Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen der Inbegriff von Sicherheit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Besonders im Alter wächst der Wunsch, so lange wie möglich im vertrauten Zuhause in Hildesheim wohnen zu bleiben – sei es im historischen Moritzberg, in der lebendigen Oststadt oder im ruhigen Ochtersum. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Putzen, der Wocheneinkauf oder das Wäschewaschen immer schwerer. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro an, der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine wertvolle finanzielle Stütze bietet.
Viele Senioren und deren Familien in Hildesheim wissen jedoch gar nicht, dass ihnen diese finanzielle Hilfe zusteht, oder sie scheuen den vermeintlichen bürokratischen Aufwand. Ein weiteres, häufiges Problem: Das Geld wird für private Putzhilfen ausgegeben, die von der Pflegekasse im Nachhinein nicht anerkannt werden. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro richtig nutzen, warum die Anerkennung nach Landesrecht in Niedersachsen von entscheidender Bedeutung ist und wie Sie zertifizierte Dienstleister für eine Haushaltshilfe in Hildesheim finden.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Er ist im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45b SGB XI) gesetzlich verankert. Das primäre Ziel dieser Leistung ist es, Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten, damit diese eine dringend benötigte Auszeit vom Pflegealltag nehmen können.
Es handelt sich bei diesem Betrag um exakt 131 Euro pro Monat. Wichtig zu verstehen ist, dass dieser Betrag nicht als pauschales Bargeld auf Ihr Konto überwiesen wird, wie es beispielsweise beim Pflegegeld der Fall ist. Stattdessen funktioniert der Entlastungsbetrag nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie nehmen eine qualifizierte Dienstleistung in Anspruch, treten in Vorleistung (oder nutzen eine Abtretungserklärung) und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur maximalen Höhe von 131 Euro monatlich.
Die Grundvoraussetzung, um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Das deutsche Pflegesystem unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Pflegegraden, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit und den Grad der eingeschränkten Alltagskompetenz widerspiegeln.
Die gute Nachricht ist: Der Anspruch auf die 131 Euro monatlich besteht bereits ab Pflegegrad 1. Dies ist eine Besonderheit im deutschen Pflegesystem, da viele andere Leistungen, wie das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Der Gesetzgeber hat dies bewusst so eingerichtet, um Menschen schon bei beginnender Hilfebedürftigkeit – etwa bei leichten körperlichen Einschränkungen oder beginnender Demenz – präventiv zu unterstützen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit in Hildesheim zu fördern.
Zusammenfassend haben folgende Personen Anspruch auf den Entlastungsbetrag:
Senioren mit Pflegegrad 1 (als oft einzige finanzielle Leistung der Pflegekasse).
Senioren mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen).
Personen, die zu Hause, in einer Senioren-WG oder im Betreuten Wohnen leben (nicht jedoch vollstationär im Pflegeheim).
Professionelle Haushaltshilfen übernehmen anstrengende Aufgaben im Alltag zuverlässig.
Der Begriff "Entlastungsbetrag" ist bewusst weit gefasst, um individuelle Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen zu ermöglichen. Die 131 Euro können nicht für medizinische oder grundpflegerische Maßnahmen (wie Hilfe beim Duschen oder Medikamentengabe) verwendet werden, sondern sind ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Hierzu zählen in erster Linie drei große Bereiche:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Die klassische Haushaltshilfe) Dies ist die häufigste und beliebteste Form der Nutzung in Hildesheim. Eine professionelle Haushaltshilfe übernimmt Tätigkeiten, die körperlich anstrengend geworden sind. Dazu gehören das Reinigen der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Badreinigung), das Waschen und Bügeln der Kleidung, das Beziehen der Betten, das Fensterputzen sowie das Erledigen des Wocheneinkaufs auf dem Hildesheimer Wochenmarkt oder im Supermarkt. Auch die Zubereitung von Mahlzeiten kann Teil dieser Leistung sein.
2. Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote Neben der reinen Hausarbeit geht es oft auch um soziale Teilhabe und Begleitung. Zertifizierte Alltagsbegleiter können Senioren zu Arztterminen in Hildesheim begleiten, Spaziergänge am Hohnsensee unternehmen, gemeinsam aus der Zeitung vorlesen, Gesellschaftsspiele spielen oder einfach als Gesprächspartner gegen die Einsamkeit im Alter fungieren. Besonders für demenziell erkrankte Menschen bieten diese Betreuungsleistungen eine wichtige kognitive Stimulation und entlasten die Angehörigen enorm.
3. Pflegebegleiter und organisatorische Hilfen Hierbei handelt es sich um die Unterstützung bei der Bewältigung von bürokratischen Hürden, wie dem Sortieren von Post, dem Ausfüllen von Formularen oder der Organisation des Pflegealltags. Auch die Inanspruchnahme von anerkannten Betreuungsgruppen (z.B. Demenzcafés in Hildesheim) kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Hier liegt der häufigste Fehler, den Senioren und ihre Familien bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe machen: Sie stellen eine private Putzhilfe ein, bezahlen diese bar oder per Überweisung und reichen die Quittung bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse wird diese Rechnung in den allermeisten Fällen ablehnen.
Warum ist das so? Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass die Dienstleister eine Anerkennung nach Landesrecht besitzen müssen. In Niedersachsen ist dies in der Niedersächsischen Verordnung über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) streng geregelt. Nur Anbieter, die diese staatliche Zertifizierung durchlaufen haben, dürfen ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen.
Diese Zertifizierung stellt sicher, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Mitarbeiter dieser anerkannten Dienste in Hildesheim müssen spezielle Basisqualifikationen und Schulungen nachweisen (oftmals einen Pflegebasiskurs). Zudem müssen die Anbieter ein klares Konzept vorlegen, ausreichend versichert sein (Haftpflicht) und regelmäßige Fortbildungen für ihr Personal garantieren. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Senioren: Sie sollen sicher sein können, dass die Personen, die in ihr privates Umfeld eintreten, vertrauenswürdig, geschult und professionell sind.
Viele Familien argumentieren, dass die langjährige Putzhilfe aus der Nachbarschaft doch viel günstiger sei als ein professioneller Dienstleister. Während eine private Hilfe auf dem Graumarkt vielleicht 15 Euro pro Stunde verlangt, rufen zertifizierte Anbieter in Niedersachsen im Jahr 2026 durchschnittlich Stundensätze zwischen 35 Euro und 45 Euro auf. Bei einem Budget von 131 Euro reicht das Geld bei einem zertifizierten Anbieter somit für etwa knapp drei Stunden Haushaltshilfe pro Monat.
Dennoch gibt es keine Alternative zur Nutzung zertifizierter Anbieter, wenn Sie das Geld der Pflegekasse nutzen möchten. Die Pflegekassen haben einen gesetzlichen Auftrag zur Qualitätssicherung. Eine private Reinigungskraft ohne entsprechende Qualifikation nach der niedersächsischen Verordnung darf keine Leistungen der Pflegeversicherung erbringen. Schwarzarbeit ist ohnehin illegal und bietet zudem keinerlei Versicherungsschutz, falls die Putzhilfe in Ihrer Wohnung stürzt oder wertvolles Inventar beschädigt.
Um sich über die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren, bietet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) detaillierte und verlässliche Informationen zum Entlastungsbetrag an.
Es gibt in Niedersachsen eine wichtige, gesetzlich verankerte Ausnahme, die es ermöglicht, auch Privatpersonen über den Entlastungsbetrag zu finanzieren: die anerkannte Nachbarschaftshilfe. Wenn Sie in Hildesheim eine Person aus Ihrem Umfeld haben (einen Nachbarn, einen Bekannten, aber keine engen Verwandten bis zum zweiten Grad und keine Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben), kann diese Person als Nachbarschaftshelfer tätig werden.
