Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet mit ihrer Nähe zur Ostsee, der frischen Meeresluft und einer hervorragenden Infrastruktur einen wunderbaren Ort, um den Lebensabend zu verbringen. Viele ältere Menschen in Rostock wünschen sich nichts sehnlicher, als so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben – sei es im vertrauten Haus in Gehlsdorf, in der gemütlichen Wohnung in der Südstadt oder im lebhaften Reutershagen. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt immer schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Belastung, das Fensterputzen zu einem echten Sicherheitsrisiko und auch der wöchentliche Einkauf im Supermarkt kostet viel Kraft. Genau hier greift der Gesetzgeber ein: Mit dem 125-Euro-Entlastungsbetrag bietet die Pflegekasse eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um Senioren und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag zu entlasten.
Leider lassen viele Familien dieses Geld ungenutzt auf dem Konto der Pflegekasse verfallen. Der Hauptgrund dafür ist oft Unwissenheit über die genauen gesetzlichen Bestimmungen und die bürokratischen Hürden. Ein besonders wichtiges Detail, das viele nicht kennen: Sie können nicht einfach eine beliebige Reinigungskraft engagieren und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. In Mecklenburg-Vorpommern und somit auch in Rostock dürfen diese Leistungen ausschließlich von Anbietern abgerechnet werden, die eine offizielle Zertifizierung nach Landesrecht besitzen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Seniorin, Senior oder als pflegender Angehöriger alles, was Sie im Jahr 2026 über die Beantragung, die Nutzung und die Abrechnung des Entlastungsbetrages für eine Haushaltshilfe in Rostock wissen müssen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie seriöse und anerkannte Dienstleister finden, wie Sie Ihr monatliches Budget clever aufstocken können und wie wir von PflegeHelfer24 Sie dabei unterstützen, Ihr Zuhause noch sicherer und komfortabler zu gestalten.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Festgehalten ist diese Regelung im elften Buch des Sozialgesetzbuches, genauer gesagt im § 45b SGB XI. Der Gesetzgeber hat diesen Betrag eingeführt, um pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Gleichzeitig soll der Betrag dazu dienen, pflegende Angehörige, die oft einer enormen Doppelbelastung aus Beruf und Pflege ausgesetzt sind, spürbar zu entlasten.
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf diesen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Summe von 1.500 Euro. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie dieses Geld ausgezahlt wird. Im Gegensatz zum sogenannten Pflegegeld, das Ihnen zur freien Verfügung direkt auf Ihr privates Bankkonto überwiesen wird, unterliegt der Entlastungsbetrag dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Die 125 Euro sind zweckgebunden. Sie erhalten das Geld nicht bar auf die Hand, sondern die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten für konkret in Anspruch genommene Dienstleistungen, oder der Dienstleister rechnet direkt mit der Kasse ab.
Dieses Budget ist speziell für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Dazu zählen in erster Linie die klassische Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte oder auch die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig aufbrauchen, verfällt das Geld nicht sofort. Es wird auf dem virtuellen Konto Ihrer Pflegekasse angespart und in den nächsten Monat übertragen. So können Sie das Budget auch für größere, unregelmäßige Aufgaben bündeln, wie etwa für einen ausführlichen Frühjahrsputz oder die Reinigung der Gardinen.
Gemeinsam klären wir ganz entspannt Ihre Ansprüche auf die wertvolle Unterstützung im Alltag.
Die Hürden, um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, sind bewusst niedrig gehalten. Dennoch müssen bestimmte formale Kriterien erfüllt sein, damit die Pflegekasse die Kosten für Ihre Haushaltshilfe in Rostock übernimmt.
Anerkannter Pflegegrad: Die wichtigste Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie den vollen Anspruch auf die monatlichen 125 Euro. Dies ist eine Besonderheit, da viele andere Leistungen der Pflegekasse (wie etwa das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden. Wenn Sie also zunehmend merken, dass Ihnen der Alltag schwerfällt, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Häusliche Pflege: Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für Menschen gedacht, die ambulant, also in ihrer eigenen Häuslichkeit, in einer Senioren-WG oder im Betreuten Wohnen leben. Wer dauerhaft in einem vollstationären Pflegeheim untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf diese Leistung, da die hauswirtschaftliche Versorgung dort bereits durch die Einrichtung abgedeckt wird.
