Die Diagnose Polyneuropathie verändert das Leben der Betroffenen oft schleichend, aber tiefgreifend. Was zunächst mit einem leichten Kribbeln oder Taubheitsgefühl in den Zehen beginnt, entwickelt sich im Laufe der Zeit häufig zu einer massiven Einschränkung der Mobilität und Selbstständigkeit. Wenn das Gehen zunehmend schwerfällt, die Sturzgefahr steigt und alltägliche Handgriffe zur Herausforderung werden, sind Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr allein auf sich gestellt. Das deutsche Pflegesystem bietet weitreichende finanzielle und praktische Hilfen – vorausgesetzt, Sie stellen rechtzeitig die richtigen Anträge.
Viele Betroffene zögern zu lange, bevor sie einen Pflegegrad beantragen. Oft herrscht der Irrglaube, Pflegebedürftigkeit beginne erst, wenn man bettlägerig ist. Das ist ein fataler Irrtum, der Sie bares Geld und wertvolle Unterstützung kostet. Seit der Umstellung des Pflegesystems steht nicht mehr die rein körperliche Pflege im Vordergrund, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Und genau diese Selbstständigkeit wird durch eine fortgeschrittene Polyneuropathie massiv bedroht.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie bei einer Nervenschädigung erfolgreich einen Pflegegrad beantragen, worauf die Gutachter der Pflegekasse besonders achten und welche konkreten Leistungen und Hilfsmittel Ihnen aktuell zustehen, um Ihren Alltag sicherer und lebenswerter zu gestalten.
Um im Begutachtungsverfahren erfolgreich zu sein, ist es wichtig zu verstehen, wie die Krankheit Ihre Selbstständigkeit einschränkt. Die Polyneuropathie ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems. Das bedeutet, dass die Nerven, die vom Rückenmark in den Körper ziehen – vor allem in die Beine, Füße, Arme und Hände – geschädigt sind. Die häufigsten Ursachen sind Diabetes mellitus (diabetische Polyneuropathie), übermäßiger Alkoholkonsum, bestimmte Medikamente (wie Chemotherapeutika) oder unklare, idiopathische Gründe.
Die Auswirkungen auf den Alltag sind vielfältig und bilden die Grundlage für Ihren Pflegegrad-Antrag:
Sensible Ausfälle (Gefühlsstörungen): Betroffene spüren den Boden unter den Füßen nicht mehr richtig. Sie beschreiben oft ein Gefühl, als würden sie "auf Watte gehen". Das führt zu einer extremen Unsicherheit beim Stehen und Gehen.
Motorische Ausfälle (Muskelschwäche): Die geschädigten Nerven können die Muskeln nicht mehr richtig ansteuern. Eine häufige Folge ist die sogenannte Peroneusparese (Fußheberschwäche). Die Fußspitze kann beim Gehen nicht mehr richtig angehoben werden, was Betroffene häufig über kleinste Hindernisse oder Teppichkanten stolpern lässt.
Feinmotorische Störungen: Wenn die Hände betroffen sind, wird das Greifen von Gegenständen zur Qual. Knöpfe schließen, Flaschen öffnen oder das Halten von Besteck ist oft nur noch mit fremder Hilfe möglich.
Chronische Schmerzen: Brennende, stechende Schmerzen, die oft nachts zunehmen, rauben den Betroffenen den Schlaf. Die daraus resultierende chronische Erschöpfung schränkt die Leistungsfähigkeit am Tag massiv ein.
All diese Faktoren führen dazu, dass Menschen mit Polyneuropathie ein extrem hohes Sturzrisiko aufweisen und bei der Bewältigung ihres Alltagslebens auf personelle Hilfe, ständige Beaufsichtigung oder spezielle Hilfsmittel angewiesen sind. Genau hier setzt die Pflegeversicherung an.
