Ambulanter Pflegedienst in Göttingen: Kosten & Leistungen 2026

Ambulanter Pflegedienst in Göttingen: Kosten & Leistungen 2026

Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Göttingen: Was zahlt die Pflegekasse?

Wenn ein geliebter Mensch im Alter pflegebedürftig wird, stehen Familien in Göttingen und Umgebung oft vor einer enormen emotionalen und organisatorischen Herausforderung. Der Wunsch der meisten Senioren ist klar: Sie möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, sei es im beschaulichen Ostviertel, im lebhaften Grone oder in den umliegenden Gemeinden wie Rosdorf und Bovenden. Um diesen Wunsch zu erfüllen, ist die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oft unerlässlich. Doch sobald die Entscheidung für professionelle Hilfe gefallen ist, drängt sich unweigerlich die wichtigste Frage auf: Wie hoch sind die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Göttingen und was übernimmt eigentlich die Pflegekasse?

In diesem umfassenden Ratgeber (Stand 2026) erklären wir Ihnen detailliert, transparent und leicht verständlich, wie sich die Pflegekosten zusammensetzen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Budgets Ihnen durch die jüngsten Erhöhungen der Pflegereform zustehen, wie das Abrechnungssystem in Niedersachsen funktioniert und wie Sie die Leistungen der Pflegekasse optimal ausschöpfen, um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Als Experten von PflegeHelfer24 stehen wir Ihnen bei diesem komplexen Thema mit Rat und Tat zur Seite.

Die aktuellen Leistungen der Pflegekasse im Jahr 2026: Ein Überblick

Um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Göttingen richtig kalkulieren zu können, müssen Sie zunächst wissen, welche finanziellen Mittel Ihnen überhaupt zur Verfügung stehen. Die Pflegeversicherung in Deutschland unterscheidet grundlegend zwischen zwei Leistungsarten: den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld. Beide Budgets wurden im Rahmen der Pflegereform in den Jahren 2024 und 2025 um jeweils empfindliche Prozentsätze erhöht, sodass Ihnen im Jahr 2026 deutlich mehr finanzielle Unterstützung zusteht als noch vor wenigen Jahren.

Was sind Pflegesachleistungen? Der Begriff Pflegesachleistung ist oft irreführend, da es sich hierbei nicht um "Sachen" wie Rollstühle oder Betten handelt. Vielmehr ist damit ein zweckgebundenes Budget gemeint, das die Pflegekasse ausschließlich für die Bezahlung von professionellen, zertifizierten ambulanten Pflegediensten zur Verfügung stellt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger müssen nicht in Vorleistung treten, solange das monatliche Budget nicht überschritten wird.

Was ist das Pflegegeld? Das Pflegegeld hingegen ist eine finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Es wird monatlich direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und ist nicht zweckgebunden. Der Pflegebedürftige kann frei darüber verfügen und es beispielsweise als Aufwandsentschädigung an die pflegenden Kinder oder den Ehepartner weitergeben.

Hier sind die aktuellen monatlichen Maximalbeträge der Pflegekasse für das Jahr 2026 im Detail:

  • Pflegegrad 1: Es besteht noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Sie erhalten jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag (mehr dazu weiter unten).

  • Pflegegrad 2:Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro ODER Pflegegeld in Höhe von 347 Euro.

  • Pflegegrad 3:Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro ODER Pflegegeld in Höhe von 599 Euro.

  • Pflegegrad 4:Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro ODER Pflegegeld in Höhe von 800 Euro.

  • Pflegegrad 5:Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro ODER Pflegegeld in Höhe von 990 Euro.

Wichtig zu wissen: Sie müssen sich nicht strikt für das eine oder das andere entscheiden. Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, dieser aber nicht das volle Sachleistungsbudget ausschöpft, können Sie die sogenannte Kombinationsleistung nutzen. Wie diese genau funktioniert, erklären wir Ihnen anhand von konkreten Rechenbeispielen im weiteren Verlauf dieses Artikels.

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Nahaufnahme von Händen einer Pflegekraft, die sanft die Hände eines älteren Menschen halten. Im Hintergrund eine unscharfe, gemütliche Wohnzimmerumgebung mit warmem, beruhigendem Licht.

Finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause

Das Abrechnungssystem in Niedersachsen: Leistungskomplexe und Punktwerte

Wenn Sie in Göttingen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, werden Sie feststellen, dass dieser nicht einfach einen pauschalen Stundenlohn abrechnet. Die Abrechnung der Pflegeleistungen ist in Deutschland Ländersache und wird in Niedersachsen über den sogenannten Leistungskomplexkatalog geregelt. Dieses System kann auf den ersten Blick sehr bürokratisch wirken, dient aber der Transparenz und Vergleichbarkeit.

Was sind Leistungskomplexe (LK)? Die gesamte pflegerische Versorgung (die sogenannte Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung) ist in Niedersachsen in verschiedene, fest definierte Pakete unterteilt – die Leistungskomplexe. Jeder Leistungskomplex beschreibt exakt, welche Handgriffe die Pflegekraft ausführt. Ein klassisches Beispiel ist der Leistungskomplex 1 (Große Grundpflege). Dieser umfasst das vollständige Waschen des Körpers (Ganzwaschung), die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren sowie die Hilfe beim An- und Auskleiden. Ein anderes Beispiel ist der Leistungskomplex 19 (Hauswirtschaftliche Versorgung), der das Reinigen der Wohnung oder das Einkaufen beinhaltet.

Der Punktwert: Die Währung der Pflege Jedem Leistungskomplex ist im niedersächsischen Katalog eine feste Punktzahl zugeordnet, die den zeitlichen und personellen Aufwand widerspiegelt. So könnte die Große Grundpflege beispielsweise mit 400 Punkten bewertet sein. Um nun den Preis in Euro zu ermitteln, wird diese Punktzahl mit dem sogenannten Punktwert multipliziert.

Der Punktwert ist ein Cent-Betrag, den jeder ambulante Pflegedienst in Göttingen individuell mit den Landesverbänden der Pflegekassen verhandelt. Er richtet sich nach den Personalkosten (die durch den gesetzlichen Pflege-Tariflohn stark gestiegen sind), den Mietkosten für die Büroräume in Göttingen und den Fuhrparkkosten. Im Jahr 2026 liegt der Punktwert für ambulante Pflegedienste in der Region Südniedersachsen je nach Anbieter erfahrungsgemäß oft zwischen 0,055 Euro und 0,075 Euro (also 5,5 bis 7,5 Cent pro Punkt).

Die Formel zur Preisberechnung lautet also:Punktzahl des Leistungskomplexes × regionaler Punktwert = Preis für den Einsatz

Versteckte Kostenpunkte: Wegepauschalen und Investitionskosten

Neben den reinen Pflegeleistungen finden sich auf der Rechnung eines Göttinger Pflegedienstes noch zwei weitere, sehr wichtige Positionen, die Sie bei Ihrer Budgetplanung unbedingt berücksichtigen müssen: die Wegepauschale und die Investitionskosten.

Die Wegepauschale (Fahrtkosten) Jedes Mal, wenn das Pflegeauto bei Ihnen vorfährt, stellt der Pflegedienst eine Wegepauschale in Rechnung. Auch hierfür gibt es in Niedersachsen feste Sätze, die nach Entfernung oder Zonen gestaffelt sein können. Wenn Sie beispielsweise direkt in Göttingen-Weende wohnen und der Pflegedienst seinen Sitz ebenfalls dort hat, fällt die Pauschale oft geringer aus, als wenn die Pflegekraft bis nach Dransfeld, Gleichen oder ins tiefste Diemardental fahren muss. Die Wegepauschale wird pro Einsatz berechnet. Kommt der Pflegedienst zweimal am Tag (morgens und abends), fällt die Wegepauschale auch zweimal an. Die Kosten hierfür liegen in der Regel zwischen 4,50 Euro und 8,00 Euro pro Anfahrt. Diese Kosten werden vollständig aus dem Sachleistungsbudget der Pflegekasse bezahlt.

Die Investitionskosten (Investkosten) Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt, sind die sogenannten Investitionskosten. Ein ambulanter Pflegedienst hat Ausgaben, die nicht direkt mit der Pflege am Patienten zu tun haben. Dazu gehören die Anschaffung der Dienstwagen, Computer für das Büro, Dienstkleidung oder die Miete für die Geschäftsräume. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Pflegekasse diese betriebswirtschaftlichen Investitionen nicht über die Sachleistungen finanziert. Daher dürfen Pflegedienste diese Kosten an ihre Klienten weitergeben.