Kein separater Antrag nötig: Eine gute Nachricht für alle, die Bürokratie scheuen: Sobald Ihnen ein Pflegegrad offiziell zuerkannt wurde, steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zur Verfügung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse stellen, um das Budget freizuschalten. Sie müssen lediglich die Rechnungen der anerkannten Dienstleister einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Hier stoßen viele Familien in Rostock auf das größte Hindernis: Sie finden eine sympathische Reinigungskraft über eine Kleinanzeige in der Ostsee-Zeitung, lassen diese einige Wochen arbeiten und reichen dann die Rechnungen bei der AOK, der TK oder der Barmer ein. Die böse Überraschung folgt auf dem Fuß: Die Pflegekasse lehnt die Erstattung kategorisch ab. Warum ist das so?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Entlastungsbetrag nur für Leistungen verwendet werden darf, die nach geltendem Landesrecht anerkannt sind. In unserem Bundesland greift hier die Anerkennungs- und Förderungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (kurz: AföVO M-V). Diese Verordnung regelt strikt, welche Qualitätsstandards ein Unternehmen oder ein Dienstleister erfüllen muss, um als Angebot zur Unterstützung im Alltag zertifiziert zu werden. Das zuständige Landesamt (in der Regel das Landesamt für Gesundheit und Soziales, LAGuS) prüft die Anbieter auf Herz und Nieren.
Diese strenge Regelung hat gute Gründe und dient letztlich Ihrem eigenen Schutz:
Qualitätssicherung: Die Mitarbeiter von anerkannten Betreuungs- und Entlastungsdiensten müssen spezielle Basisqualifikationen und Schulungen im Umgang mit Senioren und pflegebedürftigen Menschen nachweisen. Sie wissen, wie sie sich in Notfällen verhalten müssen und haben ein Grundverständnis für alterstypische Einschränkungen wie Demenz oder körperliche Gebrechen.
Versicherungsschutz: Was passiert, wenn die Putzhilfe versehentlich eine teure Vase umstößt oder beim Reinigen des Fußbodens einen Wasserschaden verursacht? Zertifizierte Unternehmen verfügen über umfassende Betriebshaftpflichtversicherungen, die solche Schäden regulieren. Bei Schwarzarbeit oder unversicherten Privatpersonen bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Zuverlässigkeit und Vertretung: Ein professioneller, anerkannter Pflegedienst oder Hauswirtschaftsdienst in Rostock stellt sicher, dass auch bei Krankheit oder Urlaub der regulären Haushaltshilfe ein Ersatz geschickt wird. Ihre Versorgung im Alltag bleibt somit lückenlos gewährleistet.
Polizeiliches Führungszeugnis: Wer in die private und intime Umgebung von schutzbedürftigen Senioren eindringt, muss absolut vertrauenswürdig sein. Anerkannte Dienstleister verlangen von ihren Mitarbeitern in der Regel ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Achten Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe in Rostock also zwingend darauf, dass der Anbieter explizit damit wirbt, "nach Landesrecht zertifiziert" zu sein und "direkt mit allen Pflegekassen abrechnen" zu können. Jeder anerkannte Dienstleister verfügt über ein sogenanntes Institutionskennzeichen (IK-Nummer), das ihn zur Abrechnung berechtigt.
Ihre Alltagshilfe übernimmt sehr gerne den Wocheneinkauf und schwere Besorgungen für Sie.
