Das Leben in den eigenen vier Wänden ist für die meisten Senioren in Villingen-Schwenningen der größte Wunsch. Die vertraute Umgebung im Schwarzwald-Baar-Kreis, die Nähe zu Nachbarn und die eigenen Erinnerungen bieten ein Maß an Lebensqualität, das durch nichts zu ersetzen ist. Doch mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Belastung, das Fensterputzen zu einem Sicherheitsrisiko und der Wocheneinkauf in der hügeligen Landschaft des Schwarzwaldes zu einer kaum noch zu bewältigenden Herausforderung. Genau hier setzt die Haushaltshilfe für Senioren an.
Um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich eingeführt. Doch in der Praxis erleben wir als Experten von PflegeHelfer24 immer wieder, dass dieses Geld ungenutzt auf den Konten der Pflegekassen verfällt. Der Hauptgrund: Unwissenheit über die strengen gesetzlichen Vorgaben. Viele Familien wissen nicht, dass sie das Geld nicht einfach an die private Putzhilfe von nebenan auszahlen dürfen. Im Jahr 2026 gelten klare Richtlinien, welche Dienstleister anerkannt sind und wie die Abrechnung funktioniert.
Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen detailliert, wie Sie den 131-Euro-Entlastungsbetrag in Villingen-Schwenningen rechtssicher und effizient für eine Haushaltshilfe nutzen, wie Sie zertifizierte Anbieter finden und wie Sie das Budget durch clevere Kombinationen sogar noch deutlich erhöhen können.
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, die im § 45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) verankert ist. Er zielt darauf ab, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.
Die wichtigsten Fakten zum Entlastungsbetrag im Überblick:
Anspruchsberechtigung: Jeder Pflegebedürftige, der mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat automatisch Anspruch auf diese Leistung. Es bedarf keines separaten Antrags für das Budget an sich, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.
Höhe der Leistung: Der Betrag beläuft sich auf exakt 131 Euro pro Monat. Das entspricht einer Summe von 1.572 Euro im Jahr.
Zweckbindung: Das Geld ist zweckgebunden. Es darf ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (UstA), für die Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflegediensten (im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen erst ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 auch für die Grundpflege) verwendet werden.
Keine Barauszahlung: Der Entlastungsbetrag unterliegt dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie können sich die 131 Euro nicht einfach auf Ihr privates Girokonto überweisen lassen. Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen von zertifizierten Dienstleistern oder rechnet direkt mit diesen ab.
Weitere offizielle und stets aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auch direkt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Sicherheit im Alltag durch professionelle Unterstützung im Haushalt.
Villingen-Schwenningen ist mit seiner historischen Doppelstadt-Struktur und den ländlicheren Teilorten wie Pfaffenweiler, Rietheim oder Tannheim eine wunderschöne Region zum Älterwerden. Doch die geografischen Gegebenheiten bringen auch Herausforderungen mit sich. Die Wege zum nächsten Supermarkt können lang sein, und die Winter im Schwarzwald sind oft schneereich und glatt. Für Senioren, deren Mobilität eingeschränkt ist, wird die Aufrechterhaltung eines sauberen und sicheren Haushalts dann schnell zu einer enormen Belastung.
Eine professionelle Haushaltshilfe leistet weit mehr als nur das Reinigen von Böden. Sie ist ein wesentlicher Faktor für die Sturzprävention. Wenn Senioren versuchen, auf Stühle zu steigen, um Gardinen abzunehmen, oder schwere Wischeimer durch die Wohnung tragen, steigt das Unfallrisiko dramatisch. Ein Oberschenkelhalsbruch nach einem Sturz im Haushalt ist oft der Beginn einer dauerhaften Bettlägerigkeit.
Zudem erfüllt die Haushaltshilfe eine wichtige soziale Funktion. Für alleinstehende Senioren in Villingen-Schwenningen ist die wöchentlich eintreffende Alltagshilfe oft ein wichtiger sozialer Kontakt. Sie bringt Struktur in den Tag, hat ein offenes Ohr für Sorgen und kann Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst informieren, falls sich der Gesundheitszustand des Seniors verschlechtert. Bei PflegeHelfer24 betrachten wir die Haushaltshilfe daher nicht nur als Reinigungsdienst, sondern als fundamentale Säule der Altersvorsorge im eigenen Zuhause.
