Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Besonders im Alter möchten Senioren so lange wie möglich in ihren vertrauten vier Wänden in Kassel und Umgebung wohnen bleiben. Doch mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt immer schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Herausforderung, das Fensterputzen birgt ein hohes Sturzrisiko und das Tragen von schweren Einkaufstaschen vom Kasseler Wochenmarkt oder aus dem Supermarkt ist kaum noch zu bewältigen.
Genau hier setzt die Haushaltshilfe für Senioren an. Sie bietet nicht nur eine praktische Entlastung im Alltag, sondern trägt maßgeblich zur Erhaltung der Lebensqualität und der Selbstständigkeit bei. Ein sauberes und gepflegtes Umfeld fördert das psychische Wohlbefinden und reduziert gleichzeitig gesundheitliche Risiken, wie etwa Stürze über herumliegende Gegenstände oder mangelnde Hygiene im Sanitärbereich.
Viele Senioren und ihre Angehörigen scheuen jedoch die Kosten für eine professionelle Unterstützung. Was viele nicht wissen: Die Pflegeversicherung bietet hierfür eine gezielte finanzielle Hilfe an. Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und ideal dafür geeignet, eine qualifizierte Haushaltshilfe zu finanzieren.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie Sie als Senior oder Angehöriger in Kassel diesen 125-Euro-Entlastungsbetrag richtig nutzen. Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Vorgaben, zeigen auf, warum Sie nicht jede beliebige Reinigungskraft über die Pflegekasse abrechnen können, und geben Ihnen eine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, wie Sie zertifizierte Dienstleister in der Region Kassel finden und beauftragen.
Um die häusliche Pflege zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag eingeführt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im elften Buch des Sozialgesetzbuches, genauer gesagt im § 45b SGB XI. Dieser Paragraph regelt die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf exakt 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Fördersumme von 1.500 Euro. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um eine Kostenerstattung und nicht um eine direkte Geldleistung handelt. Anders als das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung auf das Konto überwiesen wird, muss der Entlastungsbetrag durch Rechnungen von anerkannten Dienstleistern nachgewiesen werden.
Das Hauptziel dieses Betrages ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern und diejenigen zu entlasten, die die Pflege im häuslichen Umfeld organisieren – meistens Familienangehörige. Die Leistungen sollen dabei helfen, den Alltag besser zu strukturieren und zu bewältigen.
Weitere offizielle Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie direkt auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Entlastungsbetrag sind erfreulich niedrigschwellig. Grundsätzlich hat jeder Pflegebedürftige, der ambulant (also zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft) gepflegt wird, Anspruch auf diese 125 Euro monatlich. Die einzige zwingende Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades.
Pflegegrad 1: Bereits bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit greift der Anspruch. Tatsächlich ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 oft die wichtigste und einzige nennenswerte finanzielle Leistung der Pflegekasse für die häusliche Versorgung.
Pflegegrad 2 bis 5: Auch bei höheren Pflegegraden bleibt der Betrag bei 125 Euro bestehen. Er wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen (für den ambulanten Pflegedienst) gewährt.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger in Kassel leben und zunehmend Schwierigkeiten im Alltag feststellen, aber noch keinen Pflegegrad haben, ist der erste Schritt immer die Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann die Einschränkungen begutachten und einen entsprechenden Pflegegrad empfehlen. Sobald der Bescheid vorliegt, steht Ihnen der Entlastungsbetrag rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung zu.
Mit der richtigen Hilfe bleibt das Zuhause ein Wohlfühlort.
Der Begriff "Haushaltshilfe" ist im Kontext der Pflegeversicherung spezifisch definiert. Es geht hierbei nicht um eine Grundreinigung oder Renovierungsarbeiten, sondern um die regelmäßige Unterstützung bei wiederkehrenden Aufgaben im häuslichen Umfeld, die der Pflegebedürftige nicht mehr eigenständig ausführen kann.