Die Unterstützung durch eine professionelle Haushaltshilfe, die über den Entlastungsbetrag finanziert wird, geht oft weit über das reine "Putzen" hinaus. Der Fokus liegt auf der ganzheitlichen Entlastung im Alltag. Zu den typischen Tätigkeiten, die Sie über die Pflegekasse abrechnen können, gehören unter anderem:
Reinigung der Wohnräume: Dazu zählen das Staubsaugen und Wischen der Fußböden in allen Räumen, das Staubwischen auf Möbeln, die gründliche Reinigung von Bad und Toilette sowie die Pflege der Küche. Auch das regelmäßige Fensterputzen, das für viele Senioren aufgrund der Sturzgefahr auf Leitern ein enormes Risiko darstellt, wird von der Haushaltshilfe übernommen.
Wäschepflege: Die Kraft wäscht Ihre Kleidung, hängt sie auf, bügelt sie und räumt sie ordentlich in die Schränke ein. Auch das anstrengende Ab- und Beziehen der Betten gehört zu diesem Leistungsspektrum.
Einkaufsservice und Besorgungen: Wenn der Weg zum nächsten Supermarkt im Hansaviertel oder in der KTV zu beschwerlich geworden ist, übernimmt die Alltagshilfe den Wocheneinkauf. Sie schreiben gemeinsam den Einkaufszettel, und die Fachkraft besorgt alle Lebensmittel, Getränkekisten und Haushaltsartikel. Auch Gänge zur Apotheke (Einlösen von Rezepten) oder zur Postfiliale werden erledigt.
Mahlzeitenzubereitung: Viele Senioren verlieren im Alter die Freude am Kochen oder haben Schwierigkeiten, lange am Herd zu stehen. Die Haushaltshilfe kann beim Vorbereiten von Mahlzeiten helfen, Gemüse schnippeln oder ein warmes Mittagessen kochen.
Begleitdienste: Oft scheuen sich ältere Menschen davor, das Haus allein zu verlassen. Die Betreuungskraft begleitet Sie sicher zum Hausarzt, zum Facharzt im Südstadtklinikum, zum Friseur oder auch einfach bei einem entspannten Spaziergang durch den Barnstorfer Wald oder am Stadthafen. Die Anwesenheit einer Begleitperson gibt Sicherheit und schützt vor Stürzen.
Gesellschaft und Struktur: Auch die soziale Komponente darf nicht unterschätzt werden. Einsamkeit ist im Alter ein großes Thema. Die Zeit, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet wird, kann auch genutzt werden, um gemeinsam Zeitung zu lesen, sich zu unterhalten, Fotoalben anzuschauen oder leichte Gedächtnisübungen durchzuführen.
Wichtig zur Abgrenzung: Eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung darf keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten durchführen. Das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen, das Spritzen von Insulin oder die Körperpflege (Waschen, Duschen) sind ausschließlich examinierten Pflegekräften vorbehalten. Diese medizinische Behandlungspflege wird über andere Budgets der Krankenkasse oder Pflegekasse abgerechnet.
Der Weg zur passenden Unterstützung im Haushalt muss nicht kompliziert sein. Wenn Sie strukturiert vorgehen, können Sie schon bald die dringend benötigte Entlastung in Ihrem Zuhause genießen. Folgen Sie einfach dieser bewährten Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Pflegegrad prüfen oder beantragen: Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens Pflegegrad 1 haben. Ist dies nicht der Fall, rufen Sie Ihre Pflegekasse an und bitten um die Zusendung eines Antragsformulars auf Leistungen der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst (MD) wird Sie anschließend begutachten, um den Pflegegrad festzustellen.
Budget-Status klären: Wenn Sie bereits länger einen Pflegegrad haben, den Entlastungsbetrag aber nie genutzt haben, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Guthaben sich auf Ihrem Konto angesammelt hat. Oft stehen Ihnen noch Beträge aus dem Vorjahr zur Verfügung, die Sie für größere Reinigungsaktionen nutzen können.
Zertifizierten Anbieter in Rostock finden: Suchen Sie nach einem Hauswirtschafts- oder Betreuungsdienst in Rostock und Umgebung. Sie können sich hierfür an die örtlichen Pflegestützpunkte wenden, oder Sie recherchieren im Internet nach Anbietern, die ausdrücklich die Abrechnung nach § 45b SGB XI in Mecklenburg-Vorpommern anbieten.
