Die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst für sich selbst oder einen geliebten Angehörigen in Anspruch zu nehmen, ist ein bedeutender und oft emotionaler Schritt. In Krefeld stehen viele Familien vor der großen Herausforderung, den eigenen Beruf, das private Familienleben und die würdevolle Pflege von Senioren miteinander in Einklang zu bringen. Wenn die eigenen Kräfte schwinden, die räumliche Distanz zu groß ist oder die medizinisch-pflegerische Versorgung schlichtweg zu komplex wird, ist professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst unerlässlich. Doch mit dem Entschluss, externe Unterstützung in die eigenen vier Wände zu holen, rückt sofort eine der drängendsten und wichtigsten Fragen in den Fokus: Mit welchen Kosten muss ich rechnen und welche finanziellen Leistungen übernimmt die gesetzliche oder private Pflegekasse?
Die Finanzierung der häuslichen Pflege in Deutschland ist ein äußerst komplexes Thema, das durch regelmäßige gesetzliche Anpassungen stetig im Wandel ist. Im Jahr 2026 greifen die jüngsten Erhöhungen und Strukturreformen der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien mehr finanzielle Unterstützung, aber vor allem auch mehr Flexibilität im Alltag bieten sollen. Besonders das neue gemeinsame Jahresbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die angepassten Sätze für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen spielen hierbei eine absolut zentrale Rolle.
Dieser umfassende Ratgeber richtet sich speziell an Senioren ab 65 Jahren und deren Angehörige in Krefeld und den umliegenden Stadtteilen wie Uerdingen, Bockum, Fischeln oder Hüls. Wir schlüsseln für Sie detailliert auf, wie sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst exakt zusammensetzen, wie das spezifische System der Leistungskomplexe und Punktwerte in Nordrhein-Westfalen funktioniert und wie Sie die Budgets Ihrer Pflegekasse optimal und rechtssicher ausschöpfen. Mit konkreten Rechenbeispielen und praxisnahen Tipps zeigen wir Ihnen, wie Sie die finanzielle Belastung für Ihre Familie minimieren und gleichzeitig eine würdevolle, verlässliche und qualitativ hochwertige Pflege in den eigenen vier Wänden sicherstellen können.
Bevor wir uns den genauen Zahlen, Budgets und Kosten widmen können, muss eine grundlegende Voraussetzung erfüllt sein: Es muss ein offizieller Pflegegrad vorliegen. Ohne einen anerkannten Pflegegrad fließen keine Gelder aus der Pflegeversicherung – weder für den ambulanten Pflegedienst noch für Pflegehilfsmittel wie einen Hausnotruf oder einen Treppenlift.
Der Prozess beginnt mit einem formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse (die in der Regel an Ihre Krankenkasse angegliedert ist). Daraufhin beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) Nordrhein, der für Krefeld zuständig ist, mit einer Begutachtung. Ein unabhängiger Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause in Krefeld, um den Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) zu beurteilen:
Mobilität: Kann die Person noch selbstständig aufstehen, sich in der Wohnung bewegen oder Treppen steigen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Liegt eine Demenzerkrankung vor? Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehrverhalten bei pflegerischen Maßnahmen?
Selbstversorgung: Wie selbstständig ist die Person bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme?
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person ihre Medikamente selbst einnehmen oder den Blutzucker messen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Tagesablauf noch selbstständig strukturiert werden?
Aus den Ergebnissen dieser Begutachtung wird ein Punktwert ermittelt, der schließlich zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade führt. Wichtig: Bereiten Sie sich auf diesen Termin gut vor. Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Hilfestellungen dokumentieren, die im Alltag notwendig sind. Oftmals neigen Senioren aus Scham dazu, sich beim Gutachter-Termin "zusammenzureißen" und selbstständiger aufzutreten, als sie im normalen Alltag sind. Dies kann fatale Folgen für die Einstufung und die damit verbundenen finanziellen Leistungen haben.
Professionelle Grundpflege unterstützt Senioren im eigenen Zuhause.
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, stellt sich die Frage, welche Aufgaben an einen professionellen Dienst delegiert werden sollen. Es ist wichtig zu verstehen, welche Dienstleistungen ein ambulanter Pflegedienst anbietet und wie diese abgerechnet werden, da unterschiedliche Kostenträger (Pflegekasse vs. Krankenkasse) zuständig sind.
