KfW-Zuschuss Barrierefreies Bad 2024: Diese Förderungen gibt es

Benedikt Hübenthal
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 2024-08-22 12:55

Die KfW bietet Förderungen für den Umbau zu barrierefreien Bädern. 2024 wurden die Fördermittel auf 150 Millionen Euro erhöht. Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit sind möglich. Dieser Artikel erklärt die Förderprogramme, Voraussetzungen und förderfähigen Maßnahmen. Er richtet sich an Eigentümer und Mieter, die ihr Bad altersgerecht umbauen möchten.

Was ist die KfW Förderung?


Die KfW-Förderung für barrierefreie Bäder im Jahr 2024 ist ein umfassendes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es zielt darauf ab, den Wohnraum in Deutschland altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Diese Initiative ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den demographischen Herausforderungen zu begegnen und älteren Menschen sowie Menschen mit Einschränkungen ein längeres, selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Im Kern bietet die KfW-Förderung finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren. Dies kann in Form von direkten Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten erfolgen. Der Zuschuss, der im Rahmen des Programms 455-B "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" gewährt wird, kann sich auf bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit belaufen. Dies entspricht 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, was bedeutet, dass Umbaumaßnahmen im Wert von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden können.


Geförderte Maßnahmen

Die Zuschüsse deckt eine breite Palette von Maßnahmen ab, die speziell darauf ausgerichtet sind, das Zuhause altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Anpassung von Badezimmern, da diese oft besondere Herausforderungen für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität darstellen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Beseitigung von Türschwellen, die Installation von Haltegriffen oder die Anpassung der Badezimmertür für einen leichteren Zugang.


Treppenlifte und Aufzüge

Darüber hinaus können etwa die Installation eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Durchgängen oder der Einbau eines Aufzugs ebenfalls durch die KfW unterstützt werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches Konzept für barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, das den gesamten Lebensraum umfasst.

Ein wichtiger Aspekt der KfW-Förderung ist, dass sie sowohl Eigentümern als auch Mietern offensteht. Allerdings müssen bei Mietobjekten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Dies unterstreicht den inklusiven Ansatz des Programms, der darauf abzielt, möglichst vielen Menschen den Zugang zu altersgerechtem Wohnraum zu ermöglichen.


Aufstockung der Fördermittel in 2024

Für das Jahr 2024 hat die Bundesregierung eine signifikante Aufstockung angekündigt. Das Budget für das Programm wurde auf 150 Millionen Euro verdoppelt, was die wachsende Bedeutung des altersgerechten Umbaus in der Wohnungsbaupolitik unterstreicht. Diese Erhöhung ermöglicht es, mehr Projekte zu unterstützen und somit einen größeren Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität älterer Menschen zu leisten.

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Programme der KfW Förderung


Die KfW bietet zwei Hauptprogramme zur Förderung von altersgerechtem Wohnen an: den Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B und den Kredit 159. Beide Programme sind darauf ausgerichtet, Barrieren im Wohnraum zu reduzieren und die Lebensqualität älterer Menschen sowie Menschen mit Einschränkungen zu verbessern.


Investitionszuschuss (455-B)

Der Investitionszuschuss 455-B ist das zentrale Förderprogramm für kleinere bis mittlere Umbaumaßnahmen. Es ermöglicht Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit, was 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und eignet sich besonders gut für gezielte Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation von Haltegriffen im Badezimmer.


Kredit (159)

Für umfangreichere Umbauvorhaben steht das Kreditprogramm 159 zur Verfügung. Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Vorteil dieses Programms liegt in der Möglichkeit, größere Projekte zu finanzieren, die über einzelne Anpassungen hinausgehen. So können beispielsweise komplette Badezimmer-Umbauten, die Installation von Aufzügen oder umfassende Grundrissänderungen realisiert werden.

Beide Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt wird. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Interessenten unbedingt beachten sollten. Die Antragstellung erfolgt über das KfW-Zuschussportal für den Investitionszuschuss, während Kreditanträge über die Hausbank eingereicht werden müssen.