Kostenloses Erstgespräch führen: Ein seriöser Dienstleister wird immer zuerst zu Ihnen nach Hause kommen, um sich vorzustellen. In diesem Erstgespräch können Sie Ihre Wünsche äußern: An welchen Tagen soll die Hilfe kommen? Geht es mehr um Putzen oder mehr um Einkaufen? Hier wird auch geklärt, ob die Chemie zwischen Ihnen und der potenziellen Haushaltshilfe stimmt.
Abtretungserklärung unterschreiben: Um den bürokratischen Aufwand für Sie auf null zu reduzieren, arbeiten fast alle professionellen Anbieter mit einer sogenannten Abtretungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Dokument erlauben Sie dem Dienstleister, seine monatlichen Rechnungen bis zur Höhe von 125 Euro direkt an Ihre Pflegekasse zu schicken. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen, keine Rechnungen sammeln und kein Geld überweisen. Die Bezahlung erfolgt unsichtbar im Hintergrund zwischen dem Pflegedienst und der Kasse.
Sollten Sie sich gegen eine Abtretungserklärung entscheiden, greift das klassische Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten am Monatsende eine Rechnung vom Dienstleister, überweisen den Betrag von Ihrem eigenen Konto und reichen die Rechnung anschließend (oft auch per App oder Online-Portal) bei Ihrer Pflegekasse ein, welche Ihnen das Geld dann auf Ihr Konto zurücküberweist. Die direkte Abrechnung über den Dienstleister ist jedoch für die meisten Senioren der deutlich komfortablere Weg.
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Wenn wir ehrlich rechnen, wird schnell klar: 125 Euro sind eine tolle Hilfe, aber sie finanzieren keine tägliche Unterstützung. Die Stundensätze für anerkannte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte und qualifizierte Hauswirtschaftskräfte liegen in Rostock im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 35 Euro und 45 Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass der Entlastungsbetrag für etwa 3 bis 4 Stunden Hilfe pro Monat ausreicht. Das entspricht beispielsweise einem Besuch von zwei Stunden alle 14 Tage. Für einen gründlichen Wohnungsputz und regelmäßige Einkäufe ist das oft zu wenig.
Es gibt jedoch völlig legale und vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschte Wege, dieses Budget deutlich zu erhöhen. Die Zauberworte heißen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, steht Ihnen ein monatliches Budget für ambulante Pflegedienste zur Verfügung – die sogenannten Pflegesachleistungen. Im Jahr 2026 beträgt dieses Budget beispielsweise bei Pflegegrad 2 monatlich rund 795 Euro (nach den jüngsten Erhöhungen). Wenn Sie nun aber gar keinen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege benötigen, weil Sie sich noch selbst waschen können oder Ihre Angehörigen dies übernehmen, bleibt dieses Geld ungenutzt.
Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen nach § 45a SGB XI, bis zu 40 Prozent dieses ungenutzten Sachleistungsbudgets "umzuwidmen" und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (also Ihre Haushaltshilfe) zu verwenden.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 2: Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen beträgt 795 Euro. Davon dürfen Sie 40 % umwandeln: Das sind 318 Euro. Addieren Sie nun den regulären Entlastungsbetrag von 125 Euro dazu. Ergebnis: Ihnen stehen plötzlich 443 Euro pro Monat für Ihre Haushaltshilfe zur Verfügung! Bei einem Stundensatz von 40 Euro entspricht das rund 11 Stunden Hilfe im Monat – also fast 3 Stunden pro Woche. Damit lässt sich der Haushalt hervorragend bewältigen.
Um diesen Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie lediglich ein kurzes Formular bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Viele Betreuungsdienste in Rostock haben diese Formulare bereits vorbereitet und helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Eine weitere Möglichkeit ab Pflegegrad 2 ist die stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Eigentlich ist dieses Budget (bis zu 1.612 Euro pro Jahr, plus eventuell umgewidmete Mittel aus der Kurzzeitpflege) dafür gedacht, eine Ersatzpflegekraft zu bezahlen, wenn Ihre reguläre Pflegeperson (z.B. Ihre Tochter) verhindert, krank oder im Urlaub ist. Da die Pflegeperson aber auch den Haushalt führt, kann die Verhinderungspflege unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Bezahlung eines anerkannten Hauswirtschaftsdienstes genutzt werden, wenn dieser die Aufgaben der verhinderten Pflegeperson übernimmt. Sprechen Sie Ihren Dienstleister in Rostock gezielt darauf an, ob er auch über das Budget der Verhinderungspflege abrechnen kann.