Allerdings geht das auch hier nicht ohne formelle Schritte. Damit die Pflegekasse die 131 Euro für die Nachbarschaftshilfe auszahlt, muss die helfende Person in Niedersachsen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die Person muss einen anerkannten Pflegekurs (oft kostenlos über die Pflegekassen oder Hilfsorganisationen in Hildesheim angeboten) absolviert haben.
Die Person muss bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registriert sein.
Die Aufwandsentschädigung für den Nachbarschaftshelfer darf einen bestimmten gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten (es darf sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handeln).
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Quittungen des Nachbarschaftshelfers bei Ihrer Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten bis zu den besagten 131 Euro im Monat erstattet. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, eine vertraute Person in den Pflegealltag einzubinden und gleichzeitig finanziell von der Pflegekasse unterstützt zu werden.
Der Pflegestützpunkt Hildesheim hilft Ihnen bei der Suche nach Anbietern.
Die Suche nach einem passenden und vor allem nach Landesrecht anerkannten Dienstleister in Hildesheim kann sich zunächst wie eine Herausforderung anfühlen. Doch es gibt strukturierte Wege, um seriöse Anbieter zu finden:
Der Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) Hildesheim: Dies ist Ihre erste und wichtigste neutrale Anlaufstelle. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes in Hildesheim haben Zugriff auf tagesaktuelle Datenbanken aller zertifizierten Anbieter in der Region. Sie können Ihnen Listen aushändigen, auf denen alle Dienstleister verzeichnet sind, die über die Pflegekasse abrechnen dürfen.
Ihre Pflegekasse: Auch Ihre zuständige Kranken- und Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Liste mit zugelassenen Leistungserbringern in Ihrer Nähe zur Verfügung zu stellen. Rufen Sie dort an und bitten Sie um das Verzeichnis für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag für die Postleitzahlengebiete von Hildesheim.
Das Pflegeportal Niedersachsen: Das Land Niedersachsen betreibt oft Online-Datenbanken, in denen Sie nach Postleitzahl filtern und gezielt nach Anbietern für Haushaltsführung oder Alltagsbegleitung suchen können.
Ambulante Pflegedienste: Viele etablierte ambulante Pflegedienste in Hildesheim bieten neben der medizinischen Pflege (SGB V) und der Grundpflege (SGB XI) mittlerweile auch hauswirtschaftliche Versorgung als separate Dienstleistung an. Fragen Sie bei lokalen Pflegediensten nach, ob diese Kapazitäten für Haushaltshilfen frei haben.
Ein wichtiger Tipp aus der Praxis: Der Fachkräftemangel macht auch vor Haushaltshilfen keinen Halt. Die Wartelisten bei zertifizierten Anbietern in Hildesheim können lang sein. Beginnen Sie mit der Suche nach einem Dienstleister sofort, nachdem Ihnen der Pflegegrad bewilligt wurde. Warten Sie nicht, bis die Belastung im Alltag zu groß wird.
Damit Sie den Entlastungsbetrag reibungslos nutzen können, empfiehlt sich folgendes strukturiertes Vorgehen:
Schritt 1: Pflegegrad beantragen Falls noch nicht geschehen, stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst (MD) wird Sie zu Hause in Hildesheim besuchen und ein Gutachten erstellen. Sobald Ihnen mindestens Pflegegrad 1 zuerkannt wird, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ein separater Antrag auf die 131 Euro ist nicht erforderlich – der Anspruch ruht automatisch auf Ihrem "Pflegekonto".
Schritt 2: Zertifizierten Dienstleister in Hildesheim auswählen Nutzen Sie die oben genannten Wege, um einen Dienstleister zu finden. Führen Sie ein Erstgespräch. Ein seriöser Anbieter wird Sie zu Hause besuchen, um Ihren individuellen Hilfebedarf (z.B. Fensterputzen, Staubsaugen, Einkaufen) zu besprechen und die Chemie zwischen Ihnen und der zukünftigen Haushaltshilfe zu testen.
