Pflegekosten-Schock: CDU will Kinder früher zur Kasse bitten

Benedikt Hübenthal
Pflegekosten: CDU fordert, Kinder früher zur Kasse zu bitten

Die Pflegekosten in Deutschland explodieren, und die Politik sucht händeringend nach neuen Finanzierungsquellen. Nun rückt ein brisanter Vorschlag aus den Reihen der Union in den Fokus: Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, fordert, erwachsene Kinder künftig früher an den Pflegekosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen.

Die 100.000-Euro-Grenze auf dem Prüfstand

Seit dem Jahr 2020 schützt das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz viele Familien vor dem finanziellen Ruin. Es besagt, dass Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro für die ungedeckten Pflegekosten ihrer Eltern (den sogenannten Elternunterhalt) aufkommen müssen. Für Stegemann ist diese Freigrenze jedoch nicht mehr zeitgemäß.

In einem aktuellen Medienbericht bezeichnete der CDU-Politiker die festgelegte Marke von 100.000 Euro rückblickend als „mehr oder weniger willkürlich“. Er sehe die klare Möglichkeit und Notwendigkeit, diese Einkommensgrenze herabzusetzen, um die Kassen der Kommunen und der Pflegeversicherung zu entlasten.

Warnung vor explodierenden Pflegebeiträgen

Hintergrund des Vorstoßes ist die dramatisch angespannte finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung. Bleibt ein politisches Gegensteuern aus, droht laut den Berechnungen des Politikers ein massiver Beitragsanstieg für alle Beitragszahler.

  • Regulärer Beitrag: Bis zum Jahr 2030 könnten die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 3,6 Prozent auf 4,6 Prozent steigen.
  • Für Kinderlose: Hier könnte der Satz sogar in Richtung 5,5 Prozent klettern.

Kritik am „Erbenschutzprogramm“

Der Vorstoß zur Senkung der Einkommensgrenze reiht sich in eine Serie umstrittener Forderungen ein. Erst kürzlich sorgte Stegemann für Aufsehen, als er die derzeitige Pflegefinanzierung als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ scharf kritisierte. Er fordert, dass auch das Eigenheim und anderes familiäres Vermögen stärker zur Finanzierung der eigenen Pflege herangezogen werden müssen, bevor die Solidargemeinschaft einspringt.

Insbesondere die gängige Praxis, Immobilien rechtzeitig vor einem möglichen Pflegefall an die nächste Generation zu überschreiben und dabei die gesetzliche Zehnjahresfrist zu nutzen, ist ihm ein Dorn im Auge. Zwar mache er dem Einzelnen keinen Vorwurf, da es geltendes Recht sei, jedoch müsse die Politik an diese „Umgehungstatbestände“ heran.

Gegenwind von Patientenschützern

Die Reaktionen auf die Forderungen aus der Union ließen nicht lange auf sich warten. Scharfe Kritik äußerte unter anderem die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand, Eugen Brysch, warf dem Fraktionsvize vor, mit „absurden Vorschlägen“ lediglich von der generellen Konzeptlosigkeit in der aktuellen Pflegereform-Debatte ablenken zu wollen.

Für viele Familien der Mittelschicht, die ohnehin unter der Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden, wäre eine Absenkung der Einkommensgrenze ein harter finanzieller Schlag. Die Debatte zeigt eindrücklich: Die Frage, wer die Zeche für die alternde Gesellschaft zahlt – die Solidargemeinschaft oder die direkten Angehörigen –, wird in den kommenden Monaten eines der brisantesten sozialpolitischen Themen bleiben.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.