Sollten alle Budgets der Pflegekasse ausgeschöpft sein und Sie entscheiden sich dafür, zusätzliche Stunden aus eigener Tasche zu bezahlen, vergessen Sie nicht das Finanzamt. Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (bis zu maximal 4.000 Euro im Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig hierfür: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung und müssen den Betrag per Banküberweisung zahlen (keine Barzahlung!).
Oftmals gibt es im direkten Wohnumfeld in Rostock hilfsbereite Nachbarn oder Bekannte, die gerne beim Einkaufen oder Putzen unterstützen würden. Kann man den 125-Euro-Entlastungsbetrag auch an diese Personen auszahlen? Die Antwort für Mecklenburg-Vorpommern lautet: Ja, aber nur unter strengen Auflagen.
Die Landesregierung in Schwerin hat die sogenannte Nachbarschaftshilfe in die Förderungsverordnung aufgenommen, um dem Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken. Damit Ihr Nachbar oder Ihre Bekannte die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen darf, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Keine nahe Verwandtschaft: Der Nachbarschaftshelfer darf nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder sind somit ausgeschlossen).
Keine häusliche Gemeinschaft: Die helfende Person darf nicht mit Ihnen in derselben Wohnung leben.
Qualifikation: Der Helfer muss einen speziellen Pflegekurs oder einen Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben. Diese Kurse werden oft kostenfrei von den Pflegekassen oder regionalen Trägern angeboten. Alternativ kann eine entsprechende berufliche Vorerfahrung anerkannt werden.
Registrierung: Die Nachbarschaftshilfe muss zwingend bei der zuständigen Pflegekasse registriert sein, bevor die erste Stunde abgerechnet wird.
Aufwandsentschädigung statt Lohn: Die Nachbarschaftshilfe darf nicht gewerblich ausgeübt werden. Die helfende Person erhält keinen klassischen Stundenlohn, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese darf in der Regel bestimmte Grenzen (z.B. den gesetzlichen Mindestlohn anteilig oder einen festgesetzten Höchstbetrag pro Stunde) nicht überschreiten.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Quittungen Ihres registrierten Nachbarschaftshelfers bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten aus Ihrem 125-Euro-Budget erstattet. Für detaillierte Informationen und die Registrierung von Helfern empfehlen wir, sich an die Pflegestützpunkte in Rostock zu wenden.
Ein barrierefreies Badezimmer sorgt für deutlich mehr Sicherheit und Komfort in Ihren eigenen vier Wänden.
Eine saubere Wohnung und ein gefüllter Kühlschrank sind essenziell für das Wohlbefinden. Doch um im Alter wirklich sicher und unabhängig in Rostock leben zu können, bedarf es oft eines ganzheitlichen Ansatzes. Wir von PflegeHelfer24 sind Ihr deutschlandweiter Spezialist für Seniorenpflege-Beratung und die Organisation von Hilfsmitteln. Wir betrachten Ihre Wohnsituation im Ganzen und zeigen Ihnen, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen noch zustehen.
Neben der Beratung zur Alltagshilfe und ambulanten Pflege bieten wir Ihnen konkrete Lösungen für typische altersbedingte Hürden in Ihrem Zuhause:
Sicherheit auf Knopfdruck mit dem Hausnotruf: Was nützt die beste Haushaltshilfe, wenn Sie an den Tagen dazwischen stürzen und nicht ans Telefon gelangen? Ein Hausnotrufsystem bietet 24 Stunden am Tag Sicherheit. Das Beste daran: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Kosten für das Basis-Hausnotrufsystem in Höhe von 25,50 Euro vollständig. Wir von PflegeHelfer24 organisieren die Beantragung und Installation für Sie.