Ein besonderer Vorteil der KfW-Programme ist ihre Flexibilität. Sie können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern in Anspruch genommen werden, wobei bei Mietern die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Zudem können die Zuschüsse für Bestandsbauten ebenso wie für Neubauten genutzt werden, solange die Maßnahmen den vorgegebenen Standards der KfW entsprechen.


Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen der KfW für förderfähige Maßnahmen sind detailliert festgelegt. Sie umfassen beispielsweise die Mindestbreite von Türen, die maximale Höhe von Schwellen oder die erforderlichen Bewegungsflächen im Badezimmer. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die geförderten Umbauten tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Barrierefreiheit führen.


Abschließend ist zu erwähnen, dass die KfW-Programme oft mit Landesförderprogrammen kombiniert werden können. Dies ermöglicht in vielen Fällen eine noch umfassendere finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich zur KfW-Förderung auch die Fördermöglichkeiten des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen und gegebenenfalls zu kombinieren.

Voraussetzungen für die KfW Förderung


Um die KfW-Förderung für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen in Anspruch nehmen zu können, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und tatsächlich zu einer Verbesserung der Wohnqualität für ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen führen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Notwendigkeit einer altersgerechten Umbaumaßnahme. Die geplanten Bauarbeiten müssen darauf abzielen, Barrieren im Wohnraum zu reduzieren und die Zugänglichkeit sowie Nutzbarkeit der Wohnung oder des Hauses zu verbessern. Dies kann verschiedene Bereiche umfassen, wie das Badezimmer, Eingangsbereiche, Treppen oder andere Wohnbereiche.


Technische Mindestvoraussetzungen

Die KfW hat spezifische technische Mindestanforderungen festgelegt, die bei den Umbaumaßnahmen erfüllt werden müssen. Diese Standards betreffen beispielsweise die Breite von Türen und Durchgängen, die maximale Höhe von Schwellen, die Gestaltung von Badezimmern oder die Installation von Hilfsmitteln wie Handläufen. Es ist wichtig, dass sich Antragsteller mit diesen technischen Vorgaben vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Ein entscheidender Punkt ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Zuschussantrag muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten über das KfW-Zuschussportal eingereicht werden. Baumaßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht nachträglich gefördert werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und rechtzeitigen Antragstellung.


Wichtig: Nur Fachunternehmen werden gefördert

Antragsteller müssen nachweisen können, dass die Umbaumaßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Dies soll die Qualität der Arbeiten sicherstellen und gewährleisten, dass die technischen Anforderungen der KfW erfüllt werden. Eigenleistungen sind in der Regel nicht förderfähig.

Es gibt keine Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der KfW-Förderung. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder, unabhängig von seinem Einkommen, einen Antrag stellen kann, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies macht das Programm besonders inklusiv und ermöglicht einem breiten Personenkreis den Zugang zu altersgerechtem Wohnraum.


Abschließend ist zu erwähnen, dass Antragsteller bereit sein müssen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise einzureichen. Dazu gehören in der Regel Kostenvoranschläge, Baupläne und nach Abschluss der Maßnahmen entsprechende Rechnungen. Eine sorgfältige Dokumentation des Umbaus ist daher unerlässlich.

Altersgerecht umbauen: Diese Zuschüsse gibt es


Die KfW bietet im Rahmen ihrer Förderung für altersgerechtes Umbauen besondere Zuschüsse für die Gestaltung barrierefreier Bäder an, um den Wohnkomfort zu erhöhen. Diese Förderung ist von großer Bedeutung, da das Badezimmer oft einer der kritischsten Bereiche für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist. Die Umgestaltung zu einem barrierefreien Bad kann wesentlich dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag zu erhöhen.


Höhe der Zuschüsse

Der Zuschuss für ein barrierefreies Bad kann bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit betragen. Diese Summe entspricht 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, was bedeutet, dass Umbaumaßnahmen im Gesamtwert von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden können. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, was ihn besonders attraktiv macht.

