Das eigene Zuhause ist für die meisten Senioren in Krefeld der Lebensmittelpunkt – ein Ort voller Erinnerungen, Geborgenheit und Sicherheit. Doch mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit fallen alltägliche Aufgaben wie das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen auf dem Westwall-Markt oder das Waschen der Wäsche immer schwerer. Genau hier setzt die Haushaltshilfe für Senioren an. Um diese wichtige Unterstützung im Alltag finanzieren zu können, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Als Experten von PflegeHelfer24 erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder, dass viele Betroffene und ihre Angehörigen diesen Anspruch entweder gar nicht kennen oder unsicher sind, wie sie ihn in Nordrhein-Westfalen – und speziell in Krefeld – rechtssicher nutzen können. Oft verfallen am Ende des Jahres hunderte Euro, weil die bürokratischen Hürden zu hoch erscheinen. Das muss nicht sein!
In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe in Krefeld optimal einsetzen. Wir zeigen Ihnen, welche strengen Regeln die Pflegekassen anwenden, warum nicht jede Putzhilfe abgerechnet werden darf und wie Sie zertifizierte Dienstleister in Ihrer Nähe finden.
Wenn Sie sich mit dem Thema Pflegeleistungen beschäftigen, stoßen Sie unweigerlich auf den Begriff 125-Euro-Entlastungsbetrag. Unter diesem Namen ist die Leistung nach § 45b SGB XI in ganz Deutschland bekannt geworden. Es ist jedoch wichtig, eine aktuelle und entscheidende Information für das Jahr 2026 vorab zu klären:
Durch die gesetzlichen Dynamisierungen der Pflegereform wurde dieser Betrag angepasst. Faktisch steht Ihnen im Jahr 2026 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Da der Begriff des "125-Euro-Entlastungsbetrags" jedoch in vielen Köpfen, Formularen und Ratgebern fest verankert ist, wird er umgangssprachlich weiterhin so genannt. Wenn wir in diesem Artikel von diesem Betrag sprechen, meinen wir stets den Ihnen rechtmäßig zustehenden, aktuellen Wert von 131 Euro pro Monat, was einer jährlichen Summe von 1.572 Euro entspricht.
Dieser Betrag wird zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt. Er wird nicht pauschal auf Ihr Konto überwiesen, sondern ist zweckgebunden. Das bedeutet: Sie müssen die Leistungen bei anerkannten Dienstleistern in Anspruch nehmen und können sich die Kosten anschließend von der Pflegekasse erstatten lassen – oder der Dienstleister rechnet direkt mit der Kasse ab.
Die gute Nachricht vorweg: Der Zugang zum Entlastungsbetrag ist gesetzlich sehr klar und verbraucherfreundlich geregelt. Sie müssen keinen separaten, komplizierten Antrag auf diesen Betrag stellen, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse gewährt Ihnen dieses Budget automatisch, sobald folgende Bedingungen zutreffen:
Anerkannter Pflegegrad: Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger müssen mindestens den Pflegegrad 1 besitzen. Dies ist eine Besonderheit, denn viele andere Leistungen (wie das Pflegegeld) greifen erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag ist oft die erste und wichtigste finanzielle Hilfe bei beginnender Pflegebedürftigkeit.
Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss zu Hause versorgt werden. Das kann die eigene Wohnung in Krefeld-Bockum sein, das Haus in Fischeln oder auch eine Senioren-Wohngemeinschaft in Uerdingen. Wichtig ist, dass es sich um eine ambulante Wohnform handelt und nicht um ein vollstationäres Pflegeheim.
Sobald Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad in den Händen halten, steht Ihnen ab diesem Monat der Entlastungsbetrag zu. Wird der Pflegegrad rückwirkend genehmigt, können Sie auch den Entlastungsbetrag für diese vergangenen Monate rückwirkend nutzen.