Barrierefreier Badumbau (bis zu 4.000 Euro Zuschuss): Oft ist die alte Badewanne das größte Hindernis im Alltag. Der hohe Einstieg wird zur gefährlichen Rutschpartie. Nach § 40 SGB XI haben Sie Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau Ihrer alten Wanne in eine begehbare, barrierefreie Dusche mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt (leben zwei Personen mit Pflegegrad zusammen, sind es sogar bis zu 8.000 Euro). Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und vermitteln Handwerkspartner.
Treppenlifte für mehr Mobilität: Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock Ihres Hauses in Rostock unerreichbar wird, ist ein Treppenlift die Lösung. Auch hier kann der Zuschuss von 4.000 Euro der Pflegekasse eingesetzt werden. PflegeHelfer24 berät Sie unabhängig zu den passenden Modellen.
24-Stunden-Pflege: Wenn die stundenweise Haushaltshilfe nicht mehr ausreicht und eine permanente Betreuung notwendig wird, organisieren wir die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Dabei zieht eine Betreuungskraft (häufig aus Osteuropa) mit in Ihren Haushalt ein und übernimmt die komplette Grundpflege, Haushaltsführung und Alltagsbegleitung.
Unser Ziel ist es, dass Sie alle Ihnen zustehenden Budgets der Pflegeversicherung optimal kombinieren. Kontaktieren Sie unsere Pflegeberater, um einen individuellen Versorgungsplan für Ihre Situation in Rostock zu erstellen.
In unserer täglichen Beratungspraxis bei PflegeHelfer24 tauchen immer wieder dieselben wichtigen Fragen zum Entlastungsbetrag auf. Hier finden Sie die klaren, rechtlich fundierten Antworten für das Jahr 2026:
1. Was passiert mit den 125 Euro, wenn ich sie in einem Monat nicht nutze? Das Geld verfällt nicht am Monatsende. Der Betrag wird auf Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse angesammelt. Das bedeutet: Wenn Sie von Januar bis März keine Hilfe in Anspruch nehmen, stehen Ihnen im April gebündelt 500 Euro (4 x 125 Euro) zur Verfügung.
2. Wann verfällt das angesparte Budget endgültig? Hier gilt eine wichtige Frist: Das angesparte Guthaben aus einem Kalenderjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Erst danach verfällt es. Beispiel: Alles, was Sie im Jahr 2025 nicht verbraucht haben, steht Ihnen noch bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung. Ab dem 1. Juli 2026 verfallen die Restbeträge aus 2025 unwiderruflich.
3. Kann ich mir die 125 Euro einfach auf mein Konto auszahlen lassen? Nein, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine reine Sachleistung bzw. Erstattungsleistung. Er darf nur gegen Vorlage von Rechnungen anerkannter Dienstleister ausgezahlt werden. Er dient nicht der Aufbesserung der Rente, sondern der konkreten Entlastung im Alltag.
4. Darf ich mit dem Geld meine Tochter oder meinen Enkel für das Putzen bezahlen? Nein. Die Pflegekasse erstattet keine Kosten für Dienstleistungen, die von Personen erbracht werden, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind. Auch Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind von der Abrechnung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht hier von einer familiären Beistandspflicht aus. Für die Pflege durch Angehörige ist stattdessen das Pflegegeld gedacht, welches Sie frei an Ihre Tochter weitergeben können.
5. Wird mir das Pflegegeld gekürzt, wenn ich eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag nutze? Absolut nicht. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er wird völlig unabhängig vom Pflegegeld oder von Pflegesachleistungen gewährt. Die Nutzung der Haushaltshilfe führt zu keinerlei Abzügen bei Ihrem monatlichen Pflegegeld.
6. Ich lebe im Betreuten Wohnen in Rostock. Habe ich trotzdem Anspruch? Ja. Solange das Betreute Wohnen als ambulante Wohnform gilt (was in der Regel der Fall ist, da Sie einen eigenen Mietvertrag haben und sich selbst versorgen), haben Sie den vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Nur bei einer vollstationären Heimunterbringung entfällt dieser Anspruch.
