Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Besonders im Alter wächst der Wunsch, so lange wie möglich in den vertrauten eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben wie das Putzen, das Einkaufen oder das Wäschewaschen oft immer schwerer. Genau hier setzt die Haushaltshilfe für Senioren an. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in Neuss oder dem umliegenden Rhein-Kreis Neuss leben, stehen Ihnen staatliche Fördermittel zur Verfügung, um diese Unterstützung zu finanzieren. Das wichtigste Instrument hierfür ist der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Wir von PflegeHelfer24 wissen aus unserer täglichen Erfahrung in der Pflegeberatung, dass viele Senioren diesen Betrag ungenutzt lassen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unwissenheit über die eigenen Ansprüche, bürokratische Hürden oder die Schwierigkeit, einen passenden und vor allem zugelassenen Dienstleister in Neuss zu finden. In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen, welche rechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen gelten und wie Sie seriöse Anbieter erkennen.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, die im § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) gesetzlich verankert ist. Er beträgt einheitlich 125 Euro pro Monat, was einer jährlichen Fördersumme von 1.500 Euro entspricht. Dieser Betrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, er wird Ihnen nicht einfach auf Ihr Girokonto überwiesen (wie es beispielsweise beim Pflegegeld der Fall ist), sondern er dient ausschließlich der Erstattung von Kosten, die Ihnen durch die Inanspruchnahme bestimmter Unterstützungsleistungen entstehen. Man spricht hierbei von einer Kostenerstattung oder einer Sachleistung.
Ziel des Gesetzgebers ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Die 125 Euro können für verschiedene Dienstleistungen eingesetzt werden, wobei die Haushaltshilfe (auch als hauswirtschaftliche Unterstützung bezeichnet) in der Praxis die am häufigsten genutzte Leistung ist. Gerade in einer Stadt wie Neuss, in der viele Senioren in älteren, teils großen Wohnungen oder Häusern in Stadtteilen wie Reuschenberg, Gnadental oder Norf leben, ist die Hilfe bei der Hausarbeit von unschätzbarem Wert.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrages sind erfreulich unkompliziert. Es gibt im Grunde nur zwei zentrale Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
Anerkannter Pflegegrad: Sie müssen mindestens über den Pflegegrad 1 verfügen. Sobald die Pflegekasse einen Pflegegrad (von 1 bis 5) bewilligt hat, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Ein separater Antrag auf Bewilligung dieser 125 Euro ist nicht erforderlich.
Häusliche Pflege: Sie müssen ambulant, also in Ihrem eigenen Zuhause, einer Senioren-WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden. Wer vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf diesen spezifischen Betrag für Haushaltshilfen.
Besonders wichtig für das Jahr 2026: Der Anspruch entsteht genau in dem Monat, in dem der Pflegegrad bewilligt wird. Wenn Sie also beispielsweise im März 2026 den Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen, stehen Ihnen für dieses Jahr noch 10 mal 125 Euro (insgesamt 1.250 Euro) zur Verfügung. Viele Senioren in Neuss beantragen den Pflegegrad 1 viel zu spät, weil sie denken, sie seien "noch nicht pflegebedürftig genug". Doch bereits leichte Einschränkungen in der Mobilität oder bei der Haushaltsführung rechtfertigen oft den ersten Pflegegrad.
Entspannte Hilfe im eigenen Zuhause genießen.
Der Begriff Entlastungsbetrag ist bewusst weit gefasst. Die Pflegekassen erkennen verschiedene Formen der Unterstützung an. Die Leistungen lassen sich grob in drei Kategorien unterteilen:
Hauswirtschaftliche Versorgung (Haushaltshilfe): Dies ist der Klassiker. Hierzu gehören die Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Badreinigung), das Waschen und Bügeln der Kleidung, das Beziehen der Betten sowie das Erledigen von Einkäufen in Neusser Supermärkten oder auf dem Wochenmarkt am Münsterplatz.
Alltagsbegleitung und Betreuung: Hierbei geht es um die soziale Teilhabe und die mentale Unterstützung. Ein Betreuer kann mit Ihnen spazieren gehen (zum Beispiel im Neusser Stadtgarten oder am Nordkanal), Ihnen aus der Zeitung vorlesen, mit Ihnen Gesellschaftsspiele spielen oder Sie zu Arztterminen im Rheinland Klinikum Neuss begleiten.