Zu den typischen Leistungen, die über den 125-Euro-Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, gehören:
Reinigungsarbeiten: Staubsaugen, Bodenwischen, Staubwischen, Reinigung von Bad und Toilette, Küchenreinigung.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Zusammenlegen und Einsortieren der Kleidung in den Schrank.
Einkaufen und Besorgungen: Erstellung von Einkaufszetteln, der tatsächliche Einkauf im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt in Kassel, Einräumen der Lebensmittel, Besorgungen in der Apotheke (Abholen von Rezepten oder Medikamenten).
Zubereitung von Mahlzeiten: Kochen von warmen Mahlzeiten, Vorbereiten von Kaltverpflegung, Spülen des Geschirrs und Aufräumen der Küche.
Müllentsorgung: Rausbringen von Hausmüll, Altpapier und Wertstoffen.
Unterstützung bei der Haustierversorgung: In einigen Fällen kann auch die grundlegende Versorgung von Haustieren (z.B. Füttern, Katzenklo reinigen) als Teil der Alltagsunterstützung anerkannt werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der häuslichen Situation beiträgt.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Haushaltshilfe im Rahmen des Entlastungsbetrages darf keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen. Das Waschen der pflegebedürftigen Person, Hilfe beim Toilettengang oder das Anreichen von Nahrung fallen in den Bereich der Grundpflege. Diese Leistungen müssen über die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und abgerechnet werden.
Hier liegt der häufigste Fehler, den Senioren und ihre Angehörigen in Kassel machen: Sie engagieren eine private Putzhilfe, eine Nachbarin oder einen gewerblichen Reinigungsdienst und reichen die Quittungen bei der Pflegekasse ein. Die böse Überraschung folgt meist prompt: Die Pflegekasse lehnt die Erstattung ab.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Entlastungsbetrag nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden darf. Für Kassel bedeutet das, dass der Dienstleister nach der Hessischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung (HessAnFöV) zertifiziert sein muss.
Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die eingesetzten Kräfte eine bestimmte Mindestqualifikation aufweisen. Sie müssen in der Regel eine Basisqualifikation (oft ein Pflegebasiskurs oder eine spezielle Schulung für Alltagsbegleiter im Umfang von mindestens 40 Stunden) absolviert haben. Zudem müssen die Anbieter ein Konzept vorlegen, wie sie die Qualität ihrer Dienstleistung sichern, und sie müssen über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.
Diese strengen Vorgaben dienen in erster Linie dem Schutz der Senioren. Sie sollen sicherstellen, dass die Personen, die in den sensiblen häuslichen Bereich der Pflegebedürftigen kommen, vertrauenswürdig sind, wissen, wie man mit altersbedingten Einschränkungen (wie etwa Demenz) umgeht, und im Notfall richtig reagieren können.
Eine "normale" Reinigungsfirma oder die nette Putzfrau von nebenan erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht und haben keine entsprechende Zulassungskennziffer vom Regierungspräsidium oder der zuständigen Behörde in Hessen erhalten. Ohne diese Zulassung ist eine Abrechnung über den 125-Euro-Entlastungsbetrag schlichtweg unmöglich.
Zertifizierte Alltagsbegleiter unterstützen zuverlässig im Haushalt.
Die Suche nach einem anerkannten Dienstleister für Haushaltshilfe in Kassel kann anfangs entmutigend wirken, da die Nachfrage oft größer ist als das Angebot. Mit der richtigen Strategie werden Sie jedoch fündig.
Der Pflegestützpunkt Kassel: Dies ist die erste und wichtigste neutrale Anlaufstelle. Die Mitarbeiter dort haben Zugriff auf regionale Datenbanken und können Ihnen Listen mit anerkannten Anbietern in den verschiedenen Kasseler Stadtteilen (von Bad Wilhelmshöhe über Wehlheiden bis Bettenhausen) aushändigen.