Die Investitionskosten werden meist als prozentualer Aufschlag auf die reine Pflegesumme berechnet (oft zwischen 3 % und 6 %) oder als fester Betrag pro Einsatz ausgewiesen. Wichtig: Diese Investitionskosten müssen Sie in der Regel als Eigenanteil aus eigener Tasche (oder von Ihrem Pflegegeld) bezahlen, da die Pflegekasse sie nicht aus dem Sachleistungsbudget übernimmt. Einige Bundesländer fördern die Investitionskosten unter bestimmten Bedingungen, in Niedersachsen verbleibt dieser Anteil jedoch zumeist beim Patienten, es sei denn, es greift die Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt.

Konkrete Rechenbeispiele für ambulante Pflege in Göttingen (Stand 2026)

Um die trockene Theorie greifbar zu machen, haben wir drei typische Szenarien aus dem Göttinger Pflegealltag für Sie durchgerechnet. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Modellrechnungen handelt. Ein fiktiver Punktwert von 0,065 Euro und eine Wegepauschale von 5,50 Euro dienen als Grundlage.

Szenario 1: Leichte Unterstützung im Alltag (Pflegegrad 2) Frau Müller (82) lebt allein in einer Wohnung in Göttingen-Geismar. Sie hat Pflegegrad 2 und benötigt zweimal pro Woche Hilfe beim Duschen (Große Grundpflege) sowie beim anschließenden Ankleiden. An den anderen Tagen kommt sie allein oder mit Hilfe ihrer Tochter zurecht.

  • Kosten pro Einsatz (Duschen + Ankleiden): ca. 450 Punkte × 0,065 Euro = 29,25 Euro

  • Zuzüglich Wegepauschale: 5,50 Euro

  • Gesamtkosten pro Besuch: 34,75 Euro

  • Besuche pro Monat: 8 (zweimal wöchentlich)

  • Monatliche Gesamtkosten: 8 × 34,75 Euro = 278,00 Euro

Fazit für Frau Müller: Ihr Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 2 beträgt 796 Euro. Die Kosten von 278,00 Euro werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen. Sie muss keinen Eigenanteil für die Pflege zahlen (lediglich die geringen Investitionskosten). Da sie ihr Budget nicht voll ausschöpft, profitiert sie zudem von der Kombinationsleistung.

Szenario 2: Tägliche Grundversorgung (Pflegegrad 3) Herr Schmidt (78) wohnt in Göttingen-Grone und hat Pflegegrad 3. Er benötigt jeden Morgen Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Richten des Frühstücks. Abends kommt der Pflegedienst erneut, um ihm beim Entkleiden und beim Zubettgehen zu helfen.

  • Kosten pro Morgen-Einsatz: ca. 380 Punkte × 0,065 Euro = 24,70 Euro + 5,50 Euro Wegepauschale = 30,20 Euro

  • Kosten pro Abend-Einsatz: ca. 200 Punkte × 0,065 Euro = 13,00 Euro + 5,50 Euro Wegepauschale = 18,50 Euro

  • Tägliche Kosten: 48,70 Euro

  • Monatliche Gesamtkosten (bei 30 Tagen): 30 × 48,70 Euro = 1.461,00 Euro

Fazit für Herrn Schmidt: Das Sachleistungsbudget für Pflegegrad 3 liegt im Jahr 2026 bei 1.497 Euro. Die Kosten für den Pflegedienst werden nahezu punktgenau von der Pflegekasse gedeckt. Herr Schmidt zahlt lediglich die Investitionskosten privat.

Szenario 3: Intensive Betreuung (Pflegegrad 4) Ein Ehepaar in Göttingen-Ostviertel betreut den schwer pflegebedürftigen Ehemann (Pflegegrad 4). Der Pflegedienst kommt dreimal täglich (morgens, mittags, abends) für umfassende Grundpflege, Lagerung, Inkontinenzversorgung und Nahrungsanreichung.