Die Leistungen lassen sich grundsätzlich in drei große Bereiche unterteilen:
Grundpflege (Körperbezogene Pflegemaßnahmen): Hierzu zählen alle direkten Hilfen am Körper des Patienten. Dazu gehören das morgendliche Waschen am Waschbecken, das Duschen oder Baden, die Haar- und Nagelpflege, das An- und Auskleiden, die Hilfe beim Toilettengang oder beim Wechseln von Inkontinenzmaterialien. Auch die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (Essen anreichen) sowie Hilfe bei der Mobilität (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umlagern zur Vermeidung von Druckgeschwüren) fallen hierunter. Diese Leistungen werden über die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) abgerechnet.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich nicht nur um den Körper, sondern auf Wunsch auch um das direkte Lebensumfeld. Dies umfasst die Reinigung der Wohnung (saugen, wischen, Bad putzen), das Einkaufen von Lebensmitteln, das Waschen und Bügeln der Kleidung sowie die Zubereitung von warmen Mahlzeiten. Auch diese Leistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse und werden aus demselben Budget bezahlt wie die Grundpflege.
Behandlungspflege (Häusliche Krankenpflege): Dies sind rein medizinische Leistungen, die zwingend von einem Arzt verordnet werden müssen. Dazu gehören das Richten von Medikamenten in einem Dispenser, das Verabreichen von Tabletten, das Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, das Verabreichen von Injektionen (z. B. Insulin), das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Ganz entscheidend: Die Kosten für diese medizinischen Leistungen trägt die Krankenkasse (SGB V), nicht die Pflegekasse. Sie belasten somit nicht Ihr Budget für die Pflegesachleistungen.
Für Senioren in Krefeld bedeutet dies in der Praxis: Wenn eine Pflegekraft morgens zu Ihnen kommt, um Ihnen bei der Körperpflege zu helfen (Grundpflege) und anschließend Ihre ärztlich verordneten Medikamente verabreicht sowie den Blutzucker misst (Behandlungspflege), erstellt der Pflegedienst zwei getrennte Rechnungen. Eine geht an die Pflegekasse, die andere an die Krankenkasse. Im Folgenden konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Kosten der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, da diese aus den Budgets der Pflegeversicherung finanziert werden.
Bei der häuslichen Pflege in Krefeld haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Hauptleistungsarten, die Sie je nach Ihrer individuellen familiären Situation wählen oder auch clever miteinander kombinieren können: dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.
1. Das Pflegegeld: Wenn Angehörige die Pflege übernehmen
Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es ist vom Gesetzgeber zur freien Verfügung gedacht, wird in der Praxis jedoch meist als finanzielle Anerkennung und Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige (z. B. den Ehepartner, die Tochter oder den Sohn) weitergegeben, die die Pflege zu Hause selbstständig organisieren und durchführen. Wenn Sie also keinen professionellen Pflegedienst für die Grundpflege in Anspruch nehmen, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Nach den letzten gesetzlichen Erhöhungen gelten im Jahr 2026 folgende monatliche Beträge für das Pflegegeld:
Pflegegrad 1: 0 Euro (Hier besteht kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld, sondern nur auf den Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2:347 Euro
Pflegegrad 3:599 Euro
Pflegegrad 4:800 Euro
Pflegegrad 5:990 Euro
2. Die Pflegesachleistungen: Das Budget für den Pflegedienst
Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Krefeld zu beauftragen, rechnet dieser seine erbrachten Leistungen in der Grundpflege und Hauswirtschaft direkt mit der Pflegekasse ab. Das Budget, das der Pflegekasse hierfür zur Verfügung steht, nennt sich Pflegesachleistung. Da die Beauftragung von professionellem Fachpersonal naturgemäß teurer ist als die Pflege durch familiäre Laien, fallen die Budgets für Pflegesachleistungen deutlich höher aus als die Beträge beim Pflegegeld. Für das Jahr 2026 stehen Ihnen monatlich folgende Maximalbeträge zur Verfügung:
Pflegegrad 1: 0 Euro (Abrechnung von Pflegediensten nur über den Entlastungsbetrag möglich)
Pflegegrad 2:796 Euro
Pflegegrad 3:1.497 Euro
Pflegegrad 4:1.859 Euro
Pflegegrad 5:2.299 Euro
Wichtiger Hinweis für die Praxis: Diese hohen Beträge werden niemals auf Ihr privates Konto ausgezahlt. Der Pflegedienst stellt seine erbrachten Leistungen am Ende des Monats der Pflegekasse in Rechnung, und die Kasse begleicht diese bis zur maximalen Höhe Ihres jeweiligen Pflegegrades. Alles, was über dieses Budget hinausgeht, wird Ihnen vom Pflegedienst privat in Rechnung gestellt und muss von Ihnen als sogenannter Eigenanteil selbst getragen werden.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen und die Pflege durch Angehörige in Krefeld durchführen zu lassen, knüpft der Gesetzgeber dies an eine wichtige Bedingung: die regelmäßige Qualitätssicherung durch einen professionellen Pflegedienst. Dies geschieht in Form des sogenannten Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Ziel dieses Einsatzes ist es nicht, Sie zu kontrollieren, sondern die pflegenden Angehörigen beratend zu unterstützen. Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, begutachtet die Pflegesituation, gibt Tipps zu rückenschonendem Arbeiten (Kinästhetik), empfiehlt sinnvolle Hilfsmittel (wie einen Badewannenlift oder Pflegebetten) und weist auf mögliche Überlastungen der Pflegeperson hin. Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt vollständig die Pflegekasse.