Schritt 3: Dienstleistungsvertrag abschließen Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Anbieter ab. Achten Sie darauf, dass der Stundensatz transparent ausgewiesen ist und die Kündigungsfristen fair sind. Klären Sie zudem ab, ob Fahrtkosten innerhalb von Hildesheim separat berechnet werden, da diese ebenfalls von den 131 Euro abgezogen werden.
Schritt 4: Leistung in Anspruch nehmen und quittieren Die Haushaltshilfe kommt regelmäßig zu Ihnen. Nach jedem Einsatz oder am Ende des Monats unterschreiben Sie einen Leistungsnachweis, der die geleisteten Stunden exakt dokumentiert.
Schritt 5: Abrechnung mit der Pflegekasse Sie erhalten vom Dienstleister eine Rechnung. Nun gibt es zwei Möglichkeiten der Bezahlung: das Kostenerstattungsprinzip oder die Abtretungserklärung.
Wie bereits erwähnt, sieht das Gesetz eigentlich vor, dass Sie die Rechnung der Haushaltshilfe zunächst aus eigener Tasche bezahlen und die Rechnung dann im Original bei Ihrer Pflegekasse einreichen, um die 131 Euro erstattet zu bekommen. Für viele Senioren ist dieser monatliche Papierkram und das finanzielle Vorstrecken jedoch eine enorme Belastung.
Die Lösung hierfür ist die sogenannte Abtretungserklärung (auch Abtretungsvertrag genannt). Fast alle professionellen, zertifizierten Anbieter in Hildesheim bieten diesen Service an. Sie unterschreiben ein Formular, mit dem Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag direkt an den Dienstleister abtreten. Der Dienstleister schickt seine Rechnung dann nicht mehr zu Ihnen, sondern reicht diese direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse überweist das Geld unmittelbar an das Unternehmen.
Für Sie als Senior oder Angehöriger bedeutet das: Null Bürokratie und kein finanzielles Vorstrecken. Sie müssen lediglich am Monatsende gegenzeichnen, dass die Haushaltshilfe tatsächlich bei Ihnen war. Sollten die Kosten des Dienstleisters die 131 Euro im Monat übersteigen (weil Sie beispielsweise mehr Stunden gebucht haben), stellt Ihnen der Anbieter für den Differenzbetrag eine separate Privatrechnung aus.
Wichtig zu wissen: Angesparte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Eine der häufigsten Fragen in unserer Pflegeberatung lautet: "Verfällt das Geld, wenn ich es in einem Monat nicht nutze?" Die Antwort ist erfreulich: Nein, der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende. Er wird angespart.
Das Gesetz sieht vor, dass nicht genutzte Beträge aus dem Entlastungsbetrag auf die folgenden Monate übertragen werden. Wenn Sie also beispielsweise von Januar bis März keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im April ein angespartes Budget von 524 Euro (4 x 131 Euro) zur Verfügung. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie das Geld für größere Aktionen sammeln möchten, wie etwa einen intensiven Frühjahrsputz, das Waschen von Gardinen oder eine ausgiebige Begleitung zu mehreren Fachärzten in Hildesheim.
Aber Achtung, es gibt eine wichtige Verfallsfrist! Sie können die angesparten Beträge eines Kalenderjahres nur bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Ein aktuelles Beispiel für das Jahr 2026: Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 nicht genutzt und angespart haben, stehen Ihnen noch bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung. Wenn Sie diese bis zu diesem Stichtag nicht abgerufen haben, verfallen die Gelder aus 2025 unwiderruflich. Das Budget für das laufende Jahr 2026 bleibt davon unberührt und sammelt sich weiter an. Es lohnt sich also, regelmäßig bei der Pflegekasse den aktuellen Stand des "Entlastungskontos" abzufragen.
Für viele Haushalte in Hildesheim reichen die 131 Euro – was, wie erwähnt, etwa drei bis vier Stunden professioneller Hilfe entspricht – bei Weitem nicht aus, um die Wohnung sauber zu halten und den Alltag zu meistern. Hier bietet der Gesetzgeber ab Pflegegrad 2 ein mächtiges, aber oft übersehenes Werkzeug: den Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI).