7. Kann der Betrag auch für Gartenarbeit genutzt werden? Das ist ein rechtlicher Graubereich und hängt stark von der Auslegung der Pflegekasse und der Zertifizierung des Anbieters ab. Grundsätzlich ist der Betrag für die "hauswirtschaftliche Versorgung" im direkten Wohnumfeld gedacht. Einfache Tätigkeiten wie das Fegen der Terrasse oder das Gießen von Balkonpflanzen werden oft toleriert. Umfangreiche Gartenarbeiten (Rasenmähen, Hecke schneiden, Bäume fällen) werden von den Pflegekassen in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag erstattet, da sie nicht unmittelbar zur grundlegenden Haushaltsführung zählen.
Weitere offizielle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI finden Sie auch auf der Webseite vom Bundesgesundheitsministerium.
Der Markt für Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ist groß. Damit Sie in Rostock den richtigen Partner an Ihre Seite holen, sollten Sie beim Erstgespräch auf folgende Punkte achten. Nutzen Sie diese Checkliste für Ihre Entscheidung:
Zertifizierung vorhanden? Fragen Sie direkt nach der Anerkennung nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern (AföVO M-V) und lassen Sie sich bestätigen, dass eine IK-Nummer zur Abrechnung mit der Pflegekasse vorliegt.
Transparente Kostenstruktur? Lassen Sie sich die Stundensätze genau aufschlüsseln. Werden Anfahrtskosten (z.B. eine Wegepauschale nach Rostock-Warnemünde oder Dierkow) extra berechnet? Gibt es Wochenendzuschläge?
Abtretungserklärung möglich? Bietet der Dienstleister an, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen?
Feste Bezugsperson? Wechselt das Personal ständig, oder wird Ihnen eine feste Stammkraft zugewiesen, die Ihre Gewohnheiten und Ihre Wohnung kennenlernt? Dies ist besonders für Senioren mit beginnender Demenz extrem wichtig.
Vertretungsregelung? Was passiert, wenn Ihre feste Haushaltshilfe krank wird oder Urlaub hat? Garantiert der Anbieter einen reibungslosen Ersatz?
Arbeitsmaterialien? Klären Sie ab, ob die Reinigungskraft eigene Putzmittel und Geräte (z.B. einen speziellen Staubsauger) mitbringt, oder ob Sie diese in Ihrem Haushalt zur Verfügung stellen müssen.
Kündigungsfristen? Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht durch lange Vertragslaufzeiten binden. Seriöse Anbieter ermöglichen eine flexible Anpassung oder Kündigung der Leistungen innerhalb weniger Wochen.
Der 125-Euro-Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument, um den Wunsch vom langen, selbstbestimmten Leben im eigenen Zuhause in Rostock zu realisieren. Er bietet eine spürbare Erleichterung im Alltag und nimmt pflegenden Angehörigen die Last der ständigen Hausarbeit von den Schultern. Die bürokratischen Hürden mögen auf den ersten Blick abschreckend wirken, doch wer die Spielregeln kennt, profitiert enorm.
Das Wichtigste, was Sie aus diesem Artikel mitnehmen sollten: Beauftragen Sie in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich Dienstleister, die nach Landesrecht zertifiziert sind. Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit der Abtretungserklärung, um den Papierkram zu umgehen, und prüfen Sie bei Pflegegrad 2 oder höher unbedingt Ihren Umwandlungsanspruch, um Ihr monatliches Budget für die Haushaltshilfe auf über 400 Euro aufzustocken.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Organisation von Alltagshilfen geht. Wir sorgen mit Hausnotrufsystemen, Treppenliften und barrierefreien Badumbauten dafür, dass Ihr Zuhause in Rostock ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit bleibt. Lassen Sie Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse nicht verfallen – handeln Sie noch heute für einen entspannteren Alltag im Alter.
Die wichtigsten Antworten zum Entlastungsbetrag im Überblick