Ein sicherer Gang ist bei Gefühlsstörungen in den Füßen besonders wichtig.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten oder von Medicproof bei privat Versicherten. Der Gutachter nutzt ein standardisiertes Verfahren: das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dabei wird nicht Ihre Diagnose bewertet, sondern ausschließlich, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können.
Das System vergibt Punkte in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher fällt der Pflegegrad aus (von 0 bis 100 Punkte). Für Patienten mit Polyneuropathie sind bestimmte Module von herausragender Bedeutung. Wir schlüsseln diese für Sie auf:
Hier wird geprüft, wie gut Sie sich in Ihrer Wohnung bewegen können. Können Sie selbstständig vom Bett aufstehen? Können Sie sich innerhalb der Wohnung sicher bewegen? Können Sie Treppen steigen? Bei einer Polyneuropathie punkten Sie hier, wenn Sie aufgrund von Gefühlsstörungen in den Füßen oder einer Fußheberschwäche auf Rollatoren, Gehstöcke oder die stützende Hand eines Angehörigen angewiesen sind. Auch das erhöhte Sturzrisiko und die Unfähigkeit, Treppen ohne fremde Hilfe sicher zu überwinden, fließen hier positiv in die Bewertung ein.
Dieses Modul bewertet das Verstehen und Reden, das Erkennen von Personen und die örtliche Orientierung. Da die Polyneuropathie in erster Linie die peripheren Nerven betrifft, haben viele Betroffene hier keine oder nur geringe Einschränkungen. Ausnahmen bestehen, wenn beispielsweise eine fortgeschrittene Demenz infolge eines langjährigen Diabetes vorliegt oder starke Schmerzmittel die Kognition beeinträchtigen.
Hier geht es um nächtliche Unruhe, Ängste oder depressive Verstimmungen. Chronische Nervenschmerzen (neuropathische Schmerzen) führen häufig zu massiven Schlafstörungen und in der Folge zu depressiven Episoden. Auch die ständige Angst vor Stürzen (Post-Fall-Syndrom) kann dazu führen, dass sich Betroffene sozial zurückziehen. Solche psychischen Begleiterscheinungen müssen dem Gutachter unbedingt mitgeteilt werden.
Dies ist das wichtigste Modul für Ihren Pflegegrad! Es macht fast die Hälfte der Gesamtbewertung aus. Geprüft wird die tägliche Körperpflege, das An- und Auskleiden sowie die Nahrungsaufnahme. Bei Polyneuropathie ergeben sich hier oft gravierende Defizite:
Körperpflege: Wer kein Gefühl in den Füßen hat, kann in der Dusche nicht sicher stehen. Die Gefahr auszurutschen erfordert oft die Anwesenheit einer Pflegeperson.
An- und Auskleiden: Wenn die Fingerspitzen taub sind, wird das Schließen von Knöpfen, das Binden von Schnürsenkeln oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen unmöglich.
Nahrungsaufnahme: Das sichere Halten von heißen Töpfen, das Schneiden von Fleisch oder das Eingießen von Getränken kann bei zitternden oder kraftlosen Händen gefährlich werden.
Hier wird bewertet, wie aufwendig Ihre medizinische Versorgung ist. Dazu zählen Arztbesuche, Physiotherapie, das Richten und Einnehmen von Medikamenten (insbesondere Schmerzmitteln) oder die Wundversorgung. Viele Patienten mit diabetischer Polyneuropathie leiden zusätzlich am diabetischen Fußsyndrom, was eine aufwendige, tägliche Wundkontrolle und -versorgung durch Angehörige oder Pflegedienste erfordert, da kleine Verletzungen an den Füßen schmerzfrei bleiben und sich unbemerkt entzünden können.
Können Sie Ihren Tagesablauf noch selbstständig strukturieren? Können Sie das Haus verlassen, um Freunde zu treffen? Die eingeschränkte Mobilität und die ständige Schmerzbelastung führen bei Polyneuropathie-Patienten oft zu einer Isolation. Wenn Sie das Haus nicht mehr ohne Begleitung verlassen können, wird dies in Modul 6 berücksichtigt.