Die Häufigkeit dieser Pflichtberatung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Der Beratungseinsatz muss einmal im Halbjahr (alle sechs Monate) abgerufen werden.
Pflegegrad 4 und 5: Der Beratungseinsatz muss einmal im Vierteljahr (alle drei Monate) stattfinden.
Pflegegrad 1: Der Einsatz ist freiwillig und kann einmal im Halbjahr in Anspruch genommen werden.
Achtung: Wenn Sie diese Beratungseinsätze nicht regelmäßig abrufen und der Pflegekasse nachweisen, ist die Kasse gesetzlich berechtigt, Ihr Pflegegeld zunächst zu kürzen und im schlimmsten Fall sogar komplett zu streichen. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Termin bei einem ambulanten Pflegedienst in Krefeld, der diese Beratungen anbietet.
Pflegekosten und Budgets durch das Punktesystem transparent planen.
Um zu verstehen, wie schnell das monatliche Budget von beispielsweise 1.497 Euro (bei Pflegegrad 3) im Alltag aufgebraucht ist, müssen wir einen detaillierten Blick auf die Preisgestaltung ambulanter Pflegedienste werfen. In Nordrhein-Westfalen – und somit auch in Krefeld – werden pflegerische Leistungen der Grundpflege nicht nach einem pauschalen Stundenlohn abgerechnet, sondern nach einem streng reglementierten Punktesystem.
Jede einzelne pflegerische Tätigkeit ist in sogenannte Leistungskomplexe (LK) unterteilt. Jedem Leistungskomplex ist eine feste Punktzahl zugeordnet, die landesweit einheitlich ist. Der Preis für eine konkrete Leistung errechnet sich aus der folgenden Formel:
Punktzahl des Leistungskomplexes × regionaler Punktwert = Preis der Leistung in Euro
Die Leistungskomplexe (Beispiele aus dem NRW-Katalog):
LK 1 (Kleine Morgen-/Abendtoilette I): ca. 258 Punkte. Dies umfasst in der Regel das Waschen am Waschbecken, die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen und das Richten der Kleidung.
LK 3 (Große Morgen-/Abendtoilette I): ca. 464 Punkte. Dies ist deutlich umfangreicher und umfasst z. B. eine Ganzkörperwaschung im Bett, das Duschen oder Baden, inklusive der Hautpflege und dem vollständigen Ankleiden.
LK 5 (Lagern/Betten): ca. 103 Punkte. Umfasst das fachgerechte Umlagern im Bett zur Vermeidung von Dekubitus (Druckgeschwüren) oder das Richten des Bettes.
LK 15 (Hausbesuchspauschale / Wegegeld): Hierfür wird in der Regel ein fester Euro-Betrag pro Einsatz berechnet, um die Anfahrtskosten, die Zeit im Auto und den Fuhrpark des Pflegedienstes in Krefeld zu finanzieren. Dieser Betrag kann je nach Uhrzeit (Nachteinsatz) und Wochentag (Sonn- und Feiertage) durch Zuschläge variieren.
Der Punktwert in Krefeld (Stand 2026):
Der genaue Punktwert wird regelmäßig zwischen den Pflegekassen und den Trägerverbänden der Pflegedienste (z. B. dem LfK oder bpa) verhandelt. Er kann von Pflegedienst zu Pflegedienst in Krefeld leicht variieren, je nachdem, ob der Dienst seine Mitarbeiter nach Tarif (z. B. TVöD) bezahlt und welche individuellen Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen getroffen wurden. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Basis-Punktwert in NRW für tarifgebundene Dienste bei etwa 0,06399 Euro bis 0,06593 Euro.
Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Besonderheit: die Pflegeberufeumlage (Ausbildungsumlage). Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte im Land zu finanzieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird ein landesweiter Zuschlag auf jeden abgerechneten Punkt erhoben. Für das Jahr 2026 wurde dieser Zuschlag offiziell auf 0,00519 Euro pro Punkt festgelegt. Dieser Betrag wird auf den Basis-Punktwert des Pflegedienstes aufgeschlagen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Preisermittlung in der Praxis:
Angenommen, Ihr gewählter Pflegedienst in Krefeld hat einen verhandelten Gesamt-Punktwert (inklusive der Pflegeberufeumlage) von 0,071 Euro.
Große Grundpflege (LK 3, 464 Punkte): 464 Punkte × 0,071 € = 32,94 Euro pro Einsatz.
Kleine Grundpflege (LK 1, 258 Punkte): 258 Punkte × 0,071 € = 18,31 Euro pro Einsatz.
