Streit um Impfungen in Apotheken: Ärzteschaft fordert klare Kommunikation
Zwischen der deutschen Ärzteschaft und den Apothekerverbänden zeichnet sich ein deutlicher Konflikt ab. Hintergrund ist die öffentliche Darstellung von Qualifikationsstandards für Schutzimpfungen in Vor-Ort-Apotheken. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gewandt, um auf Unstimmigkeiten bei der Information von Patientinnen und Patienten hinzuweisen.
Kritik an pauschalen Sicherheitsversprechen
Nach Ansicht von BÄK und KBV vermitteln aktuelle Aussagen aus der Apothekerschaft ein verzerrtes Bild über den tatsächlichen Stand der Qualifikationsanforderungen. Pauschale Darstellungen, wonach bestehende Curricula der Bundesapothekerkammer bereits eine umfassende und fachgerechte Durchführung aller erweiterten Impfungen garantieren, seien sachlich nicht zutreffend.
Die Ärzteverbände warnen davor, dass in der Bevölkerung der falsche Eindruck entsteht, es gäbe für die neuen Befugnisse bereits abgestimmte und vollumfänglich beschlossene Standards. Dies könnte das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in medizinische Maßnahmen gefährden.
Gesetzlicher Rahmen durch das Apotheken-Reformgesetz
Mit dem im Sommer beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde der rechtliche Handlungsspielraum von Apotheken spürbar erweitert. Während zuvor vor allem Impfungen gegen das Coronavirus und Influenza im Fokus standen, dürfen approbierte Apothekerinnen und Apotheker künftig grundsätzlich alle Impfstoffe verabreichen, die keine Lebendimpfstoffe sind (Totimpfstoffe).
Der Gesetzgeber knüpft diese neuen Kompetenzen jedoch an klare Bedingungen:
- Erfolgreiche ärztliche Schulung: Vor der Durchführung müssen die pharmazeutischen Fachkräfte speziell geschult werden.
- Gemeinsames Mustercurriculum: Die Inhalte dieser Fortbildung müssen zwingend in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesapothekerkammer und der Bundesärztekammer erarbeitet werden.
- Delegationsmöglichkeiten: Auch für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), die künftig einbezogen werden können, sind entsprechende Schulungen vorgeschrieben.
Ärztliche Mitwirkung bleibt unverzichtbar
Die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft betonen, dass die gesetzlich verankerte Zusammenarbeit keineswegs eine reine Formalie darstellt. Medizinische Kernaufgaben – wie eine fundierte Anamnese, das sichere Erkennen von Kontraindikationen sowie das Notfallmanagement bei unerwarteten Impfkomplikationen – verlangen fundierte ärztliche Expertise in der Schulungsentwicklung.
Da ein entsprechendes gemeinsames Mustercurriculum für die erweiterten Impfbefugnisse bislang weder abschließend konsentiert noch offiziell beschlossen wurde, fordern KBV und BÄK die ABDA nachdrücklich dazu auf, die Außendarstellung anzupassen und Missverständnisse bei Bürgern und Fachkreisen auszuräumen.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.

