? (Saugen, Wischen, Einkaufen, Fensterputzen?).
Guthaben abfragen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach dem exakten, aktuell angesparten Guthaben auf Ihrem Entlastungskonto.
Anbieter-Suche starten: Kontaktieren Sie den Pflegestützpunkt in Hannover oder nutzen Sie den Pflege-Navigator Ihrer Krankenkasse im Internet.
Alternativen prüfen: Gibt es einen Nachbarn oder Bekannten, der den kurzen Pflegekurs absolvieren und als Nachbarschaftshelfer für Sie tätig werden könnte?
Erstgespräch führen: Laden Sie den gewerblichen Dienstleister ein. Klären Sie Stundensätze, Anfahrtskosten und die Anerkennung nach niedersächsischem Landesrecht.
Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie nicht in Vorkasse gehen möchten, unterschreiben Sie das Formular zur direkten Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse.
Umwandlungsanspruch prüfen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und Ihre Pflegesachleistungen nicht ausschöpfen, beantragen Sie die 40-Prozent-Umwandlung bei der Kasse.
Als spezialisierter Partner für Senioren in ganz Deutschland wissen wir bei PflegeHelfer24, dass die Organisation des Alltags im Alter komplex sein kann. Die Suche nach einer Haushaltshilfe ist oft nur ein Puzzleteil auf dem Weg zu einem sicheren und komfortablen Leben in den eigenen vier Wänden. Eine ganzheitliche Pflegeberatung schaut auf das große Ganze.
Während die Haushaltshilfe für Sauberkeit sorgt, müssen auch andere Sicherheitsaspekte bedacht werden. Wie sicher ist Ihr Badezimmer? Ein barrierefreier Badumbau (der übrigens von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden kann) oder ein Badewannenlift reduzieren das Sturzrisiko enorm. Wie kommen Sie in den zweiten Stock, wenn das Treppensteigen schwerfällt? Hier bietet ein Treppenlift die optimale Lösung. Und was passiert, wenn Sie trotz Haushaltshilfe einmal stürzen, wenn Sie alleine sind? Ein Hausnotruf, dessen Basisgebühren oft vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, bietet Sicherheit auf Knopfdruck rund um die Uhr. Auch Mobilitätshilfen wie Elektromobile oder Elektrorollstühle können Ihnen die Freiheit zurückgeben, Ihre Einkäufe in Hannover wieder selbstständig zu erledigen, während die Haushaltshilfe sich um die schweren Reinigungsarbeiten kümmert. Wir unterstützen Sie dabei, all diese Hilfsmittel und Dienstleistungen optimal aufeinander abzustimmen und die Finanzierung durch die Kassen sicherzustellen.
Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument der Pflegekasse, um Ihnen ein würdevolles, sicheres und sauberes Leben in Ihrem Zuhause in Hannover zu ermöglichen. Er steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu und dient der Finanzierung von Haushaltshilfen, Einkaufsdiensten oder Alltagsbegleitern. Das absolute Kriterium für die Kostenübernahme ist, dass der Dienstleister nach niedersächsischem Landesrecht anerkannt ist. Schwarzarbeit oder unzertifizierte Hilfen werden nicht erstattet.
Aufgrund der großstädtischen Preise in Hannover reicht das Budget von 125 Euro bei gewerblichen Anbietern meist für etwa 3 Stunden Hilfe im Monat. Eine hervorragende und deutlich günstigere Alternative ist die zertifizierte Nachbarschaftshilfe, bei der Bekannte (keine engen Verwandten) nach einem kurzen Kurs die Aufgaben übernehmen können. Um nicht in Vorleistung treten zu müssen, sollten Sie stets eine Abtretungserklärung nutzen. Denken Sie zudem daran, dass ungenutztes Guthaben aus dem Vorjahr immer am 30. Juni verfällt und dass Sie Ihr Budget durch den Umwandlungsanspruch massiv aufstocken können, wenn Sie höhere Pflegegrade haben.
Lassen Sie sich nicht von der anfänglichen Bürokratie abschrecken. Der Aufwand, einmalig einen zertifizierten Dienstleister zu finden und die Formalitäten zu klären, lohnt sich immens. Es geht um Ihre Lebensqualität, Ihre Sicherheit und den Erhalt Ihrer Selbstständigkeit in Ihrer geliebten Heimatstadt Hannover.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick