Pflegegrad 2: Informationen zu Leistungen und Voraussetzungen

Benedikt Hübenthal
Lesezeit: 7 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 2025-02-06 10:30

Die Einstufung in einen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen sollen Betroffenen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern.

Doch welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 2 erfüllt sein? Welche konkreten Unterstützungsleistungen stehen Ihnen zu und wie läuft der Antragsprozess ab? In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Pflegegrad 2 – von den Bewertungskriterien über finanzielle Leistungen bis hin zu praktischen Tipps für den Alltag.

Definition und Abgrenzung


Was ist Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person. Konkret bedeutet dies, dass Betroffene in mehreren Bereichen des täglichen Lebens regelmäßig Hilfe benötigen, aber noch nicht von einer schweren Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Im Vergleich zum Pflegegrad 1, bei dem nur geringe Einschränkungen vorliegen, ist der Unterstützungsbedarf deutlich höher.

Etwa 45% aller Pflegebedürftigen in Deutschland haben Pflegegrad 2 und er ist damit der am häufigsten bewilligte Pflegegrad. Menschen mit Pflegegrad 2 weisen zwar erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit auf, können aber viele Tätigkeiten noch teilweise selbst bewältigen.


Abgrenzung Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 1 und 3

  • Pflegegrade unterscheiden sich voneinander.

  • Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hängt davon ab, wie hoch der individuelle Pflegebedarf einer Person ist.

  • Pflegegrad 2 ist für Personen mit steigendem Bedarf an Hilfen und Unterstützung vorgesehen.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 2


Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person. Konkret bedeutet dies, dass Betroffene in mehreren Bereichen des täglichen Lebens regelmäßig Hilfe benötigen, aber noch nicht von einer schweren Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Im Vergleich zum Pflegegrad 1, bei dem nur geringe Einschränkungen vorliegen, ist der Unterstützungsbedarf deutlich höher.

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt nach einem komplexen Bewertungssystem, das verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) untersucht dabei sechs zentrale Bereiche, die unterschiedlich stark gewichtet werden.

ModulKategorieAnteil der Gesamtbewertung
Modul 1 Mobilität 10%
Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15%
Modul 4 Selbstversorgung 40%
Modul 5 Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen 20%
Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%

Die Punktevergabe erfolgt in jedem Modul nach einem standardisierten System: 0 Punkte = Selbstständig 1 Punkt = Überwiegend selbstständig 2 Punkte = Überwiegend unselbstständig 3 Punkte = Unselbstständig

Für die Einstufung in Pflegegrad 2 muss ein Gesamtpunktwert zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht werden. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass nicht in allen Bereichen gleich starke Einschränkungen vorliegen müssen. Vielmehr wird der Gesamtzustand der Person betrachtet.

Leistungen bei Pflegegrad 2

PflegeleistungHöhe des Zuschusses
Pflegegeld €347 monatlich
Pflegesachleistungen €796 monatlich
Verhinderungspflege €1.685 jährlich
Kurzzeitpflege €1.854 jährlich
Entlastungsbetrag €131 monatlich
Tages- oder Nachtpflege €721 monatlich
Pflegehilfsmittel €42 monatlich
Hausnotruf €25,50 monatlich
Wohnraumanpassung €4.180 pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege €805 monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) €53 monatlich
Pflegeberatung Quartalsweise
Pflegekurse für Angehörige Wird übernommen

Pflegegeld bei Pflegegrad 2 - 347 Euro monatlich


Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 347 Euro (Stand 2025). Diese finanzielle Unterstützung wird direkt von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Das Pflegegeld ist dabei eine steuerfreie Leistung und dient als Anerkennung für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes ist, dass die häusliche Pflege im erforderlichen Umfang sichergestellt ist. Dies wird in der Regel durch regelmäßige Beratungsbesuche überprüft. Bei Pflegegrad 2 müssen diese Beratungsbesuche mindestens halbjährlich stattfinden. Werden die vorgeschriebenen Beratungsbesuche nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar einstellen.

Beachten Sie auch: Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. In diesem Fall erhalten Sie das Pflegegeld anteilig, abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, die Pflege flexibel zu gestalten und sowohl professionelle Pflegedienste als auch private Pflegepersonen einzubinden.

Wertvolle Informationen

Pflegeld können Sie frei verwenden

Das Pflegegeld können Sie frei verwenden – eine Nachweispflicht über die konkrete Verwendung besteht nicht. Viele Pflegebedürftige nutzen es, um:

  • pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen

  • zusätzliche Betreuungsleistungen zu finanzieren

  • Hilfsmittel anzuschaffen, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden

  • Fahrtkosten oder andere pflegebedingte Mehraufwendungen zu decken

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro monatlich (Stand 2024). Diese Leistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Im Gegensatz zum Pflegegeld werden Sachleistungen ausschließlich für die professionelle Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst gewährt.