  • Tägliche Kosten (3 Einsätze inkl. 3x Wegepauschale): ca. 85,00 Euro

  • Monatliche Gesamtkosten (bei 30 Tagen): 30 × 85,00 Euro = 2.550,00 Euro

Fazit für das Ehepaar: Das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 4 beträgt 1.859 Euro. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 2.550,00 Euro. Es entsteht eine Deckungslücke von 691,00 Euro. Diesen Betrag (zuzüglich Investitionskosten) muss die Familie als monatlichen Eigenanteil selbst tragen. In solchen Fällen kann eine 24-Stunden-Pflege, wie sie PflegeHelfer24 vermittelt, eine wirtschaftlichere und vor allem betreuungsintensivere Alternative sein.

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Eine ältere Frau sitzt mit ihrer erwachsenen Tochter an einem hellen Esstisch aus Eichenholz, beide schauen entspannt auf einige Dokumente. Natürliches Tageslicht, aufgeräumte Umgebung.

Pflegekosten und Budgets gemeinsam im Blick behalten

Die Kombinationsleistung: Das Budget optimal ausnutzen

In unserem ersten Szenario bei Frau Müller haben wir gesehen, dass sie von ihrem Budget (796 Euro) nur einen Teil (278 Euro) verbraucht hat. Was passiert mit dem Restgeld? Verfällt das einfach? Nein, hier kommt die sogenannte Kombinationsleistung (Kombipflege) nach § 38 SGB XI ins Spiel. Diese Regelung ist ein enormer finanzieller Vorteil für Familien, in denen sich Pflegedienst und Angehörige die Arbeit teilen.

Die Regel lautet: Der prozentuale Anteil der Sachleistungen, der nicht vom Pflegedienst verbraucht wird, wird Ihnen als Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Die Berechnung für Frau Müller (Pflegegrad 2) sieht so aus:

  1. Frau Müller hat 278,00 Euro von 796,00 Euro verbraucht. Das entspricht exakt 34,9 % ihres Sachleistungsbudgets.

  2. Es bleiben also 65,1 % des Budgets ungenutzt.

  3. Nun schaut die Pflegekasse auf das volle Pflegegeld für Pflegegrad 2, welches 347,00 Euro beträgt.

  4. Frau Müller erhält nun 65,1 % von diesen 347,00 Euro ausgezahlt.

  5. Das entspricht einem Betrag von 225,90 Euro, der monatlich frei auf ihr Konto überwiesen wird!

Mit diesem anteiligen Pflegegeld kann Frau Müller beispielsweise ihre Tochter für die Hilfe an den restlichen Wochentagen finanziell entlasten oder die anfallenden Investitionskosten des Pflegedienstes problemlos decken. Um die Kombinationsleistung zu erhalten, müssen Sie dies lediglich bei Ihrer Pflegekasse beantragen (ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht meist aus, viele Pflegedienste helfen direkt bei Vertragsabschluss dabei).

Medizinische Behandlungspflege (SGB V): Wenn die Krankenkasse zahlt

Ein Punkt, der in der häuslichen Pflege in Göttingen immer wieder zu Missverständnissen führt, ist die Trennung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Diese Unterscheidung ist finanziell von massiver Bedeutung für Sie!

Während die Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen) über die Pflegekasse (SGB XI) und das oben genannte Sachleistungsbudget abgerechnet wird, fällt die medizinische Behandlungspflege in die Zuständigkeit der Krankenkasse (SGB V).

Was gehört zur medizinischen Behandlungspflege? Hierbei handelt es sich um ärztlich verordnete Maßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden müssen, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Typische Beispiele sind:

  • Das Richten und Verabreichen von Medikamenten (z.B. Tablettengabe)

  • Das Spritzen von Insulin oder Thrombose-Spritzen

  • Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Kompressionsklasse II)

  • Das Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

  • Die Pflege eines Katheters oder einer Magensonde (PEG)

  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen

Wie funktioniert die Abrechnung? Wenn Ihr Hausarzt in Göttingen (oder ein Facharzt) feststellt, dass Sie oder Ihr Angehöriger diese medizinischen Leistungen benötigen, stellt er eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (ein spezielles rosa Rezept) aus. Diese Verordnung reichen Sie oder der Pflegedienst bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sobald die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, rechnet der Pflegedienst diese medizinischen Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Der entscheidende Vorteil: Diese Kosten belasten Ihr Sachleistungsbudget der Pflegekasse mit keinem einzigen Cent! Sie können also weiterhin die vollen 1.497 Euro (bei Pflegegrad 3) für die Hilfe beim Duschen und Anziehen nutzen, während die Krankenkasse separat die Kosten für die tägliche Insulinspritze und die Kompressionsstrümpfe übernimmt.