Der Weg zum Pflegegrad erfordert Vorbereitung und strategisches Vorgehen. Wenn Sie unvorbereitet in den Prozess starten, riskieren Sie eine zu niedrige Einstufung oder gar eine Ablehnung. Befolgen Sie diese Schritte für maximale Erfolgschancen.
Der erste Schritt ist denkbar einfach: Sie müssen Ihre Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert) informieren. Ein formloser Anruf, eine kurze E-Mail oder ein Zweizeiler per Post genügen völlig: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung aus allen in Betracht kommenden rechtlichen und tatsächlichen Gründen."
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, sendet Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Selbstauskunft zu. Nutzen Sie die Wartezeit bis zum Gutachtertermin, um ein Pflegetagebuch zu führen. Dokumentieren Sie über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen penibel, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen.
Schreiben Sie nicht nur auf, was gemacht wurde, sondern warum. Ein Beispiel: Notieren Sie nicht nur "Hilfe beim Duschen", sondern "Hilfe beim Duschen erforderlich, da aufgrund der Taubheit in den Beinen akute Sturzgefahr besteht und der Patient sich nicht selbstständig abtrocknen kann". Diese Details sind später für den Gutachter Gold wert.
Der Gutachter meldet sich schriftlich oder telefonisch an. Bereiten Sie sich optimal vor:
Sammeln Sie alle aktuellen Arztbriefe, neurologischen Befunde und Entlassungsberichte von Krankenhäusern.
Erstellen Sie eine aktuelle Medikamentenliste.
Legen Sie Ihr geführtes Pflegetagebuch bereit.
Unverzichtbar: Sorgen Sie dafür, dass am Tag der Begutachtung eine Pflegeperson (Ehepartner, Kinder oder ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes) anwesend ist. Der Gutachter möchte nicht nur mit Ihnen, sondern auch mit den Personen sprechen, die die tatsächliche Pflegebelastung tragen.
Der Termin dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Der größte Fehler, den Patienten hier machen, ist das sogenannte Fassadensyndrom. Aus Scham oder falschem Stolz versuchen viele Senioren, sich an diesem Tag von ihrer besten Seite zu zeigen. Sie beißen die Zähne zusammen, gehen ohne Rollator zur Tür und behaupten, alles sei "gar nicht so schlimm".
Das ist menschlich verständlich, aber für den Pflegegrad fatal! Der Gutachter bewertet nur das, was er sieht und hört. Zeigen Sie Ihren Alltag so, wie er an einem schlechten Tag ist. Wenn Sie sich morgens normalerweise vom Partner beim Anziehen helfen lassen müssen, tun Sie dies auch im Gespräch kund. Berichten Sie ehrlich von Ihren Schmerzen, Ihren Stürzen und Ihren Ängsten.
Einige Wochen nach dem Termin erhalten Sie den offiziellen Bescheid der Pflegekasse sowie das detaillierte Gutachten. Prüfen Sie dieses Gutachten sofort! Sind alle Einschränkungen, die Sie geschildert haben, korrekt dokumentiert worden? Wenn Sie das Gefühl haben, dass wichtige Aspekte Ihrer Polyneuropathie übersehen wurden, haben Sie das Recht auf Widerspruch.
Ein detailliertes Pflegetagebuch ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Antrag.
Das deutsche Pflegesystem wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Die aktuellen Beträge für das Jahr 2026 bieten umfassende finanzielle Entlastungen. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen Pflegegeld (wenn Sie die Pflege selbst durch Angehörige organisieren) und Pflegesachleistungen (wenn ein professioneller, ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt). Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.