Hier stoßen viele Familien in Krefeld auf das größte Hindernis. Oft wird in bester Absicht eine freundliche Reinigungskraft über ein Kleinanzeigen-Portal gesucht oder die Nachbarin gebeten, gegen Bezahlung regelmäßig durchzusaugen. Wenn dann die Quittungen bei der Pflegekasse eingereicht werden, folgt die böse Überraschung: Die Erstattung wird abgelehnt.
Warum ist das so? Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass der Entlastungsbetrag nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden darf. In Nordrhein-Westfalen wird dies durch die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) streng geregelt.
Die AnFöVO stellt sicher, dass die Dienstleister, die mit pflegebedürftigen Menschen arbeiten, bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Ein anerkannter Dienstleister muss unter anderem nachweisen:
Dass das Personal fachlich geschult ist (z. B. im Umgang mit demenzkranken Menschen).
Dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, falls im Haushalt etwas beschädigt wird.
Dass ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert wurde.
Dass die Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis belegt ist.
Nur Unternehmen oder Einzelpersonen, die diesen aufwendigen Zertifizierungsprozess bei der Bezirksregierung in NRW durchlaufen haben, erhalten eine offizielle Anerkennungsnummer. Ohne diese Anerkennungsnummer zahlt die Pflegekasse keinen einzigen Cent. Achten Sie also bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in Krefeld zwingend darauf, dass der Anbieter explizit nach AnFöVO NRW zertifiziert ist.
Praktische Unterstützung bei der täglichen Wäschepflege im eigenen Zuhause.
Der Begriff "Haushaltshilfe" greift eigentlich zu kurz. Im Amtsdeutsch spricht man von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote sollen pflegebedürftigen Menschen helfen, so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben, und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten. Die Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, sind vielfältig, müssen aber immer im direkten Zusammenhang mit der alltäglichen Lebensführung stehen.
Folgende Tätigkeiten werden in der Regel von den Pflegekassen problemlos anerkannt:
Klassische Reinigungsarbeiten: Dazu gehören das Staubsaugen und Wischen der Böden, das Reinigen von Bad und Toilette, das Staubwischen sowie das Fensterputzen im üblichen Rahmen.
Wäschepflege: Das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung in den Schrank.
Ernährung und Kochen: Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, das gemeinsame Kochen oder das Vorbereiten von Snacks für den Tag.
Einkäufe und Besorgungen: Die Haushaltshilfe kann den Wocheneinkauf im Supermarkt übernehmen, frische Brötchen beim Bäcker in Hüls holen oder Rezepte bei der Apotheke einlösen. Auch die Begleitung des Senioren zum Einkauf ist abgedeckt, was gleichzeitig die soziale Teilhabe fördert.
Betreuungsleistungen: Der Entlastungsbetrag ist nicht nur für Putzarbeiten da. Er kann auch für reine Betreuung genutzt werden. Das umfasst Spaziergänge im Krefelder Stadtwald, gemeinsames Zeitunglesen, das Spielen von Gesellschaftsspielen oder einfach nur Gesellschaft leisten, während die pflegenden Angehörigen eigene Termine wahrnehmen.
Begleitdienste: Begleitung zu Arztterminen, zu Behörden oder auch zu kulturellen Veranstaltungen.
Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist es ebenso wichtig zu wissen, wo die Grenzen der Kostenerstattung liegen. Die Pflegekassen prüfen die eingereichten Rechnungen genau. Grundsätzlich gilt: Alles, was über die alltägliche, notwendige Haushaltsführung hinausgeht, ist Privatvergnügen oder fällt in andere Zuständigkeitsbereiche.
Nicht erstattungsfähig sind in NRW in der Regel:
Gartenarbeit: Rasenmähen, Hecke schneiden oder das Anlegen von Beeten wird von den Pflegekassen in NRW gemäß den Richtlinien zur AnFöVO meist strikt abgelehnt. Der Garten gehört laut Definition nicht zur zwingend notwendigen Haushaltsführung, auch wenn er für die Lebensqualität des Seniors wichtig ist.
Handwerkerleistungen: Reparaturen am Haus, das Streichen von Wänden oder das Aufbauen von Möbeln.