Dies ist der häufigste und fatalste Fehler, den Familien bei der Nutzung des Entlastungsbetrages machen: Sie engagieren eine freundliche Reinigungskraft aus der Nachbarschaft, über ein Kleinanzeigen-Portal oder beschäftigen eine private Putzhilfe auf Minijob-Basis. Am Ende des Monats reichen sie die Quittungen bei der Pflegekasse ein – und erleben eine böse Überraschung. Die Pflegekasse lehnt die Erstattung rigoros ab.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass das Geld der Pflegeversicherung nur für qualitativ hochwertige, zuverlässige und geschulte Dienstleistungen ausgegeben wird. Daher dürfen nur Anbieter über den Entlastungsbetrag abrechnen, die eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht besitzen.
In Baden-Württemberg, und somit auch in Villingen-Schwenningen, wird dies durch die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) geregelt. Um als Dienstleister anerkannt zu werden, müssen strenge Kriterien erfüllt sein:
Qualifikation des Personals: Die Mitarbeiter des Dienstleisters müssen eine spezielle Basisqualifizierung (in der Regel einen Kurs von mindestens 30 Unterrichtseinheiten) absolviert haben. Dieser Kurs umfasst Themen wie den Umgang mit demenzkranken Menschen, Erste Hilfe, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen.
Fachliche Leitung: Der Dienstleister muss eine verantwortliche Fachkraft benennen, die in der Regel aus dem pflegerischen oder sozialpädagogischen Bereich stammt und die Einsätze koordiniert und überwacht.
Versicherungsschutz: Es muss eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen, falls beim Reinigen wertvolle Gegenstände beschädigt werden.
Zuverlässigkeit: Die Anbieter müssen polizeiliche Führungszeugnisse ihrer Mitarbeiter vorlegen.
Nur wenn ein Unternehmen oder ein Einzelunternehmer dieses aufwendige Zertifizierungsverfahren beim zuständigen Landratsamt oder Regierungspräsidium in Baden-Württemberg durchlaufen hat, erhält es das sogenannte Institutionskennzeichen (IK-Nummer). Erst mit dieser Nummer ist eine Abrechnung der 131 Euro mit der Pflegekasse möglich.
Die Suche nach einem anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe in Villingen-Schwenningen kann entmutigend wirken, wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll. Da die Nachfrage das Angebot oft übersteigt, ist strukturiertes Vorgehen wichtig. Hier ist Ihre Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:
Den Pflegestützpunkt kontaktieren: Der Schwarzwald-Baar-Kreis betreibt einen offiziellen Pflegestützpunkt, der neutral und kostenlos berät. Die Mitarbeiter dort haben Zugriff auf tagesaktuelle Listen aller zertifizierten Anbieter nach Landesrecht in Villingen-Schwenningen und Umgebung. Sie können Ihnen regionale Listen aushändigen.
Ambulante Pflegedienste anfragen: Viele klassische Pflegedienste bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Wenn Sie bereits einen Pflegedienst für das Richten von Medikamenten oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen haben, fragen Sie dort zuerst an. Oft lassen sich Leistungen aus einer Hand organisieren.
Spezialisierte Alltagsbegleiter suchen: In den letzten Jahren haben sich in der Region Villingen-Schwenningen zunehmend Agenturen gegründet, die sich ausschließlich auf Betreuung und Hauswirtschaft spezialisiert haben, ohne medizinische Pflege anzubieten. Diese haben oft eher Kapazitäten frei als überlastete Pflegedienste.
PflegeHelfer24 nutzen: Als Experten für die Organisation von Seniorenpflege und Alltagshilfe beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, die richtigen Strukturen für eine optimale Versorgung Zuhause aufzubauen.
Wichtiger Tipp für das Erstgespräch: Wenn Sie einen Anbieter kontaktieren, stellen Sie als allererste Frage: "Verfügen Sie über eine Anerkennung nach Landesrecht in Baden-Württemberg, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI direkt mit der Pflegekasse abzurechnen?" Wenn die Antwort zögerlich ausfällt oder ein "Nein" ist, können Sie das Gespräch höflich beenden, da Sie sonst die Kosten komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
Einkäufe und schwere Besorgungen mühelos erledigen lassen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Haushaltshilfe, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet wird, in erster Linie Aufgaben übernimmt, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Ordnung und Sauberkeit dienen. Sie ist keine medizinische Fachkraft und führt keine Grundpflege (wie Waschen oder Anziehen) durch. Folgende Tätigkeiten werden typischerweise abgedeckt:
Reinigungsarbeiten: Staubsaugen, Wischen der Böden, Staubwischen, Reinigung von Bad und Toilette, Küchenreinigung.
Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und Einsortieren der Kleidung in die Schränke. Das Beziehen der Betten ist besonders für Senioren mit Rückenproblemen eine enorme Erleichterung.
Ernährung und Kochen: Vorbereitung von Mahlzeiten, Kochen, Spülen des Geschirrs und Entsorgung von abgelaufenen Lebensmitteln aus dem Kühlschrank.
Einkäufe und Besorgungen: Das Erstellen von Einkaufszetteln, der Gang zum Supermarkt in Villingen oder Schwenningen, das Tragen schwerer Taschen (Wasserflaschen) sowie Besorgungen in der Apotheke oder bei der Post.
Müllentsorgung: Das regelmäßige Hinuntertragen von Hausmüll, Altpapier und Glas.
Was in der Regel NICHT übernommen wird: Schwere Gartenarbeiten (wie Bäume fällen oder große Hecken schneiden), handwerkliche Tätigkeiten, Entrümpelungen oder der Frühjahrsputz im extremen Ausmaß (z.B. das Reinigen von Dachrinnen). Auch die Fensterreinigung ist bei einigen Anbietern aus versicherungstechnischen Gründen (Sturzgefahr) eingeschränkt oder wird nur bis zu einer bestimmten Höhe durchgeführt. Klären Sie dies unbedingt vor Vertragsabschluss.
Ein häufiger Kritikpunkt am 131-Euro-Entlastungsbetrag ist, dass er seit seiner Einführung im Jahr 2017 nicht mehr signifikant erhöht wurde, während die Inflation und die Personalkosten stark gestiegen sind. Im Jahr 2026 müssen Familien realistisch kalkulieren, wie viel Hilfe sie für dieses Geld tatsächlich bekommen.
Zertifizierte Dienstleister in Villingen-Schwenningen rufen im Jahr 2026 durchschnittliche Stundensätze zwischen 38 Euro und 48 Euro auf. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, vor allem im Vergleich zu einer privaten Putzkraft, die vielleicht 15 bis 20 Euro verlangt. Sie müssen jedoch bedenken, was in diesem Stundensatz alles enthalten ist:
Bruttolohn der Fachkraft inklusive aller Sozialabgaben
Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen
Betriebshaftpflichtversicherung
Fahrtkosten und Fahrzeiten (oft wird eine Anfahrtspauschale separat oder im Stundensatz versteckt berechnet)
Verwaltungsaufwand für die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen
Wenn wir von einem durchschnittlichen Stundensatz von 40 Euro ausgehen, reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro für etwa 3,275 Stunden im Monat. Das entspricht beispielsweise einem Einsatz von knapp einer Dreiviertelstunde pro Woche oder einem längeren Einsatz von drei Stunden alle vier Wochen.
Für viele Haushalte in Villingen-Schwenningen ist dies ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine stark pflegebedürftige Person benötigt oft zwei bis drei Stunden Hilfe pro Woche. Wie lässt sich diese Lücke schließen, ohne dass die Senioren hunderte Euro aus der eigenen Rente zuzahlen müssen?
Budgets optimal kombinieren und finanzielle Hilfen voll ausschöpfen.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass 131 Euro oft nicht ausreichen. Deshalb gibt es im Pflegeversicherungsgesetz Mechanismen, mit denen Sie das Budget für die Haushaltshilfe massiv aufstocken können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies ist der mächtigste Hebel, den Sie haben. Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten monatlich sogenannte Pflegesachleistungen. Diese sind eigentlich dafür gedacht, dass ein professioneller ambulanter Pflegedienst medizinische und pflegerische Aufgaben (z.B. Körperpflege) übernimmt.
Wenn Sie diese Pflegesachleistungen jedoch nicht oder nicht vollständig aufbrauchen (weil beispielsweise Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen), dürfen Sie bis zu 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrages umwandeln und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für Ihre zertifizierte Haushaltshilfe – nutzen.
Rechenbeispiele für das Jahr 2026 (inklusive der Erhöhungen der letzten Jahre):
Pflegegrad 2: Der Sachleistungsbetrag liegt bei ca. 795 Euro. 40 Prozent davon sind 318 Euro. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen somit bis zu 449 Euro monatlich für die Haushaltshilfe zur Verfügung. Bei einem Stundensatz von 40 Euro reicht das für rund 11 Stunden im Monat!
Pflegegrad 3: Der Sachleistungsbetrag liegt bei ca. 1.496 Euro. 40 Prozent davon sind fast 598 Euro. Zuzüglich der 131 Euro kommen Sie auf 729 Euro im Monat.
