Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Direkte Abrechnung über die Pflegekasse: Haushaltshilfe und Betreuung können problemlos über den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) abgerechnet werden.
Flexible Entlastung für Angehörige: Stundenweise Betreuung und Begleitdienste (z. B. zur Apotheke) schaffen wertvolle Freiräume im Alltag.
Persönliche Expertise aus einer Hand: Kombination aus praktischer Alltagshilfe und professioneller Pflegeberatung (z. B. bei Pflegegrad-Anträgen) durch eine erfahrene Fachkraft.
Über Betreuung, Hauswirtschaft, Entlastungsbetrag, niedrigschwellige Angebote, Alltagsunterstützung, Alltagshilfe, Seniorenbegleitung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung zuhause, Unterstützung im Alltag, §45b SGB XI, 131 Euro
Zuverlässige Alltagshilfe und Entlastung in Schwerte
Der Anbieter in Schwerte bietet eine umfassende und persönliche Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Hilfe im Alltag, um ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu fördern. Das Angebot umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die stundenweise Betreuung sowie die Begleitung zu Terminen, wie etwa Arztbesuchen oder Fahrten zur Apotheke. Durch diese Leistungen werden pflegende Angehörige im oft fordernden Pflegealltag spürbar entlastet.
Es wird klar zwischen der reinen Alltagshilfe und der medizinischen Pflege unterschieden. Während die Alltagsunterstützung sich auf die Hauswirtschaft, Betreuung und die allgemeine Lebensführung konzentriert, ist die medizinische Behandlungspflege nicht Teil dieses spezifischen Entlastungsangebots. Die erbrachten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können bequem über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (131 Euro monatlich) oder im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.
- Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben
- Stundenweise Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Begleitung zu Terminen und Erledigung von Besorgungen
- Kompetente Beratung rund um Pflegegrade und Pflegekassenleistungen
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
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Der Anbieter bietet eine umfassende Pflegeberatung, Unterstützung bei Pflegegradanträgen und praktische Entlastung im Alltag an. Das Angebot umfasst Betreuung, Hilfen im Haushalt, Fahrten zur Apotheke sowie stundenweise Verhinderungspflege zur Entlastung von Angehörigen. Zudem wird private Pflege wie Hilfe bei der Körperpflege angeboten, die individuell auf die Lebenssituation abgestimmt ist.
Die Hilfe erstreckt sich auf die allgemeine Betreuung im Alltag, tatkräftige Unterstützung im Haushalt sowie Fahrten und Besorgungen, wie beispielsweise zur Apotheke. Darüber hinaus bietet die Pflegefachkraft Begleitungen zu Terminen an. Körperbezogene Pflege, wie die Hilfe beim An- und Auskleiden, kann im Rahmen der privaten Pflege ebenfalls übernommen werden.
Ja, viele Leistungen können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Entlastung im Alltag wird über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro finanziert, während die stundenweise Betreuung über die Verhinderungspflege erstattungsfähig ist. Private Pflegemaßnahmen können über das Pflegegeld oder als Selbstzahler-Leistung abgedeckt werden.
Da es sich um einen persönlichen Pflegeexperten handelt, werden die Kunden stets von derselben erfahrenen Pflegefachkraft betreut. Dies garantiert eine individuelle, vertrauensvolle und menschliche Begleitung im Pflegealltag. Es wird bewusst auf den Einsatz wechselnden Personals verzichtet, um eine konstante Bezugsperson zu gewährleisten.
Genaue Fristen für die Terminvereinbarung sind nicht festgelegt, jedoch meldet sich der Anbieter bei Rückrufwünschen zeitnah zurück. Interessenten können sich für eine unverbindliche Anfrage direkt telefonisch oder per E-Mail melden. Gemeinsam wird dann flexibel eine passende Lösung für den individuellen Betreuungsbedarf gefunden.
Ja, die Begleitung zu Arztbesuchen und anderen Terminen ist Teil des Leistungsangebots. Diese Unterstützung kann im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden, um pflegende Angehörige stundenweise im Alltag zu entlasten. Die Pflegefachkraft sorgt dabei für eine zuverlässige und kompetente Begleitung.
Der Anbieter bietet allgemeine Betreuung und Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 an, was auch Menschen mit Demenz einschließt. Die Leistungen umfassen eine einfühlsame Betreuung zu Hause sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Diese Hilfen können problemlos über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse finanziert werden.
Die Abrechnung für Alltagsunterstützung erfolgt direkt mit der Pflegekasse über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Leistungen der Verhinderungspflege zur Entlastung von Angehörigen sind ebenfalls über die Pflegekasse nach § 39 SGB XI erstattungsfähig. Private Pflegeleistungen werden hingegen über das Pflegegeld finanziert oder als Selbstzahler-Leistung in Rechnung gestellt.
Der Anbieter arbeitet als ausgebildete und erfahrene Pflegefachkraft, die fundiertes Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit mitbringt. Zudem handelt es sich um eine anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Durch diese offizielle Anerkennung sind die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung mit den Pflegekassen erfüllt.
Der Anbieter hat seinen Sitz in Schwerte und bietet seine Dienstleistungen in der dortigen Region an. Die Pflegeberatungen und Betreuungsleistungen finden direkt bei den Pflegebedürftigen zu Hause statt. Für genaue Informationen zum genauen Einzugsgebiet können Interessenten unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
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