Wegepauschale (LK 15): ca. 6,07 Euro pro Anfahrt zum Patienten.
Wenn der Pflegedienst nun einmal täglich zur großen Grundpflege zu Ihnen nach Krefeld-Uerdingen kommt, kostet dieser eine Besuch: 32,94 € (Pflegeleistung) + 6,07 € (Anfahrt) = 39,01 Euro. An 30 Tagen im Monat summieren sich die reinen Pflegekosten auf 1.170,30 Euro.
Um diese abstrakten Zahlen und Punktwerte greifbarer zu machen, betrachten wir drei typische, realitätsnahe Szenarien von Senioren aus Krefeld. Diese Beispiele veranschaulichen deutlich, wie weit die Budgets der Pflegekasse im Jahr 2026 in der Praxis tatsächlich reichen und ab wann erhebliche Eigenanteile für die Familien entstehen.
Beispiel 1: Herr Schmidt (78) aus Krefeld-Bockum – Pflegegrad 2
Herr Schmidt lebt alleine in seiner Wohnung und benötigt aufgrund einer fortgeschrittenen Arthrose in den Händen und Knien Hilfe bei der morgendlichen Körperpflege. Seine Tochter wohnt im benachbarten Düsseldorf, ist berufstätig und kann ihn nur am Wochenende unterstützen. Er beauftragt einen ambulanten Pflegedienst, der von Montag bis Freitag einmal täglich am Morgen kommt, um ihm beim Waschen am Waschbecken und beim Anziehen zu helfen (Kleine Grundpflege).
Leistung pro Tag: Kleine Morgenpflege (ca. 18,31 €) + Anfahrt (ca. 6,07 €) = 24,38 € pro Einsatz.
Häufigkeit: 22 Arbeitstage im Monat (Montag bis Freitag).
Gesamtkosten im Monat: 22 × 24,38 € = 536,36 Euro.
Budget der Pflegekasse (PG 2):796,00 Euro (Pflegesachleistungen).
Ergebnis: Die Kosten des Pflegedienstes in Höhe von 536,36 Euro werden zu 100 % von der Pflegekasse gedeckt und direkt mit dieser abgerechnet. Herr Schmidt muss keinen Cent Eigenanteil zahlen. Da er sein Budget von 796,00 Euro nicht vollständig ausschöpft (es bleiben 259,64 € ungenutzt), kann er anteilig sogar noch Pflegegeld beantragen. Diesen Mechanismus erklären wir im nächsten Abschnitt zur "Kombinationsleistung".
Beispiel 2: Frau Weber (82) aus Krefeld-Fischeln – Pflegegrad 3
Frau Weber ist nach einem schweren Schlaganfall in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und teilweise halbseitig gelähmt. Sie benötigt täglich (von Montag bis Sonntag) umfassende Hilfe beim Duschen und Ankleiden am Morgen sowie eine kurze Unterstützung beim Zu-Bett-Gehen und Entkleiden am späten Abend. Ihr Ehemann ist mit der körperlichen Belastung der Pflege überfordert, übernimmt aber weiterhin liebevoll das Kochen und den Haushalt.
Morgeneinsatz: Große Grundpflege (ca. 32,94 €) + Anfahrt (6,07 €) = 39,01 €.
Abendeinsatz: Zu-Bett-Bringen / Lagern (ca. 15,00 €) + erneute Anfahrt (6,07 €) = 21,07 €.
Tageskosten: 39,01 € + 21,07 € = 60,08 €.
Gesamtkosten im Monat (bei 30 Tagen): 30 × 60,08 € = 1.802,40 Euro.
Budget der Pflegekasse (PG 3):1.497,00 Euro (Pflegesachleistungen).
Ergebnis: Die Kosten für den Pflegedienst (1.802,40 Euro) übersteigen das zur Verfügung stehende Budget der Pflegesachleistungen (1.497,00 Euro) deutlich. Frau Weber und ihr Ehemann erhalten vom Pflegedienst eine private Rechnung und müssen einen Eigenanteil von 305,40 Euro pro Monat aus eigenen Mitteln (Rente, Ersparnisse) finanzieren.
Beispiel 3: Herr Yilmaz (88) aus Krefeld-Oppum – Pflegegrad 4
Herr Yilmaz ist aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz und körperlicher Schwäche bettlägerig. Er benötigt eine sehr intensive und engmaschige pflegerische Betreuung. Der Pflegedienst kommt dreimal täglich zu ihm (umfangreiche Morgenpflege im Bett, Mittagsversorgung mit Anreichen der Nahrung, Abendpflege mit Inkontinenzversorgung). Zudem übernimmt der Dienst zweimal wöchentlich die Reinigung der Wohnung und das Waschen der Wäsche (hauswirtschaftliche Versorgung), da keine Angehörigen vor Ort leben.