Grundpflege


Grundpflege

Hauswirtschaft


Hauswirtschaft

Wichtig zu wissen: Der monatliche Betrag von 724 Euro ist ein Höchstbetrag. Die tatsächlichen Kosten für die Pflegeleistungen können diesen Betrag übersteigen. In diesem Fall müssen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst tragen. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Pflegedienst die genauen Kosten für die benötigten Leistungen zu besprechen und einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen.

Jeder Pflegedienst hat dabei einen eigenen Leistungskatalog mit festgelegten Preisen für die einzelnen Pflegeleistungen. Diese Preise können regional unterschiedlich sein und werden mit den Pflegekassen ausgehandelt. Lassen Sie sich deshalb am besten von mehreren Pflegediensten beraten, um das für Sie passende Angebot zu finden.


Welche Hilfsmittel kann ich mit Pflegegrad 2 erhalten?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen helfen, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Dazu zählen Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Bettschutzeinlagen. Diese Produkte unterstützen die tägliche Pflege und tragen zum Infektionsschutz bei.

  • Technische Pflegehilfsmittel: Hierzu gehören ein Krankenbett, ein Pflege-Rollstuhl oder andere technische Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und die Mobilität fördern.

  • Digitale Pflegeanwendungen: Ein Hausnotrufsystem oder eine Pflege-App können die Sicherheit im Alltag erhöhen und schnelle Hilfe im Notfall gewährleisten.

Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen jedoch einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Es ist ratsam, sich vorab bei der Pflegekasse über die genauen Modalitäten und die notwendigen Nachweise zu informieren.

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Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr (Stand 2025). Diese Leistung greift, wenn die reguläre Pflegeperson temporär ausfällt, sei es durch Urlaub, Krankheit, Kur, berufliche Verpflichtungen oder persönliche Auszeiten.

Grundlegende Voraussetzungen sind, dass die Pflegeperson bereits seit mindestens sechs Monaten die Pflege durchführt und der Pflegebedürftige sich im häuslichen Umfeld befindet. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.

Es besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege von bis zu 806 Euro für die Verhinderungspflege zu verwenden. Die Leistung kann flexibel eingesetzt werden, sowohl stundenweise als auch über längere Zeiträume, und kann von professionellen Pflegediensten oder Privatpersonen erbracht werden.

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege unter 8 Stunden täglich erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes. Diese Option eignet sich besonders für regelmäßige kurze Auszeiten und kann mehrfach im Jahr genutzt werden.

Es ist ratsam, die Verhinderungspflege frühzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen und sich vorab über die Details zu informieren. Alle Kostenbelege sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da diese bei der Pflegekasse einzureichen sind.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 steht Ihnen ein jährlicher Betrag von 1.854 Euro für Kurzzeitpflege zur Verfügung (Stand 2025). Diese Leistung ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht möglich ist. Die Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege kommt in verschiedenen Situationen zum Einsatz: Sie wird häufig nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt oder in Krisensituationen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Auch während Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder als Überbrückung bis zur Organisation einer langfristigen Pflegelösung ist sie eine wichtige Option. Zudem dient sie der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Das Budget lässt sich durch verschiedene Möglichkeiten erweitern. So können nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege (bis zu 1.685 Euro) für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag auf maximal 3.539 Euro pro Jahr. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Bei der Planung der Kurzzeitpflege gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte "Hotelkosten") sind nicht im Leistungsbetrag enthalten und müssen selbst getragen werden. Auch zusätzliche Investitionskosten der Einrichtung werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Da Kurzzeitpflegeplätze oft knapp sind, ist eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert. Zudem muss die gewählte Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben.

Praxis-Tipp: Viele Pflegebedürftige kombinieren Kurzzeit- und Verhinderungspflege geschickt miteinander, um längere Zeiträume abzudecken oder das zur Verfügung stehende Budget optimal zu nutzen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Pflegekasse beraten, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Wichtig zu beachten

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte "Hotelkosten") sind nicht im Leistungsbetrag enthalten und müssen selbst getragen werden

  • Zusätzliche Investitionskosten der Einrichtung werden ebenfalls nicht von der Pflegekasse übernommen

  • Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert, da Kurzzeitpflegeplätze oft knapp sind

  • Die Einrichtung muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben

Praxis-Tipp: Viele Pflegebedürftige kombinieren Kurzzeit- und Verhinderungspflege geschickt miteinander, um längere Zeiträume abzudecken oder das zur Verfügung stehende Budget optimal zu nutzen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Pflegekasse beraten, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 beträgt monatlich 131 Euro (Stand 2025). Dieser zweckgebundene Zuschuss unterstützt pflegende Angehörige und fördert die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören Betreuungsgruppen sowie Alltags- und Pflegebegleiter. Auch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen können damit finanziert werden. Die Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer sowie Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sind ebenfalls förderfähig.

Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen von zugelassenen Dienstleistern erbracht werden müssen. Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erst nach Einreichung der Rechnungen erstattet. Sollten Sie den monatlichen Betrag nicht vollständig ausschöpfen, können Sie ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Der Entlastungsbetrag lässt sich außerdem mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren.

Praxis-Tipp: Da keine automatische Auszahlung erfolgt, empfiehlt es sich, alle relevanten Rechnungen zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Die Abrechnung erfolgt über ein Erstattungsverfahren, bei dem Sie die Leistungen zunächst selbst bezahlen. Den entsprechenden Betrag erhalten Sie anschließend von der Pflegekasse zurück.

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Tages- und Nachtpflege

Bei Pflegegrad 2 können Sie für die Tages- und Nachtpflege monatlich 724 Euro (Stand 2024) in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist eine zusätzliche Unterstützung, die unabhängig von Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen gewährt wird und nicht mit diesen verrechnet werden muss.

Die Tagespflege bietet eine professionelle Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses an. Das Angebot umfasst gemeinsame Mahlzeiten in der Gruppe sowie vielfältige Beschäftigungsangebote und soziale Aktivitäten. Während des Aufenthalts ist eine pflegerische Versorgung gewährleistet. Zusätzlich wird meist gegen Aufpreis ein Transport von zu Hause zur Einrichtung und zurück angeboten. Auch die Beratung und Schulung der Angehörigen gehört zum Leistungsspektrum.

Ein typischer Tagesablauf beginnt mit einem gemeinsamen Frühstück, gefolgt von aktivierenden Gruppenaktivitäten. Im Programm finden sich Gedächtnistraining und Bewegungsübungen. Nach dem Mittagessen ist Zeit für eine Ruhepause. Der Nachmittag wird mit kreativen Angeboten gestaltet und schließt mit Kaffee und Kuchen ab, bevor der Rücktransport nach Hause erfolgt.

Neben dem Leistungsbetrag fallen weitere Kosten an: Die Verpflegung für die Mahlzeiten muss zusätzlich bezahlt werden, ebenso wie die Investitionskosten der Einrichtung. Fahrtkosten für den Transport können hinzukommen. Übersteigen die Gesamtkosten den Leistungsbetrag von 724 Euro, tragen Sie die Differenz selbst.

Die Tagespflege kann flexibel an einzelnen oder mehreren Tagen pro Woche genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Menschen, deren Angehörige berufstätig sind. Die Nachtpflege wird zwar seltener angeboten, kann aber bei nächtlicher Unruhe oder Demenz eine wertvolle Unterstützung sein. Durch den regelmäßigen Besuch einer Tagespflege lässt sich der Übergang in eine vollstationäre Pflege oftmals hinauszögern oder sogar vermeiden.

Praxis-Tipp: Viele Einrichtungen bieten kostenlose "Schnuppertage" an. Diese Gelegenheit sollten Sie nutzen, um die Einrichtung kennenzulernen und zu prüfen, ob das Angebot Ihren Bedürfnissen entspricht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025). Diese Leistung unterstützt Sie bei der täglichen Pflege und trägt zur Erleichterung der Pflegesituation sowie zum Infektionsschutz bei.

Die Palette der erstattungsfähigen Verbrauchsprodukte ist vielfältig und umfasst Einmalhandschuhe, Mundschutz und verschiedene Desinfektionsmittel. Auch Bettschutzeinlagen, Fingerlinge und Einmalwaschlappen gehören dazu. Für die Hygiene und den Infektionsschutz sind zudem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalschürzen und Schutzunterlagen erhältlich.

Wichtig zu wissen:

  • Die Produkte müssen bei einem Vertragspartner der Pflegekasse bestellt werden

  • Eine Vorfinanzierung ist nicht nötig - die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse

  • Nicht ausgeschöpfte Beträge können nicht in den nächsten Monat übertragen werden

  • Die Lieferung erfolgt in der Regel automatisch nach Hause

  • Ein separater Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse eine Liste der Vertragspartner geben und vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter. Oft unterscheiden sich die Produktauswahl und die Preise erheblich. Einige Anbieter bieten auch praktische Startersets an, die eine sinnvolle Grundausstattung enthalten.

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Hausnotruf

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten eines Hausnotrufsystems. Die Pflegekasse übernimmt dabei die monatlichen Grundgebühren bis zu einer Höhe von 25,50 Euro (Stand 2024). Diese Leistung soll die Sicherheit im häuslichen Umfeld erhöhen und schnelle Hilfe im Notfall gewährleisten.