Online-Portale der Pflegekassen: Fast alle großen Krankenkassen bieten auf ihren Webseiten Suchportale an (oft "Pflege-Navigator" oder ähnlich genannt). Hier können Sie Ihre Postleitzahl in Kassel eingeben und nach "Angeboten zur Unterstützung im Alltag" filtern. Achten Sie darauf, dass der Schwerpunkt des Anbieters auf haushaltsnahen Dienstleistungen liegt.
Ambulante Pflegedienste: Viele klassische Pflegedienste in Kassel bieten mittlerweile nicht nur die medizinische und pflegerische Versorgung an, sondern haben eigene Abteilungen für die Hauswirtschaft aufgebaut. Fragen Sie bei Pflegediensten in Ihrer Nähe gezielt nach freien Kapazitäten für die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag.
Spezialisierte Alltagsbegleiter-Agenturen: In den letzten Jahren sind vermehrt Agenturen entstanden, die sich ausschließlich auf Betreuung und Hauswirtschaft spezialisiert haben. Diese haben oft die nötige Anerkennung nach hessischem Landesrecht.
Tipp von PflegeHelfer24: Warten Sie nicht, bis die Not groß ist. Die Wartelisten bei guten und anerkannten Anbietern in Kassel können lang sein. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, auch wenn Sie die Hilfe zunächst nur für wenige Stunden im Monat benötigen. Sobald Sie im Kundenstamm sind, lässt sich der Umfang der Hilfe später meist leichter aufstocken.
Wenn Sie einen passenden, nach Landesrecht anerkannten Anbieter in Kassel gefunden haben, stellt sich die Frage der Bezahlung. Hier gibt es zwei gängige Modelle, die Sie kennen sollten, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Beim klassischen Modell erhalten Sie als Pflegebedürftiger am Ende des Monats eine Rechnung vom Dienstleister über die erbrachten Stunden der Haushaltshilfe. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an den Anbieter. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung (oder eine Kopie, je nach Kasse) zusammen mit einem Erstattungsformular bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen den Betrag – bis zur maximalen Höhe Ihres angesparten Entlastungsbudgets – auf Ihr Konto zurück.
Vorteil: Sie haben die volle Kontrolle über alle Rechnungen und sehen genau, was abgerechnet wird.Nachteil: Sie müssen finanziell in Vorleistung gehen, was bei knappen Renten eine Belastung sein kann. Zudem haben Sie den monatlichen Aufwand mit dem Einreichen der Belege.
Dieses Modell ist für Senioren und Angehörige deutlich komfortabler. Sie unterschreiben bei Vertragsbeginn eine sogenannte Abtretungserklärung. Mit diesem Dokument bevollmächtigen Sie den Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Die Pflegekasse begleicht die Rechnung dann direkt mit dem Anbieter, ohne dass das Geld über Ihr Konto fließt.
Vorteil: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und sparen sich den lästigen Papierkram und das Porto.Nachteil: Sie müssen darauf vertrauen, dass der Anbieter korrekt abrechnet. Es empfiehlt sich, regelmäßig Leistungsnachweise vom Anbieter oder Kontoauszüge der Pflegekasse anzufordern, um das verbleibende Budget im Blick zu behalten.
Unser Rat: Fragen Sie Dienstleister in Kassel bereits beim Erstgespräch, ob sie eine Direktabrechnung über eine Abtretungserklärung akzeptieren. Seriöse und etablierte Anbieter machen dies in der Regel standardmäßig.
Ein besonders wichtiger und oft missverstandener Aspekt des Entlastungsbetrages ist die Anspar- und Verfallsregelung. Die 125 Euro müssen nicht zwingend jeden Monat punktgenau ausgegeben werden. Wenn Sie in einem Monat keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen oder die Rechnung geringer als 125 Euro ausfällt, verfällt das Restgeld nicht sofort.
Der Gesetzgeber hat hier eine sehr seniorenfreundliche Regelung geschaffen: Nicht genutzte Beträge eines Kalendermonats werden automatisch auf die folgenden Monate übertragen. So können Sie über das Jahr hinweg ein Budget ansparen.