Kosten für Pflege und Anfahrten (3x täglich): ca. 95,00 € pro Tag = 2.850,00 € im Monat.
Kosten für Hauswirtschaft (ca. 8 Stunden im Monat): ca. 320,00 €.
Gesamtkosten im Monat:3.170,00 Euro.
Budget der Pflegekasse (PG 4):1.859,00 Euro (Pflegesachleistungen).
Ergebnis: Bei einer derart intensiven Vollversorgung zu Hause stoßen die Budgets der Pflegekasse extrem schnell an ihre Grenzen. Die Familie von Herrn Yilmaz muss einen monatlichen Eigenanteil von 1.311,00 Euro tragen. In solchen hochkomplexen Fällen ist eine umfassende Pflegeberatung dringend anzuraten. Es muss geprüft werden, ob weitere Zuschüsse (wie Hilfe zur Pflege vom Sozialamt) möglich sind oder ob eine sogenannte 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) als finanzierbare Alternative in Betracht gezogen werden sollte.
In der Krefelder Realität wird die Pflege sehr oft zwischen einem professionellen Pflegedienst und den Angehörigen aufgeteilt. Die Pflegekasse bietet hierfür die äußerst sinnvolle sogenannte Kombinationsleistung (Kombipflege) an. Das Prinzip dahinter ist fair und logisch: Wenn Sie das Budget der Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst nicht vollständig ausschöpfen, steht Ihnen der restliche, ungenutzte prozentuale Anteil als Pflegegeld zu.
Die Berechnung erfolgt streng prozentual. Es wird am Ende des Monats ermittelt, wie viel Prozent der maximalen Pflegesachleistung Sie verbraucht haben. Der verbleibende Prozentsatz wird dann auf das maximale Pflegegeld Ihres Pflegegrades angewendet und direkt an Sie ausgezahlt.
Rechenbeispiel Kombinationsleistung (Pflegegrad 3 im Jahr 2026):
Sie haben Pflegegrad 3. Die maximalen Pflegesachleistungen betragen 1.497 Euro. Das maximale Pflegegeld beträgt 599 Euro.
Der ambulante Pflegedienst in Krefeld stellt der Pflegekasse am Ende des Monats erbrachte Leistungen in Höhe von exakt 898,20 Euro in Rechnung.
Das entspricht genau 60 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen (898,20 € sind 60 % von 1.497 €).
Da Sie 60 % verbraucht haben, bleiben 40 Prozent des Budgets ungenutzt.
Folglich haben Sie gesetzlichen Anspruch auf 40 Prozent des Pflegegeldes.
40 % von 599 Euro = 239,60 Euro.
Die Pflegekasse überweist Ihnen in diesem Fall zusätzlich 239,60 Euro Pflegegeld auf Ihr privates Konto. Dieses Geld können Sie beispielsweise als Aufwandsentschädigung an Ihre pflegenden Angehörigen weitergeben. Diese prozentuale Berechnung nimmt die Pflegekasse automatisch jeden Monat neu vor, sofern Sie bei der Kasse das Kreuzchen bei "Kombinationsleistung" gesetzt haben.
Die Pflegekasse bezuschusst den barrierefreien Umbau der Wohnung.
Neben den großen Blöcken Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet die Pflegekasse eine ganze Reihe weiterer, oft unbekannter Budgets, die Sie nutzen können, um die Pflege zu Hause in Krefeld zu finanzieren, den Alltag sicherer zu gestalten und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.
1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich)
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird – und das gilt bereits ab Pflegegrad 1! – hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Zum 1. Januar 2025 wurde dieser Betrag erhöht und liegt auch im Jahr 2026 stabil bei 131 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen: Dieses Geld wird Ihnen nicht bar auf das Konto ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem strengen Kostenerstattungsprinzip. Sie müssen in Vorleistung gehen (oder eine Abtretungserklärung unterschreiben) und die Rechnungen bei der Kasse einreichen. Sie können die 131 Euro zweckgebunden einsetzen für:
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungsgruppen, Demenzbegleitung, Vorlesen, Spaziergänge).
Haushaltshilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen), sofern der Anbieter nach Landesrecht NRW offiziell anerkannt ist.
Die Finanzierung von Eigenanteilen bei der teilstationären Tages- oder Nachtpflege.
Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Achtung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag gesetzlich nicht für Leistungen der körperbezogenen Grundpflege (Waschen, Duschen) verwendet werden, sondern ausschließlich für Betreuung oder Hauswirtschaft. Nur bei Pflegegrad 1 darf er auch für die Grundpflege genutzt werden.
Experten-Tipp: Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht aufbrauchen, verfällt er nicht sofort. Er wird in die Folgemonate übertragen. Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Bis zu diesem Stichtag sollten Sie angesparte Beträge zwingend abrufen, da sie danach unwiderruflich verfallen.