Hinweis zur Zuzahlung: Bei Leistungen der Krankenkasse fällt für volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Euro pro ärztlicher Verordnung plus 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch chronisch krank sind oder die gesetzliche Belastungsgrenze (1 % bzw. 2 % Ihres Bruttoeinkommens) erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von dieser Zuzahlung befreien lassen.

Zusätzliche Budgets der Pflegekasse in 2026: Entlastungsbetrag und mehr

Neben den klassischen Sachleistungen und dem Pflegegeld hält die Pflegekasse im Jahr 2026 weitere, sehr wertvolle Töpfe bereit, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten, um den Pflegealltag in Göttingen zu finanzieren und zu erleichtern.

1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) Jeder Pflegebedürftige, bereits ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (dieser Betrag wurde 2025 von ehemals 125 Euro angehoben). Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können es nutzen für:

  • Anerkannte Alltagsbegleiter (z.B. zum Vorlesen, Spazierengehen am Kiessee, Begleitung zum Arzt)

  • Zertifizierte Haushaltshilfen (für das Putzen der Wohnung, Fensterputzen, Wäschewaschen)

  • Die Finanzierung von Tages- und Nachtpflege

  • In manchen Fällen auch für Leistungen des ambulanten Pflegedienstes (allerdings nicht für die körperliche Grundpflege bei den Pflegegraden 2 bis 5, sondern nur für Betreuung und Hauswirtschaft)

Wichtig: Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht aufbrauchen, wird der Betrag in den nächsten Monat übernommen. Sie können die angesparten Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfallen sie.

2. Das Entlastungsbudget (3.539 Euro jährlich für Kurzzeit- und Verhinderungspflege) Seit Juli 2025 gibt es eine massive Erleichterung für pflegende Angehörige: Das neue, zusammengefasste Entlastungsbudget. Wenn die Pflegeperson (z.B. die Ehefrau oder der Sohn) in den Urlaub fährt, selbst ins Krankenhaus muss oder einfach eine Auszeit braucht, springt die Pflegekasse ein. Ihnen stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 3.539 Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld können Sie einen ambulanten Pflegedienst in Göttingen für die Verhinderungspflege zu Hause beauftragen oder den Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) unterbringen. Das Budget kann flexibel für beide Zwecke eingesetzt werden.

3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 41,80 Euro monatlich) Pflege bedeutet auch Hygiene. Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen zahlt die Pflegekasse einen festen monatlichen Zuschuss von bis zu 41,80 Euro (bzw. 40 Euro je nach exakter Kassenregelung). Sie können sich diese Hilfsmittel bequem als "Pflegebox" jeden Monat direkt an Ihre Haustür in Göttingen liefern lassen – die Abrechnung erfolgt automatisch mit der Pflegekasse.

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Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung: Barrierefrei leben in Göttingen

Ein ambulanter Pflegedienst kann nur dann optimal und sicher arbeiten, wenn die häusliche Umgebung in Göttingen auf die Bedürfnisse des Seniors abgestimmt ist. Eine enge Dusche mit hohem Einstieg oder eine steile Treppe im Haus können schnell zur Gefahr werden. Auch hier unterstützt die Pflegekasse massiv.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Zuschuss von 4.000 Euro) Wenn Anpassungen in der Wohnung notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst möglich zu machen, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person (leben zwei Pflegebedürftige zusammen, verdoppelt sich der Betrag auf 8.000 Euro). Typische Maßnahmen, bei denen wir von PflegeHelfer24 Sie deutschlandweit und auch in Göttingen umfassend beraten und unterstützen, sind:

  • Barrierefreier Badumbau: Der Umbau einer alten Badewanne zu einer ebenerdigen, befahrbaren Dusche.

  • Treppenlift: Der Einbau eines Sitzliftes, um das Obergeschoss im eigenen Haus wieder sicher zu erreichen.

  • Badewannenlift: Eine kostengünstigere Alternative zum Komplettumbau, die das sichere Baden ermöglicht.