Grundpflege und medizinische Pflege: Das Verabreichen von Medikamenten, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Körperpflege (Waschen, Duschen) dürfen von einer reinen Haushaltshilfe nicht durchgeführt werden. Dies sind Aufgaben für einen ambulanten Pflegedienst und werden über die Pflegesachleistungen abgerechnet.
Schneeräumen und Winterdienst: Auch dies zählt zu den Instandhaltungspflichten von Gebäuden und Außenanlagen und nicht zur innerhäuslichen Versorgung.
Die Suche nach einer passenden und vor allem zertifizierten Haushaltshilfe in Krefeld kann eine Herausforderung sein. Viele gute Anbieter haben Wartelisten. Umso wichtiger ist es, systematisch vorzugehen.
Als erste und sicherste Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen empfehlen wir den offiziellen Angebotsfinder NRW. Dies ist ein Portal des Landes, in dem ausschließlich Dienstleister gelistet sind, die die strenge Prüfung nach der AnFöVO bestanden haben. Sie können dort gezielt nach Ihrer Krefelder Postleitzahl suchen und die Ergebnisse nach "Hilfe im Haushalt" oder "Betreuung" filtern.
Hier gelangen Sie direkt zum offiziellen Angebotsfinder des Landes NRW.
Wenn Sie Kontakt zu einem Dienstleister in Krefeld aufnehmen, stellen Sie direkt zu Beginn die entscheidenden Fragen:
"Sind Sie nach Landesrecht NRW (AnFöVO) als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt?"
"Können Sie direkt mit meiner Pflegekasse über eine Abtretungserklärung abrechnen?"
"Wie hoch ist Ihr Stundensatz und fallen zusätzliche Anfahrtskosten an?"
Ein wichtiger Hinweis zu den Kosten: Die Stundensätze für gewerbliche Haushaltshilfen liegen im Jahr 2026 im Durchschnitt zwischen 35 Euro und 45 Euro. Das bedeutet, dass Sie mit dem monatlichen Budget von 131 Euro etwa drei bis vier Stunden Hilfe pro Monat finanzieren können. Das mag auf den ersten Blick nicht viel klingen, aber eine professionelle Kraft schafft in zwei Stunden alle 14 Tage bereits eine enorme Grundsauberkeit und Entlastung.
Lassen Sie sich beraten und finden Sie den passenden Dienstleister.
Wenn Sie einen passenden Dienstleister in Krefeld gefunden haben, stellt sich die Frage der Bezahlung. Hier gibt es zwei unterschiedliche Wege. Wir von PflegeHelfer24 raten unseren Klienten dringend zur zweiten Variante, um den bürokratischen Aufwand und das finanzielle Risiko zu minimieren.
Bei dieser Methode erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung von Ihrem Dienstleister. Sie überweisen den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche an das Unternehmen. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem formlosen Erstattungsantrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse prüft die Unterlagen und überweist Ihnen den Betrag (bis maximal 131 Euro) auf Ihr Konto zurück. Nachteil: Sie müssen in Vorleistung gehen, tragen das Risiko bei Fehlern in der Rechnung und haben jeden Monat den Aufwand des Einreichens.
Professionelle und kundenorientierte Dienstleister bieten Ihnen die sogenannte Abtretungserklärung an. Dabei unterschreiben Sie ein kurzes Formular, mit dem Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag direkt an den Dienstleister abtreten. Der Dienstleister schickt seine Rechnung dann nicht an Sie, sondern direkt an Ihre Pflegekasse. Die Kasse überweist das Geld unmittelbar an das Unternehmen. Ihr Vorteil: Sie müssen kein Geld vorstrecken, müssen keine Briefe an die Pflegekasse schicken und haben absolut keinen bürokratischen Aufwand. Sie quittieren dem Dienstleister am Ende des Monats lediglich auf einem Leistungsnachweis die erbrachten Stunden.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass der monatliche Entlastungsbetrag am Ende des Monats verfällt, wenn er nicht genutzt wurde. Das ist falsch! Der Gesetzgeber hat hier eine sehr seniorenfreundliche Regelung geschaffen.