Hier sind die aktuellen Ansprüche, die Ihnen je nach festgestelltem Pflegegrad zustehen. Um stets auf dem neuesten rechtlichen Stand zu bleiben, orientieren sich diese Werte an den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Pflegegrad 1 wird oft schon bei beginnender Polyneuropathie vergeben, wenn erste Unsicherheiten im Alltag auftreten, aber noch keine umfassende Pflege nötig ist. Sie erhalten hier noch kein Pflegegeld, haben aber Anspruch auf wichtige Basisleistungen:
Entlastungsbetrag:131 Euro monatlich (zweckgebunden, z.B. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter).
Pflegehilfsmittel:42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe).
Wohnumfeldverbesserung: Einmalig bis zu 4.000 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbauten (z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche).
Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für die Anbindung an eine Notrufzentrale.
Ab Pflegegrad 2 öffnen sich die Türen zu den wesentlichen finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Dies ist der häufigste Einstiegs-Pflegegrad für Menschen mit manifester Polyneuropathie.
Pflegegeld:347 Euro monatlich (zur freien Verfügung, meist als Anerkennung für pflegende Angehörige).
ODER Pflegesachleistungen: Bis zu 796 Euro monatlich für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes.
Alle Leistungen aus Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag, Hilfsmittelpauschale, Umbauzuschuss) bleiben vollständig erhalten.
Wenn die Nervenschädigung so weit fortgeschritten ist, dass Sie bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität mehrmals täglich Hilfe benötigen, ist Pflegegrad 3 realistisch.
Pflegegeld:599 Euro monatlich.
ODER Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 Euro monatlich.
Bei Pflegegrad 4 liegt ein massiver Hilfebedarf vor, der oft auch in der Nacht anfällt. Betroffene sind meist vollständig auf einen Rollstuhl angewiesen und können grundlegende Bedürfnisse nicht mehr allein stillen.
Pflegegeld:800 Euro monatlich.
ODER Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 Euro monatlich.
Dies ist der höchste Pflegegrad, der in der Regel nur bei völliger Immobilität und dem Vorliegen gravierender Begleiterkrankungen vergeben wird.
Pflegegeld:990 Euro monatlich.
ODER Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 Euro monatlich.
Eine der wichtigsten Neuerungen, die Ihnen aktuell zur Verfügung steht, ist der Gemeinsame Jahresbetrag. Wenn Ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren oder selbst krank werden, steht Ihnen ein flexibles Budget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget können Sie frei für eine professionelle Ersatzpflege zu Hause (Verhinderungspflege) oder für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) einsetzen. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, um pflegende Angehörige vor Überlastung zu schützen.
Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht nur wegen der direkten Geldzahlungen wichtig. Er öffnet auch den Zugang zu einer Vielzahl von Hilfsmitteln und Dienstleistungen, die Ihren Alltag bei Polyneuropathie drastisch erleichtern. Als Experten für Seniorenpflege und Hilfsmittelorganisation wissen wir, welche Unterstützungssysteme sich in der Praxis besonders bewährt haben.
Aufgrund der Gefühlsstörungen in den Beinen und der resultierenden Gangunsicherheit ist das Sturzrisiko bei Polyneuropathie extrem hoch. Wenn Sie stürzen und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können, zählt jede Minute. Ein Hausnotruf-System ist hier unverzichtbar. Mit einem wasserdichten Sender am Handgelenk oder um den Hals können Sie auf Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe rufen. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse in der Regel die kompletten monatlichen Basisgebühren in Höhe von 25,50 Euro.