Der Hausnotruf: Sicherheit auf Knopfdruck Ein ambulanter Pflegedienst ist oft nur für wenige Minuten oder Stunden am Tag vor Ort. Was passiert in der restlichen Zeit, wenn der Senior stürzt? Ein Hausnotrufsystem ist hier die Lebensrettung. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad die monatlichen Kosten in Höhe von 25,50 Euro für das Basisgerät. Wir von PflegeHelfer24 bieten Ihnen moderne, zuverlässige Hausnotrufsysteme an, die sich nahtlos in Ihren Pflegealltag integrieren lassen.

Mobilitätshilfen: Elektrorollstuhl und Elektromobile Um die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten – etwa für den Weg zum Supermarkt im Göttinger Stadtteil oder für Ausflüge ins Grüne – sind Elektromobile oder Elektrorollstühle ideale Begleiter. Diese werden, sofern medizinisch notwendig, in der Regel von der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) nach ärztlicher Verordnung bezuschusst. Auch hierzu beraten wir Sie als Spezialisten für Seniorenpflege gerne ausführlich.

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24-Stunden-Pflege als Alternative zum ambulanten Pflegedienst

Wie in unserem Rechenbeispiel 3 (Pflegegrad 4) deutlich wurde, stößt das Sachleistungsbudget bei sehr hohem Pflegebedarf schnell an seine Grenzen. Wenn ein ambulanter Pflegedienst in Göttingen mehrmals täglich anfahren muss, explodieren die Kosten, und die Familie muss hohe Eigenanteile von 1.000 Euro oder mehr pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Zudem bleibt das Problem der Einsamkeit und der fehlenden nächtlichen Betreuung bestehen.

In solchen Fällen ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) eine oft wirtschaftlichere und menschlichere Alternative. Dabei zieht eine Betreuungskraft (häufig aus dem osteuropäischen Ausland) mit in den Haushalt des Seniors in Göttingen ein. Sie übernimmt die Grundpflege, führt den Haushalt, kocht, geht einkaufen und ist als Ansprechpartner vor Ort.

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft liegen je nach Qualifikation und Deutschkenntnissen meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro im Monat. Da Sie in diesem Modell keinen klassischen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege benötigen, können Sie das Pflegegeld (z.B. 800 Euro bei Pflegegrad 4) voll zur Refinanzierung nutzen. Auch das Verhinderungspflegebudget und steuerliche Vorteile können angerechnet werden. PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn Sie sich über die Organisation und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer 24-Stunden-Pflege in Göttingen informieren möchten.

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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Pflegegrad und finden einen Pflegedienst

Damit Sie all die genannten finanziellen Mittel abrufen können, ist ein anerkannter Pflegegrad zwingend erforderlich. Wenn Sie noch am Anfang stehen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Antrag stellen: Rufen Sie bei der Pflegekasse (ist identisch mit der Krankenkasse) an und bitten Sie um die Zusendung des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung. Das Datum Ihres Anrufs gilt als Antragsdatum – ab diesem Tag werden Leistungen rückwirkend gezahlt.

  2. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen Verrichtungen im Alltag Hilfe benötigt wird. Das hilft später bei der Begutachtung.

  3. Begutachtung durch den MD: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) – bei Privatversicherten die Firma Medicproof – mit der Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause nach Göttingen, um die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) zu prüfen. Tipp: Seien Sie ehrlich und spielen Sie nichts herunter. Es geht um den Zustand an einem schlechten Tag.

  4. Bescheid abwarten: Nach wenigen Wochen erhalten Sie den Bescheid über den festgestellten Pflegegrad.

  5. Pflegedienst suchen: Suchen Sie nach ambulanten Pflegediensten in Ihrem Göttinger Stadtteil. Achten Sie darauf, dass der Dienst Kapazitäten frei hat und Sympathie vorhanden ist.

Der Kostenvoranschlag: Darauf müssen Sie in Göttingen achten

Bevor ein ambulanter Pflegedienst in Göttingen mit der Arbeit beginnt, muss er Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag vorlegen. Dieser ist die Grundlage für den späteren Pflegevertrag. Ein seriöser Kostenvoranschlag sollte folgende Punkte transparent ausweisen:

  • Den aktuellen Punktwert: Welcher Cent-Betrag liegt der Berechnung zugrunde?

  • Die Leistungskomplexe: Welche konkreten LKs (z.B. LK 1, LK 15) wurden vereinbart und wie oft pro Woche werden sie erbracht?