Zu den förderfähigen Maßnahmen im Badezimmer gehören unter anderem:

  1. Der Einbau einer bodengleichen Dusche: Diese ermöglicht einen schwellenlosen Zugang und reduziert die Sturzgefahr erheblich.

  2. Die Anpassung der Badezimmertür: Hierzu kann die Verbreiterung der Tür oder der Einbau einer Schiebetür gehören, um den Zugang mit Gehhilfen oder Rollstühlen zu erleichtern.

  3. Die Installation von Haltegriffen: Strategisch platzierte Griffe bieten zusätzliche Sicherheit beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche oder Badewanne sowie beim Benutzen der Toilette.

  4. Die Anpassung der Badezimmermöbel: Dazu kann der Einbau eines unterfahrbaren Waschbeckens oder die Installation eines erhöhten WCs gehören.

  5. Die Beseitigung von Schwellen: Jegliche Erhebungen im Boden, die ein Hindernis darstellen könnten, werden entfernt.


Anforderungen an das Badezimmer

Bei der Planung eines barrierefreien Bads ist es wichtig, auf ausreichende Bewegungsflächen zu achten. Die KfW gibt hier spezifische Mindestmaße vor, die eingehalten werden müssen, um die Förderung zu erhalten. Beispielsweise sollte vor dem WC und dem Waschbecken eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm vorhanden sein.

Die Beleuchtung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in einem barrierefreien Bad. Eine gute, blendfreie Ausleuchtung kann durch die KfW-Förderung unterstützt werden, da sie wesentlich zur Sicherheit beiträgt.


Durchführung von Fachunternehmen

Es ist zu beachten, dass die Umbaumaßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt werden müssen, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen werden in der Regel nicht berücksichtigt. Dies soll die fachgerechte Umsetzung und die Einhaltung der technischen Standards gewährleisten.

Antragsteller sollten bedenken, dass der Umbau zu einem barrierefreien Bad oft umfangreiche Arbeiten erfordert. Es kann sinnvoll sein, diese Gelegenheit zu nutzen, um gleichzeitig energetische Verbesserungen vorzunehmen, für die möglicherweise zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen.

Falls Sie Mieter sein sollten, empfehlen wir Ihnen vor dem Badumbau die Genehmigung vom Eigentümer einzuholen.

Förderbedingungen ab dem Jahr 2024


Ab dem Jahr 2024 treten einige bedeutende Änderungen in den Förderbedingungen der KfW für altersgerechtes Umbauen in Kraft. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Förderung noch effektiver zu gestalten und mehr Menschen den Zugang zu barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen.


Verdopplung der Förderungen

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verdopplung des Förderbudgets. Das zuständige Bundesministerium hat beschlossen, die Mittel für das Programm "Altersgerecht Umbauen" auf 150 Millionen Euro zu erhöhen. Diese signifikante Aufstockung vom Zuschussprogramm unterstreicht die wachsende Bedeutung des altersgerechten Wohnens in der deutschen Wohnungspolitik und eröffnet mehr Antragstellern die Chance, von der Förderung zu profitieren.

Die Grundstruktur der Förderung bleibt dabei erhalten. Weiterhin können Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit beantragt werden, was 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht. Die maximale Fördersumme von 50.000 Euro pro Wohneinheit bleibt ebenfalls bestehen.

Neu ab 2024 ist eine verstärkte Fokussierung auf die Kombination von altersgerechtem Umbau mit energetischer Sanierung. Die KfW ermutigt Antragsteller, beide Aspekte bei ihren Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Hierfür werden zusätzliche Anreize geschaffen, indem die Kombination verschiedener Förderprogramme erleichtert wird.


Vereinfachung des Antragsprozesses

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinfachung des Antragsprozesses. Ab 2024 wird das Online-Antragsverfahren über das KfW-Zuschussportal noch benutzerfreundlicher gestaltet. Dies soll insbesondere älteren Antragstellern den Zugang zur Förderung erleichtern.