Wenn längere Strecken zu Fuß aufgrund von Schmerzen und Muskelschwäche nicht mehr zu bewältigen sind, droht der soziale Rückzug. Moderne Mobilitätshilfen schenken Ihnen Ihre Freiheit zurück. Während ein Rollator Sicherheit in der Wohnung und auf kurzen Strecken bietet, ermöglicht ein Elektromobil (Seniorenmobil) oder ein Elektrorollstuhl wieder Einkäufe, Arztbesuche und Spaziergänge in der Natur. Die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) übernimmt bei entsprechender ärztlicher Verordnung oft einen Großteil der Kosten für diese Hilfsmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Treppen werden bei einer Fußheberschwäche (Peroneusparese) schnell zur unüberwindbaren und lebensgefährlichen Barriere. Ein Umzug ins Pflegeheim lässt sich oft durch den Einbau eines Treppenlifts vermeiden. Hier greift der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person für den Einbau. Leben zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt (z.B. ein Ehepaar), verdoppelt sich der Zuschuss sogar auf bis zu 8.000 Euro.
Das Badezimmer ist der Unfallort Nummer eins für Senioren. Der hohe Rand der Badewanne oder eine rutschige Duschtasse sind für Menschen ohne Bodengefühl in den Füßen ein massives Risiko. Nutzen Sie den Pflegekassenzuschuss (bis zu 4.000 Euro), um Ihre alte Badewanne in eine bodengleiche, begehbare Dusche mit rutschfesten Fliesen und Haltegriffen umbauen zu lassen. Alternativ kann ein Badewannenlift eine schnelle und kostengünstige Lösung sein, um wieder sicher und selbstständig baden zu können.
Wenn Angehörige die Pflege nicht mehr allein stemmen können oder Sie alleinstehend sind, bieten Pflegedienste lebenswichtige Unterstützung. Ambulante Pflegedienste übernehmen die Grundpflege (Waschen, Anziehen) und die medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung). Reicht dies nicht mehr aus – etwa ab Pflegegrad 3 oder 4 –, ist eine 24-Stunden-Pflege eine würdevolle Alternative zum Pflegeheim. Dabei zieht eine Betreuungskraft in Ihren Haushalt ein, übernimmt das Kochen, Putzen, Einkaufen und die Grundpflege. Das monatliche Pflegegeld kann direkt zur Mitfinanzierung dieser Betreuungskräfte genutzt werden.
Bei einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen im Wert von 40 Euro monatlich.
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Trotz guter Vorbereitung werden immer wieder Anträge abgelehnt oder zu niedrig eingestuft. Aus unserer langjährigen Beratungspraxis kennen wir die typischen Stolpersteine, die Sie unbedingt umschiffen sollten:
Fokus auf die Diagnose statt auf den Alltag: Der Gutachter weiß, was Polyneuropathie ist. Sie müssen ihm keine medizinischen Vorträge halten. Erklären Sie ihm stattdessen detailliert, wie die Krankheit Sie daran hindert, sich selbst ein Glas Wasser einzuschenken oder die Treppe zum Schlafzimmer hinaufzugehen.
Das Fehlen einer Vertrauensperson: Absolvieren Sie die Begutachtung niemals allein. Vier Ohren hören mehr als zwei, und eine Pflegeperson kann Einschränkungen objektiver schildern, als man es selbst oft wahrhaben möchte.
Verharmlosung der Symptome: Wie bereits erwähnt, ist falscher Stolz Ihr größter Feind. Wenn Sie an 5 von 7 Tagen in der Woche Hilfe beim Anziehen brauchen, sagen Sie nicht: "Das Anziehen klappt meistens noch ganz gut." Sagen Sie klar: "Ich schaffe es fast nie allein."
Vergessen des nächtlichen Hilfebedarfs: Nächtliche Schmerzattacken, Toilettengänge, die begleitet werden müssen, oder das notwendige Umlagern im Bett bringen wichtige Punkte im Gutachten. Erwähnen Sie jede nächtliche Störung.
Rund ein Drittel aller Erstanträge auf einen Pflegegrad wird zunächst abgelehnt oder zu niedrig bewertet. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten und das Gefühl haben, dass Ihre Einschränkungen durch die Polyneuropathie nicht ausreichend gewürdigt wurden, dürfen Sie nicht resignieren. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen.
Das Wichtigste zuerst: Sie haben ab Erhalt des Bescheids genau vier Wochen (einen Monat) Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und Sie müssten einen komplett neuen Antrag stellen.