Wenn Sie die 131 Euro in einem Monat nicht oder nur teilweise verbrauchen, wird das Restguthaben automatisch auf Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse angespart. Sie können dieses Guthaben in den folgenden Monaten nutzen.
Die wichtige Stichtagsregelung: Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen. Erst danach verfallen sie unwiderruflich.
Ein konkretes Rechenbeispiel für 2026: Herr Müller aus Krefeld-Oppum hat Pflegegrad 2, nutzt aber im gesamten Jahr 2025 seinen Entlastungsbetrag nicht, da seine Tochter den Haushalt führt. Er hat somit für 2025 ein Guthaben von 1.572 Euro angespart. Im Frühjahr 2026 erkrankt die Tochter. Herr Müller kann nun auf sein angespartes Guthaben aus 2025 zurückgreifen und zusätzlich sein laufendes Budget für 2026 nutzen. Er beauftragt einen zertifizierten Pflegedienst für eine intensive Frühjahrsreinigung und wöchentliche Einkäufe. Er muss das Guthaben aus 2025 zwingend bis zum 30. Juni 2026 aufbrauchen. Das Budget für 2026 bleibt ihm danach noch bis Mitte 2027 erhalten.
Tipp von PflegeHelfer24: Rufen Sie einmal im Quartal bei Ihrer Pflegekasse an und fragen Sie nach Ihrem aktuellen "Guthabenstand beim Entlastungsbetrag". So behalten Sie stets den Überblick.
Wie bereits erwähnt, reichen 131 Euro bei den aktuellen Stundensätzen oft nur für wenige Stunden im Monat. Was aber, wenn Sie wöchentlich zwei Stunden Haushaltshilfe benötigen, weil Sie körperlich stark eingeschränkt sind?
Hier greift ein mächtiges, aber oft unbekanntes Instrument: Der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI. Diese Regelung gilt für alle Personen ab Pflegegrad 2.
Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen (Geld, das für ambulante Pflegedienste zur Körperpflege etc. gedacht ist). Im Jahr 2026 beträgt die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 monatlich 761 Euro. Wenn Sie diesen Betrag für medizinische Pflege nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent dieses Budgets umwandeln und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfe) nutzen.
Ein Rechenbeispiel mit dem Umwandlungsanspruch (Pflegegrad 2): Regulärer Entlastungsbetrag: 131 Euro + 40 % der Pflegesachleistung (40 % von 761 Euro): 304,40 Euro = Gesamtes monatliches Budget für Haushaltshilfe: 435,40 Euro
Mit über 435 Euro im Monat können Sie problemlos eine wöchentliche, mehrstündige Haushaltshilfe in Krefeld finanzieren. Voraussetzung ist auch hier: Der Anbieter muss nach AnFöVO NRW anerkannt sein. Zudem müssen Sie den Umwandlungsanspruch einmalig formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen.
Auch gemeinsame Spaziergänge und Begleitdienste gehören zur anerkannten Alltagshilfe.
Die hohen Stundensätze gewerblicher Anbieter schrecken viele Senioren ab. Nordrhein-Westfalen hat dieses Problem erkannt und die Verordnung (AnFöVO) in den letzten Jahren deutlich gelockert. Heute ist es in Krefeld einfacher denn je, die sogenannte Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abzurechnen.
Das Prinzip: Eine Person aus Ihrem Umfeld (ein Nachbar, ein Bekannter aus dem Schützenverein, ein Freund) hilft Ihnen im Haushalt oder beim Einkaufen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit darf diese Person eine Aufwandsentschädigung erhalten, die über den Entlastungsbetrag finanziert wird.
Die strengen Regeln für die Nachbarschaftshilfe in NRW (Stand 2026):
Die helfende Person darf nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder, Enkel, Geschwister scheiden aus).
Die helfende Person darf nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die helfende Person muss einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder einen speziellen Nachbarschaftshilfe-Kurs absolviert haben. Diese Kurse werden von den Pflegekassen oder regionalen Demenz-Zentren oft kostenlos und mittlerweile sogar bequem online angeboten.