Pflegegrad 4: Hier liegt der Sachleistungsbetrag bei ca. 1.868 Euro. 40 Prozent entsprechen rund 747 Euro. Insgesamt stehen Ihnen also 878 Euro monatlich zur Verfügung.
Pflegegrad 5: Bei ca. 2.300 Euro Sachleistung können bis zu 920 Euro umgewandelt werden, was zusammen mit dem Entlastungsbetrag über 1.051 Euro im Monat für hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet.
Wichtiger Hinweis: Um den Umwandlungsanspruch zu nutzen, müssen Sie dies Ihrer Pflegekasse mitteilen. Die meisten zertifizierten Dienstleister in Villingen-Schwenningen haben dafür vorgefertigte Formulare, die sie Ihnen zur Unterschrift vorlegen.
Ein weiterer Weg ist die Nutzung der Verhinderungspflege. Wenn die pflegenden Angehörigen stundenweise verhindert sind (weil sie selbst einkaufen gehen, Arzttermine haben oder einfach eine Pause brauchen), kann die Verhinderungspflege genutzt werden, um in dieser Zeit eine Ersatzkraft zu finanzieren. Zertifizierte Alltagsbegleiter und Haushaltshilfen können über dieses Budget abgerechnet werden. Das Budget für die Verhinderungspflege beläuft sich auf bis zu 1.612 Euro im Jahr (und kann durch das Pflegeunterstützungsgeld bzw. Kurzzeitpflege-Budget je nach aktueller Gesetzeslage sogar noch erhöht werden).
Was passiert, wenn Sie in einem Monat keine Haushaltshilfe benötigen, weil Sie beispielsweise im Krankenhaus waren oder die Kinder zu Besuch waren und den Haushalt übernommen haben? Verfallen die 131 Euro dann am Ende des Monats?
Die klare Antwort lautet: Nein. Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Wenn Sie die 131 Euro in einem Kalendermonat nicht abrufen, wird der Betrag automatisch auf Ihrem virtuellen Konto bei der Pflegekasse in den nächsten Monat übertragen. Sie können das Budget des gesamten Kalenderjahres sammeln.
Doch Vorsicht vor einer wichtigen Frist: Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Danach verfallen sie unwiderruflich. Das bedeutet: Alle Beträge, die Sie im Jahr 2025 nicht genutzt haben, stehen Ihnen noch bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung. Alles, was am 1. Juli 2026 noch von 2025 übrig ist, wird von der Pflegekasse gestrichen.
Tipp für Senioren in Villingen-Schwenningen: Nutzen Sie angesparte Beträge im Frühjahr für aufwendigere Tätigkeiten, die zertifizierte Anbieter anbieten, wie etwa eine intensive Fensterreinigung nach dem langen Schwarzwald-Winter oder das Reinigen der Terrassenmöbel, bevor das Geld im Sommer verfällt.
Senioren und ihre Angehörigen scheuen oft den bürokratischen Aufwand. Jeden Monat Rechnungen prüfen, diese per Post an die Pflegekasse in Stuttgart oder Berlin schicken, auf die Überweisung warten und dann den Dienstleister bezahlen – das kostet Zeit und Nerven. Besonders bei Demenzerkrankungen ist dieses Vorgehen für die Betroffenen selbst nicht mehr leistbar.
Die Lösung heißt Abtretungserklärung. Wenn Sie einen Vertrag mit einem zertifizierten Dienstleister in Villingen-Schwenningen schließen, wird man Ihnen ein Formular zur Abtretungserklärung vorlegen. Mit Ihrer Unterschrift erlauben Sie dem Pflegedienst oder der Hauswirtschaftsagentur, ihre erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
Der Prozess sieht dann in der Praxis so aus:
Die Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause und reinigt die Wohnung.
Am Ende des Monats unterschreiben Sie einen Leistungsnachweis (einen Stundenzettel), der bestätigt, an welchen Tagen und wie lange die Hilfe da war.
Der Dienstleister schickt die Rechnung direkt an Ihre Pflegekasse.
Die Pflegekasse bezahlt den Dienstleister von Ihrem Entlastungsbetrag.
Sie erhalten lediglich eine Kopie der Rechnung oder einen Kontoauszug der Pflegekasse zu Ihren Akten – Sie müssen aber kein Geld vorstrecken.
Sollte der Dienstleister in einem Monat mehr Stunden geleistet haben, als Ihr Guthaben bei der Pflegekasse hergibt, erhalten Sie über diesen Differenzbetrag eine Privatrechnung.
In unserer täglichen Beratungspraxis bei PflegeHelfer24 begegnen uns immer wieder hartnäckige Mythen rund um die Haushaltshilfe und den Entlastungsbetrag. Hier klären wir die häufigsten Missverständnisse auf:
Irrtum 1: "Ich brauche Pflegegrad 2, um eine Haushaltshilfe zu bekommen."Falsch. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 in vollem Umfang zur Verfügung. Gerade Pflegegrad 1 ist oft genau für Personen gedacht, die körperlich noch weitgehend fit sind, aber Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen.
Irrtum 2: "Wenn ich das Geld nicht nutze, bekomme ich es am Jahresende ausgezahlt."Falsch. Es gilt das strenge Kostenerstattungsprinzip. Es fließt niemals Bargeld an den Versicherten. Nicht genutztes Geld verfällt nach Ablauf der Frist (30. Juni des Folgejahres).
Irrtum 3: "Meine Schwiegertochter putzt bei mir, das kann ich über die 131 Euro abrechnen."Falsch. Angehörige können nicht über den Entlastungsbetrag entlohnt werden. Es muss zwingend ein nach Landesrecht anerkannter Dienstleister beauftragt werden. (Hinweis: Angehörige können über das Pflegegeld entschädigt werden, welches aber eine völlig andere Leistung als der Entlastungsbetrag ist).
Irrtum 4: "Die Pflegekasse sucht mir automatisch eine Haushaltshilfe."Falsch. Die Pflegekassen stellen lediglich das Budget zur Verfügung. Die Suche nach einem geeigneten, zertifizierten Anbieter in Villingen-Schwenningen liegt in der Verantwortung des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen.
Entspannt, sicher und selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben.
Damit Sie den Überblick behalten und schnellstmöglich die benötigte Unterstützung erhalten, haben wir eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt:
Pflegegrad prüfen: Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor? Falls nein, stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) wird die Begutachtung durchführen.
Budget berechnen: Prüfen Sie, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Sind es nur die 131 Euro? Oder haben Sie Pflegegrad 2 oder höher und nutzen den Pflegedienst nicht voll aus, sodass Sie den 40-Prozent-Umwandlungsanspruch nutzen können?
Guthaben abfragen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach, wie hoch Ihr aktuell angespartes Guthaben aus den Vormonaten oder dem Vorjahr ist.
Bedarf ermitteln: Notieren Sie, welche Aufgaben im Haushalt zwingend erledigt werden müssen (z.B. wöchentliches Staubsaugen, 14-tägiges Badputzen, wöchentlicher Großeinkauf).
Anbieter kontaktieren: Rufen Sie anerkannte Dienstleister in Villingen, Schwenningen oder den umliegenden Gemeinden an. Fragen Sie zwingend nach der Anerkennung nach Landesrecht.
Vertrag prüfen: Achten Sie im Dienstleistungsvertrag auf Kündigungsfristen, Fahrtkostenpauschalen und den genauen Stundensatz.
Abtretungserklärung unterschreiben: Entlasten Sie sich vom Papierkram und lassen Sie den Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen.
Eine professionelle Haushaltshilfe ist für viele Senioren in Villingen-Schwenningen der Schlüssel, um ein selbstbestimmtes und sicheres Leben im eigenen Zuhause zu führen. Der 131-Euro-Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bietet hierfür eine wertvolle finanzielle Grundlage. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die Spielregeln der Pflegekassen im Jahr 2026 genau zu kennen.
Der wichtigste Punkt, den Sie sich merken müssen: Beauftragen Sie ausschließlich Dienstleister, die eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht in Baden-Württemberg besitzen. Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Wenn die 131 Euro im Monat nicht ausreichen, prüfen Sie unbedingt die Möglichkeit des Umwandlungsanspruchs (ab Pflegegrad 2), mit dem Sie das Budget für die hauswirtschaftliche Versorgung leicht vervielfachen können.
Lassen Sie Ihr wohlverdientes Geld nicht ungenutzt bei der Pflegekasse verfallen. Organisieren Sie sich rechtzeitig Hilfe, scheuen Sie sich nicht, den Pflegestützpunkt im Schwarzwald-Baar-Kreis um Rat zu fragen, und nutzen Sie die Entlastung, um Ihre Lebensqualität im Alter deutlich zu steigern. Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bei Fragen rund um die Organisation Ihrer Pflegesituation, der Auswahl von Hilfsmitteln wie Hausnotruf oder Treppenlift sowie der Alltagsgestaltung jederzeit als kompetenter Partner zur Seite.
Die wichtigsten Antworten rund um die Haushaltshilfe für Senioren