Senden Sie zunächst einen formlosen Widerspruch per Einschreiben an die Pflegekasse. Ein Satz genügt vorerst: "Gegen Ihren Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Die ausführliche Begründung reiche ich nach." Fordern Sie im selben Schreiben zwingend das Pflegegutachten an, falls es dem Bescheid nicht bereits beilag.
Sobald Ihnen das Gutachten vorliegt, gehen Sie es Punkt für Punkt (Modul für Modul) durch. Vergleichen Sie die Einschätzungen des Gutachters mit Ihren Aufzeichnungen aus dem Pflegetagebuch. Hat der Gutachter notiert, dass Sie sich selbstständig waschen können, obwohl Sie aufgrund der Sturzgefahr immer Hilfe benötigen? Fehlen Punkte bei der Feinmotorik (Knöpfe schließen)?
Verfassen Sie nun die detaillierte Begründung. Beziehen Sie sich konkret auf die Module des Neuen Begutachtungsassessments. Lassen Sie sich hierbei idealerweise von Ihrem Hausarzt, Neurologen oder einer professionellen Pflegeberatung unterstützen. Ein ärztliches Attest, das Ihre Darstellung der Alltagseinschränkungen stützt, verleiht Ihrem Widerspruch enormes Gewicht. Daraufhin wird in der Regel ein Zweitgutachten durch einen anderen Gutachter veranlasst, das oft zu dem gewünschten Erfolg führt.
Prüfen Sie das Gutachten genau und scheuen Sie sich nicht vor einem Widerspruch.
Die Beantragung eines Pflegegrades bei Polyneuropathie ist ein administrativer Aufwand, der sich jedoch in jedem Fall lohnt. Die finanziellen Zuschüsse und Sachleistungen der Pflegekasse sind essenziell, um Ihre Lebensqualität zu erhalten und Ihre Angehörigen zu entlasten. Damit Ihr Antrag reibungslos verläuft, nutzen Sie abschließend diese kompakte Checkliste:
Frühzeitig handeln: Stellen Sie den Antrag, sobald erste regelmäßige Einschränkungen im Alltag (z.B. beim Gehen oder Greifen) auftreten. Warten Sie nicht auf die Bettlägerigkeit.
Formlos beantragen: Ein kurzer Anruf oder ein Brief bei der Pflegekasse genügen, um das Verfahren anzustoßen und das Antragsdatum zu sichern.
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie 14 Tage lang schonungslos jeden Handgriff, bei dem Sie Hilfe benötigen, beaufsichtigt oder angeleitet werden müssen.
Medizinische Unterlagen bündeln: Halten Sie Arztbriefe, Diagnosen (insbesondere vom Neurologen) und eine aktuelle Medikamentenliste für den Gutachter bereit.
Ehrlich sein: Zeigen Sie beim Begutachtungstermin ungeschönt Ihren Alltag. Falsche Scham führt unweigerlich zu einer schlechteren Einstufung.
Hilfsmittel ausschöpfen: Nutzen Sie ab Pflegegrad 1 sofort den Entlastungsbetrag (131 Euro), die Pflegehilfsmittelpauschale (42 Euro) und beantragen Sie Zuschüsse für wichtige Umbauten wie einen Treppenlift oder einen Hausnotruf.
Bescheid prüfen: Akzeptieren Sie eine Ablehnung nicht blind. Legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein, wenn das Gutachten fehlerhaft ist.
Mit der richtigen Vorbereitung, dem Wissen um Ihre Rechte und den passenden Hilfsmitteln können Sie den Herausforderungen der Polyneuropathie selbstbestimmt und sicher entgegentreten. Nehmen Sie die Unterstützung an, die Ihnen der Gesetzgeber für genau diese Lebenssituationen zur Verfügung stellt – sie steht Ihnen zu.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick