Pflegeneuordnungsgesetz im Bundestag: AOK warnt vor halben Lösungen

Benedikt Hübenthal
Pflegeneuordnungsgesetz: AOK warnt vor Finanzlücke in der Pflege

Im Deutschen Bundestag hat die parlamentarische Beratung über das Pflegeneuordnungsgesetz begonnen. Mit dem Vorhaben soll das deutsche Pflegesystem modernisiert, entbürokratisiert und vor akuten finanziellen Engpässen bewahrt werden. Doch bereits zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs mehren sich kritische Stimmen aus der Praxis. Vor allem die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm, da die grundlegenden Finanzprobleme der Pflegeversicherung weiterhin ungelöst blieben.

Strukturreformen mit Schattenseiten

Nach Einschätzung des AOK-Bundesverbandes greifen die geplanten Neuregelungen zu kurz. Zwar enthält das Gesetzespaket spürbare strukturelle Erleichterungen – darunter die Bündelung einzelner Pflegeleistungen in transparentere Budgets, die Einführung einer strukturierten Pflegebegleitung sowie eine stärkere Verankerung von Präventionsangeboten. Dennoch bleibe der Gesetzentwurf auf halbem Weg stehen, warnt Verbandschefin Carola Reimann. Die Kernfrage, wie die soziale Pflegeversicherung auf Dauer solide finanziert werden soll, werde weiterhin vertagt.

Einseitige Lasten für Pflegebedürftige und Beitragszahler

Besondere Kritik gilt der Lastenverteilung. Um drohende Milliardendefizite kurzfristig abzuwenden, setzt der Entwurf vor allem auf höhere Einnahmen durch Anpassungen bei den Beiträgen sowie zusätzliche Abgaben. Laut den Kassenvertretern droht damit eine einseitige Mehrbelastung von Versicherten, Beitragszahlern und Pflegebedürftigen selbst, während sich der Staat bei versicherungsfremden Leistungen aus der Verantwortung ziehe. Gefordert wird insbesondere, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie die Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige oder Ausgaben für Bezieher von Bürgergeld – dauerhaft aus Steuermitteln des Bundes getragen werden.

Blick auf die Empfehlungen der Expertenkommission

Die Klärung der eigentlichen Zukunftsfragen wurde weitgehend an eine parallel tagende Strukturkommission delegiert. Deren Empfehlungen sollen Anfang des kommenden Jahres vorliegen und in ein weiterführendes Reformgesetz einmünden. Fachleute und Kassen fordern nun die Bundestagsabgeordneten auf, die parlamentarischen Beratungen zu nutzen, um offene Finanzierungsfragen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren für Verlässlichkeit zu sorgen.

Häusliche Pflege braucht Verlässlichkeit

Für Millionen Betroffene und pflegende Angehörige bedeutet das andauernde Tauziehen vor allem Unsicherheit. Viele Familien hoffen auf spürbare Entlastung im Alltag und bezahlbare Hilfsangebote, sehen sich jedoch gleichzeitig mit steigenden Eigenanteilen und wachsenden Beiträgen konfrontiert. Ob das Gesetz in den kommenden Lesungen noch nachgebessert wird, dürfte in den nächsten Wochen im Bundestag intensiv verhandelt werden.

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