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, steht Ihnen ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung (für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes für die Grundpflege). Wenn Sie dieses Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent dieses Budgets umwandeln und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) nutzen.
Ein Rechenbeispiel für 2026 (Pflegegrad 2): Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro monatlich. Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege benötigen, weil Ihre Angehörigen dies übernehmen oder Sie noch selbstständig genug sind, können Sie 40 Prozent dieser 761 Euro umwandeln. Das sind 304,40 Euro.
Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen somit monatlich 435,40 Euro für eine zertifizierte Haushaltshilfe in Hildesheim zur Verfügung. Mit diesem Budget können Sie problemlos eine wöchentliche, mehrstündige Unterstützung finanzieren, die den Haushalt komplett übernimmt und Sie maßgeblich entlastet. Wichtig: Die Umwandlung muss bei der Pflegekasse formlos beantragt werden.
Die Organisation einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ist oft nur der erste Schritt, um das eigene Zuhause in Hildesheim altersgerecht und sicher zu gestalten. PflegeHelfer24 empfiehlt, die Situation ganzheitlich zu betrachten. Die Pflegekasse bietet weit mehr als nur die 131 Euro. Eine sinnvolle Kombination verschiedener Leistungen sorgt für maximale Sicherheit und Komfort.
1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro monatlich) Zusätzlich zum Entlastungsbetrag haben Sie ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Händedesinfektion. Diese Materialien sind nicht nur für pflegende Angehörige wichtig, sondern werden oft auch von der Haushaltshilfe benötigt, um hygienisch arbeiten zu können. Diese Leistung kann völlig unabhängig von den 131 Euro beantragt werden.
2. Technische Hilfsmittel für mehr Sicherheit Wenn das Treppensteigen im Hildesheimer Reihenhaus beschwerlich wird oder die Angst vor Stürzen im Bad wächst, sollten Sie über technische Hilfsmittel nachdenken. Ein Hausnotruf gibt Ihnen die Sicherheit, im Notfall (z.B. bei einem Sturz, wenn die Haushaltshilfe gerade nicht da ist) sofort Hilfe rufen zu können. Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf mit 25,50 Euro monatlich. Ebenso können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme) beantragt werden, um beispielsweise einen Treppenlift einbauen zu lassen oder einen barrierefreien Badumbau (z.B. Austausch der Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche) zu realisieren. Auch ein Badewannenlift kann den Alltag enorm erleichtern.
3. Verhinderungspflege für stundenweise Entlastung Sollte das Budget aus dem Entlastungsbetrag und dem Umwandlungsanspruch immer noch nicht ausreichen, können Angehörige ab Pflegegrad 2 auch die Verhinderungspflege stundenweise nutzen, um eine Ersatzpflegekraft (oder auch eine Haushaltshilfe über einen zertifizierten Dienst) zu finanzieren. Hierfür steht ein separates Jahresbudget zur Verfügung.
4. Wenn die Haushaltshilfe nicht mehr reicht: Die 24-Stunden-Pflege Es kommt der Punkt, an dem eine stundenweise Unterstützung im Haushalt nicht mehr ausreicht, um die Sicherheit und Versorgung zu Hause zu gewährleisten. Wenn eine ständige Präsenz erforderlich ist, ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) eine würdevolle Alternative zum Pflegeheim. Hierbei zieht eine Betreuungskraft (häufig aus Osteuropa) mit in den Haushalt ein, übernimmt die komplette Haushaltsführung, die Alltagsbegleitung und unterstützt bei der Grundpflege. Auch diese Form der Betreuung kann durch das Pflegegeld und andere Leistungen der Pflegekasse mitfinanziert werden.
Zertifizierte Alltagsbegleiter unterstützen Senioren auch bei Spaziergängen und Ausflügen.
