Leistungen & Schwerpunkte
- Haushaltshilfe
- Einkaufshilfe
- Wohnungsreinigung
- Seniorenbetreuung
- Begleitung zu Terminen
- Botengänge
- Gartenarbeit
Besondere Merkmale
Zielgruppenübergreifende Hilfe: Individuelle Alltagsbegleitung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit Pflegegrad oder Beeinträchtigungen.
Vielseitige Alltagserleichterung: Flexible Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Wäsche, Garten) und verlässliche Begleitung bei außerhäuslichen Terminen.
Finanzielle Entlastung: Problemlose Kostenerstattung der Leistungen ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) der Pflegekassen.
Über Betreuungsdienst Lebenszeit Nicole Tralau & Christina Samavati GbR
Individuelle Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe in Lübeck
Der Betreuungsdienst Lebenszeit Nicole Tralau & Christina Samavati GbR bietet umfassende Unterstützung im Alltag für Menschen jeden Alters mit einem anerkannten Pflegegrad. Das engagierte Team richtet sich zudem an körperlich und geistig beeinträchtigte Personen und hat sich zum Ziel gesetzt, den Alltag der Klienten spürbar zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Dabei grenzt sich der Dienstleister klar von der medizinischen Pflege ab und fokussiert sich rein auf die hauswirtschaftliche Versorgung, Begleitung und soziale Betreuung.
Vielfältige Leistungen für mehr Lebensqualität
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passen ihre Unterstützung flexibel an die individuellen Bedürfnisse an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Unterstützung im Haushalt: Übernahme von alltäglichen Aufgaben wie Staubsaugen, Wäschewaschen, Badreinigung und leichten Gartenarbeiten.
- Individuelle Begleitung: Sichere Begleitung zu Arztterminen, Behörden, beim Einkaufen oder bei entspannten Ausflügen und Spaziergängen.
- Soziale Betreuung: Gemeinsame Freizeitgestaltung durch Kochen, Backen, Gesellschaftsspiele, Musizieren oder Vorlesen gegen die Einsamkeit im Alltag.
Die erbrachten Leistungen zur Unterstützung im Alltag können ab Pflegegrad 1 unkompliziert über den Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Neben dem Raum Lübeck ist der Dienst auch in Bad Oldesloe, Bad Segeberg und dem nördlichen Herzogtum Lauenburg aktiv.
Pflegezuschüsse & Umwandlung 2026
Je nach Pflegegrad steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ab Pflegegrad 2 kommen zusätzlich bis zu 40% des Pflegesachleistungs-Budgets hinzu, wenn Sie es für Haushaltshilfe statt einen Pflegedienst nutzen.
Tippen Sie auf einen Pflegegrad für Voraussetzungen & Leistungen im Detail.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung (bis zu 40%) | Gesamtbudget mtl. (max.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis zu 318 € | bis zu 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis zu 599 € | bis zu 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis zu 744 € | bis zu 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis zu 920 € | bis zu 1.051 € |
Hinweis: Der Entlastungsbetrag (131 € mtl.) steht allen Personen mit Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungs-Budgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Die genaue Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr persönliches Pflegebudget
Die Beträge oben gelten pauschal je Pflegegrad. Wie viel Ihnen individuell zusteht, berechnen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Rechner. Er berücksichtigt auch weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu Betreuungsdienst Lebenszeit Nicole Tralau & Christina Samavati GbR
Der Betreuungsdienst Lebenszeit Nicole Tralau & Christina Samavati GbR bietet vielfältige Unterstützungsleistungen im Alltag an. Dazu gehören eine umfassende Haushaltshilfe, individuelle Begleitdienste sowie abwechslungsreiche Betreuungsangebote zur Freizeitgestaltung. Das Angebot richtet sich an Menschen aller Altersklassen, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind oder einen Pflegegrad besitzen.
Die Hilfe umfasst den hauswirtschaftlichen Bereich, wie zum Beispiel Staubsaugen, Wäschewaschen, Putzen und leichte Gartenarbeiten. Zudem bietet der Dienstleister Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen sowie Spaziergängen und Ausflügen an. Auch Betreuungsangebote wie gemeinsames Kochen, Spielen oder Vorlesen gehören zum umfangreichen Leistungsspektrum.
Ja, die Leistungen können ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse abgerechnet werden. Der Betreuungsdienst ist nach Paragraph 45a SGB XI anerkannt, sodass die Kosten für die Angebote zur Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag übernommen werden. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wertvolle finanzielle und praktische Entlastung im Alltag.
Zu dieser Frage liegen in den bereitgestellten Informationen keine genauen Angaben vor. Es wird jedoch betont, dass das Team den Kunden und Angehörigen entlastend zur Seite steht und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Kunden können dies bei einem ersten Kennenlerngespräch mit dem Anbieter klären.
Der Text enthält keine spezifischen Informationen darüber, wie kurzfristig Termine vereinbart werden können. Interessenten können den Dienstleister jedoch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um individuelle Absprachen zu treffen. Ein erstes Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Planung der Einsätze.
Ja, der Betreuungsdienst bietet im Rahmen seiner individuellen Begleitung auch die Unterstützung bei Arztbesuchen an. Die Mitarbeiter begleiten die Kunden sicher zu medizinischen Terminen und stehen ihnen dabei hilfreich zur Seite. Dies ist Teil der umfassenden Alltagsunterstützung, die auch Behördengänge und Ausflüge umfasst.
Der Anbieter richtet sich generell an alle Menschen mit Pflegegrad sowie an körperlich und geistig beeinträchtigte Personen jeden Alters. Spezielle Angebote wie gemeinsames Rätseln, Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder Kaffeekränzchen eignen sich hervorragend für die Betreuung von demenziell erkrankten Menschen. Die individuelle Betreuung richtet sich dabei stets nach den persönlichen Bedürfnissen der Kunden.
Die Abrechnung erfolgt für Kunden ab Pflegegrad 1 direkt im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Paragraph 45a SGB XI. Die Pflegekassen übernehmen dabei die Kosten für die erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsangebote. Dies geschieht in der Regel über den monatlichen Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.
Aus den vorliegenden Daten geht nicht explizit hervor, ob und wie die Mitarbeiter geschult oder versichert sind. Da der Dienstleister jedoch nach Paragraph 45a SGB XI über die Pflegekassen abrechnen kann, müssen die gesetzlichen Qualitätsvorgaben und Schulungsstandards für Alltagsbegleiter in der Regel erfüllt sein. Die Mitarbeiter üben ihre Aufgaben laut Anbieter mit Freude und als Berufung aus.
Der Betreuungsdienst ist im südöstlichen Schleswig-Holstein rund um Lübeck sowie in und um Bad Oldesloe, Bad Segeberg und dem nördlichen Herzogtum Lauenburg tätig. In Kürze wird das Angebot auch auf Büsum und Umgebung ausgeweitet. Anfragen aus anderen Regionen können ebenfalls gerne an den Dienstleister gestellt werden.
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