  • Die Wegepauschalen: Wie hoch sind die Anfahrtskosten pro Einsatz?

  • Die Investitionskosten: Welcher Betrag oder Prozentsatz wird für betriebliche Investitionen veranschlagt?

  • Die Trennung von SGB V und SGB XI: Sind ärztlich verordnete Maßnahmen (Krankenkasse) sauber von der Grundpflege (Pflegekasse) getrennt aufgeführt?

  • Den voraussichtlichen Eigenanteil: Der Kostenvoranschlag muss klar ausweisen, welcher Betrag vom Budget der Pflegekasse gedeckt ist und welche Summe Sie am Ende des Monats aus eigener Tasche (oder vom Pflegegeld) zuzahlen müssen.

Unterschreiben Sie den Pflegevertrag erst, wenn Sie alle Positionen verstanden haben. Ein guter Pflegedienst nimmt sich die Zeit, Ihnen jede einzelne Zeile zu erklären.

Was passiert, wenn die Rente nicht reicht? (Hilfe zur Pflege)

Es ist eine bittere Realität: Nicht jeder Senior in Göttingen verfügt über eine üppige Rente oder hohe Ersparnisse. Wenn das Sachleistungsbudget der Pflegekasse aufgebraucht ist und der verbleibende Eigenanteil für den Pflegedienst nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden kann, lässt der Staat Sie dennoch nicht im Stich.

In diesem Fall greift die sogenannte Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Zuständig hierfür ist das Sozialamt der Stadt Göttingen beziehungsweise des Landkreises Göttingen. Das Sozialamt prüft die finanziellen Verhältnisse (Rente, Mieteinnahmen, Ersparnisse). Es gibt gesetzliche Schonvermögen (Freibeträge), die unangetastet bleiben (aktuell 10.000 Euro für Alleinstehende). Wenn die Bedürftigkeit festgestellt wird, übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten für den ambulanten Pflegedienst, einschließlich der Investitionskosten.

Wichtig: Die Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst dann vom Sozialamt zur Kasse gebeten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Sie müssen also in den meisten Fällen keine Angst haben, dass Ihre Kinder finanziell ruiniert werden, wenn Sie Hilfe benötigen.

Zusammenfassung und Checkliste für Angehörige

Die Organisation und Finanzierung der ambulanten Pflege in Göttingen erfordert Einarbeitung, ist aber dank der umfassenden Budgets der Pflegekasse im Jahr 2026 gut machbar. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammengefasst:

  • Budgets prüfen: Kennen Sie Ihren Pflegegrad und die entsprechenden Sachleistungs- und Pflegegeldbeträge (z.B. 1.497 Euro Sachleistung bei Pflegegrad 3).

  • Leistungskomplexe verstehen: Die Abrechnung in Niedersachsen erfolgt über Punkte. Lassen Sie sich vom Pflegedienst den regionalen Punktwert und die Wegepauschalen erklären.

  • Kombinationsleistung nutzen: Schöpft der Pflegedienst das Budget nicht voll aus, lassen Sie sich das restliche Geld prozentual als Pflegegeld auszahlen.

  • Arzt einbinden: Medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe) unbedingt vom Arzt verordnen lassen, damit die Krankenkasse zahlt und Ihr Pflegebudget geschont wird.

  • Zusatzbudgets abrufen: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag (131 Euro), das Entlastungsbudget (3.539 Euro) für Verhinderungspflege und die 40 Euro (bzw. 41,80 Euro) für Pflegehilfsmittel.

  • Wohnumfeld anpassen: Denken Sie an den Hausnotruf und Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder einen barrierefreien Badumbau (bis zu 4.000 Euro Zuschuss). PflegeHelfer24 ist hier Ihr idealer Ansprechpartner.

  • Alternativen prüfen: Wenn der Pflegebedarf zu hoch wird, informieren Sie sich über die von PflegeHelfer24 vermittelte 24-Stunden-Pflege als bezahlbare und liebevolle Alternative.

Die Pflege eines Angehörigen ist ein Marathon, kein Sprint. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Planung und dem passenden ambulanten Pflegedienst können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger in Göttingen in Würde und bestens versorgt in seinem vertrauten Zuhause alt werden kann.

Häufige Fragen zu ambulanten Pflegediensten in Göttingen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegekosten und Finanzierung.

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