Die entscheidende Frist: Der 30. Juni des Folgejahres
Alle Beträge, die Sie in einem Kalenderjahr nicht verbraucht haben, können Sie in das nächste Jahr mitnehmen. Allerdings müssen diese angesparten Mittel aus dem Vorjahr spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Stichtag ist das Datum der Leistungserbringung, nicht das Datum der Rechnungsstellung.
Ein konkretes Beispiel für einen Senior in Kassel: Herr Müller (Pflegegrad 2) hat im Jahr 2025 seinen Entlastungsbetrag kaum genutzt. Am 31. Dezember 2025 hat er ein Restguthaben von 800 Euro bei seiner Pflegekasse. Dieses Geld verfällt am Jahreswechsel nicht! Herr Müller kann diese 800 Euro nun nutzen, um im Frühjahr 2026 eine intensivere Haushaltshilfe (z.B. für einen großen Frühjahrsputz oder häufigere Unterstützung) zu buchen. Er muss jedoch darauf achten, dass die Leistungen bis zum 30. Juni 2026 erbracht werden. Alles, was von den 800 Euro aus 2025 am 1. Juli 2026 noch übrig ist, verfällt unwiderruflich. Sein reguläres Budget von 125 Euro für die Monate des Jahres 2026 bleibt davon natürlich unberührt.
Es lohnt sich also, regelmäßig bei der Pflegekasse den aktuellen Stand des Entlastungsbudgets abzufragen, um kein Geld verfallen zu lassen.
Auch beim Kochen und Vorbereiten von Mahlzeiten gibt es Unterstützung.
Für viele Senioren in Kassel reichen die 125 Euro im Monat nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an Haushaltshilfe zu decken. Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 30 bis 40 Euro für anerkannte Dienstleister finanziert der Entlastungsbetrag etwa 3 bis 4 Stunden Hilfe pro Monat. Das ist oft zu wenig, wenn wöchentlich geputzt und eingekauft werden soll.
Hier kommt ein mächtiges, aber oft unbekanntes Instrument der Pflegeversicherung ins Spiel: der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen (Geld, das für ambulante Pflegedienste vorgesehen ist). Wenn dieser Betrag für die ambulante Pflege nicht vollständig ausgeschöpft wird, können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen umgewandelt und für Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Haushaltshilfe) verwendet werden.
So funktioniert die Rechnung (Beispielhaft für Pflegegrad 2): Angenommen, der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 beträgt 761 Euro (die genauen Sätze werden gesetzlich regelmäßig angepasst). Wenn der Senior keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege benötigt oder der Pflegedienst nur einen Teil dieses Budgets verbraucht, können bis zu 40 Prozent davon umgewandelt werden. 40 % von 761 Euro = 304,40 Euro. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro stehen dem Senior nun plötzlich bis zu 429,40 Euro pro Monat für die Haushaltshilfe zur Verfügung! Damit lassen sich problemlos wöchentliche Einsätze einer Reinigungskraft und Einkaufshilfe finanzieren.
Wichtige Voraussetzungen für die Umwandlung:
Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2 (bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen).
Die Umwandlung muss in der Regel nicht vorab formal beantragt werden. Es reicht aus, die entsprechenden Rechnungen der anerkannten Dienstleister bei der Pflegekasse einzureichen. Dennoch ist es ratsam, die Kasse kurz schriftlich über die Absicht der Umwandlung zu informieren, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden.
Auch hier gilt zwingend: Der Dienstleister muss nach Landesrecht (Hessen) anerkannt sein.
Die Wahl der richtigen Haushaltshilfe ist Vertrauenssache. Schließlich gewähren Sie einer fremden Person Zugang zu Ihren privatesten Räumen. Um Enttäuschungen und Probleme mit der Pflegekasse zu vermeiden, sollten Sie bei der Anbietersuche in Kassel methodisch vorgehen. Nutzen Sie diese Checkliste für Ihre Erstgespräche:
Liegt die Anerkennung nach hessischem Landesrecht vor? Lassen Sie sich dies ausdrücklich bestätigen. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen seine Zulassungsnummer auf Nachfrage nennen können.