Die KfW legt ab 2024 auch einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Gemeinschaftsprojekten. Mehrere Parteien, die gemeinsam Umbaumaßnahmen in einem Mehrfamilienhaus planen, können von verbesserten Konditionen profitieren. Dies soll den altersgerechten Umbau ganzer Wohneinheiten fördern.

Schließlich ist zu erwähnen, dass die KfW ab 2024 verstärkt auf Informations- und Beratungsangebote setzt. In Zusammenarbeit mit lokalen Partnern werden mehr Informationsveranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten angeboten, um Interessenten umfassend über die Fördermöglichkeiten zu informieren.

Ein modernes, barrierefreies Bad mit einer weißen Badewanne, die eine seitliche Tür hat, um den Einstieg zu erleichtern. Helle Wände, große Fenster und ein Holzfußboden sorgen für eine einladende Atmosphäre.

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Kombinationsmöglichkeiten mit Landesförderung prüfen


Bei der Planung von altersgerechten Umbaumaßnahmen ist es ratsam, neben der KfW-Förderung auch mögliche Landesförderprogramme in Betracht zu ziehen. Viele Bundesländer bieten eigene Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen an, die oft mit der KfW-Förderung kombiniert werden können.

Diese Landesprogramme unterscheiden sich in ihren Schwerpunkten und Konditionen. Einige konzentrieren sich auf spezifische Maßnahmen wie Badumbauten, andere auf bestimmte Zielgruppen wie Senioren oder Menschen mit Behinderungen. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Bürgschaften erfolgen.

Um von möglichen Kombinationen zu profitieren, sollten Interessenten folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie sich über die Förderprogramme Ihres Bundeslandes.

  2. Prüfen Sie die Kompatibilität mit der KfW-Förderung.

  3. Beachten Sie unterschiedliche Antragsfristen und -verfahren.

  4. Lassen Sie sich von lokalen Beratungsstellen oder Ihrer Hausbank unterstützen.

Durch geschickte Kombination von KfW- und Landesförderung können Sie unter Umständen eine höhere Gesamtförderung erzielen und so Ihre Umbaukosten weiter reduzieren. Es lohnt sich daher, alle verfügbaren Optionen sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen.

Meisterbetriebe finden: Handwerker aus Ihrer Nähe


Die Wahl der richtigen Handwerker ist entscheidend für den Erfolg eines barrierefreien Badumbaus.

Achten Sie bei Ihrer Suche besonders auf Betriebe, die sich auf altersgerechte oder barrierefreie Umbauten spezialisiert haben. Diese verfügen oft über spezifisches Know-how und Erfahrung mit den besonderen Anforderungen eines pflegegerechten Badumbaus. Einige Handwerker haben sogar zusätzliche Qualifikationen wie den Titel "Fachbetrieb für barrierefreies Bauen" erworben.

Wenn Sie potenzielle Handwerker gefunden haben, holen Sie mehrere Angebote ein. Bitten Sie die Betriebe um Referenzen von ähnlichen Projekten und fragen Sie, ob Sie sich bereits umgebaute Bäder ansehen können. Ein seriöser Handwerker wird Ihnen gerne Beispiele seiner Arbeit zeigen.

Achten Sie auch darauf, ob der Handwerker mit den Anforderungen der Pflegekasse vertraut ist. Ein erfahrener Betrieb kann Sie bei der Antragstellung unterstützen und sicherstellen, dass der Umbau den Vorgaben für eine Förderung entspricht.


Kontakt und Beratung

Falls Sie noch weitere Informationen suchen oder Hilfe beim Umbau benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir helfen Ihnen bei, Ihr altersgerechtes Haus zu realisieren und beantworten Ihnen jegliche Frage rund um Anträge, Zuschuss und Förderungen.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@pflege-helfer24.de oder rufen Sie uns unter folgender Nummer an: 030 311 99839

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