Die Aufwandsentschädigung ist gedeckelt. Die helfende Person darf maximal einen Stundenlohn verlangen, der sich an der gesetzlichen Übungsleiterpauschale oder landesspezifischen Vorgaben orientiert. Gewerbliche Gewinnerzielung ist hier streng verboten.
Die helfende Person muss bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registriert werden.
Der enorme Vorteil: Da ein Nachbarschaftshelfer in der Regel nur eine Aufwandsentschädigung von beispielsweise 10 bis 15 Euro pro Stunde erhält, können Sie mit Ihrem Budget von 131 Euro wesentlich mehr Stunden an Unterstützung im Monat finanzieren (oft 8 bis 10 Stunden).
Wenn wir über Entlastung im Alltag sprechen, dürfen wir bei PflegeHelfer24 eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre nicht unerwähnt lassen. Neben dem monatlichen Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe gibt es für Personen ab Pflegegrad 2 weitere Budgets, die durch die Pflegereform massiv vereinfacht wurden.
Seit dem 1. Juli 2025 (und somit voll gültig für 2026) wurde der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag eingeführt. Dieser fasst die bisherigen Budgets der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammen. Ihnen stehen nun jährlich 3.539 Euro zur Verfügung, die Sie völlig flexibel einsetzen können, wenn Ihre private Pflegeperson (z. B. Ihre Ehefrau oder Ihr Sohn) durch Krankheit, Urlaub oder Überlastung ausfällt.
Dieses Budget von 3.539 Euro ist strikt getrennt vom 131-Euro-Entlastungsbetrag. Es zeigt jedoch, wie wichtig eine umfassende Pflegeberatung ist, um alle gesetzlichen Töpfe optimal auszuschöpfen. Während der Entlastungsbetrag für die kontinuierliche, wöchentliche Haushaltshilfe genutzt wird, sichert der Gemeinsame Jahresbetrag die Betreuung in Krisenzeiten oder bei Abwesenheit der Angehörigen.
Eine saubere Wohnung ist nur ein Baustein für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im Alter. Oft gehen motorische Einschränkungen, die das Putzen unmöglich machen, mit weiteren Gefahren im Haushalt einher. Als deutschlandweiter Spezialist für Seniorenpflege-Beratung und -Organisation betrachten wir von PflegeHelfer24 Ihre Situation ganzheitlich.
Wenn das Treppensteigen im eigenen Krefelder Reihenhaus zur Qual wird, organisieren wir den Einbau eines maßgeschneiderten Treppenlifts. Wenn die Angst vor Stürzen im Badezimmer wächst, beraten wir Sie zum barrierefreien Badumbau oder stellen einen Badewannenlift zur Verfügung, der ebenfalls oft von der Pflegekasse bezuschusst wird. Für die absolute Sicherheit rund um die Uhr sorgt ein moderner Hausnotruf, dessen monatliche Grundgebühr bei Vorliegen eines Pflegegrads in der Regel komplett von der Kasse übernommen wird. Und für die Mobilität draußen – sei es für den Weg zum Arzt oder den Ausflug zum Elfrather See – bieten wir hochwertige Elektromobile und Elektrorollstühle an.
Unsere Mission ist es, Ihnen nicht nur bei der Bürokratie rund um die ambulante Pflege, die Alltagshilfe oder die 24-Stunden-Pflege zu helfen, sondern Ihr gesamtes Lebensumfeld sicher und altersgerecht zu gestalten.
Um Ihnen den Start so einfach wie möglich zu machen, haben wir die wichtigsten Schritte noch einmal kompakt für Sie zusammengefasst. Gehen Sie diese Liste systematisch durch:
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Falls nicht, beantragen Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag beginnt ab dem Monat der Antragstellung.
Budget-Check: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und erfragen Sie Ihr aktuelles Guthaben (angesparte Beträge aus dem Vorjahr plus laufendes Jahr).