Wird eine Abtretungserklärung angeboten? Klären Sie direkt, ob der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen.
Wie hoch ist der Stundensatz? Vergleichen Sie die Preise. In Kassel und dem Umland variieren die Stundensätze für zertifizierte Haushaltshilfen. Achten Sie auch auf versteckte Kosten wie Anfahrtspauschalen oder Zuschläge für Wochenendarbeit.
Gibt es eine Mindesteinsatzzeit? Viele Anbieter haben wirtschaftliche Vorgaben und kommen erst ab einem Einsatz von mindestens zwei Stunden am Stück. Klären Sie, ob dies zu Ihren Bedürfnissen passt.
Ist festes Personal garantiert? Für Senioren, insbesondere für Menschen mit Demenz, ist Kontinuität extrem wichtig. Wechselndes Personal sorgt für Unruhe. Fragen Sie, ob immer dieselbe Kraft zu Ihnen kommt.
Wie ist die Vertretungsregelung bei Krankheit oder Urlaub? Fällt die Hilfe ersatzlos aus, oder stellt der Anbieter automatisch eine Vertretungskraft?
Gibt es eine vertragliche Kündigungsfrist? Binden Sie sich nicht an langfristige Knebelverträge. Eine Kündigungsfrist von zwei bis vier Wochen zum Monatsende ist branchenüblich und fair.
Welche genauen Tätigkeiten werden übernommen? Definieren Sie vorab klar, was Sie erwarten (z.B. Fensterputzen ja/nein, Einkaufen mit oder ohne Begleitung des Seniors). Nicht jeder Anbieter übernimmt alle Aufgaben.
Trotz bester Absichten kommt es bei der Nutzung des Entlastungsbetrages für Haushaltshilfen immer wieder zu Problemen. Wenn Sie die folgenden Fehler vermeiden, sparen Sie sich viel Ärger und finanziellen Verlust.
Fehler 1: Schwarzgeldzahlungen oder "Nachbarschaftshilfe" ohne Belege Die Pflegekasse erstattet niemals Kosten ohne eine ordnungsgemäße Rechnung eines zertifizierten Anbieters. Wer seiner Enkelin oder der Nachbarin 50 Euro zusteckt, damit diese putzt, kann dieses Geld nicht über den Entlastungsbetrag zurückholen. Eine Ausnahme bildet die formalisierte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die in Hessen jedoch ebenfalls bestimmte Registrierungs- und Schulungsvoraussetzungen erfordert.
Fehler 2: Grundpflege mit Haushaltshilfe verwechseln Wenn die Haushaltshilfe kommt, bitten manche Senioren darum, "nur kurz beim Duschen zu helfen" oder "die Stützstrümpfe anzuziehen". Dies ist den Kräften der Haushaltshilfe strengstens untersagt, da sie dafür weder ausgebildet noch versichert sind. Solche Aufgaben müssen zwingend von examiniertem Pflegepersonal eines Pflegedienstes übernommen werden.
Fehler 3: Rechnungen sammeln und zu spät einreichen Manche Senioren heben die Rechnungen monatelang auf und reichen sie erst nach über einem Jahr gesammelt ein. Das ist riskant. Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein, um sicherzustellen, dass die Abrechnung reibungslos funktioniert und keine Fristen (wie der 30. Juni des Folgejahres) übersehen werden.