Um die theoretischen Regelungen greifbarer zu machen, betrachten wir zwei fiktive, aber typische Praxisbeispiele aus dem Hildesheimer Alltag im Jahr 2026:
Beispiel 1: Frau Müller (78) aus Hildesheim-Ochtersum, Pflegegrad 1 Frau Müller lebt allein in ihrer Wohnung. Sie ist geistig völlig fit, leidet aber unter starker Arthrose, weshalb ihr das Bücken und Heben schwerfällt. Sie hat Pflegegrad 1 erhalten. Da sie keinen Anspruch auf Pflegegeld hat, ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro ihre einzige Leistung. Sie sucht sich über den Pflegestützpunkt Hildesheim einen zertifizierten Betreuungsdienst. Der Dienstleister berechnet 40 Euro pro Stunde. Frau Müller bucht die Haushaltshilfe für drei Stunden im Monat. In dieser Zeit übernimmt die Fachkraft das Wischen der Böden, das Putzen der Fenster und das Reinigen des Badezimmers. Frau Müller hat eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass der Dienstleister die 120 Euro direkt mit ihrer Pflegekasse abrechnet. Die verbleibenden 11 Euro pro Monat werden auf ihrem Pflegekonto angespart.
Beispiel 2: Herr Schmidt (82) aus dem Moritzberg, Pflegegrad 3 Herr Schmidt leidet an beginnender Demenz und wird liebevoll von seiner Tochter gepflegt, die im Nachbarhaus wohnt. Die Tochter ist berufstätig und gerät zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Herr Schmidt hat Pflegegrad 3. Die Tochter beantragt den Umwandlungsanspruch. Sie nutzt 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen (ca. 573 Euro) plus die 131 Euro Entlastungsbetrag. Somit stehen fast 704 Euro monatlich zur Verfügung. Davon bucht die Tochter einen zertifizierten Alltagsbegleiter, der dreimal pro Woche für jeweils zwei Stunden zu Herrn Schmidt kommt. Der Begleiter geht mit ihm einkaufen, kocht das Mittagessen und spielt mit ihm Schach. Die Tochter weiß ihren Vater in dieser Zeit in sicheren Händen und kann in Ruhe arbeiten gehen. Auch hier läuft die Bezahlung komplett bürokratiefrei über die Abtretungserklärung.
Trotz der eigentlich klaren Gesetzeslage kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern, die dazu führen, dass das Geld verfällt oder Familien auf den Kosten sitzen bleiben. Hier sind die größten Stolperfallen, die Sie vermeiden sollten:
Irrtum 1: "Ich kann mir die 131 Euro einfach auszahlen lassen." Falsch. Im Gegensatz zum Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag streng zweckgebunden. Ohne den Nachweis einer zertifizierten Dienstleistung durch eine Rechnung fließt kein Geld.
Irrtum 2: "Meine Schwiegertochter putzt bei mir, sie kann das Geld bekommen." Falsch. Direkte Verwandte (bis zum 2. Grad) und Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, können nicht als bezahlte Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Der Gesetzgeber geht hier von einer familiären Beistandspflicht aus.
Irrtum 3: "Ich brauche ein Rezept vom Arzt für die Haushaltshilfe." Falsch. Die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (SGB XI) hat nichts mit der medizinischen Haushaltshilfe der Krankenkasse (SGB V) zu tun. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung. Der bewilligte Pflegegrad reicht als alleinige Voraussetzung völlig aus.
Irrtum 4: "Der Entlastungsbetrag wird von meinem Pflegegeld abgezogen." Falsch. Die 131 Euro sind eine zusätzliche Leistung (ein sogenannter "Topf" der Pflegekasse). Ihr reguläres Pflegegeld wird durch die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages um keinen Cent gekürzt.
Eine gute Haushaltshilfe entlastet auch pflegende Angehörige spürbar im Alltag.