Unterstützung von pflegenden Angehörigen: Dienstleister können auch stundenweise die Betreuung übernehmen, damit pflegende Angehörige Termine wahrnehmen oder einfach einmal durchatmen können.
Achtung: Grundpflegerische Tätigkeiten (wie das Waschen des Körpers, Hilfe beim Toilettengang oder das Anziehen) sowie medizinische Behandlungspflege (wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden) dürfen nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Diese Leistungen fallen in den Bereich der Pflegesachleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden.
Jetzt kommen wir zum wichtigsten Punkt dieses Ratgebers, an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren. Sie können die 125 Euro nicht einfach an eine private Putzhilfe aus den Kleinanzeigen oder an eine Reinigungskraft zahlen, die Sie schwarz beschäftigen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten ausschließlich, wenn die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Dienstleister erbracht wird.
Da Neuss in Nordrhein-Westfalen liegt, gilt hier die sogenannte Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW). Diese Verordnung regelt im Detail, welche Qualifikationen ein Anbieter nachweisen muss, um mit den Pflegekassen abrechnen zu dürfen. Ein anerkannter Dienstleister muss unter anderem:
Spezielle Qualifikationsnachweise und Schulungen der Mitarbeiter vorlegen (z. B. Basisqualifikation für Betreuungskräfte).
Ein klares Konzept zur Qualitätssicherung besitzen.
Eine angemessene Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden im Haushalt des Senioren nachweisen.
Eine offizielle Zulassung der zuständigen Bezirksregierung oder Pflegekasse in NRW besitzen.
Wenn Sie eine Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen, die von einem nicht zertifizierten Anbieter stammt, wird die Erstattung konsequent abgelehnt. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen. Wir von PflegeHelfer24 raten Ihnen daher dringend: Fragen Sie bei jedem Dienstleister in Neuss bereits beim ersten Telefonat explizit nach der Anerkennung nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW).
Weitere offizielle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Achten Sie immer auf zertifizierte Dienstleister.
Viele Senioren fragen sich: "Kann nicht auch meine Nachbarin das Putzen übernehmen und dafür die 125 Euro bekommen?" Die Antwort für das Jahr 2026 in Nordrhein-Westfalen lautet: Ja, aber unter strengen Auflagen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Regeln für die sogenannte Nachbarschaftshilfe in den letzten Jahren angepasst, um den Mangel an professionellen Kräften auszugleichen. Wenn Sie eine Einzelperson aus Ihrer Nachbarschaft in Neuss engagieren möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Keine Verwandtschaft: Die Person darf nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Nicht im selben Haushalt: Die Person darf nicht mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Qualifikation: Die Nachbarschaftshilfe muss in NRW einen speziellen Qualifizierungskurs für Nachbarschaftshelfer absolviert haben (oft angeboten von Volkshochschulen, dem Roten Kreuz oder online). Alternativ reicht der Nachweis einer beruflichen Qualifikation im Pflege- oder Hauswirtschaftsbereich.
Registrierung: Die Person muss sich bei Ihrer Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.
Aufwandsentschädigung: Es darf sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Der Stundenlohn ist als Aufwandsentschädigung gedeckelt (die genauen Sätze variieren leicht, liegen aber meist deutlich unter den gewerblichen Tarifen).
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die 125 Euro auch an engagierte Menschen aus Ihrem Neusser Umfeld auszahlen lassen. Dies fördert den sozialen Zusammenhalt in den Veedeln und Quartieren.
Eine der häufigsten Fragen in unserer PflegeHelfer24-Beratung lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich eigentlich für 125 Euro?"
Die Antwort hängt vom gewählten Anbieter ab. Anerkannte gewerbliche Dienstleister in Neuss berechnen im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. In diesen Stundensätzen sind nicht nur der Lohn der Arbeitskraft, sondern auch Steuern, Versicherungen, Anfahrtskosten (oft als Pauschale abgerechnet) und Verwaltungskosten enthalten. Zudem müssen Sie bedenken, dass diese Unternehmen den strengen Auflagen der AnFöVO NRW unterliegen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Ein typisches Rechenbeispiel für Neuss: Ein zugelassener Betreuungsdienst verlangt 40 Euro pro Stunde (inklusive Anfahrt). Mit Ihrem monatlichen Budget von 125 Euro können Sie diesen Dienst für etwa 3 Stunden pro Monat in Anspruch nehmen (3 x 40 Euro = 120 Euro). Es bleiben 5 Euro übrig, die in den nächsten Monat übernommen werden.
Drei Stunden im Monat klingen zunächst wenig. Doch wenn die Haushaltshilfe alle 14 Tage für 1,5 Stunden kommt, um die "schweren" Arbeiten wie Staubsaugen, Bodenwischen und Badreinigung zu übernehmen, bedeutet dies für viele Senioren bereits eine enorme körperliche und psychische Entlastung.
Was passiert, wenn Sie die 125 Euro in einem Monat nicht vollständig ausgeben? Das Geld verfällt erfreulicherweise nicht sofort. Der Gesetzgeber hat eine sehr seniorenfreundliche Anspar-Regelung getroffen.
Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf den nächsten Kalendermonat übertragen. Sie können das Budget über das gesamte Kalenderjahr hinweg ansparen. Wenn Sie also von Januar bis Juni keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, haben Sie im Juli ein angespartes Guthaben von 750 Euro (6 Monate x 125 Euro) plus die 125 Euro für den Juli zur Verfügung. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie beispielsweise im Herbst eine große Fensterreinigung (durch einen zertifizierten Anbieter) planen oder nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensivere Hilfe im Haushalt benötigen.
Die wichtige Frist zum Jahreswechsel: Restbeträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wenn Sie also am 31. Dezember 2026 noch 400 Euro auf Ihrem "Entlastungskonto" bei der Pflegekasse haben, müssen Sie diese bis zum 30. Juni 2027 abrufen. Tun Sie dies nicht, verfällt das Geld aus dem Vorjahr am 1. Juli unwiderruflich. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig im Frühjahr einen Überblick über Ihr Restbudget zu verschaffen.
Für Senioren in Neuss, die Pflegegrad 2 oder höher haben, gibt es einen legalen Weg, das Budget für die Haushaltshilfe massiv aufzustocken: den sogenannten Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI.
Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen (dies ist das Budget für den ambulanten Pflegedienst, der z.B. beim Duschen oder der Medikamentengabe hilft). Im Jahr 2026 beträgt dieser Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 beispielsweise 761 Euro monatlich. Wenn Sie diesen Betrag für den Pflegedienst nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent dieses Budgets in zusätzliche Entlastungsleistungen (also für die Haushaltshilfe) umwandeln.
Rechenbeispiel für Pflegegrad 2 mit Umwandlungsanspruch:
Maximaler Sachleistungsbetrag: 761 Euro
Davon 40 Prozent maximal umwandelbar: 304,40 Euro
Regulärer Entlastungsbetrag: 125,00 Euro
Neues Gesamtbudget für die Haushaltshilfe: 429,40 Euro pro Monat!
Mit über 420 Euro im Monat können Sie in Neuss problemlos eine wöchentliche Haushaltshilfe engagieren, die Ihre Wohnung reinigt, einkaufen geht und Sie im Alltag begleitet. Um diesen Anspruch zu nutzen, müssen Sie lediglich einen kurzen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Sie hierbei zu unterstützen.
Gemeinsame Ausflüge dank eines erhöhten Budgets.
Damit Sie nicht im Bürokratie-Dschungel verloren gehen, haben wir von PflegeHelfer24 eine klare Anleitung für Sie erstellt, wie Sie von der Idee bis zur ersten gereinigten Wohnung kommen.
Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Falls nicht, beantragen Sie diesen umgehend bei Ihrer Pflegekasse.
Anbieter in Neuss suchen: Suchen Sie nach Dienstleistern in Neuss, die nach AnFöVO NRW zertifiziert sind. Sie können dazu bei Ihrer Pflegekasse anrufen und um eine Liste der zugelassenen Anbieter im Rhein-Kreis Neuss bitten. Auch der örtliche Pflegestützpunkt hilft hier weiter.
Erstgespräch führen: Kontaktieren Sie 2-3 Anbieter. Fragen Sie nach den aktuellen Stundensätzen, den Anfahrtskosten und ob aktuell Kapazitäten frei sind (viele gute Anbieter haben Wartelisten).
Vertrag und Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag ab. Ganz wichtig: Unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Diese erlaubt es dem Dienstleister, seine Rechnungen direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und das Geld selbst vorstrecken.
Leistungsnachweise abzeichnen: Die Haushaltshilfe wird zu Ihnen kommen und ihre Arbeit verrichten. Am Ende des Monats legen die Mitarbeiter Ihnen einen Leistungsnachweis vor (wer war wann für wie viele Stunden bei Ihnen?). Prüfen Sie diesen genau und unterschreiben Sie ihn.
Direktabrechnung: Der Dienstleister reicht den unterschriebenen Nachweis bei der Pflegekasse ein und erhält sein Geld. Ihr Budget wird entsprechend belastet.
Nicht jeder Anbieter passt zu jedem Senioren. Da die Haushaltshilfe tief in Ihre Privatsphäre eindringt, ist Vertrauen das A und O. Nutzen Sie diese Checkliste für das Erstgespräch:
Zulassung: Besitzt das Unternehmen die Zulassung nach Landesrecht NRW (§ 45a SGB XI)?
Kontinuität: Kommt immer dieselbe Person zu mir, oder wechselt das Personal ständig? (Für Menschen mit Demenz ist eine feste Bezugsperson essenziell).
Ersatz: Was passiert, wenn meine Stamm-Haushaltshilfe krank wird oder Urlaub hat? Wird nahtlos für Ersatz gesorgt?
Kostenstruktur: Wie hoch ist der genaue Stundenlohn? Werden Anfahrtskosten pauschal oder nach Kilometern berechnet? Gibt es versteckte Verwaltungspauschalen?
Aufgabenprofil: Werden alle Aufgaben übernommen, die mir wichtig sind (z.B. auch Fensterputzen oder das Begleiten zum Arzt in der Neusser Innenstadt)?
Kündigungsfrist: Wie schnell kann ich den Vertrag kündigen, falls ich mit der Leistung unzufrieden bin?
Um die Theorie greifbarer zu machen, betrachten wir zwei typische Situationen aus dem Neusser Alltag im Jahr 2026.
Fall 1: Frau Weber (78) aus Neuss-Holzheim Frau Weber hat Pflegegrad 1, da sie an starker Arthrose leidet. Sie lebt allein in einer 3-Zimmer-Wohnung. Das Bücken und schwere Heben fallen ihr schwer. Sie hat sich für einen zertifizierten Alltagsbegleitdienst aus Neuss entschieden. Der Dienst rechnet 38 Euro pro Stunde ab. Mit ihrem Budget von 125 Euro kommt alle zwei Wochen eine freundliche Mitarbeiterin für 1,5 Stunden vorbei. Sie reinigt die Böden, wischt Staub und putzt das Badezimmer. Frau Weber muss nichts dazuzahlen, da der Dienst direkt mit der AOK Rheinland/Hamburg (ihrer Pflegekasse) abrechnet. Das Restguthaben von 11 Euro im Monat spart sie an, um im Frühjahr eine Grundreinigung der Küche bezahlen zu können.
Fall 2: Herr Müller (82) aus Neuss-Grimlinghausen Herr Müller hat Pflegegrad 3 nach einem Schlaganfall. Seine Ehefrau pflegt ihn aufopferungsvoll, ist aber selbst oft erschöpft. Der ambulante Pflegedienst kommt morgens zum Waschen (finanziert über Pflegesachleistungen). Da sie den Sachleistungsbetrag nicht voll ausschöpfen, haben sie den Umwandlungsanspruch geltend gemacht. Dadurch stehen ihnen monatlich rund 350 Euro für Entlastungsleistungen zur Verfügung. Sie engagieren einen Betreuungsdienst, der zweimal wöchentlich für zwei Stunden kommt. In dieser Zeit geht die Betreuungskraft mit Herrn Müller am Rhein spazieren oder spielt mit ihm Schach. Frau Müller nutzt diese vier Stunden in der Woche, um in Ruhe in der Neusser Innenstadt einzukaufen, Freundinnen zu treffen oder einfach durchzuatmen. Auch hier übernimmt die Pflegekasse alle Kosten.
Eine saubere Wohnung schafft Wohlbefinden und Sicherheit.
Wir möchten an dieser Stelle ehrlich zu Ihnen sein: Einen guten und zertifizierten Anbieter für Haushaltshilfe in Neuss zu finden, kann im Jahr 2026 Geduld erfordern. Der demografische Wandel und der allgemeine Fachkräftemangel im Pflege- und Hauswirtschaftssektor machen auch vor dem Rhein-Kreis Neuss nicht halt. Viele renommierte Anbieter haben Aufnahmestopps oder lange Wartelisten.
Unser Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig! Warten Sie nicht, bis die Wohnung im Chaos versinkt oder die pflegenden Angehörigen kurz vor einem Burnout stehen. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, sollten Sie sich auf die Suche machen. Setzen Sie sich bei mehreren Anbietern auf die Warteliste. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot des Pflegestützpunktes Rhein-Kreis Neuss, der oft einen guten Überblick darüber hat, welche regionalen Dienste aktuell noch Kapazitäten frei haben.
Die Haushaltshilfe ist ein wichtiger Baustein, um lange selbstbestimmt in Neuss leben zu können. Doch oft reicht das Putzen allein nicht aus, um die Sicherheit und den Komfort im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Genau hier kommen wir von PflegeHelfer24 ins Spiel. Als Spezialist für Seniorenpflege-Beratung und -Organisation bieten wir Ihnen deutschlandweit und natürlich auch im Rhein-Kreis Neuss umfassende Lösungen an.
Wenn die Mobilität nachlässt, wird das Treppensteigen im eigenen Haus oft zur unüberwindbaren Hürde. Ein professionell installierter Treppenlift gibt Ihnen das gesamte Haus zurück. Auch das Badezimmer ist ein kritischer Bereich. Ein barrierefreier Badumbau (zum Beispiel der Umbau einer alten Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche) oder der Einsatz eines Badewannenlifts reduzieren das Sturzrisiko massiv. Wussten Sie, dass die Pflegekasse solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst? Wir beraten Sie gerne zu diesen Möglichkeiten.
Für das sichere Gefühl allein zu Hause empfehlen wir zudem einen Hausnotruf. Mit einem einfachen Knopfdruck an einem Armband oder einer Halskette können Sie im Notfall sofort Hilfe rufen – 24 Stunden am Tag. Auch hier übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Grundkosten in Höhe von 25,50 Euro, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Organisation von Elektromobilen, Elektrorollstühlen oder modernen Hörgeräten. Sollte die ambulante Pflege durch einen Dienst oder Angehörige nicht mehr ausreichen, beraten wir Sie kompetent zu den Themen 24-Stunden-Pflege und Intensivpflege.
In unserer täglichen Arbeit bei PflegeHelfer24 erreichen uns immer wieder ähnliche Fragen zum Thema Entlastungsbetrag. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst und beantwortet:
1. Kann ich mir die 125 Euro auch bar auszahlen lassen? Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung. Eine Barauszahlung auf Ihr Konto ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen von anerkannten Dienstleistern oder registrierten Nachbarschaftshelfern.
2. Gilt der Entlastungsbetrag auch rückwirkend? Ja, aber nur bis zum Datum der Antragstellung auf den Pflegegrad. Wenn Sie im Januar den Pflegegrad beantragen, der Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst) aber erst im März kommt und den Pflegegrad genehmigt, haben Sie rückwirkend ab Januar Anspruch auf die 125 Euro pro Monat.
3. Darf die Haushaltshilfe auch Fenster putzen? Ja, das Fensterputzen gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Allerdings bieten nicht alle Dienstleister diese Leistung an, da sie oft als "schwere körperliche Arbeit" eingestuft wird oder besondere versicherungstechnische Auflagen (Arbeiten auf Leitern) erfordert. Klären Sie dies unbedingt im Erstgespräch.
4. Kann ich den Entlastungsbetrag für die Gartenarbeit nutzen? In Nordrhein-Westfalen ist dies grundsätzlich möglich, sofern die Gartenarbeit in direktem Zusammenhang mit der Haushaltsführung steht (z.B. Laub fegen auf Wegen zur Sturzprävention, kleine Pflegearbeiten). Eine komplette Neu-Landschaftsgestaltung oder das Fällen von großen Bäumen wird jedoch nicht übernommen. Auch hier muss der Dienstleister nach AnFöVO anerkannt sein.
5. Übernimmt die Pflegekasse auch die Fahrtkosten der Haushaltshilfe? Ja, die Fahrtkosten oder Anfahrtspauschalen des Dienstleisters werden im Rahmen Ihres Budgets von 125 Euro mit abgerechnet. Achten Sie bei der Wahl des Dienstleisters in Neuss darauf, dass dieser idealerweise aus Ihrer Nähe kommt (z.B. aus Ihrem Stadtteil), um die Fahrtkosten gering zu halten und mehr Geld für die eigentliche Dienstleistung übrig zu haben.
6. Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus muss? Während eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes ruht der Anspruch auf Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag wird jedoch in der Regel weitergezahlt und angespart. Sie können das Geld dann nutzen, wenn Sie nach dem Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause sind und besonders viel Unterstützung benötigen.
7. Kann ich mehrere Dienstleister gleichzeitig beauftragen? Ja, das ist problemlos möglich. Sie können beispielsweise 60 Euro Ihres Budgets für einen Dienst nutzen, der Ihre Wohnung reinigt, und die restlichen 65 Euro für einen anderen Anbieter, der Sie zum Einkaufen begleitet. Wichtig ist nur, dass beide Anbieter anerkannt sind und Ihr Gesamtbudget nicht überschritten wird.
8. Meine Haushaltshilfe hat versehentlich eine teure Vase zerbrochen. Wer zahlt? Wenn Sie einen zertifizierten Dienstleister beauftragt haben, ist dieser gesetzlich verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit in Ihrem Haushalt verursachen. Bei Schwarzarbeit oder nicht zertifizierten Kräften bleiben Sie hingegen meist auf dem Schaden sitzen.
9. Kann ich den Entlastungsbetrag auch für eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa nutzen? Dies ist ein komplexes Thema. In den meisten Fällen können die 125 Euro nicht für ausländische Betreuungskräfte (sogenannte 24-Stunden-Pflege) genutzt werden, da die Vermittlungsagenturen oder die ausländischen Arbeitgeber keine Anerkennung nach Landesrecht (AnFöVO NRW) besitzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn ein deutscher, zertifizierter Pflegedienst in das Modell integriert ist. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten.
10. Wo finde ich den Pflegestützpunkt für Neuss? Der Rhein-Kreis Neuss unterhält Pflegestützpunkte, die neutrale und kostenlose Beratung anbieten. Sie finden Ansprechpartner direkt in der Stadt Neuss (oft angegliedert an das Sozialamt oder Gesundheitsamt). Die genauen Adressen und Sprechzeiten finden Sie auf der offiziellen Website des Rhein-Kreises Neuss.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist ein hervorragendes Instrument, um Senioren in Neuss ein längeres, sicheres und komfortableres Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Ob beim Putzen, beim Einkaufen oder als Begleitung im Alltag – die richtige Haushaltshilfe nimmt Ihnen nicht nur körperliche Arbeit ab, sondern ist oft auch ein wichtiger sozialer Kontakt.
Die wichtigste Regel, die Sie aus diesem Ratgeber für das Jahr 2026 mitnehmen sollten, lautet: Nutzen Sie ausschließlich Dienstleister, die nach Landesrecht (AnFöVO NRW) anerkannt sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Pflegekasse die Kosten reibungslos übernimmt und Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nutzen Sie die Möglichkeit der Abtretungserklärung, um sich den Papierkram zu ersparen, und vergessen Sie nicht die Frist zum 30. Juni, um angespartes Guthaben aus dem Vorjahr abzurufen.
Sollten Sie ab Pflegegrad 2 mehr Unterstützung benötigen, prüfen Sie unbedingt den Umwandlungsanspruch, um Ihr Budget für die Haushaltshilfe auf über 400 Euro aufzustocken. Und denken Sie daran: Die Haushaltshilfe ist nur ein Teil eines barrierefreien Alltags. Mit Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, einem Treppenlift oder einem barrierefreien Badumbau schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für einen sorglosen Lebensabend in Ihren eigenen vier Wänden. Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bei all diesen Themen als kompetenter Partner zur Seite. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig zu informieren und die Ihnen zustehenden Leistungen voll auszuschöpfen.
Alles Wichtige zur Haushaltshilfe und dem Entlastungsbetrag im Überblick