Fehler 4: Budget nicht im Blick behalten Wenn Sie die Direktabrechnung (Abtretungserklärung) nutzen, bekommen Sie oft nicht mit, wie viel Geld Ihr Dienstleister abbucht. Wenn das Budget von 125 Euro (plus eventuelle Restbeträge) aufgebraucht ist, stellt der Anbieter Ihnen die restlichen Stunden privat in Rechnung. Führen Sie ein kleines Haushaltsbuch über die geleisteten Stunden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Eine Haushaltshilfe ist ein hervorragender Baustein, um das Leben im Alter in Kassel sicherer und angenehmer zu gestalten. Doch oft reicht eine punktuelle Unterstützung von wenigen Stunden in der Woche nicht aus, um alle Risiken im häuslichen Umfeld zu minimieren. Hier bietet es sich an, den Entlastungsbetrag mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung und praktischen Hilfsmitteln zu kombinieren.
Als Spezialist für Seniorenpflege und Hilfsmittel berät PflegeHelfer24 Sie gerne ganzheitlich. Wenn beispielsweise das Treppensteigen im Haus in Kassel-Wilhelmshöhe zur Qual wird, hilft auch die beste Haushaltshilfe nur bedingt. In solchen Fällen ist die Installation eines Treppenlifts eine nachhaltige Lösung. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem.
Ebenso wichtig ist das Thema Sicherheit in der Zeit, in der die Haushaltshilfe nicht vor Ort ist. Ein Hausnotruf bietet die Gewissheit, dass im Falle eines Sturzes sofort Hilfe gerufen werden kann. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bei einem vorliegenden Pflegegrad in der Regel die monatlichen Grundkosten.
Für die Mobilität außer Haus, um beispielsweise gemeinsam mit der Haushaltshilfe einkaufen zu fahren oder Arztbesuche zu erledigen, können Elektromobile oder ein Elektrorollstuhl die perfekte Ergänzung sein. Und wenn die Pflegebedürftigkeit so weit fortschreitet, dass ein stundenweiser Einsatz nicht mehr genügt, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der 24-Stunden-Pflege, bei der eine Betreuungskraft dauerhaft mit in den Haushalt einzieht und sowohl hauswirtschaftliche als auch grundpflegerische Aufgaben übernimmt.
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Ergänzende Hilfsmittel wie ein Treppenlift erleichtern den Alltag zusätzlich.
Um Ihnen noch mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die häufigsten Fragen von Senioren und Angehörigen aus Kassel rund um das Thema Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag detailliert für Sie beantwortet.
Wird der Entlastungsbetrag von 125 Euro auf mein Konto überwiesen? Nein. Im Gegensatz zum Pflegegeld handelt es sich beim Entlastungsbetrag um eine zweckgebundene Sachleistung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das Geld ruht virtuell bei Ihrer Pflegekasse. Erst wenn Sie eine Rechnung eines nach Landesrecht anerkannten Dienstleisters einreichen, wird der entsprechende Betrag ausgezahlt. Eine Barauszahlung ohne Leistungsnachweis ist gesetzlich ausgeschlossen.
Kann ich meine Schwiegertochter über den Entlastungsbetrag bezahlen? Nein, das ist nicht möglich. Verwandte bis zum zweiten Grad sowie Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben, können nicht als bezahlte Kräfte über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Der Gesetzgeber geht hier von einer familiären Beistandspflicht aus. Die 125 Euro sind für externe, qualifizierte und anerkannte Dienstleister vorgesehen.
Darf die Haushaltshilfe auch Gartenarbeit übernehmen? Das hängt vom Einzelfall und vom Dienstleister ab. Grundsätzlich ist die Pflege des direkten Wohnumfeldes förderfähig, wenn sie der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit dient. Dazu kann auch das Fegen der Terrasse oder das Schneeräumen im Winter gehören. Aufwendige Gartenarbeiten wie das Fällen von Bäumen oder das Anlegen von Beeten werden von der Pflegekasse jedoch in der Regel nicht erstattet. Wichtig ist zudem, dass der gewählte Dienstleister in seinem Anerkennungskonzept auch hausnahe Dienstleistungen im Außenbereich aufgeführt hat.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwas beschädigt? Dies ist ein weiterer Grund, warum die Anerkennung nach hessischem Landesrecht so wichtig ist. Anerkannte Dienstleister müssen nachweisen, dass sie über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Sollte die Haushaltshilfe also beim Staubwischen in Ihrer Kasseler Wohnung eine wertvolle Vase umstoßen oder den Parkettboden zerkratzen, greift die Versicherung des Anbieters. Bei einer schwarz beschäftigten Putzhilfe blieben Sie hingegen auf den Kosten sitzen.