Wenn wir über Haushaltshilfen für Senioren in Hildesheim sprechen, dürfen wir die pflegenden Angehörigen nicht vergessen. In Deutschland wird die überwältigende Mehrheit der Pflegebedürftigen zu Hause von Familienmitgliedern versorgt. Diese leisten körperliche und emotionale Schwerstarbeit, oft neben dem eigenen Beruf und der Erziehung eigener Kinder.
Der Entlastungsbetrag heißt nicht umsonst "Entlastungs"-betrag. Er soll explizit auch den Angehörigen Freiräume schaffen. Wenn eine professionelle Kraft einmal pro Woche das Haus gründlich reinigt und den Großeinkauf übernimmt, bedeutet das für die pflegende Tochter oder den pflegenden Ehepartner wertvolle Stunden, in denen sie durchatmen, eigene Termine wahrnehmen oder einfach neue Kraft schöpfen können. Die Abgabe von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten an externe Dienstleister reduziert das Konfliktpotenzial innerhalb der Familie erheblich, da die gemeinsame Zeit wieder für positive Erlebnisse und Zuwendung genutzt werden kann, anstatt für den Streit über den Putzplan.
Damit Sie nun direkt ins Handeln kommen können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie in einer kompakten Checkliste zusammengefasst:
Pflegegrad prüfen: Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor? Falls nein, umgehend einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Budget berechnen: Prüfen Sie, ob Ihnen nur die 131 Euro zur Verfügung stehen oder ob Sie ab Pflegegrad 2 ungenutzte Pflegesachleistungen haben, die Sie über den Umwandlungsanspruch (bis zu 40%) zusätzlich für die Haushaltshilfe freimachen können.
Guthaben abfragen: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach dem aktuellen Stand Ihres angesparten Entlastungsbetrages. Denken Sie an die Verfallsfrist zum 30. Juni für Gelder aus dem Vorjahr!
Anbieter suchen: Kontaktieren Sie den Pflegestützpunkt in Hildesheim oder suchen Sie im Pflegeportal Niedersachsen nach Dienstleistern mit Anerkennung nach Landesrecht (AnFöVO).
Erstgespräch führen: Laden Sie den Dienstleister zu einem unverbindlichen Kennenlernen zu sich nach Hause ein. Besprechen Sie genau, welche Aufgaben (Putzen, Einkaufen, Begleitung) übernommen werden sollen.
Abtretungserklärung unterschreiben: Nutzen Sie dieses Formular, um sich den monatlichen Aufwand zu sparen. Der Dienstleister rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Zusätzliche Hilfen prüfen: Überlegen Sie, ob ergänzende Maßnahmen wie die monatliche 40-Euro-Pflegehilfsmittel-Box, ein Hausnotruf oder ein Treppenlift Ihren Alltag in Hildesheim noch sicherer machen können. Lassen Sie sich hierzu gerne umfassend beraten.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist ein wertvolles Instrument der Pflegeversicherung, um Senioren in Hildesheim ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Er steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und ist gezielt dafür gedacht, hauswirtschaftliche Hilfen, Alltagsbegleitung und Betreuungsleistungen zu finanzieren.
Die größte Hürde ist oft das fehlende Wissen über die strikte Anforderung der Anerkennung nach Landesrecht. Private Putzhilfen aus dem Bekanntenkreis können nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden (es sei denn, sie qualifizieren sich formell als Nachbarschaftshelfer in Niedersachsen). Die Wahl eines zertifizierten Dienstleisters garantiert Ihnen nicht nur die reibungslose Kostenübernahme durch die Pflegekasse, sondern auch einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard für Ihr Zuhause.
Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt auf dem Konto der Pflegekasse liegen. Besonders die Frist zum 30. Juni des Folgejahres führt jährlich dazu, dass Millionenbeträge verfallen, die Senioren dringend für ihre Lebensqualität gebrauchen könnten. Nehmen Sie die Hilfe an, entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen, und genießen Sie Ihren Lebensabend in Hildesheim mit der Gewissheit, im Alltag professionell und zuverlässig unterstützt zu werden.
Alles Wichtige zur Haushaltshilfe auf einen Blick