Funktionsweise des Hausnotrufs:

  • Ein Notrufknopf wird als Kette oder Armband getragen

  • Eine Basisstation wird an das Telefonnetz angeschlossen

  • Per Knopfdruck wird sofort eine Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt

  • Geschultes Personal steht 24 Stunden täglich zur Verfügung

  • Je nach Situation werden Angehörige, Nachbarn oder Rettungsdienst alarmiert

Zusätzliche Leistungen vieler Anbieter:

  • Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels

  • Speicherung wichtiger Gesundheitsdaten

  • Dokumentation von Medikamenten und Allergien

  • Regelmäßige Testanrufe zur Funktionsprüfung

  • Mobile Varianten mit GPS-Ortung für unterwegs

Wichtig zu beachten:

  • Die einmaligen Anschlusskosten müssen meist selbst getragen werden

  • Zusatzleistungen über die Grundgebühr hinaus sind eigenständig zu zahlen

  • Ein ärztliches Attest ist für die Kostenübernahme nicht erforderlich

  • Die Installation erfolgt in der Regel durch den Anbieter

Praxis-Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Anbieter (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, private Anbieter), da sich die Leistungen und zusätzlichen Kosten unterscheiden können. Achten Sie besonders auf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen.

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Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten (Stand 2025). Dieser Betrag steht pro Maßnahme zur Verfügung und kann auch mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert.

Zu den förderfähigen Umbaumaßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation von Haltegriffen im Bad, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau von Treppenliften. Auch die Beseitigung von Türschwellen oder der Bau von Rampen für einen barrierefreien Zugang können bezuschusst werden.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern müssen. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei ist ein Kostenvoranschlag einzureichen. Die Pflegekasse kann zudem ein Gutachten zur Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen anfordern.

Es empfiehlt sich, vor dem Umbau eine Wohnberatungsstelle aufzusuchen und mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es oft weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro. Auch regionale Förderprogramme, Zuschüsse der Krankenkasse für bestimmte Hilfsmittel oder die steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung können die Finanzierung unterstützen.

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Stationäre Pflege

Bei einer vollstationären Unterbringung übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 einen monatlichen Betrag von 805 Euro (Stand 2025). Dieser Zuschuss deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten ab. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.

Der Eigenanteil in der stationären Pflege besteht aus:

  • Dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflegeleistungen (EEE)

  • Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  • Den Investitionskosten der Einrichtung

  • Eventuellen Zusatzleistungen

Um den Eigenanteil zu reduzieren, gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt:

  • Im 1. Jahr: 15 Prozent Zuschlag

  • Im 2. Jahr: 30 Prozent Zuschlag

  • Im 3. Jahr: 50 Prozent Zuschlag

  • Ab dem 4. Jahr: 75 Prozent Zuschlag

Wichtig zu wissen: Die tatsächlichen monatlichen Kosten für einen Heimplatz variieren je nach Region und Einrichtung erheblich. Sie können zwischen 2.500 und 4.500 Euro oder mehr liegen. Können Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten, kann ein Antrag auf Übernahme beim Sozialamt gestellt werden.

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vor der Entscheidung für ein Pflegeheim eine detaillierte Kostenaufstellung geben und klären Sie, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Beachten Sie auch, dass viele Einrichtungen Wartelisten führen – eine frühzeitige Anmeldung ist daher sinnvoll.

Weitere Leistungen


Pflegekurse für Angehörige und Beratungsbesuche

Bevor Sie die verantwortungsvolle Aufgabe annehmen, sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern, können Sie sich in einem speziellen Pflegekurs darauf vorbereiten.

Kostenlose Pflegeberater:innen

Menschen mit Pflegegrad 2 und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Ab Pflegegrad 2 gelten neue Regelungen und erforderliche Beratungseinsätze, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Die Beratung kann bei der Pflegekasse, in einem Pflegestützpunkt oder auf Wunsch auch zu Hause in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten.

Die Pflegeberatung unterstützt bei wichtigen Fragen und Entscheidungen:

  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen zu?

  • Wie lässt sich die Pflege zu Hause am besten organisieren?

  • Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?

  • Wie kann die Wohnung altersgerecht angepasst werden?

  • Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bestehen?

Die Pflegeberater erstellen auf Wunsch auch einen individuellen Versorgungsplan. Dieser berücksichtigt die persönliche Pflegesituation und zeigt auf, welche Hilfen sinnvoll und möglich sind. Auch bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bieten die Berater Unterstützung an.

Praxis-Tipp: Nehmen Sie die Pflegeberatung möglichst früh in Anspruch, am besten direkt nach der Einstufung in den Pflegegrad. Bereiten Sie wichtige Fragen vor und lassen Sie sich alle Möglichkeiten aufzeigen. Die Beratung kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn sich die Pflegesituation ändert oder neue Fragen aufkommen.

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Die häufigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

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