Muss ich den Entlastungsbetrag versteuern? Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung, einschließlich des Entlastungsbetrages, sind steuerfrei. Sie müssen diese Erstattungen weder in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, noch haben sie Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente oder auf eventuelle Ansprüche auf Grundsicherung im Alter.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für andere Dinge als die Haushaltshilfe nutzen? Ja, der Entlastungsbetrag ist flexibel einsetzbar, solange es sich um anerkannte Leistungen handelt. Neben der Haushaltshilfe (Angebote zur Unterstützung im Alltag) können Sie die 125 Euro auch für die Eigenanteile bei der Tages- und Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege oder für anerkannte Betreuungsgruppen (z.B. Demenz-Cafés) verwenden. Eine Kombination verschiedener Leistungen ist ebenfalls problemlos möglich, solange das Budget ausreicht.
Mein Pflegegrad wurde rückwirkend anerkannt. Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend? Ja. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht ab dem Monat der Antragstellung auf den Pflegegrad, sofern dieser bewilligt wird. Wenn Ihr Antrag im Januar gestellt wurde und der Bescheid im April kommt, haben Sie für die Monate Januar bis April bereits jeweils 125 Euro (insgesamt also 500 Euro) angespart. Sie können dieses Geld jedoch nicht rückwirkend für Rechnungen ausgeben, die vor der Anerkennung entstanden sind. Das angesparte Budget steht Ihnen ab dem Zeitpunkt des Bescheids für zukünftige Leistungen zur Verfügung.
Die Organisation des häuslichen Alltags im Alter muss keine unüberwindbare Hürde sein. Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument der Pflegeversicherung, das viel zu oft ungenutzt bleibt, weil die bürokratischen Hürden auf den ersten Blick abschreckend wirken.
Lassen Sie dieses Geld nicht verfallen! Mit dem richtigen Wissen ist die Beantragung und Nutzung einer Haushaltshilfe in Kassel unkompliziert. Hier sind noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Anspruch prüfen: Jeder mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf monatlich 125 Euro.
Zertifizierung ist Pflicht: Beauftragen Sie in Kassel ausschließlich Dienstleister, die nach der hessischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung zertifiziert sind.
Bequem abrechnen: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Abtretungserklärung, damit der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet und Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Fristen beachten: Nicht genutzte Beträge eines Jahres verfallen nicht am 31. Dezember, sondern erst am 30. Juni des Folgejahres.
Budget aufstocken: Ab Pflegegrad 2 können Sie nicht genutzte Pflegesachleistungen teilweise umwandeln und so das Budget für die Haushaltshilfe massiv erhöhen.
Eine professionelle Haushaltshilfe nimmt Ihnen nicht nur die schwere körperliche Arbeit ab, sondern bringt auch Struktur, Sauberkeit und oft auch ein nettes Gespräch in Ihren Alltag. Kombiniert mit den richtigen Hilfsmitteln, wie einem Hausnotruf oder einem barrierefreien Badumbau, schaffen Sie so die besten Voraussetzungen, um Ihren Lebensabend sicher und selbstbestimmt in Ihrem geliebten Zuhause in Kassel zu verbringen.
Zögern Sie nicht, sich bei der Suche nach Anbietern Unterstützung zu holen. Der Pflegestützpunkt Kassel, Ihre Pflegekasse und spezialisierte Berater stehen Ihnen zur Seite, um den passenden Dienstleister für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Die wichtigsten Antworten rund um den Entlastungsbetrag auf einen Blick.