Bedarf ermitteln: Überlegen Sie genau, welche Hilfe Sie benötigen. Geht es primär um das Putzen der Böden, um Fensterreinigung, Hilfe beim Einkauf oder um Gesellschaft?
Zertifizierten Anbieter suchen: Nutzen Sie den Angebotsfinder NRW oder kontaktieren Sie lokale Pflegedienste in Krefeld. Fragen Sie zwingend nach der Anerkennung nach AnFöVO NRW.
Abrechnung klären: Bitten Sie den gewählten Dienstleister um eine Abtretungserklärung. Unterschreiben Sie diese, damit Sie sich künftig nicht mehr um Rechnungen und Erstattungsanträge kümmern müssen.
In unseren Pflegeberatungen tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. Hier sind die klaren Antworten auf die häufigsten Unsicherheiten:
Kann ich mir die 131 Euro auch einfach bar auszahlen lassen? Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sach- bzw. Kostenerstattungsleistung. Er wird niemals als Bargeld auf Ihr Konto überwiesen, es sei denn, Sie reichen Rechnungen von zertifizierten Dienstleistern ein, die Sie bereits verauslagt haben.
Darf ich den Betrag für Pflegemittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel nutzen? Nein, dafür ist der Entlastungsbetrag nicht gedacht. Für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion) gibt es eine separate Leistung der Pflegekasse in Höhe von 40 Euro monatlich (die Pflegehilfsmittelpauschale).
Meine Putzhilfe arbeitet schwarz, macht das aber schon seit Jahren toll. Kann ich das abrechnen? Auf keinen Fall. Die Pflegekassen fordern offizielle Rechnungen mit Steuernummer und, in NRW, den Nachweis der AnFöVO-Zertifizierung. Schwarzarbeit ist illegal und wird von der Solidargemeinschaft nicht finanziert.
Was passiert, wenn ich vorübergehend ins Krankenhaus muss? Wenn Sie sich in vollstationärer Krankenhausbehandlung befinden, ruhen viele Pflegeleistungen. Der Entlastungsbetrag wird jedoch auf Ihrem virtuellen Konto weiter angespart. Sie können ihn nutzen, sobald Sie wieder in der häuslichen Pflege in Krefeld sind – zum Beispiel für eine gründliche Reinigung der Wohnung nach Ihrer Rückkehr.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für einen Hausnotruf nutzen? Für den Hausnotruf gibt es einen eigenen Zuschuss der Pflegekasse (meist 25,50 Euro für die monatlichen Betriebskosten und eine Pauschale für die Installation). Der Entlastungsbetrag sollte daher nicht für den Hausnotruf "verschwendet" werden, sondern für die persönliche Unterstützung im Alltag reserviert bleiben.
Die Pflege eines Angehörigen oder das Bewältigen des eigenen Alltags mit körperlichen Einschränkungen ist eine enorme Leistung. Der Gesetzgeber hat den Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro (bekannt als 125-Euro-Entlastungsbetrag) genau dafür geschaffen: Um Ihnen diese Last ein Stück weit von den Schultern zu nehmen.
Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt bei der Pflegekasse liegen. Auch wenn die Suche nach einem zertifizierten Dienstleister in Krefeld aufgrund der strengen NRW-Richtlinien (AnFöVO) anfangs etwas Mühe bereitet – der Gewinn an Lebensqualität, Sauberkeit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist diesen Aufwand absolut wert. Nutzen Sie die Möglichkeit der Abtretungserklärung, um sich vor Bürokratie zu schützen, und prüfen Sie bei höherem Bedarf stets den Umwandlungsanspruch.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Ob durch die Beratung zu ambulanten Pflegeleistungen, die Organisation einer 24-Stunden-Pflege oder die technische Ausstattung Ihres Zuhauses mit Treppenliften und Hausnotrufsystemen – unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie Ihr Leben in Krefeld so lange, so sicher und so komfortabel wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung genießen können.
Die wichtigsten Antworten rund um die Finanzierung Ihrer Haushaltshilfe in Krefeld.