2. Das Gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro)
Eine der weitreichendsten und wichtigsten Neuerungen, die im Juli 2025 in Kraft trat und das Pflegejahr 2026 maßgeblich prägt, ist das gemeinsame Jahresbudget (auch Entlastungsbudget genannt). Zuvor waren die Verhinderungspflege (wenn der pflegende Angehörige durch Krankheit ausfällt oder in den Urlaub fährt) und die Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege im Heim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) zwei getrennte Budgets mit hochkomplexen und verwirrenden Übertragungsregeln.
Ab 2026 steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibel nutzbares, gemeinsames Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sie können dieses Geld nun völlig flexibel nach Ihren Bedürfnissen einsetzen:
Entweder komplett für die Verhinderungspflege (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst, der stundenweise einspringt, während die pflegende Tochter im Urlaub ist oder einen Termin hat).
Oder komplett für die Kurzzeitpflege in einer Krefelder Pflegeeinrichtung.
Oder in einer beliebigen prozentualen Aufteilung für beides.
Dies gibt Familien eine enorme Planungssicherheit. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst stundenweise zur Entlastung buchen, weil der Hauptpflegende eine Auszeit braucht, können die Kosten direkt über dieses Budget von 3.539 Euro abgerechnet werden, ohne dass Ihr reguläres monatliches Pflegesachleistungs-Budget dadurch belastet wird.
3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich)
Die Pflege zu Hause erfordert fast immer den Einsatz von Verbrauchsmaterialien, um die Hygiene aufrechtzuerhalten und den Infektionsschutz für alle Beteiligten zu gewährleisten. Die Pflegekasse übernimmt hierfür pauschal 42 Euro pro Monat (ebenfalls bereits ab Pflegegrad 1). Zu diesen erstattungsfähigen Hilfsmitteln zählen:
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektionsmittel
Händedesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen (sowohl für den Einmalgebrauch als auch waschbare Auflagen)
Schutzschürzen und medizinischer Mundschutz
Sie müssen diese Artikel nicht mühsam selbst in der Krefelder Apotheke kaufen und Quittungen sammeln. Sie können sich diese sogenannten Pflegehilfsmittel-Boxen von spezialisierten Anbietern monatlich kostenfrei direkt an Ihre Haustür liefern lassen. Der Anbieter übernimmt die Bürokratie und rechnet die 42 Euro direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro)
Oftmals ist die eigene Wohnung oder das Haus in Krefeld nicht auf die veränderten Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Seniors ausgelegt. Türschwellen werden plötzlich zu gefährlichen Stolperfallen, die alte Badewanne ist aufgrund fehlender Kraft nicht mehr nutzbar und Treppen werden zum unüberwindbaren Hindernis, das den Senior im eigenen Haus isoliert. Die Pflegekasse gewährt ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für den barrierefreien Umbau der Wohnung.
Typische Maßnahmen, die von der Kasse gefördert werden, sind:
Der Einbau eines Treppenlifts, um das obere Stockwerk wieder sicher und sturzfrei zu erreichen.
Der barrierefreie Badumbau (z. B. der Umbau einer alten, hohen Badewanne zu einer ebenerdigen, befahrbaren Dusche).
Die Installation eines Badewannenlifts, falls das Baden weiterhin bevorzugt wird.
Die Verbreiterung von Türen, damit diese mit einem Rollstuhl oder Rollator passiert werden können.
Der Abbau von Türschwellen oder der Bau von Rampen im Eingangsbereich.
Wichtig: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. ein Ehepaar, bei dem beide Partner einen anerkannten Pflegegrad haben), kann der Zuschuss gebündelt werden. Der Maximalbetrag pro Maßnahme und Haushalt liegt dann bei bis zu 16.720 Euro (bei vier Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft). Der Antrag auf diesen Zuschuss muss zwingend vor Beginn der handwerklichen Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Nachträgliche Rechnungen werden in der Regel abgelehnt.
5. Technische Hilfsmittel und Hausnotruf
Technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege durch Angehörige oder den Pflegedienst erleichtern oder dem Senior eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, werden ebenfalls von der Pflegeversicherung bezuschusst. Ein klassisches Beispiel ist das elektrisch verstellbare Pflegebett oder ein Patientenlifter. Hierfür fällt in der Regel ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 Prozent an (jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel).
Ein besonders wichtiges Hilfsmittel für alleinlebende Senioren in Krefeld ist der Hausnotruf. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Betriebskosten für das Basisgerät in Höhe von 25,50 Euro (ab Pflegegrad 1). Auch die einmaligen Anschluss- und Installationskosten werden in der Regel vollständig erstattet. Ein Hausnotruf bietet die absolute Sicherheit, dass im Falle eines Sturzes in der Nacht oder eines medizinischen Notfalls auf Knopfdruck sofort Hilfe gerufen werden kann – ein unbezahlbar beruhigendes Gefühl für den Pflegebedürftigen und seine besorgten Angehörigen.
6. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Der technologische Fortschritt macht auch vor der Pflege nicht Halt. Seit einiger Zeit fördert die Pflegekasse digitale Helfer. Für sogenannte Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – beispielsweise spezielle, zertifizierte Apps für das Gedächtnistraining bei beginnender Demenz oder Apps mit Übungen zur Sturzprävention – steht ein separates Budget von 53 Euro monatlich zur Verfügung. Auch dies gilt bereits ab Pflegegrad 1 und soll die Selbstständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich erhalten.
Erhalten Sie monatlich zuzahlungsfreie Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen direkt nach Hause geliefert.
Jetzt Pflegebox beantragen
Ein sehr häufiges und oft teures Missverständnis bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes in Krefeld betrifft die medizinische Versorgung. Viele Angehörige befürchten, dass ihr mühsam erkämpftes Budget für Pflegesachleistungen durch teure medizinische Maßnahmen wie tägliche Injektionen oder aufwendige Wundversorgungen extrem schnell aufgebraucht ist. Dies ist jedoch glücklicherweise nicht der Fall.
Medizinische Leistungen fallen unter den juristischen Begriff der Häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) und sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Sie werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse bezahlt. Die Vergütung dieser Leistungen wird in Nordrhein-Westfalen völlig separat verhandelt (z. B. in Leistungsgruppe 1 und 2 im SGB V) und tangiert Ihr Pflegebudget in keiner Weise.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Ein behandelnder Arzt (z. B. Ihr Hausarzt oder Facharzt in Krefeld) muss eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) ausstellen. Darauf muss genau vermerkt sein, was, wie oft und wie lange gemacht werden soll.
Die Verordnung muss umgehend bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser offiziell genehmigt werden.
Die Leistung muss von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal (z. B. dreijährig examinierten Pflegefachkräften) des ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden.
Typische Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:
Medikamentenmanagement (Richten von Tabletten im Wochendispenser, Verabreichung und Überwachung der Einnahme).
Blutzuckermessung und das Spritzen von Insulin bei Diabetikern.
Fachgerechtes Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z. B. bei chronischen Wunden wie Ulcus cruris).
An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen (ab Kompressionsklasse II).
Injektionen (subkutan oder intramuskulär, z. B. Thrombosespritzen).
Versorgung von Kathetern, Sonden oder Stomata.
Für diese medizinischen Leistungen fällt für Patienten über 18 Jahren lediglich die gesetzliche Zuzahlung an: Diese beträgt 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 Euro pro ausgestellter Verordnung. Wenn Sie die gesetzliche Belastungsgrenze (2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken) erreicht haben, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von diesen Zuzahlungen komplett befreien lassen. Ihr Budget der Pflegekasse (die Pflegesachleistungen nach SGB XI) bleibt von ärztlich verordneten Behandlungen völlig unangetastet.
Ein persönliches Kennenlernen hilft bei der Wahl des Pflegedienstes.
Die Auswahl an Pflegediensten in einer Großstadt wie Krefeld ist beachtlich. Da die Preise durch die unterschiedlichen Punktwerte und individuellen Verhandlungen leicht variieren können und vor allem die menschliche und fachliche Qualität der Pflege stimmen muss, sollten Sie bei der Auswahl strukturiert und sorgfältig vorgehen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, den richtigen Partner zu finden:
Genauen Bedarf ermitteln: Setzen Sie sich mit der Familie zusammen und notieren Sie genau, welche Hilfe benötigt wird. Geht es primär um die morgendliche Körperpflege? Um Unterstützung in der Hauswirtschaft? Oder müssen regelmäßig Medikamente verabreicht werden?
Pflegegrad rechtzeitig beantragen: Falls noch nicht geschehen, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Kasse, um die finanzielle Grundlage zu schaffen.
Kostenlose Pflegeberatung nutzen: Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose und neutrale Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Unabhängige Beratungsstellen (wie die Pflegestützpunkte in Krefeld) oder spezialisierte Pflegeberater können Ihnen bei der Organisation und der Antragsstellung helfen.
Regionale Anbieter vergleichen: Kontaktieren Sie mindestens zwei bis drei ambulante Pflegedienste in Krefeld. Suchen Sie bevorzugt nach Diensten, die in Ihrem direkten Stadtteil (z. B. Bockum, Uerdingen, Fischeln, Oppum oder Hüls) ansässig sind, um lange Anfahrtswege und hohe Wegepauschalen zu vermeiden.
Detaillierten Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von jedem infrage kommenden Dienst einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser muss transparent aufschlüsseln, welche Leistungskomplexe abgerechnet werden, wie hoch der aktuelle Punktwert (inkl. Umlagen) ist und welche Wegepauschalen pro Einsatz anfallen.
Persönliches Kennenlerngespräch führen: Die Chemie zwischen der pflegebedürftigen Person und dem Pflegepersonal muss unbedingt stimmen, da die Pflege ein sehr intimer Vorgang ist. Ein seriöser Pflegedienst bietet immer ein ausführliches, kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause an.
Pflegevertrag genau prüfen: Achten Sie im Pflegevertrag auf moderate Kündigungsfristen und darauf, dass die vereinbarten Leistungen flexibel anpassbar sind, falls sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert oder verbessert.
Weitere offizielle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, aktuellen Gesetzesänderungen und Leistungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Wie unsere detaillierten Rechenbeispiele gezeigt haben, können bei intensiver Pflege (insbesondere ab Pflegegrad 3, 4 oder 5) sehr schnell hohe Eigenanteile von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro pro Monat entstehen. Nicht jeder Senior in Krefeld verfügt über eine ausreichend hohe Rente oder große Ersparnisse, um diese finanzielle Lücke dauerhaft zu schließen. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen (sowie das des Ehepartners) nicht ausreichen, lässt der Staat Pflegebedürftige jedoch nicht im Stich.
Hilfe zur Pflege (Sozialamt Krefeld)
In diesem Fall können Sie beim örtlichen Sozialamt (Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld) einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen. Das Sozialamt prüft daraufhin Ihre finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Schonvermögen). Wenn Sie als bedürftig eingestuft werden, übernimmt das Amt die ungedeckten Kosten des ambulanten Pflegedienstes. Eine wichtige Beruhigung für Familien: Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erst dann vom Sozialamt zur Kasse gebeten (Elternunterhalt), wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Liegt das Einkommen der Kinder darunter, müssen sie nicht für die Pflegekosten der Eltern aufkommen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten
Für diejenigen, die den Eigenanteil für den Pflegedienst aus eigener Tasche zahlen, gibt es zumindest eine nachträgliche steuerliche Entlastung. Sie können die selbst getragenen Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer jährlichen Steuererklärung als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen, sofern sie die individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Auch Ausgaben für eine private Haushaltshilfe oder handwerkliche Leistungen (z. B. Arbeitskosten beim barrierefreien Badumbau, die nicht komplett von der Pflegekasse gedeckt sind) können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden und so die Steuerlast mindern.
Die Organisation und vor allem die Finanzierung der ambulanten Pflege erfordert einen klaren Überblick über die gesetzlichen Ansprüche und Budgets. Hier sind die absoluten Kernpunkte, die Sie als Senior oder pflegender Angehöriger in Krefeld für das Jahr 2026 wissen müssen:
Pflegesachleistungen (Budget für den Pflegedienst): Das Budget für einen professionellen ambulanten Pflegedienst reicht im Jahr 2026 von 796 Euro (bei Pflegegrad 2) bis zu 2.299 Euro (bei Pflegegrad 5). Die Abrechnung erfolgt bequem und direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Pflegegeld (Für pflegende Angehörige): Wer die Pflege zu Hause selbst organisiert, erhält 2026 zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Eine prozentuale Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung) ist jederzeit möglich und oft die beste Lösung.
Regionales Abrechnungssystem: In NRW und Krefeld rechnen Pflegedienste nicht nach Zeit, sondern nach Leistungskomplexen und Punktwerten ab. Der Punktwert liegt 2026 bei ca. 0,064 bis 0,066 Euro, zuzüglich einer verpflichtenden Pflegeberufeumlage von 0,00519 Euro pro Punkt.
Zusätzliche Budgets konsequent nutzen: Schöpfen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag (131 Euro) und das neue, hochflexible gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro) voll aus, um Eigenanteile massiv zu reduzieren.
Medizinische Pflege ist Sache der Krankenkasse: Ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel zahlt die Krankenkasse (SGB V), nicht die Pflegekasse. Ihr Pflegebudget wird dadurch nicht belastet.
Hilfsmittel fördern lassen: Nutzen Sie die großzügigen Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen (bis zu 4.180 Euro für z. B. einen Treppenlift oder Badumbau), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat) und den Hausnotruf (25,50 Euro/Monat), um ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten.
Zögern Sie nicht, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen. Eine bedarfsgerechte Planung, die richtige Auswahl des Pflegedienstes und die optimale Kombination aller verfügbaren Fördertöpfe der Pflegekasse stellen sicher, dass Sie oder Ihre Angehörigen in Krefeld bestens versorgt sind – ohne in finanzielle Nöte zu geraten. Mit dem richtigen Wissen und der passenden Unterstützung lässt sich die Herausforderung der häuslichen Pflege erfolgreich meistern.
Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Budgets und Abrechnungen im Jahr 2026