Klinikreform: Mehr Spielraum bei der Vergütung neuer Versorgungszentren

Benedikt Hübenthal
Notfallreform: Flexiblerer Vergütungsrahmen für sektorenübergreifende Versorger

Bei der Weiterentwicklung der Krankenhaus- und Notfallversorgung in Deutschland zeichnet sich eine praxisnahe Anpassung ab: Die Regierungskoalition plant, die gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung von Leistungen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen spürbar flexibler zu gestalten. Über einen gezielten Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform reagiert die Politik auf gemeinsame Vorschläge der maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen.

Entlastung von bürokratischen Hürden

Hintergrund der Initiative ist eine gemeinsame Initiative des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Partner der Selbstverwaltung hatten den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zu starr formuliert waren, um das unlängst ausgehandelte Vergütungsmodell rechtssicher in der Praxis umzusetzen.

Konkret sieht die Gesetzesanpassung vor, bisherige Vorgaben für krankenhausindividuelle Tagesentgelte samt deren stufenweiser Degression zu streichen. Stattdessen soll eine übergeordnete und allgemeinere Regelung den Vertragsparteien auf Bundesebene den notwendigen Handlungsspielraum einräumen, um tragfähige Finanzierungsstrukturen zu etablieren.

Sicherer Übergang für ländliche und regionale Standorte

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen – im Rahmen der Klinikreform oft als Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Betreuung konzipiert – sollen künftig eine wichtige Rolle bei der wohnortnahen Grundversorgung spielen. Sie bieten insbesondere kleineren Klinikstandorten die Chance zur Umwandlung, um Patienten mit internistischen und geriatrischen Erkrankungen ohne operative Notwendigkeit qualitativ hochwertig zu betreuen.

Die Vergütung dieser Einrichtungen soll künftig primär auf einer Kombination aus jährlichen Strukturpauschalen für Vorhaltebetten, tagesbezogenen Sachkostenpauschalen sowie spezifischen Zuschlägen basieren. Durch die nun angestrebte Gesetzeskorrektur wird vermieden, dass kleinteilige Abrechnungsmodelle die praktische Umsetzung ab 2027 erschweren.

Fokus auf Qualität und Patientensicherheit

Neben der finanziellen Ausgestaltung adressiert der parlamentarische Änderungsantrag auch administrative Klarstellungen bezüglich der Qualitätskontrolle. So soll unmissverständlich festgeschrieben werden, nach welchen Grundsätzen die Dokumentation, die Patientensicherheit und die medizinischen Qualitätsanforderungen in den neuen Einrichtungen kontrolliert werden.

  • Mehr Flexibilität: Streichung starrer Tagesentgelt-Vorgaben zugunsten bundesweiter Rahmenvereinbarungen.
  • Bürokratieabbau: Vereinfachte Abrechnungswege über Vorhalte- und Sachkostenpauschalen.
  • Rechtssicherheit: Klare Regeln zur Qualitätssicherung und Versorgungsprüfung vor Ort.

Mit der flexibleren Gestaltung des Vergütungsrahmens ebnet der Gesetzgeber den Weg für einen planmäßigen Start der neuen Versorgungsform und stärkt die Stabilität der medizinischen Basisversorgung in der Fläche.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.